Protocol of the Session on October 10, 2003

Abg. Frau Schäfer, CDU

Nachdem die bisherige Verbraucherschutzbeauftragte ihre Tätigkeit nicht fortsetzen will, hat Ministerpräsident Beck angekündigt, dass die von ihm ursprünglich initiierte Stelle zum Jahresende wegfällt. Es wurde in diesem Zusammenhang von unterschiedlichen Auffassungen über die Arbeitsbedingungen gesprochen. Kritiker

sehen sich in ihrer Beurteilung der geschaffenen Stelle in Konstruktion und Funktion und in ihrer Einschätzung der Arbeit der Verbraucherschutzbeauftragten bestätigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellen sich die unterschiedlichen Auffassungen zu den Arbeitsbedingungen der Verbraucherschutzbeauftragten zwischen der bisherigen Stelleninhaberin und der Landesregierung dar?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Begründung der Verbraucherschutzbeauftragten zur Aufgabe ihrer Tätigkeit?

3. Wie soll dem ursprünglich zur Schaffung der Stelle führenden verbraucherschutzpolitischen Handlungsbedarf betreffend Information, Beratung, Koordination und Bündelung vor dem Hintergrund des Wegfalls der Stelle entsprochen werden?

4. Wie beurteilt die Landesregierung den Ertrag der Arbeit der Verbraucherschutzbeauftragten im Verhältnis zu den für ihre Arbeit eingesetzten Landesmitteln?

Es antwortet der Chef der Staatskanzlei.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Schäfer wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass das Amt der Verbraucherschutzbeauftragten ehrenamtlich ausgeführt werden soll. So haben es auch die Koalitionspartner im Jahr 2001 auf den Weg gegeben. So ist es auch mit Frau Dr. Engelhardt besprochen worden. Frau Dr. Engelhardt ist nach fast zwei Jahren ihrer Arbeit zu der Überzeugung gelangt, dass sie ihre Tätigkeit im Hauptamt erledigen möchte.

Zu Frage 2: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass aufgrund der Zuständigkeiten der Ministerien in verschiedenen Angelegenheiten des Verbraucherschutzes eine hauptamtliche Tätigkeit bei der Staatskanzlei nicht notwendig ist. Insoweit bestehen unterschiedliche Auffassungen zwischen der Landesregierung und der ehrenamtlich tätigen Verbraucherschutzbeauftragten.

Zu Frage 3: Zurzeit bereiten wir die Übernahme der von der Verbraucherschutzbeauftragten initiierten Projekte durch die dann zuständigen Ministerien vor, beispielsweise des Bauherrenforums oder der Ernährungskampagne. Zudem besprechen wir gegenwärtig mit der Verbraucherzentrale deren Wunsch, die Internetplattform „www.verbraucherschutz.rlp.de“ zu nutzen.

Zu Frage 4: Dank des großen Engagements, der Sachkunde und der Zielstrebigkeit von Frau Dr. Engelhardt

und ihrem Team sind zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht, Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern aufgegriffen und Verbraucherschutzbelange nach innen und außen thematisiert worden. Insoweit verweise ich ausdrücklich auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1380 – „Was die Verbraucherschutzbeauftragte eigentlich macht – Tätigkeit der Verbraucherschutzbeauftragten (Theorie und Praxis)“ und die Antwort der Landesregierung vom 14. Oktober 2002 – Drucksache 14/1521 –. Von einem Missverhältnis kann aus unserer Sicht keine Rede sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schäfer.

Hat die Landesregierung den genau genommen schon angekündigten Rückzug der Verbraucherschutzbeauftragten nicht früher bemerkt?

(Mertes, SPD: Ab wann konnte sie das beantworten? – Licht, CDU: Zusatzfrage des Herrn Kollegen Mertes: Ab wann konnte sie das beantworten?)

