Protocol of the Session on September 11, 2003

(Zuruf des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Ich nehme Herrn Elitz ernst und denke, er will innerhalb der nächsten Jahre mehr Frequenzen haben und nicht erst in zehn Jahren.

(Dr. Schmitz, FDP: Steht das da drin?)

Das wollen Sie doch auch. Deswegen müssen wir nicht auf die digitale Zukunft vertrösten, sondern müssen jetzt aktuell die analogen Wellen und Möglichkeiten noch einmal überprüfen und dann neu Frequenzen zuweisen. Das ist der Auftrag, den ich aus diesem Antrag ablesen kann.

Herr Dr. Schmitz, es nützt nichts, dass wir auf die Zukunft gehen und auf die digitalen Rundfunkgeräte verweisen, die in Rheinland-Pfalz in einer Anzahl von etwa 1.000 Stück vorhanden sind, soweit ich weiß. Da nützt

es auch nichts, wenn ich Frequenzen habe, die nur von 1.000 Menschen zu empfangen sind.

Ich habe unterschrieben – ich sage das noch einmal –, weil ich will, dass das DeutschlandRadio, das eine sehr hohe Qualität hat und kulturell wie politisch sehr gut informiert, in Rheinland-Pfalz zu empfangen und möglichst bald zu empfangen ist.

Ich lese aus diesem Antrag den Auftrag heraus, dass wir analoge Frequenzen vermehrt zur Verfügung stellen und prioritär, wenn analoge Frequenzen frei werden, diese dem DeutschlandRadio und nicht anderen Wettbewerbern am Markt zugewiesen werden.

Ich hoffe, dann sind sich alle, die unterschrieben haben, einig, dass wir das DeutschlandRadio in seiner Verbreitung möglichst schnell, dauerhaft und günstig, natürlich auch kostengünstig für das DeutschlandRadio, unterstützen wollen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Chef der Staatskanzlei, Herr Staatssekretär Stadelmaier.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Verbesserung der Empfangssituation beider Programme des DeutschlandRadios ist seit Jahren ein Thema, mit dem sich der Landtag und der Ausschuss beschäftigen und dem sich die rheinland-pfälzische Landesregierung in besonderem Maß verpflichtet fühlt.

Insofern trifft die Intention des vorliegenden Antrags ganz und gar auch die unsrige, dies auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass DeutschlandRadio mit den beiden Programmen Deutschlandfunk und DeutschlandRadio Berlin ein – es ist schon gesagt worden – hervorragendes Informations- und Unterhaltungsprogramm auf hohem Niveau für die Bürgerinnen und Bürger anbietet. Erfreulicherweise findet DeutschlandRadio damit auch eine stetig steigende Resonanz.

Meine Damen und Herren, derzeit ist DeutschlandRadio mit seinen beiden Programmen in Rheinland-Pfalz über Satellit empfangbar. Darüber hinaus werden sie über Mittelwelle mit gewissen tageszeitlichen Einschränkungen sowie über Kurzwelle in Rheinland-Pfalz ausgestrahlt. Schließlich wird DeutschlandRadio auch über DAB abgestrahlt.

Ohne jeden Zweifel ist die Ausstrahlungssituation der Programme über die entsprechenden UKW-Frequenzen unbefriedigend. Das Programm Deutschlandfunk wird im Augenblick in Koblenz, Mayen, Saarburg, Bad Kreuznach, Mainz und Kaiserslautern ausgestrahlt, die jedoch nur kleinere Bereiche abdecken. Frau Abgeord

nete Raab hat vorhin für den Teil DeutschlandRadio Berlin bereits die Sender genannt.

Über diese beiden Bereiche hinaus gibt es noch gewisse grenzüberschreitende Abstrahlungen aus BadenWürttemberg und Hessen nach Rheinland-Pfalz hinein.

