Protocol of the Session on August 22, 2001

nicht greifen oder einzelne diese missbrauchen, ist der Gesetzgeber oder sind die Aufsichtsbehörden gefordert.

Der Verbraucherschutz ist in Rheinland-Pfalz sehr gut organisiert und befindet sich in guten Händen.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei wem denn?)

In unserem Bundesland ist der Verbraucherschutz seit 1. Januar 2000 landesweit beim Landesuntersuchungsamt in Koblenz gebündelt. Ich betone ausdrücklich, diese bundesweit einmalige Struktur hat sich bewährt. Deshalb ist es für uns schon überraschend, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN meint, dass aktuelle Probleme des Verbraucherschutzes in RheinlandPfalz bestehen sollten.

Vorsorgender Verbraucherschutz erfordert Beratung und Information des Verbrauchers. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb nachdrücklich das vom Wirtschaftsministerium vorgegebene Leitbild des mündigen Verbrauchers und das der Verbraucherpartnerschaft. Die FDPLandtagsfraktion wünscht sich dabei viele Einzelne, die aufgeklärt und selbstbestimmt entscheiden, was für sie gut und richtig ist. Damit stehen wir im krassen Gegensatz zu den Vorstellungen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das permanent dem Verbraucher vorschreiben will, was für ihn das Beste ist.

Meine Damen und Herren, dies ist der ganz entscheidende Unterschied zwischen dem liberalen Menschenbild, das auf den Grundsätzen der Aufklärung basiert, und dem grünen Menschenbild, das immer durch neue Gesetze und Verordnungen die Bürger zu ihrem Glück zwingen will. Verbraucherschutz muss alle Interessenten an einen Tisch holen und ihre Interessen bündeln. Deshalb war es richtig, was die Regierungkoalition in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat. Ich darf zitieren: „Die erfolgreiche Kooperation mit den Partnern in Behörden, Unternehmen, Kammern und Verbänden gilt es fortzusetzen und auszubauen.“

Die FDP-Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich das in der Pressekonferenz am 5. Juni dieses Jahres von Wirtschaftsminister Bauckhage vorgelegte Konzept der Weiterentwicklung der Verbraucherpolitik – Aufklären, Aufbrechen, Anstiften –, worin zur Aufklärung der Verbraucher die Zusammenfassung aller im Verbraucherschutz tätigen Organisationen und Einrichtungen enthalten ist. In diesen Leitlinien wird deutlich, dass der Verbraucherschutz, dessen absoluter Priorität durch die Initiativen der Landesregierung Rechnung getragen wird, sich nicht nur auf die sachgerechte Produktion von Nahrungsmitteln beschränken darf. Verbraucherschutz ist auch bei Baustoffen, Kinderspielzeug, Elektronikprodukten, Versicherungen und anderen Dienstleistungen genauso vonnöten wie bei der Herstellung und Verteilung von Nahrungsmitteln. Deshalb war es auch folgerichtig, dass die Koalitionspartner vereinbart haben, dass die Arbeit der Verbraucherzentralen gestärkt werden soll.

Obwohl bereits heute die Arbeit der Verbraucherzentralen die Beratung von Schuldnern, von Konsumenten bei großen Anschaffungen, die Beratung von älteren Mitbür

gerinnen und Mitbürgern zum altengerechten Wohnen oder zu Fragen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge beinhaltet, sollte die Verbraucherberatung und damit der Verbraucherschutz weiterentwickelt werden. Verbraucherschutz muss entsprechend des wirtschaftlichen Wandels und Konsumverhaltens der Menschen immer wieder weiterentwickelt werden. Verbraucherschutz lebt von der Dynamik wirtschaftlicher Entwicklungen und ist deshalb eine ständige Herausforderung für die Landesregierung. Darüber hinaus muss die Verbraucherberatung versuchen, einen immer größeren Personenkreis zu erreichen und damit den Verbraucherschutz zu verstärken.

(Beifall bei FDP und SPD)

Dabei sollen neben den bisher genutzten Kommunikationsmitteln wie Broschüren, Presseerklärungen, Medienberichterstattung auch verstärkt die modernen Kommunikationsmittel genutzt werden.