Frau Abgeordnete, aufgrund der vertraglichen Situation von Frau Dr. Engelhardt beim SWR haben wir diese Frage im Spätsommer dieses Jahres erörtert. Das war so vereinbart. Bei diesen Gesprächen hat Frau Dr. Engelhardt ihre Auffassung vorgetragen. Diese ist nicht mit unserer Auffassung kompatibel gewesen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kiltz.

Mich interessiert, ob es irgendwelche Probleme in der Kommunikation zwischen der Verbraucherschutzbeauftragten und den zuständigen Ministerien gegeben hat. Es gab zum Beispiel Anregungen der Verbraucherschutzbeauftragten, mehr Lebensmittelkontrolleure einzusetzen usw. Dies wäre eine Aufforderung an das Umweltministerium, wiederum die Kreise und Städte aufzufordern. Hat es in dieser Hinsicht eine positive und produktive Zusammenarbeit gegeben, oder haben sich die zuständigen Ministerien vielleicht ein bisschen gestört gefühlt?

Frau Abgeordnete Kiltz, in der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit hat Frau Umweltministerin Conrad diesem hohen Hause bereits ausführlich Auskunft gegeben.

An dieser Stelle verweise ich auf die Funktionen der ehrenamtlichen Verbraucherschutzbeauftragten, die unter anderem darin bestanden haben, die Dinge im Vorfeld der Beratungen der Ministerien zu bündeln und Impulse zu geben. Dies hat sie an verschiedenen Punkten getan. Mir ist nicht bekannt, dass es irgendwelche Kommunikationsschwierigkeiten zwischen ihr und den Ministerien gegeben hat.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Ich frage nach, weil es sehr unterschiedliche Meinungen nicht nur zwischen der Staatskanzlei und den Ministerien gab. Waren die Meinungsverschiedenheiten nur in personeller Hinsicht nicht kompatibel mit ihrer Meinung? Welche Meinungsverschiedenheiten waren es denn konkret? Die Formulierung „nicht kompatibel“ ist schon etwas nebulös.

(Mertes, SPD: Nicht verbindbar!)

Welche grundlegend unterschiedlichen Meinungen bestehen denn?

Herr Abgeordneter, das ist überhaupt nicht nebulös, sondern es hat auf zwei Themenfeldern unterschiedliche Auffassungen gegeben. Das eine Themenfeld habe ich Ihnen dargestellt, was die Stellung von Frau Dr. Engelhardt bezüglich ihrer Hauptamtlichkeit betrifft. Hinsichtlich der Ausstattung der Stelle hat Frau Dr. Engelhardt von Anfang an den begreiflichen Wunsch gehabt, dass neben den zwei Mitarbeitern, die dort arbeiten, eine weitergehende Ausstattung mit Mitarbeitern erfolgt. Dies haben weder mein Vorgänger noch ich aufgrund der Haushaltslage für möglich gehalten. Dies ist aus meiner Sicht völlig selbstverständlich und widerspricht nicht irgendwelchen Absprachen. Jemand hat lediglich artikuliert, dass er mehr Mitarbeiter haben möchte. Solche Fälle gibt es immer wieder. Das geht aber nicht.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bischel.

Herr Staatssekretär, wir haben bei der Bestellung der Verbraucherschutzbeauftragten gehört – Sie haben den Begriff gerade vorhin wieder verwandt –, dass es zu einer Bündelung von Verbraucherschutzaufgaben kommen sollte. Daher frage ich: Hat sich die Landesregierung jetzt geeinigt, oder bis wann ist mit einer Einigung zu rechnen, welches Ressort federführend für Verbraucherschutzfragen zuständig ist? Was geschieht außerdem mit dem vorhandenen Personal, das bei der Staatskanzlei angesiedelt ist?

