Sie machen die Windkraft dort irgendwann unmöglich, wo sie sinnvoll wäre, beispielsweise im Wald, weil Sie versuchen, als Fähnlein der letzten Aufrechten durch die Gegenden des Pfälzerwald-Vereins und Eifelvereins zu ziehen und alle mit Ihrer Argumentation widerspenstig zu machen, es sei nicht sinnvoll, in Windkraft zu investieren, meine Damen und Herren.
Das ist falsch. Wir wollen die Windkraftanlagen genau dort, wo der Wind weht. Auch dabei sind Sie in Ihrer Argumentation nicht ehrlich. Wir wollen das dort, wo der Wind weht, nämlich auf den Bergkuppen in RheinlandPfalz, wo sich meistens Wald befindet.
Wir wollen die Windkraftanlagen dort, wo sich windgünstige Standorte befinden, wo sich die Bevölkerung nicht in der Nähe befindet. Genau das sind immer Ihre Forderungen gewesen: Wo auch sonst nichts gestört wird, da wollen wir Windkraftinstallationen haben. Wir werden diese durchsetzen müssen, auch gegen die CDU und ihre Vorfeldorganisation, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, insofern ist es doch ganz eindeutig. Es gibt einen Weg, den wir gehen können, den wir gehen müssen, das heißt, die Waldgebiete in Rheinland-Pfalz für die Windkraft zu öffnen.
Das heißt aber auch, dass wir den Förstern, dem Staatswald, dem Kommunalwald, aber auch den Landwirtinnen und -wirten im Land Möglichkeiten des Verdienstes geben, dass wir den ländlichen Raum stärken und stabilisieren.
Das alles wissen Sie. Das wissen auch Ihre Kollegen, die selbst investieren. Das alles ist eine Sache, die möglich ist, die wir voranbringen können und die Sie perm anent aus rein ideologischen Gründen blockieren.
Meine Damen und Herren, das ist weder zielführend noch sinnvoll. Deswegen werden Sie sich auch nicht durchsetzen können.
Ich möchte Sie auf Veröffentlichungen in einer Zeitung hinweisen, die nicht nur für die Windkraft schreibt.
In der „Rheinpfalz“ war vor kurzem eine ganze Seite auf der Wirtschaftsseite, die Sie vielleicht nicht lesen – nicht auf der Südwestseite –, über Windkraft veröffentlicht.
Ich nenne die Titel von drei Artikeln. Der eine heißt: Kosten für Strom aus Windkraft deutlich gesunken.
Das genau sind die drei Argumente, mit denen wir in Rheinland-Pfalz vorangehen und die Windkraft ausbauen müssen, meine Damen und Herren.
Wir haben keine andere Chance. Wenn Sie natürlich innerhalb der CDU oder innerhalb der FDP darüber diskutieren, die Atomkraft wieder zu beleben, wenn Sie neue Atomkraftwerke bauen wollen, so ist dies eine andere Diskussion. Aber wenn wir das nicht diskutieren, haben wir keine andere Chance, als an der Einsparung, der Energieeffizienz und der Reduktion von Schadstoffen mit der Windkraft und den erneuerbaren Energien insgesamt zu arbeiten.
Meine Damen und Herren, die Windkraft ist keine Angelegenheit, mit der sich Leute goldene Nasen verdienen. Wenn Sie diese Diskussion richtig beobachten, wissen Sie auch, dass die Winkraftbranche im Moment gerade bei den Erträgen nun wirklich nicht mit großen Verdiensten und mit großen Einkommensmöglichkeiten gesegnet ist.
Aber auch die Wasserkraft war in diesem Jahr aufgrund Wassermangels nicht voll ausgelastet. Was wollen Sie denn machen? – Wenn naturgesteuerte Energien eingesetzt werden, müssen Sie sich natürlich auch im Einsparbereich betätigen. Das ist der zweite Bereich, in dem wir die Energie gewinnen.
(Licht, CDU: Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass auf dem Erbeskopf Windräder mehr Erträge bringen! Aber dort möchte ich keine haben!)
Es ist schade, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen. Aber ich sehe natürlich auch die koalitionären Bedingungen. Ich glaube, wir sind in Rheinland-Pfalz auf dem richtigen Weg, wenn wir die Vorgaben des Umweltministeriums weiter verfolgen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, mit meinem Beitrag die Diskussion etwas zu versachlichen.
