Protocol of the Session on September 11, 2003

Im Zusammenhang mit der Information der Bevölkerung muss auch noch einmal gesagt werden, dass es falsch ist – da kritisiere ich auch unseren eigenen Bundesumweltminister –, dass die Naturschutzverbände, die Umweltschützer, nicht zur Nachfolgekonferenz eingeladen werden. Soweit ich weiß, wird die Nachfolgekonferenz bald stattfinden. Es wäre richtig, nicht nur die Spezialisten der Ämter, der Landesregierungen, der Bundesregierung und der EU einzuladen, sondern auch die engagierten Naturschützerinnen und Naturschützer vor Ort, die sich in diesen Gebieten am besten auskennen und bestimmt einen guten Beitrag dazu leisten könnten,

welche Gebiete bei einer Nachmeldung tatsächlich ausgewiesen werden sollen.

Ich hoffe, dass im Land Rheinland-Pfalz der Dialog zwischen den Umwelt- und Naturschützern und der Landesregierung in der Zukunft etwas fruchtbarer sein wird, als er das jetzt noch ist und dass man auch über diese Ausweisungen einen konstruktiven Dialog fortsetzt.

Ganz schädlich war – das ist unbestritten –, dass sich der Landwirtschafts- und Wirtschaftsminister dieses Landes, Herr Hans-Artur Bauckhage, hier gebrüstet hat, viele Gebiete aus den FFH-Vorschlägen gestrichen zu haben. Damit war klar, dass nicht das Fachliche, sondern das Politische im Vordergrund steht. Es ist nachvollziehbar, dass man diesen Prozess vor der EU verliert und dann auch Drohungen vonseiten der EU kommen, dass man Zahlungen leisten müsste, wenn man nicht fachlich meldet. Insofern hat er dem Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes, aber auch dem Ansehen von Rheinland-Pfalz bei der EU geschadet. Ich hoffe, das wird so nicht wieder vorkommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme es gleich vorweg: Unsere Fraktion wird den Antrag der CDU-Fraktion natürlich ablehnen. Ich vermute, Sie haben nichts anderes erwartet. All das, was mit dem Antrag bezweckt werden soll, ist durch die Landesregierung mehr als erledigt worden.

(Beifall der FDP und der SPD)

Der Antrag war zu dem Zeitpunkt, als er gestellt wurde, nämlich am 7. April 2003, bereits nicht mehr aktuell. Herr Kollege Schmitt, Sie haben das selbst damit eingeräumt, dass Sie sagten, Ihnen sei bekannt, dass der Antrag nicht mehr so aktuell sei.

(Schmitt, CDU: Heute!)

Umso unverständlicher ist es für mich, wenn Sie kritisieren, die Landesregierung habe nicht entsprechend informiert, sondern die Informationen seien Ihnen und den Verbänden zu verdanken.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hatte bereits am 13. Februar 2003, also noch bevor Sie Ihren Antrag gestellt haben, die betroffenen Kommunen, Kammern und Verbände in einer ersten Veranstaltung umfassend über die geplante Vorgehensweise informiert. Herr Kol

lege Schmitt, ich habe den Eindruck, dass Ihnen das entgangen ist.

(Schmitt, CDU: In der Sache kenne ich jeden Schritt!)

Dann müssen Sie das auch sagen.

An diese erste Veranstaltung vom Februar 2003 haben sich weitere – Herr Kollege Fuhr hat das auch schon ausgeführt – 15 Informationsveranstaltungen im Land angeschlossen. Sie sind teilweise auch von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen durchgeführt worden. Auch das ist Ihnen meiner Meinung nach hinreichend bekannt.

Nicht zuletzt haben die Landwirtschaftskammer und die Industrie- und Handelskammern Veranstaltungen organisiert, an denen Vertreter der Umweltverwaltung teilgenommen haben. Nicht vergessen werden soll eine Vielzahl von Einzelgesprächen mit betroffenen Kommunen und Betrieben.

