Protocol of the Session on September 10, 2003

Deshalb sind wir der Auffassung, dass auch wir uns mit dieser Frage beschäftigen müssen. Viele Gespräche sind geführt worden, viele Widerstände – das müssen wir natürlich dazusagen – mussten überwunden werden. Als Ergebnis liegt Ihnen heute der Vorschlag, diese Rauchwarnmelder auch bei uns gesetzlich in Neubauten als Pflicht einzuführen, vor.

Die Widerstände kommen mit folgender Begründung: Es sei ein Standardaufbau anstatt ein Standardabbau. Ich denke, bei einem solchen Ergebnis kann man diese Diskussion überhaupt nicht führen.

Auch das gilt wohl hier nicht. Das Kontrollproblem ist ernsthaft überhaupt keines.

(Beifall bei der SPD)

Die Frage der Kostensteigerung am Bau halte ich für lächerlich. Ich komme auf die Frage der Kosten gleich noch einmal zurück.

Das sind also keine Argumente, die überzeugen, wenn man sich das Problem genauer ansieht.

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass die Brandgefahr in Wohnungen nicht abnimmt, sondern leider Gottes zumindest konstant bleibt oder ansteigt, weil die Zahl der elektrischen und elektronischen Geräte in Wohnungen ständig zunimmt und das noch mit dem berühmten „Stand by“. Schauen Sie sich die Statistiken an, dann wissen Sie es.

Herr Kollege Wirz, ich kann Sie nur auffordern, sprechen Sie einmal mit den Leuten, die wirklich etwas davon verstehen. Das sind die Feuerwehrleute und die Feuerwehrverbände. Sie wissen, worum es geht. Dann fragen Sie einmal, welche Einstellung sie zu dieser Frage haben.

(Beifall bei der SPD)

Es geht nicht darum, die Position irgendwelcher Verbände zu vertreten. Es geht darum, Menschen mehr Sicher

heit zu geben, als sie heute haben. Sie sind leider persönlich nicht dazu bereit, sich dafür einzusetzen, dass das, was wir hier vorschlagen, auch ohne gesetzlichen Druck gemacht wird.

Der finanzielle Aufwand ist angeblich ein Argument. Wenn Sie den batteriebetriebenen Rauchmelder oder den an das 230-Volt-Netz angeschlossenen Rauchmelder nehmen, dann kostet der erstere, wenn er der DINNorm entspricht – das muss er – rund 20 bis 30 Euro. Ein Rauchwarnmelder, der an die 230-Volt-Anlage angeschlossen ist, kostet 230 bis 250 Euro. Das ist, wenn man einen Neubau nimmt, eine Größenordnung, bei der man nicht davon reden kann, dass dies eine Wahnsinnsverteuerung des Bauvorhabens bedeuten würde, immer unter dem Hinweis, dass es dabei um die Sicherheit für Menschen geht.

(Beifall bei der SPD)

Warum haben wir bei öffentlichen Einrichtungen überall, selbst im Abgeordnetenhaus, so etwas einbauen lassen? Dann muss man sich doch die Frage stellen, warum wir das nicht bei Wohnungen machen. Natürlich ist das ein Problem bei den Wohnungen, die heute vorhanden sind. Aber wir sind davon überzeugt: Wenn wir das für Neubauten einführen, wird ein Druck entstehen, auch dort, wo ältere Bauten vorhanden sind, etwas zu tun.

(Glocke des Präsidenten)

Wenn das nur der Aufwand von 20 Euro ist, dann, glaube ich, wird man die Menschen davon überzeugen können, dass das richtig ist.

(Beifall bei der SPD)

Eine Bemerkung noch zur Kontrolle. Wir sind der Auffassung, der Wohnungsinhaber, ob Mieter oder Eigentümer, hat die Kontrolle wahrzunehmen. Es geht um seine Sicherheit. Niemand ist überfordert, wenn er einmal im Jahr eine Batterie auswechseln muss.

Wir werden über die Frage, ob wir ein entsprechendes System festschreiben, in der Beratung oder in einer eventuellen Anhörung noch zu reden haben. Ansonsten bitte ich Sie, diese Sache positiv zu betrachten.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Wirz das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen über einen Antrag der Fraktion der SPD auf Änderung der Landesbauordnung.

Herr Kollege Pörksen, bei der letzten größeren Novellierung der Landesbauordnung wurde im gemeinsamen

Ausschuss genau über dieses Thema sehr breit diskutiert.

(Pörksen, SPD: Das weiß ich alles!)

Die Mehrheit dieses Ausschusses hat seinerzeit die Aufnahme der Installation von Rauchmeldern in die Landesbauordnung abgelehnt.

Ich kann zwar nicht erkennen, wo sich zwischen 1998 und heute so Wesentliches verändert haben soll, aber trotzdem waren oder sind die Argumente, die damals für die Aufnahme solcher Rauchmelder in die Landesbauordnung sprachen, fast haargenau dieselben, die in der Begründung Ihres Gesetzesantrags stehen.