Im Zusammenhang mit der Entstehung des Südwestrundfunks aus SDR und SWF sind weitere Frequenzoptimierungen vereinbart worden. De facto ist es so gewesen, dass nur wenige Frequenzen in der Vergangenheit zugunsten von DeutschlandRadio auch tatsächlich zusätzlich eingesetzt werden konnten.

Insofern kann man zwar davon sprechen, dass die grundsätzliche Empfangbarkeit gewährleistet ist, eine umfassende flächendeckende Versorgung in RheinlandPfalz jedoch auch leider in der Perspektive nicht möglich ist, da die Frequenzen im UKW-Bereich im Wesentlichen ausgeschöpft sind.

Herr Abgeordneter Braun, Sie haben den Eindruck erweckt, als ob es in der Kompetenz der Landesregierung läge, über diese Frequenzen zu entscheiden. Das ist nicht der Fall. Lassen Sie mich das deutlich klarstellen; denn rechtlich hat die Landesregierung bei der Aufteilung der Frequenzen zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk keinerlei Entscheidungsbefugnis.

Vielmehr ist es so, dass § 56 des Landesrundfunkgesetzes regelt, dass die Frequenzverteilung in einem Verfahren, an dem die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter für den privaten Rundfunk, der Südwestrundfunk und DeutschlandRadio gleichberechtigt beteiligt sind, vorgenommen wird.

Für den Fall – so steht dort –, dass es zu keiner Einigung unter den Beteiligten kommt, besteht die Möglichkeit, in ein Schiedsverfahren einzutreten, dem der Präs ident des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz vorsteht.

Wenn man sich in der Rückschau der beispielsweise letzten fünf Jahre anschaut, wie dies gehandhabt worden ist, so zeigt sich, dass in dieser Zeit 41 Frequenzen für private Veranstalter, den Südwestrundfunk und DeutschlandRadio, vergeben worden sind. Von diesen 41 sind 15 einvernehmlich dem DeutschlandRadio zugeordnet worden.

Meine Damen und Herren, lediglich in zwei Fällen, in denen es um größere Übertragungskapazitäten ging, war die Landesregierung aufgerufen, in den Verhandlungen moderierend und vermittelnd tätig zu werden. In allen übrigen Fällen konnte Konsens zwischen den Beteiligten erzielt werden.

Ein Schiedsverfahren – das ergibt sich daraus – war in keinem Fall erforderlich. Die Regelung der Frequenzen ist also immer im Einvernehmen mit DeutschlandRadio geschehen.

In der Debatte ist das Thema „Digitalradio“ angesprochen worden. Beide Programme des DeutschlandRadios werden auf den in Rheinland-Pfalz vorhandenen Übertragungswegen übertragen. Allerdings kann man nicht

daran vorbeisehen, dass in der Frage der Endgeräte vielleicht auf der Internationalen Funkausstellung erst ein erster Lichtstreif am Horizont erschienen ist.

Insofern ist die Frage beim digitalen Radio natürlich eine andere als die Frage des digitalen Fernsehens, Herr Abgeordneter Mittrücker. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass wir beim Radio die Problematik der privaten Radioanbieter, auch in diese Technik mit einzusteigen und sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertreten und finanzieren zu können, nicht ganz außer Acht lassen können.

Aus unserer Sicht geht es nicht nur um die Frage der Endgeräte, sondern natürlich auch um den Erhalt des privaten Teils des Rundfunks.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, Sie mögen daraus ersehen, dass sich die Landesregierung ihrer Verantwortung für DeutschlandRadio durchaus bewusst ist. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Sender in Rheinland-Pfalz ein Büro eröffnet und damit seine Berichterstattung aus Rheinland-Pfalz verstärkt hat.