Aus dem Partizipationsverfahren sind rund 400 Stellungnahmen und Einwendungen hervorgegangen, von denen einem beträchtlichen Teil abgeholfen werden konnte. Herr Kollege Schmitt, auch daran erkennen Sie, dass stets der Kontakt zum Ministerium und damit zur Landesregierung vorhanden war und man stets bemüht war, den Interessen der Betroffenen – so, wie Sie sagen, der Grundstückseigentümer – Rechnung zu tragen. Somit trifft Ihre Darstellung nicht zu, man habe im Grunde genommen das Eigentum mit Füßen getreten. Das ist schlicht und einfach Unsinn.

(Beifall der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, die Summe der nachgemeldeten FFH-Gebiete umfasst ungefähr 1.000 Hektar. Das sind ungefähr 5 % der Landesfläche. Diese Flächen verteilen sich zu 75 % auf die Wälder und zu ungefähr 15 % auf den Agrarraum. Die FFH-Flächen insgesamt betragen nun rund 11 % der Landesfläche.

Die Nachforderung der EU als Ergebnis der Konferenz von Potsdam Ende 2002 war flächenmäßig nicht quantifiziert, Herr Kollege Dr. Braun. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass weitere Nachforderungen nicht gestellt werden.

Meine Damen und Herren, die Verankerung der Natura 2000-Flächen erfolgt in dem nun zu novellierenden Landespflegegesetz. Hier kommt es unserer Fraktion vor allem darauf an, dass die in § 39 des Gesetzentwurfs enthaltene Ausgleichs- und Entschädigungsregelung befriedigend für alle Betroffenen gelöst wird.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich erteile Frau Staatsministerin Conrad das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal können wir feststellen, dass alle bis auf einen der Meinung sind, dass die Forderung nach Beteiligung erfüllt worden ist. Herr Schmitt, eines habe ich mittlerweile auch schon gelernt: Ihr Informationsbedürfnis, das im Übrigen immer heißt „jetzt, sofort, umfassend und unmittelbar“ werde ich wahrscheinlich nie in irgendeiner Form vollständig erfüllen können.

(Mertes, SPD: So selbstkritisch sehen wir das auch!)

Trotzdem habe ich die herzliche Bitte, nicht alle Bauern einzubeziehen, wenn es darum geht, das Internet zu benutzen oder wenn Sie sich als Internet-Khan hinstellen.

(Schmitt, CDU: Im Gegenteil!)

Ich habe den Eindruck, dass die heute hervorragend ausgestattet sind und sie auch dieses Medium nutzen.

(Schmitt, CDU: Damit ist man aber nicht informiert!)

Die Vorredner haben bereits dargestellt, dass wir umfassend in einer Fülle von Veranstaltungen, aber nicht nur dort, sondern auch über moderne Medien informiert haben. Jeder, der kein Internet hatte, konnte sich in den betroffenen Kreisverwaltungen und Verbandsgemeinden die Pläne anschauen und feststellen, ob er betroffen ist.

Wir haben aber auch – das war noch viel, viel wichtiger – viele hundert Einzelgespräche mit Unternehmen, Verbänden, mit betroffenen Einzelpersonen, mit den Kammern und mit Vereinen geführt, um nicht nur eine Akzeptanz zu bekommen, sondern vor allem auch deshalb, um umfassend zu informieren, aber auch um eine Rückmeldung dafür zu bekommen, ob wir tatsächlich richtig liegen. Deshalb gab es auch eine Fülle von Korrekturen.

Allein die Tatsache, dass über 400 Stellungnahmen bis Anfang Juli bei uns eingegangen sind, die wir mittlerweile auch abarbeiten konnten, zeigt, dass die Beteiligung gegriffen hat. Das war auch deshalb nicht umsonst, weil wir 80 % aller Stellungnahmen ganz oder teilweise berücksichtigen konnten. Die waren hilfreich und haben auch erheblich die Gebietskulisse – so würde ich das sagen – verbessert. Unter Umständen wurde sie sogar naturschutzfachlich verbessert. Umgekehrt wurden aber auch Flächen, die nicht notwendigerweise aus naturschutzfachlichen Gründen einbezogen werden mussten, wieder herausgenommen.

Es gab natürlich auch Abstimmungsgespräche zwischen den Ressorts, insbesondere mit dem Landwirtschaftsressort zu Fragen der Landwirtschaft, aber auch mit dem Wirtschaftsressort zur Frage der Rohstoffsicherung. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich erwähnen.

