Meines Wissens sind die Videotheken schon seit langer Zeit aus dieser Schmuddelecke herausgekommen, und das ist im Übrigen auch gut so. Außerdem hat die Gesellschaft für Kommunikationsforschung – GfK – in Nürnberg bestätigt, dass das Ausleihen von Videos insbesondere für Familien ein Kinoersatz ist. Das macht auch Sinn, und ich kann im Übrigen nur sagen, bei uns
zu Hause ist es auch so. Aus rein organisatorischen Gründen leihen wir uns die Kinofilme in Videotheken aus und schauen sie bei uns zu Hause an.
Entschuldigen Sie, Frau Kollegin! Ich bitte darum, etwas mehr Ruhe im Raum zu bewahren. Frau Kollegin Grosse hat Schwierigkeiten, mit der Stimme durchzukommen.
Ich möchte noch abschließend darauf hinweisen, dass wir der Sonn- und Feiertagsregelung große Bedeutung beimessen und auch ausdrücklich darauf achten wollen, dass wir die Sonn- und Feiertagsruhe nicht allmählich aufweichen und uns gegebenenfalls in einer Entwicklung befinden, die wir nicht wieder zurückdrehen können. So allerdings, wie wir diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben und vorlegen, sehen wir in Rheinland-Pfalz absolut keine Gefährdung der Sonn- und Feiertagsruhe.
Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal für die parteiübergreifende konstruktive Arbeit. Die Vertreter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können noch einmal erläutern, weshalb sie sich dem nicht anschließen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits durch meine Vorrednerin verdeutlicht worden, dass es sich um einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, SPD und FDP handelt. Es ist sicherlich zu begrüßen, dass dieser gemeinsame Gesetzentwurf parteiübergreifend und auf breiter Ebene getragen wird.
Mit diesem Gesetzentwurf folgen wir zahlreichen Bundesländern, die bereits eine Öffnung von Videotheken an Sonntagen gesetzlich geregelt haben. Teilweise gibt es in anderen Bundesländer noch weitergehende Regelungen als in unserem Gesetzentwurf in RheinlandPfalz. Aber ich denke, die Regelungen in RheinlandPfalz sind vollkommen ausreichend.
Der Gesetzentwurf beseitigt auch die eventuelle verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung zwischen der Berufsgruppe der Videothekare und der Vergleichsgruppe
Ich möchte noch einmal auf einen Punkt eingehen. Es ist sicherlich sehr zu begrüßen, dass die Öffnung der Videotheken erst ab 13:00 Uhr möglich ist, da durch diese Regelung der Sonntagvormittag nach wie vor unberührt bleibt und damit auch ein Schutz der Gottesdienste gewährleistet ist. Damit wird sicherlich auch den berechtigten Interessen der Kirchen Rechnung getragen. Der Schutz wird zudem ausgeweitet durch die Änderung des Gesetzentwurfs, dass am Ostersonntag und am Pfings tsonntag ausdrücklich überhaupt keine Öffnung erfolgen darf. Dies ist sicherlich eine richtige Änderung.
Ich bin gespannt, wie die Einlassung vonseiten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein wird. Ich weiß nur, im Innenausschuss wurde dem Gesetzentwurf auch von Ihnen zugestimmt. Vielleicht kommen wir noch zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf. Ich würde mich freuen.
(Beifall bei der SPD – Mertes, SPD: Das hat er nicht verdient, dass er keinen Beifall von der eigenen Fraktion bekommt!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch für die FDP-Fraktion darf ich den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen und mich im Wesentlichen den Ausführungen anschließen, die meine Vorredner schon getroffen haben. Ich begrüße ausdrücklich, dass dieser Gesetzentwurf in Kooperation mit den Kollegen von der CDU zustande kam, und freue mich, dass wir dem Bedenken der christlichen Religionsgemeinschaften Rechnung tragen konnten. Ich finde, es ist insgesamt ein sehr vernünftiger Kompromiss, der versucht, die einzelnen Interessen zusammenzuführen.
Erwähnen darf ich noch, dass im Hintergrund natürlich auch die Novellierung des Filmfördergesetzes steht, da über diese zusätzlichen Mittel, die aus den Videotheken kommen, die Filmförderung unterstützt werden kann. Dieses Gesetz trifft in eine Zeit, in der Videotheken durch die Konkurrenz aus dem Internet über Geschäftsrückgänge zu klagen haben. Es ist ein Gesetz, das insgesamt vielen nutzt und wenigen Menschen schadet. Über zusätzliche Impulse können auch neue Arbeitsplätze entstehen. Von daher freuen wir uns, dass dem liberalen Anliegen einer Sonntagsöffnung in diesem beschränkten Maß stattgegeben wird. Ich lade ebenso wie
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schmitz, ich gehe davon aus, dass wir einen Gesetzentwurf einbringen, der niemandem schadet, und nicht vielen nutzt und wenigen schadet. Gesetze, die jemandem schaden, sollten wir überhaupt nicht erlassen.
Ich glaube, Sie hatten mit Spannung erwartet, wie die GRÜNEN abstimmen werden. Deshalb sage ich das gleich am Anfang. Wir haben nichts gegen Videotheken. Vielleicht ist es verkehrt angekommen. Ich habe nur persönlich bekannt, dass ich noch nicht in einer Videothek war. Wir haben natürlich nichts gegen Videotheken.
Die Mehrheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat auch nichts dagegen, dass die Videotheken sonntags ab 13:00 Uhr öffnen. Wir sind aber in der Fraktion nicht zu einer Einstimmigkeit gekommen. Ich glaube, das ist bei dieser Frage durchaus nachvollziehbar. Wahrscheinlich haben andere Fraktionen auch darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist oder nicht. Wir werden deshalb nicht einheitlich abstimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 14/2708 – ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Die Beschlussempfehlung wurde mit den Stimmen der SPD, der FDP und den Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen eine Stimme der CDU und eine Stimme des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2463 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜND
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen eine Stimme der CDU und eine Stimme des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2568 – Zweite Beratung
Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Schneider das Wort. – Die Frau Berichterstatterin ist nicht anwesend. Ich frage, ob auf Berichterstattung verzichtet wird.
Die Frau Berichterstatterin kommt. Wenn Berichterstattung erwünscht ist, erteile ich der Berichterstatterin Christine Schneider das Wort.
Ich erteile Frau Abgeordneter Fink das Wort. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart worden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an die Hysterie um den ersten BSE-Fall in der Eifel? Filmreife Szenen über die Ängste der Menschen. Die Verbraucher aßen kaum noch Rindfleisch, und eine Sondersendung und Meldung in den Medien jagte die nächste. Die Rindermäster sahen ihre Betriebe in Gefahr.
Wer spricht heute noch von und über BSE in der Öffentlichkeit? Eigentlich nur noch die Statistik. Diese sagt, dass es bis jetzt 290 Fälle in Deutschland gab, davon viele in Bayern – 112 –, wenige in RheinlandPfalz – 10 –.
Ein weiterer Skandal war, als im Frühjahr 2002 die mangelhaften Tests von zwei Privatlabors für Schlagzeilen in unserem Land sorgten. Der Staatsanwalt wurde eingeschaltet, und die Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen stellte fest, dass die Tests der beiden Labors Mängel hatten. Erinnern Sie sich überhaupt noch daran?