(Glocke des Präsidenten)

Die neuen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten würden es beispielsweise den Verbraucherzentralen erlauben, über E-Mails die Verbraucher sofort zu informieren, sofern sie das wünschen. Wir halten dies für einen Fortschritt.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich erteile Herrn Staatssekretär Klaus Rüter das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich für mich, dass Christdem okraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Haus zwei Aktuelle Stunden beantragen, weil ihnen die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung nicht schnell genug geht.

(Beifall der SPD und der FDP – Schmitt, CDU: So ist das!)

Wir haben den Eindruck, dass Sie nach der Sommerpause deutlich machen wollen, dass es Sie auch noch gibt. Ich finde das absolut in Ordnung. Wir gehen gern auf Ihre Fragen ein. Selbstverständlich stehen wir Ihnen Rede und Antwort.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, von den Koalitionsfraktionen ist schon mehrfach betont und gerade eben mit Argumenten und Fundamenten belegt worden, wie wichtig uns der Verbraucherschutz über den Tag hinaus ist. Dazu gehören auch unsere Bemühungen und das, was wir auf den Weg gebracht haben, dass wir den politischen Stellenwert des Verbraucherschutzes in diesem

Land erhöhen. Nur dazu dient die von den Koalitionspartnern vorgesehene Einrichtung eines oder einer ehrenamtlich tätigen Verbraucherschutzbeauftragten in der Staatskanzlei. Wie es in der Koalitionsvereinbarung heißt, geht es um Beratung und Information des Verbrauchers. Es geht um vorsorgenden Verbraucherschutz. Meine Damen und Herren, es steht außer Zweifel, dass die bisher effektive Wahrnehmung des Verbraucherschutzes auch und gerade bei der BSE-Krise im Wirtschafts- und im Umweltressort durch kons equente Entscheidungen auch organisatorischer Art ergänzt werden muss. Das ist in diesem Haus schon fes tgestellt worden. Das muss in einer ressortübergreifenden Weise geschehen. Das ist der Punkt, um den es heute geht.

Mit der unmittelbaren Anbindung an den Ministerpräs identen und die Staatskanzlei soll deutlich werden, dass der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ein wichtiger Schwerpunkt der Regierungsarbeit ist. So ist das auch in der Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht worden. Über alle Ressorts hinweg sollen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger auf diesem Gebiet aufgegriffen und ernst genommen werden. So wie der Ministerpräsident angekündigt hat und in der Koalitionsvereinbarung niedergelegt worden ist, dass wir demnächst ein Bürgerbüro einrichten wollen, so soll mit der Einrichtung dieser Funktion des Verbraucherschutzbeauftragten deutlich gemacht werden, dass die zentrale Funktion der Staatskanzlei für Sorgen und Nöte der Bürger damit kenntlich gemacht und funktionsfähig sein soll. Vielleicht fragen Sie noch dazu.

Das ändert selbstverständlich nichts an den Zuständigkeiten der Ressorts, insbesondere des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums, aber auch des Justizministeriums, die die zahlreichen Verbraucherschutzaufgaben wahrzunehmen haben. Aber in einer Zeit, in der Verbraucherschutz durch Skandale insbesondere im Lebensmittelbereich in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt worden ist, genügt die ressortmäßige Abarbeitung des Verbraucherschutzes aus der Sicht der Landesregierung nicht. Vielmehr bedarf es einer Koordination, einer übergreifenden Ansprache der Bürger und Bürgerinnen und auch der ressortübergreifenden Wachsamkeit und Aufmerksamkeit, die der oder die ehrenamtliche Verbraucherschutzbeauftragte an den Tag legen soll.

(Beifall bei SPD und FDP – Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich findet übergreifender Verbraucherschutz nicht nur in dieser Funktion statt. Vielmehr ist uns ganz wichtig, dass wir eine ganz enge Zusammenarbeit mit den Verbraucherschutzzentralen durchführen, die ein landesweites Beratungsnetz aufgebaut haben. Diese Zusammenarbeit muss gestärkt und gestützt werden. Einvernehmen mit der Verbraucherzentrale besteht darüber, dass die ehrenamtliche Verbraucherschutzstelle in der Staatskanzlei eine ganz wichtige Rolle spielen kann.

Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Verbraucherschutzzentrale ist für uns wichtig und entscheidend. Wir haben mit der Verbraucherschutzzentrale auch über

Aufgaben diskutiert, weil wir uns sozusagen auch selbst finden müssen. Wie Sie richtig gesagt haben, wird die Rolle neu definiert. Es sind uns wichtige wertvolle Hinweise gegeben worden, zum Beispiel darauf, dass die Auswirkungen geplanter Gesetzentwürfe und Programme auf den Verbraucherschutz in den Begründungen für das Kabinett und das Parlament der Landesregierung dargestellt werden sollen und dabei der Verbraucherschutzbeauftragte eine wichtige Rolle spielen könne.

Meine Damen und Herren, das scheint mir ein guter Vorschlag zu sein. Einigkeit besteht auch über die wichtige Funktion des Verbraucherschutzbeauftragten im Zusammenhang mit der parlamentarischen Kontroll- und Kritikfunktion in Sachen Verbraucherpolitik, weil der Verbraucherschutzbeauftragte insoweit eine ganz wichtige Verbindungsstelle darstellen kann. Er soll nicht nur Regierungsaktivitäten darstellen und koordinieren, soweit es nicht Sache der Ressorts ist, sondern er soll darüber hinaus auch gegenüber dem Parlament bestimmte Beratungs- und Dienstleistungsfunktionen selbstverständlich im Sinne der Regierung, also der Exekutive, umsetzen. Selbstverständlich wird der Verbraucherschutzbeauftragte Einzelfragen von Bürgerinnen und Bürgern nicht alle selbst beantworten können, sondern er wird das an die Ressorts weitergeben. Er wird die auch an andere ehrenamtliche private Institutionen – auch an die Verbraucherschutzzentralen – weitergeben müssen und wollen, weil er viele Dinge, die von ihm abgefordert werden, mit Sicherheit nicht leisten will und auch nicht leisten kann.

Meine Damen und Herren, es ist also klar, dass enger Informationsaustausch und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Verbraucherschutzzentrale RheinlandPfalz für die Aufgabenstellung des Verbraucherschutzbeauftragten ganz entscheidend ist. Es soll auch noch einmal deutlich gemacht werden, dass dies nur eine Organisationsentscheidung ist, die in der Koalitionsvereinbarung getroffen wurde, und sie auf früheren Entscheidungen aufsetzt, zum Beispiel über die Bündelung von Verbraucherschutzfunktionen mit Wirkung zum 1. Januar 2000 in dem Landesuntersuchungsamt. Hier werden bundesweit einmalig Verbraucherschutzfunktionen zusammengeführt und gebündelt. Wir haben im Grunde die obere Verbraucherschutzbehörde, die hervorragend funktioniert. Deswegen macht es auch aus unserer Sicht keinen Sinn, schnell in einer politischen Not – wie das in Bayern passiert ist – ein Ministerium zu gründen, wie das eben noch einmal angesprochen worden ist. Ich habe mich ein wenig erkundigt.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rede von der Länderebene.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich auch!)

Die Bundesebene ist anders zu bewerten, aber auf der Länderebene macht es keinen Sinn.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fragen Sie doch einmal Ihren Parteifreund in Nordrhein-Westfalen!)

Wenn man sich über die Erfahrungen in Bayern unterhält – fragen Sie einmal Ihre Fraktionskollegen in München –, dann werden Sie feststellen, dass das nicht gut funktioniert. (Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich will auch gern einräumen, dass man die Funktionen dieses ehrenamtlichen Verbraucherschutzbeauftragten nicht ganz leicht definieren kann. Ich habe Hinweise gegeben. Auch von Frau Elsner sind einige Hinweise gegeben worden. Es wird sicher so sein, dass einiges auch davon abhängt, wer die Person sein wird. Es muss mit der Person zusammen dann definiert werden, wie die Aufgabenstellung aussieht. Man kann sie auch nicht von vornherein festschreiben. Man muss sie flexibel lassen, um dann zu sehen, wie und mit welchen Funktionen und Aufgaben – natürlich außerhalb der Zuständigkeiten der Ressorts – diese neue Stelle funktioniert. Da wird sich vieles aus dem täglichen Engagement und daraus ergeben, wie die tägliche Praxis aussieht.