Herr Abgeordneter Bischel, wir führen – wie ich bereits dargestellt habe – zurzeit eine Debatte über die einzelnen Sachfragen, die sich daraus ergeben. Dazu gehören natürlich auch die Aufgaben der ehrenamtlichen Verbraucherschutzbeauftragten, die mit dem Begriff „Bündelung“ umschrieben werden. Es ist selbstverständlich, dass wir dazu Überlegungen anstellen werden, wobei ich überhaupt nicht abstreite, dass dann, wenn dieses Amt nicht mehr besetzt wird, natürlich ein Teil der Aufgaben nicht mehr erledigt werden kann, die mit diesem Amt verbunden sind. Das liegt in der Natur der Sache, wenn ein solches Amt wegfällt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Frau Dr. Engelhardt werden in der Landesverwaltung eingesetzt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Herr Stadelmaier, wenn ein Amt wegfällt, also Aufgaben wegfallen, dann werden Mittel, die dieses Amt binden, frei. Wie werden diese Mittel verwendet?

Wir haben dabei verschiedene Mittelgruppen. Es ist klar, dass die Stellen, die Herr Bischel angesprochen hat, eingespart werden, und zwar unabhängig davon, ob die Mitarbeiter konkret in anderen Funktionen verwandt werden. Ansonsten werden wir überlegen, wie die Mittel verwendet werden können. Sie haben gestern den Ministerpräsidenten dazu gehört, dass es Überlegungen gibt, dies im Rahmen von allgemeinen Projekten des Ehrenamts zu tun, die ich noch nicht näher beschreiben kann.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schäfer.

Denkt die Landesregierung daran, die unabhängige Verbraucherschutzberatung als Ausgleich für den Wegfall der Verbraucherschutzbeauftragten über den Internetauftritt hinaus, über den Sie nachdenken, aufzuwerten?

Es besteht keine Absicht, im Zusammenhang mit dem Wegfall der Stelle der ehrenamtlichen Verbraucherschutzbeauftragten die Verbraucherzentrale aufzuwerten.

Ich sehe noch vier Wortmeldungen. Dann ist aus meiner Sicht die Mündliche Anfrage beantwortet. Ich bin durch die von Ihnen verabschiedete Geschäftsordnung befugt, dies festzustellen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Ihren Ausführungen konnte ich entnehmen, dass Sie aus Sicht der Staatskanzlei nicht übermäßig traurig sind, dass die Stelle weggefallen ist und wegfallen könnte. Wird diese Aufgabe in Zukunft wirklich ehrenamtlich, das heißt, nicht mehr dotiert, von anderen Menschen oder Organisationen übernommen?

Herr Schmitt, ich weiß nicht, was Sie gehört haben. Jedenfalls habe ich das, was Sie unterstellen, in keiner Weise erkennen lassen. Das Gegenteil ist der Fall.

Ich weise auch zurück, was Sie zur Frage des Ehrenamts, das in diesem hohen Hause bei verschiedenen Anfragen eine Rolle gespielt hat, noch einmal unterstellen. Die Frau Verbraucherschutzbeauftragte hat dieses Amt im Ehrenamt ausgeführt. Die Frage der Aufwandsentschädigung ist umfangreich dargestellt worden. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass diese in einem absolut vernünftigen Rahmen gewesen ist, wie es einem solchen Ehrenamt auch an anderer Stelle entspricht.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bischel.

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass die Bestellung der ehrenamtlichen Verbraucherschutzbeauftragten ein Flop war? Können Sie uns sagen, warum die Verantwortlichen nicht in der Lage waren, den Ministerpräsidenten vorher besser zu beraten?

Herr Abgeordneter Bischel, ich teile Ihre Auffassung nicht. Insofern kann ich Ihre Frage auch nicht weitergehend beantworten.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kiltz.

Herr Staatssekretär, welche Themen, die die Verbraucherschutzbeauftragte – in welcher Form auch immer – aufgegriffen hat, wären nicht von der Verbraucherzentrale oder anderen zuständigen Ministerien bearbeitet worden, wenn es die Verbraucherschutzbeauftragte nicht gegeben hätte?