Protocol of the Session on February 11, 2004

Ich nehme gern die Gelegenheit heute wahr, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Einführung dieser elektronischen Instrumentarien in der Justiz beteiligt waren, ganz herzlich zu loben, aber sie auch ganz herzlich mit Dank auszustatten. Wir haben nämlich viel Geld gespart, weil dort mit großem Engagement auch über das hinaus, was man normalerweise von Mitarbeitern fordert, gearbeitet wurde. Deshalb steht die Justiz in Rheinland-Pfalz in diesen Dingen auch gut da.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Creutzmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle immer wieder fest – Herr Kollege Baldauf macht das und Frau Kollegin Grützmacher macht das –, dass Sie sich bei Aktuellen Stunden darüber mokieren, was daran aktuell sei. Über das, was Herr Keller zum 38. Mal als Aktuelle Stunde verkauft, und über Herrn Wiechmann, der jedes Jahr mit den Lehrstellen mit null Neuigkeiten kommt, haben Sie sich noch nie aufgeregt. Das will ich nur einmal sagen.

(Beifall bei FDP und SPD – Zuruf der Abgeordneten Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Grützmacher, Herr Kollege Baldauf, die Aktuelle Stunde war aber insofern wichtig, dass Sie wieder etwas gelernt haben, da der Herr Minister klargestellt hat, wann die nächsten Schritte folgen.

Herr Baldauf, es nützt Ihnen nichts, wenn Sie in Ihrer Kanzlei einen PC haben, Sie aber mit dem Gericht nicht kommunizieren können. Das ist das Problem. Ich bin deshalb noch einmal an dieses Pult getreten, weil Herr Kollege Baldauf immer so toll sagt „gestalten statt verwalten“. Die Einführung des elektronischen Rechtsver

kehrs war ein klassisches Beispiel von „gestalten“ und nicht von „verwalten“.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach!)

Frau Grützmacher, weil Sie von Betriebswirtschaft keine Ahnung haben, sagen Sie „Ach“. Es geht nicht nur um Vereinfachung, es geht nicht nur um Schnelligkeit, sondern es geht auch um Kosteneinsparungen.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich Kosten bei der Justizverwaltung einspare, kann ich doch die Menschen für andere Aufgaben einsetzen, indem die Verfahren beschleunigt werden oder andere Dinge gemacht werden können.

Herr Kollege Baldauf, Ihr Mehrwert ist, dass Sie rund um die Uhr arbeiten können und Sie sich Ihre Zeit selbst einteilen können. Gerade als Abgeordneter müssten Sie über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Zukunft glücklich sein, damit Sie noch Ihren Beruf ausüben können. Darüber hinaus haben Sie in Ihrer Kanzlei Effizienzpotenziale, die zu Kosteneinsparungen führen. Das ist der Mehrwert des Ganzen. Deshalb bin ich noch einmal an dieses Pult getreten.

Das ist für den Standort Rheinland-Pfalz volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich ein großer Fortschritt. Das sollten Sie einmal unabhängig davon begrüßen, dass es dem einen oder anderen nicht schnell genug geht.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Baldauf das Wort.

(Pörksen, SPD: Von nix kommt nix!)

Es kommt fast nix. Ich sage Ihnen jetzt, was kommt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Creutzmann, das ist sehr spannend. Wie viele Fälle gibt es denn beim Oberverwaltungsgericht, und wie viele Anwälte sind beim Oberverwaltungsgericht beteiligt, und wo wird im Moment das Pilotprojekt gemacht? Das müssen Sie mir noch einmal erklären, weil Sie gesagt haben, ich hätte rund um die Uhr mit dem Oberverwaltungsgericht zu tun. Die Leute würde ich ganz gern einmal kennen lernen, die das machen. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass das in Ihrer beruflichen Perspektive anders ist als bei mir. Wir hätten eben mehr davon. Das muss man so sehen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und leite zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2287 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/2910 –

Gewalt in engen sozialen Beziehungen entschieden begegnen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/2920 –

Ich erteile der Frau Abgeordneten Grützmacher als Berichterstatterin das Wort.

Meine Damen und Herren, das Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes wurde mit Beschluss des Landtags vom 18. Oktober 2001 an den Innenausschuss federführend und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf – – – Ach nein, das ist der falsche. Entschuldigung, das ist der Gesetzentwurf der CDU.

(Mertes, SPD: Wir kommen auch so weiter!)

Das ist mir aber schon wichtig. Ich möchte das richtig machen.

