Protocol of the Session on September 11, 2003

Die Belastung der Stromkunden hat inzwischen die Zwei-Milliarden-Grenze erreicht und damit die Förderhöhe für die Steinkohle überholt.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 3,3 Milliarden!)

Bemerkenswerterweise will Minister Clement gegensteuerrn, und genau das, was die Einspeisevergütung betrifft, findet voll und ganz unsere Unterstützung. Er will die Förderung stark einschränken, die festen Preise für Windstrom abschaffen und das Fördergeld per Ausschreibung an den günstigsten Anbieter vergeben. Ich denke, das ist doch ökonomisch vollkommen der richtige Weg.

Unsere Fraktion hat schon immer gefordert, unbeschadet der grundsätzlichen Befürwortung der Nutzung der Windenergie sie nach der Einführungsphase unter Wettbewerbsbedingungen zu nutzen. Ich denke, dies ist ein richtiger und sinnvoller Weg.

(Wirz, CDU: Genau!)

Herr Kollege Licht, die CDU macht es sich zu einfach, wenn sie pauschal die Aufhebung der baurechtlichen Privilegierung fordert und die Einspeisevergütung infrage stellt. Worauf es doch ankommt, ist, alle Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen, welche der Landespolitik und der Kommunalpolitik zur Verfügung stehen.

Was den ökologischen Beitrag von Windenergieanlagen angeht, so wird ein Großteil der CO2-Verminderung dadurch wieder aufgehoben, dass entsprechend der Zunahme der Windenergienutzung konventionelle Anlagen zusätzlich errichtet werden müssen.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: So ist es nämlich!)

Man muss auch wissen, dass sich Windräder im Schnitt nur etwa 1.500 Stunden im Jahr drehen und Braunkohlekraftwerke bis zu 7.000 Stunden im Jahr laufen. Ich denke, das sollte man in diesem Zusammenhang nicht verheimlichen.

Die Kosten, die dadurch entstehen, dass Windenergieanlagen keine Grundversorgung mit Strom garantieren können und insofern zusätzlich Gas- und Kohlekraftwerke den fehlenden Strom ausgleichen müssen, erscheinen in der Rechnung des Bundesumweltministers nicht.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich für unsere Fraktion abschließend feststellen: Wir unterstützen den Ausbau regenerativer Energien, auch den der Windenergie, aber unter fairen Wettbewerbsbedingungen und nicht gegen den Willen der Bevölkerung.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordenten Dr. Braun das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hohn, Sie haben das genannt, was durchgesickert ist. Ich weiß nicht, was bei Ihnen ankommt. Sie sollten nicht mit falschen Tatsachen argumentieren. Deswegen habe ich mich noch einmal gemeldet.

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht vor – so, wie der Referentenentwurf im Moment vorliegt –, dass die Solarförderung klar erhöht wird. Das muss sein, da das 1.000-Dächer-Programm ausläuft. Das ist aber eine Sache, die bestimmt bei Ihnen bekannt ist. Solarenergie ist diejenige, die am teuersten ist, bei Ihnen aber auf Zustimmung stößt.

(Hohn, FDP: Nein!)

Wirtschaftliche Argumente zählen bei Ihnen nicht.

Für Windstrom an windschwachen Standorten soll die Vergütung gesenkt werden. Genau das ist der erklärte Wille der Bundesregierung bzw. schon des Referentenentwurfs. Dann kommt im Moment Minister Clement mit einem ganz neuen Modell. Dieses Modell gab es schon in vielen anderen europäischen Ländern. Diese anderen europäischen Länder sind auf die feste Einspeisevergütung umgestiegen, weil das Modell so nicht funktioniert hat. Das muss man wissen, wenn man dieses Modell präferiert, Herr Hohn.

Ein dritter Aspekt ist, Braunkohlekraftwerke laufen natürlich die ganze Zeit, Steinkohle- und Ölkraftwerke auch. Aber sie verbrennen fossile Energien. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen. Solarkraftwerke laufen auch nicht rund um die Uhr. Biomasse kann natürlich rund um die Uhr laufen, kann aber die Energieprobleme nicht lösen. Also müssen wir das, was vorhanden ist, nutzen. Wir müssen es intelligent nutzen.

Es sagt niemand, dass Windstrom- oder Windkraftwerke 8.400 Stunden im Jahr laufen. Sie sagen richtig, die Volllastlaufzeit beträgt 1.500 oder 2.000 Stunden. Also 20 % der installierten Windkraft wird sozusagen dauerhaft genutzt, wenn man es so umrechnen kann.

Wenn man 14.000 Megawatt installiert hat, wird man am Ende vielleicht 3.000 Megawatt davon erlösen. Das kann sein, je nach Windstärke in diesem Jahr. Das heißt aber trotzdem, wir brauchen diese Energie. Sie ersetzt drei bis vier Atomkraftwerke. Darum geht es doch.

(Licht, CDU: Das ist doch falsch!)

Wir brauchen doch für die Zukunft eine Energieform, die nicht die Wälder zerstört, sondern nachhaltig ist und beispielsweise nicht irgendwo aus anderen Ländern importiert werden muss. Wir brauchen eine Unabhängigkeit in der Energiepolitik.

Herr Licht, es ist nicht falsch, dass sie das ersetzen.

(Licht, CDU: Es ersetzt kein Kraftwerk!)