Die Zahlen, die Herr Abgeordneter Hohn zuvor genannt hat, waren die Zahlen aus der Gebietskulisse. Der Ministerrat hat am 15. Juli 2003 die Gebietskulisse für die

Nachmeldung von FFH-Gebieten beschlossen. Das sind 105.000 Hektar. Das entspricht ungefähr 5 % der Landesfläche. Davon entfällt der weitaus größte Teil mit 86 % auf Wald. 10 % entfallen auf Grünland und 1 % entfällt auf Ackerfläche. Die verbleibenden Prozente beziehen sich auf Gewässer oder Felsbiotope, die ebenfalls einzubeziehen waren.

Ich sage auch deutlich, dass es kein Geheimnis war, was wir suchten, sondern wir hatten nach der Konferenz von Potsdam einen ganz klaren Auftrag und wussten, wo die Defizite liegen.

Sie waren artenspezifisch nachvollziehbar ins Internet gestellt worden, sodass jeder wusste, nach welchen Kriterien, Lebensraumtypen und Arten tatsächlich vorgegangen werden muss. Auch in dieser Frage gab es absolute Transparenz.

Jetzt wurde gemeldet, dass im Herbst das Einvernehmen über die Bundesregierung mit der EU hergestellt werden muss. Wir bereiten die Umsetzung vor Ort vor. Es geht um die Vorbereitung von Managementplänen. Wir haben das besprochen. Ich habe immer betont, dass wir dies vor Ort mit den Betroffenen je nach Nutzungsart ausarbeiten wollen. Zurzeit wird an sogenannten Modellmanagementplänen gearbeitet, die bestimmte Nutzungsarten in den Bereichen Forstwirtschaft und Landwirtschaft vorsehen, um an die Umsetzung vor Ort zu gehen. Dies erfolgt nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Betroffenen.

Die Ausweisung der Natura 2000- und FFH-Flächen und der Vogelschutz erfolgt jetzt über das Landespflegegesetz. Eine sogenannte Vorschaltnovelle des Landespflegegesetzes ist zurzeit im Verfahren. Wir sind zurzeit in der Anhörung der Verbände. Die Stellungnahmen gehen gerade bei uns ein.

Parallel laufen die Managementpläne. Wir haben eine Ausgleichsregelung vorgesehen. Wenn die gesetzlich zulässige Nutzung eingeschränkt wird, ist dann ein Ausgleich zu zahlen, wenn diese Einschränkung nicht im Rahmen des Vertragsnaturschutzes ausgeglichen werden kann. Dies ist ein Versprechen, welches die Koalition schon in den Koalitionsvereinbarungen abgegeben hat. Wir setzen dies in diesem Gesetz um. Ich denke, es trägt eine eindeutige Handschrift.

Meine Damen und Herren, es geht nicht um Konfrontation. Mein Ziel ist, in den sehr wertvollen Flächen, von denen Herr Fuhr und Herr Dr. Braun gesprochen haben, weiterhin unter besonderen naturschutzfachlichen Gesichtspunkten Bewirtschaftung zu ermöglichen. Es geht nicht um einen Naturschutz gegen Nutzung, sondern um einen Naturschutz durch Nutzung. Dies ist die Philosophie meines Hauses.

(Glocke der Präsidentin)

Ich glaube, wie werden dies auch mit den FFH-Gebieten umsetzen.

Vielen Dank.

Frau Ministerin, es gibt eine Nachfrage des Kollegen Schmitt. Sind Sie bereit, diese zu beantworten?

Meine Rede ist zu Ende. Ich beantworte sie gern noch.

Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu den Managementplänen. Kommt die Landesregierung oder kommen die Dienststellen auf uns zu, oder müssen die Gemeinden tätig werden? Das war eine Frage zum Ablauf. Das würde mich interessieren.

Nein, wir werden das bei den Struktur- und Genehm igungsdirektionen koordinieren. Wir entwickeln vor Ort mit den Betroffenen Managementpläne. Es werden nicht die Gemeinden, sondern die Nutzergruppen einbezogen, weil diese davon betroffen sind.