Ich bitte um Entschuldigung. Meine Damen und Herren, das Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes wurde mit Beschluss des Landtags vom 10. Juli 2003 – über das Datum bin ich nämlich zuvor gestolpert – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 25. September 2003, in seiner Sitzung am 13. November 2003 und schließlich in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung am 6. Februar 2004 beraten.

Am 13. November 2003 hat der Innenausschuss ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 6. Februar 2004 im Rahmen der gemeinsamen Sitzung beraten. Der Rechtsaus

schuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 10. Februar 2004 beraten.

Zu der Beschlussempfehlung ist ein ausführlicher Änderungsantrag der beiden Koalitionsfraktionen hinzugekommen, den ich jetzt nicht verlese, da er vorliegt.

Die Beschlussempfehlung lautet, dass der Gesetzentwurf mit den Änderungen, die SPD und FDP mit ihrem Antrag eingebracht haben, angenommen werden soll.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich danke der Frau Abgeordneten für die Berichterstattung und eröffne die Aussprache.

Ich erteile der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir diskutieren in abschließender Beratung den Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Ich kann wohl im Einvernehmen mit allen Fraktionen feststellen, dass wir alle in diesem Haus eine Fortentwicklung des Landesgesetzes für notwendig gehalten haben und wir alle an dieser Veränderung und Fortentwicklung – ich gebe zu, in Nuancen – mitgearbeitet haben. Wir als CDU – ich sage das für die CDU ganz explizit – haben über Jahre hinweg – es hat schließlich ein bisschen gedauert, bis der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung heute in dieses Haus kam – mit ganz konkreten Vorschlägen an der Weiterentwicklung dieses Rechtsbereichs in diesem Land gearbeitet.

Ich will stichwortartig nur einmal zwei Dinge nennen, damit Sie sehen, was alles in diesem Gesetzentwurf steckt. Das ist zum einen das Eingehen auf die neue Kriminalitätsentwicklung.

Hier sind zwei Bereiche zu nennen. Wir müssen uns auf die Organisierte Kriminalität, die auch in der Bundesrepublik Deutschland in einem hohen Maß um sich greift, mit anderen Mitteln einstellen. Wir dürfen das Verbrechen nicht erst dann bekämpfen, wenn es stattgefunden hat, sondern auch vorbeugend handeln.

Außerdem geht es darum, dass wir uns mit dem Terrorismus auseinander setzen – das Ereignis vom 11. September 2001 ist ausdrücklich zu nennen –, der eine Gefahr nicht nur für den Einzelnen und sein Vermögen, sondern auch für die Demokratie insgesamt in diesem Land darstellt. Diese beiden Bereiche decken eine Form von Kriminalität ab, die eine sehr bedrohliche Ausgestaltung angenommen hat. Es geht darum, dass arbeitsteilig, verdeckt und in großen Gruppen vorgegan

gen und konspirativ gearbeitet wird, weil sich die Bedrohungssituation verstärkt hat.

Mittlerweile nutzen alle Menschen in der kriminellen Szene die neue Technik. Deshalb ist es wichtig, dass sich auch die Polizei auf diese technische Entwicklung einstellt. Wir haben das deutlich gemacht, indem wir gesagt haben, wir wollen in diesen Bereichen mehr tun, zum Beispiel bei der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten in unseren Gemeinden. Wir wollen auch in den Bereichen mehr tun, in denen es darum geht, vorbeugend tätig zu sein, zum Beispiel in der Schleierfahndung. Diese zwei Bereiche waren ausdrücklich in unserem Gesetzentwurf erwähnt, den wir nicht mehr zur Abstimmung stellen.

Es ging aber auch um andere Dinge, die ich beispielhaft erwähnen will. Das ist einmal die Frage, wie wir den Mobilfunk dahin gehend nutzen können, dass die Polizei oder auch andere Hilfsdienste auch dann eingreifen können, wenn sich Menschen in persönlichen bedrohlichen Situationen befinden. Es gibt das Schlagwort, dass man auf den Standort eines Menschen zugreifen kann, um ihm in einer lebensbedrohlichen Situation zu helfen.

Wir haben nach den Vorfällen vom 11. September 2001 auch gesagt, dass wir unbedingt hinsichtlich der Frage der Ingewahrsamnahme etwas tun müssen.

Herr Zuber, in Ihrem Gesetzentwurf ist ausdrücklich erwähnt, dass man bestimmte Maßnahmen benötigt, wenn es um Hooligans oder Rechtsradikale geht, die ihre Aufmärsche vorbereiten.