Man muss dazu allerdings wissen, dass die Bauordnungen in der Bundesrepublik Deutschland die Bauherren zu einer Bauweise zwingen, die einen baulichen Brandschutz gewährleistet, also einen passiven Brandschutz, im Gegenteil zu den Bauordnungen der Länder, die Sie herangezogen haben, in denen die Installation von Rauchmeldern zur erheblichen Reduzierung von Personenschäden geführt hat. Im Gegensatz zu den Bauordnungen in England oder gerade in den USA, wo diese Rauchmelder in jedem Wohnhaus angebracht sind, unterscheidet sich die Qualität der Häuser wie zwischen Tag und Nacht von den unsrigen. Wir haben eine ganz andere bauliche Richtung und ganz andere Vorschriften.

Nun liegt der Antrag vor, der unseren baulichen passiven Brandschutz ergänzend für Wohngebäude mit der Installation von Rauchmeldern entsprechend verbessern soll. Dagegen ist im Grunde genommen nichts einzuwenden.

Wir hätten dies aber schon vor 1998 haben können. Ich sagte es schon. Warum Sie dann allerdings eine Bestimmung aufnehmen, die die Installation dieser Geräte mit einem Anschluss an die Stromversorgung – in 99 % der Fälle also öffentlicher Stromversorgung – zwingend fordern, verstehe ich überhaupt nicht mehr, auch bei Ihrem Hinweis nicht mehr. Das passt auch nicht in den Kontext hinein, wenn Sie von der Auswechslung einer Batterie sprechen, Herr Kollege Pörksen.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Das widerspricht sich in sich selbst. Sie wurden zu diesem Punkt offensichtlich von dem Ministerium, das diesen Gesetzentwurf gemacht hat, schlecht beraten.

(Hartloff, SPD: Hat er doch vorhin gesagt!)

Warum lassen Sie das nicht offen, um der technischen Entwicklung freien Raum zu lassen? Was nützt einem zum Beispiel ein an das elektrische Stromnetz angeschlossener Rauchmelder, wenn bei Ausbruch eines Brandes der Strom ausfällt?

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Ganz wesentlich: Wenn wir diese Geräte für Neubauten jetzt vorschreiben, dann muss eine Wartung sichergestellt sein. Wer macht das? Etwa die Schornsteinfeger, die Feuerwehr, ein teurer Beamter des jeweiligen

Brandschutzreferats oder etwa der TÜV im jährlichen Rhythmus?

Ich wiederhole mich, man kann im Grunde nichts gegen diesen Antrag sagen, aber, um keine falschen Hoffnungen zu wecken, die beantragte Änderung der Landesbauordnung wird unseren Brandschutz nicht nachhaltig verbessern. Hierbei handelt es sich eher um eine Art „weiße“ Salbe im medizinischen Sinn.

(Beifall der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Pörksen das Wort.

Herr Kollege, zwei Bemerkungen. Sie waren anscheinend schon mit Ihrer Rede beschäftigt, als ich zum Ende meiner Rede kam; denn ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen der Beratung und Anhörung genau über diese Frage reden werden.

Mir persönlich würde es auch eher gefallen, mich auf batteriebetriebene Rauchmelder zu beschränken und das andere alternativ zu ermöglichen.

(Zuruf des Abg. Wirz, CDU)

Es gibt aber durchaus ernst zu nehmende Experten in dem Bereich, die der Auffassung sind, der Anschluss an die 230 Volt-Anlage sei besser. Weil Sie sagen, der Strom könnte ausfallen, muss ich sagen, auch daran denkt man in solchen Fällen. Es gibt die so genannten redundanten Rauchwarnmelder, das heißt, diese enthalten eine kleine Batterie, damit dieser Fall, den Sie aufzeigen, abgesichert ist.

Ich meine, das ist nicht das Problem. Die Frage ist jedoch ernsthaft im Rahmen der Beratung zu erörtern.

Ich möchte noch einen zweiten Punkt ansprechen, weil ich glaube, das, was Sie zum Schluss gesagt haben, wird dem Thema nicht gerecht. Es handelt sich nicht um „weiße Salbe“, sondern um den Versuch, Menschen, die aufgrund von Vorfällen in Wohnungen in hohe Gefahr geraten, möglicherweise durch eine solche Einrichtung zu retten.

Das ist doch keine Erfindung von mir. Das ist der Grund, um überhaupt so etwas zu machen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich glaube, wir sollten nicht mit solchen Begriffen arbeiten. Wir können gern im Ausschuss über die Frage diskutieren, ob man das alternativ machen kann, weil zunächst einmal der Eindruck entstanden ist, dass die EU etwas anderes vorschreiben wollte. Dies ist aber nicht der Fall, sondern sie gibt nur Normen für diese Rauchwarnmelder vor.