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU liefert einen umfassenden Nachweis über die erreichten Ergebnisse der Förderung und des Ausbaus der Windenergie in Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren. Sie macht deutlich, wo die Zielpunkte moderner Wirtschaftspolitik in den nächsten Jahren für die Windenergie gesetzt sind. Die Antwort der Landesregierung ist ein Erfolgsnachweis für den Ausbau und die Erhöhung des Anteils der Windenergienutzung in RheinlandPfalz.
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, hat das Wirtschaftsministerium auch auf diesem Feld eine sachkompetente und ökonomisch erfolgreiche Politik im Interesse einer sicheren Energieversorgung und im Interesse der Belange des Umweltschutzes betrieben. In der Kürze der Zeit möchte ich nur einige Punkte der umfangreichen Antwort der Landesregierung aufgreifen. So ist unter dem Kapitel „Bestandsaufnahme“ bei der Frage des zukünftigen Anteils der Windenergie am Stromverbrauch beachtlich, dass die Landesregierung eine Steigerung von 515 Megawatt auf 1.500 Megawatt, also um das Dreifache, anstrebt
Meine Damen und Herren, von besonderer Brisanz sind die Standortfragen. Das sollte man nicht verschweigen. Die Große Anfrage beschäftigt sich dabei umfänglich mit der Frage, ob Windenergieanlagen auch in Waldgebieten vorgesehen sind. Es ist ein wissenschaftliches Gutachten von der Landesregierung bei der Universität Kaiserslautern in Auftrag gegeben worden, das wissenschaftlich eventuelle Standorte im Wald nachweisen soll.
Meine Damen und Herren, konsequenterweise macht die Landesregierung überhaupt keine Angaben zu Zahl und Flächenumfang möglicher Windenergieanlagen im Staatswald des Landes. Im Gegenteil, sie sagt sogar ausdrücklich, mit möglichst wenigen Anlagen an raumverträglichen Standorten soll ein möglichst hoher Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.
Ferner weist die Landesregierung völlig zu Recht darauf hin, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldflächen zu einer erheblichen Landschaftsveränderung führen kann. Deshalb soll ausdrücklich bei der Prüfung von Standorten für Windkraftanlagen im Staatswald darauf geachtet werden, dass solche Beeinträchtigungen nicht eintreten. Insofern verstehe ich Ihre Unruhe nicht ganz, Herr Kollege Licht.
Meine Damen und Herren, man muss kein Prophet und auch kein Wissenschaftler sein, um daraus bereits abzuleiten, dass das Reservoir an möglichen Standorten für Windenergieanlagen im Staatswald relativ bescheiden ausfallen wird.
Entsprechend der stürmischen Entwicklung der Windenergienutzung hat sich auch eine entsprechend lebhafte Rechtsprechung herausgebildet, und zwar nicht nur durch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, sondern auch durch höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Meine Damen und Herren, der gemeinsame Nenner aller Urteile liegt in einer Konkretisierung des bisherigen Rechts, was unsere Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Man kann nicht oft genug wiederholen – das ist ganz entscheidend, und dies habe ich in den vorhergegangenen Diskussionen immer wieder betont –, dass es auf die Wahrnehmung der Planungshoheit durch die Kommunen ankommt, wie die Genehmigung und Ablehnung von Anträgen auf Errichtung von Windenergieanlagen ausfällt. Herr Kollege Licht, lassen Sie mich noch anmerken, den Kommunen, die es im Laufe dieser Diskussion von über zwei Jahren immer noch nicht begriffen haben, ist einfach nicht zu helfen.
Zusammenfassend kann ich für unsere Fraktion feststellen, dass die neue Rechtsprechung einen zielführenden Beitrag für den weiteren gesteuerten und sinnvollen Ausbau der Windenergie darstellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frage der Windenergie hat besonders dadurch neue Aktualität erhalten, dass die Novelle des Erneuerbare-EnergienGesetzes in die entscheidende Phase getreten ist. Noch existiert lediglich ein Referentenentwurf, aber bei der Bundesregierung ist schon durchgesickert, was darin steht: Umweltminister Trittin möchte weiterhin an der hohen Einspeisevergütung, nämlich 9 Cent pro Kilowattstunde, festhalten oder sie sogar noch erhöhen.