Wir brauchen natürlich Kraftwerke, die eine Grundlast vorhalten. Wir haben aber im Moment 50 % Überkapa

zität. Das sind die Gaskraftwerke, also die, die nicht in Grundlast fahren. Das sind die Steinkohlekraftwerke, die nicht in Grundlast fahren.

(Glocke des Präsidenten)

Die Kapazität ist da und muss auch erneuert werden. Dagegen spricht niemand. Natürlich kostet das auch Geld. Aber die Umweltschäden der bisherigen Energieerzeugung kosten das Fünffache von dem, was im Moment der erneuerbare Strom kostet.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße ich sehr herzlich den Entlassjahrgang 1949 der Goetheschule Kaiserslautern und Mitglieder der AG 60plus der SPD, des SPD-Gemeindeverbands Linz und des SPDOrtsvereins Dattelnberg. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!

(Beifall im Hause)

Zur Erwiderung erteile ich Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Braun, wir sind doch in dem Bemühen, erneuerbare Energien weiterhin auf den Weg zu bringen, gar nicht auseinander. Wir müssen diese Diskussion aber ehrlich führen. Sie kommen jetzt mit der Fotovoltaik, bei der die Einspeisevergütung erhöht wird. Das ist ökonomisch blanker Unsinn. Wir brauchen erneuerbare Energien, die sich in Zukunft auch am Markt durchsetzen, die eine Zukunftschance haben.

Die Windenergie hat eine Zukunftschance, wenn ich sie dort baue, wo auch entsprechend Wind ist, ob das nun die Off-Shore-Anlagen sind oder in Gebirgslagen. Darin sind wir uns doch vollkommen einig.

Sie tun so, als würden wir im Grunde genommen gegen erneuerbare Energien sein. Was die Grundlast betrifft, so kann ich sie nicht mit Windenergie schaffen. Dazu brauche ich herkömmliche Kraftwerke. Da sieht die Bilanz von CO2 ganz anders aus. Dem kann man sich nicht verschließen. Sie können doch die Diskussion nicht so führen, wie Sie sie brauchen, und uns unterstellen, wir würden das Ziel aus den Augen verlieren. Das ist doch vollkommener Quatsch.

Ich sage noch einmal, wenn wir einen sinnvollen Weg gehen, müssen wir erneuerbare Energien verfolgen. Dabei ist Windenergie ein ganz zentraler Punkt. Dabei haben Sie uns immer auf der Seite. Aber wir müssen die Diskussion ehrlich führen und nicht so, wie Sie es teilweise machen. (Beifall bei der FDP)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Bauckhage das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass der WesterwaldVerein, der Pfälzerwald-Verein und der Eifelverein nicht eine Vorfeldorganisation der CDU sind. Bevor wir das unter Umständen dort hineininterpretieren lassen könnten, möchte ich das einmal in aller Klarheit sagen. Ich denke, das ist nicht so, was auch gut so ist.

Meine Damen und Herren, die Nutzung der Windenergie ist ein Thema, das seit geraumer Zeit sowohl in der Öffentlichkeit als auch im rheinland-pfälzischen Landtag ausführlich diskutiert wird, übrigens jetzt auch in der Bundesregierung sehr breit.

In der Antwort auf mehrere Große und Kleine Anfragen hat die Landesregierung ausführlich zu allen Aspekten der Windenergienutzung Stellung genommen. Darüber hinaus haben der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und der Ausschuss für Umwelt und Forsten im Februar letzten Jahres gemeinsam eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. In dieser Anhörung kamen Befürworter und Gegner der Windenergienutzung zu Wort, wie es nicht anders sein kann.

Es bleibt festzuhalten, dass der Bundesgesetzgeber mit der Privilegierung der Windenergie im Jahr 1996, also noch unter einer von der CDU geführten Bundesregierung, eine Grundsatzentscheidung zugunsten der Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich getroffen hat.

Gleichzeitig erhielten die Gemeinden, die für die Bauleitplanung zuständig sind, und die verschiedenen Planungsgemeinschaften, die für die Regionalplanung zuständig sind, die entsprechenden Instrumente für eine planerische Steuerung des weiteren Ausbaus der Windenergienutzung.

Diese Planung hat natürlich die Belange des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Das ist doch gar keine Frage. Deshalb gibt es auch ein jetzt zu erstellendes Gutachten. Man muss dieses Gutachten genau auswerten, um danach unter den Gesichtspunkten unter Umständen Windkraftanlagen zu errichten.

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 20. Februar 2003 soll der Privilegierung der Windenergienutzung auch in quantitativer Hinsicht Rechnung getragen werden. Dies bedeutet, dass die Gemeinden und die Planungsgemeinschaften bei ihren Planungen dafür Sorge tragen müssen, dass ausreichend und angemessen geeignete Gebiete für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden. Meine Damen und Herren, das ist der Rechtsrahmen, in dem wir uns bewegen.

Dieser Rechtsrahmen, das Stromeinspeisegesetz aus dem Jahr 1990 sowie das darauf folgende ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) haben dazu beigetragen, dass der Ausbau der Windenergie erheblich beschleunigt wurde. Dies hatte der Gesetzgeber aus energie- und umweltpolitischen Gründen mit der Einführung der Privilegierung der Windenergie bezweckt.

Der beschleunigte Ausbau der Windenergienutzung schlägt sich in Rheinland-Pfalz in folgenden Zahlen nieder:

Die Anzahl der Windenergieanlagen hat sich seit 1996 von 133 Anlagen auf 617 Anlagen im ersten Quartal 2003 erhöht.