Für mich ist auch ganz selbstverständlich, dass diese Funktion in größtmöglicher Unabhängigkeit vonstatten gehen muss und nicht unmittelbaren Weisungen der Behördenspitze unterliegt, damit diese Kontroll- und Kritikfunktion auch tatsächlich wahrgenommen werden kann.

Meine Damen und Herren, mit einer solchen politischen, rechtlichen und auch fachlichen Ausrichtung kann diese Stelle dem Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz eine neue Dimension geben und neben den praktischen Fragen des Verbraucherschutzes damit auch zugleich eine Informationsbörse für politische Fragen und Probleme des Verbraucherschutzes geschaffen werden. Dabei ist es klar, es soll keine Parallelorganisationen geben, sondern es soll Koordination und Bündelung sowie bessere Information stattfinden. Das ist eine ganz eigenständige wichtige Funktion.

Meine Damen und Herren, wir sind dabei, im Moment die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für diese ehrenamtliche Funktion zu schaffen. Sie wissen, dass erst am 18. Mai die Regierung gebildet worden ist und inzwischen eine längere Sommerpause stattgefunden hat. Ich habe am Anfang darauf hingewiesen. Das betrifft uns alle. Es zeugt wahrlich nicht von Untätigkeit der Regierung, wenn wir zum einen zuerst die Aufgabenstellung sorgfältig prüfen, dann die Auswahl der Personen sorgfältig prüfen und abwägen und zum anderen dafür sorgen, dass die logistische Grundausstattung in der Staatskanzlei stimmt. Daran arbeiten wir zur Zeit. Das geht auch nicht von heute auf morgen. Das werden Sie sicher verstehen. Also sorgfältig prüfen, aber dann schnell und gut entscheiden. Ich glaube, das ist wichtiger, als innerhalb von wenigen Tagen etwas auf den Tisch zu legen und damit ihre Ungeduld zu befriedigen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD, vereinzelt bei der FDP und vereinzelt Heiterkeit bei der CDU)

Gehen Sie bitte davon aus, dass der Ministerpräsident in Kürze eine geeignete Persönlichkeit mit dem Amt des

Verbraucherschutzbeauftragten betrauen wird. Es wird – da können Sie sicher sein – eine Persönlichkeit sein, die aufgrund ihres bisherigen Lebensweges und ihrer Lebenserfahrung bestens für dieses Amt geeignet ist. Ich sage deutlich, die öffentlichen Personaldiskussionen, die natürlich sehr beliebt sind – ich weiß das –, finden wir total unangebracht, weil sie schon ein wenig vorweg das Amt diskreditieren. Warten Sie doch bitte ab, bis das Amt besetzt ist. Warten Sie ab, wie die Funktion wahrgenommen wird, welche Leistungen dort gebracht werden.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben die doch gar nicht gestartet, Herr Rüter! Das muss doch aus Ihren Reihen gekommen sein!)

Dann werden wir uns zu einem späteren Zeitpunkt gern über diese Fragen unterhalten können und darüber, wie diese Stelle funktioniert. Im Übrigen warten wir auch gern auf Ihre weiterführenden Anträge zum Verbraucherschutz und werden sie gern aufnehmen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir machen Personalvorschläge!)

Wir nehmen auch gern Personalvorschläge von Ihnen auf. Wie wir dann damit umgehen, werden wir sehen. Wenn sie gut sind, werden sie uns sicher weiterhelfen. Ich denke, dann sind wir in Sachen Verbraucherschutz, um den es uns allen gehen sollte, ein gutes Stück weiter.

Meine Damen und Herren, in diesem Sinn freue ich mich auf weitere verbraucherpolitische Debatten in diesem Plenum.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Kiltz.