Wir werden uns, seien Sie dessen versichert, auch künftig im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten, im Interesse der Hörerinnen und Hörer darum bemühen, dass die UKW-Versorgung mit DeutschlandRadio im Land verbessert wird.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen! – Enthaltungen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung:

Reform der Gewerbesteuer: Kommunen verlässlich und dauerhaft entlasten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2468 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Zunächst spricht Herr Abgeordneter Marz und begründet den Antrag.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Wir sind uns nicht nur hier einig, sondern insgesamt in der Diskussion in Deutschland zunächst einmal darüber, dass die katastrophale Finanzsituation unserer Kommunen nicht darauf zurückzuführen ist, dass sie

selbst Missmanagement betrieben haben – so etwas gibt es auch, aber dabei handelt es sich um Einzelfälle –, sondern wir haben es mit einem strukturellen Problem zu tun.

Zum Zweiten können wir uns darüber einig sein, dass die Städte im Trend wesentlich härter betroffen sind als die kleineren Gemeinden und die ländlichen Gebiete. Üblicherweise ist die Diskussion so weit gediehen, dass wir auch einen strukturellen Handlungsbedarf insgesamt sehen. Deshalb hat die Regierungskoalition in Berlin noch vor der Sommerpause in einem Eckpunktepapier festgelegt, wie sie sich eine Reform der Gewerbesteuer und der Gemeindefinanzen insgesamt vorstellt. Dazu gehört nicht nur die Gewerbesteuer, sondern dazu gehört natürlich auch beispielsweise, wie Sozialhilfelasten künftig verteilt und getragen werden. Es gehört auch das Thema „Konnexität“ hinzu. Hierbei beobachten wir im Land sowohl bei den Koalitionsfraktionen als auch bei der Landesregierung eine Bewegung in die richtige Richtung. Wenn ich es richtig sehe, wird man sich noch über einige Einzelheiten auseinander zu setzen haben. Aber die Grundtendenz stimmt.

Ich möchte mich an dieser Stelle nicht an der Frage aufhalten, ob es manchmal so geschickt ist, zu unglücklichen Zeitpunkten unglückliche Anträge zu stellen.

(Itzek, SPD: Morgen wird das geregelt! Das regeln wir morgen!)

Ich hoffe, dass das, was in dieser Woche geschehen ist, den Lauf der Dinge nicht allzu sehr hemmt, ihn zumindest nicht stört. Das würde ich mir in diesem Zusammenhang wünschen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber zurück zum Thema „Reform der Gewerbesteuer“, die ein wichtiger Bestandteil zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen darstellt. Wir sind uns, zumindest verbal, auch darüber einig, dass eine Verbesserung der finanziellen Situation nachhaltig und verlässlich sein muss. Das heißt, es darf kein Flickwerk sein oder etwas, das nur ein halbes Jahr oder ein Jahr Gültigkeit hat, sondern es muss von einer längeren zeitlichen Perspektive, also dauerhaft sein. Von daher hat die Koalition in Berlin einige Eckpunkte für eine Reform der Gewerbesteuer hin zu einer Gemeindewirtschaftssteuer festgelegt.

Im Übrigen gab es auch Vorschläge, die zum Teil aus der Union, zum Teil aus der FDP unterstützt wurden, die aber genau diesem Ziel niemals gerecht werden konnten. Deshalb hat sich die Regierungskoalition in Berlin auch für ein anderes Modell entschieden.

Danach ist etwas Erstaunliches passiert. Eigentlich sollte das Bundesfinanzministerium die Vorschläge der Regierungskoalition nur noch in die geeigneten Paragraphen gießen, um entsprechende Gesetzesvorlagen zu erarbeiten. Dies hat man auch getan. Als aber dann das Ergebnis der Arbeit des Bundesfinanzministeriums herauskam, haben sich einige zu Recht die Augen gerieben; denn einige wesentliche Bestandteile zur Erreichung der Ziele waren so nicht vorgesehen. Das ist der

Hintergrund, weshalb wir heute einen Antrag stellen, der klar auf Distanz zu der Vorlage des Bundesfinanzministeriums geht und eine klare Rückenstärkung für die Haltung der Koalitionsfraktionen und der kommunalen Spitzenverbände darstellt.