Herr Baldauf, in Zukunft kann nie mehr behauptet werden, der Herr Ministerpräsident nehme Einfluss auf Entscheidungen. Der Herr Minister schlägt die Besten vor, der Ausschuss schaut sich das an, und der Herr Ministerpräsident kann in Zukunft nur noch unterschreiben. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Wenn er etwas anderes macht, dann bin ich einmal gespannt, wie eine Konkurrentenklage ausgeht. Das wollte ich Ihnen nur noch sagen.
Herr Kollege Creutzmann, wenn Sie es so formulieren, wie Sie es formuliert haben, sind Sie denn dann der Ansicht, dass der Herr Ministerpräsident die Ursache dafür ist, dass es jetzt einen Richterwahlausschuss geben wird?
Nein. Herr Kollege Baldauf, Sie reisen durchs Land und versuchen immer wieder, dem Herrn Ministerpräsidenten etwas ans Bein zu hängen. Ich wollte Ihnen damit sagen, dass Sie das in Zukunft nicht mehr machen können. Das war meine Aussage.
Damit sind wir am Ende der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung über das Landesrichtergesetz. Es ist vorgeschlagen worden, den Ge
Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2300 – Erste Beratung
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Mehr Handlungsspielraum für Gemeinden, Städte und Landkreise Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2158 –
Die Fraktionen sind übereingekommen, eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion einzuhalten. Auf die Berichterstattung wird verzichtet. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schnabel.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die miserable Situation der Kommunen kann gar nicht oft genug diskutiert und in diesem Hause gerade den Regierungsparteien vor Augen geführt werden. Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Regierungsparteien dieses Thema und dieses Problem einfach nicht ernst nehmen.
Der Auftritt von Staatssekretär Dr. Deubel im Innenausschuss war exemplarisch dafür. Wie er die Finanzsituation der Kommunen einschätzt, ist schwer nachvollziehbar. Ich wundere mich überhaupt, wie gerade die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, die überwiegend in kommunalen Vertretungen Verantwortung tragen, mit diesem Thema umgehen.
Meine Damen und Herren, die finanzielle Situation der Gemeinden, Städte und Landkreise ist ausweglos. Unausgeglichene Haushalte in allen kreisfreien Städten, in zwei Dritteln der Landkreise und in mehr als der Hälfte der Gemeinden sind ein Zeichen dafür, dass einiges in diesem Bereich faul ist. Ich will einmal einen Vergleich ziehen: Im Jahr 1992 hatten wir insgesamt nur 192 unausgeglichene Haushalte. Derzeit haben wir Fehlbeträge in Höhe von 743 Millionen Euro. Im Jahr 1992 waren es gerade einmal 42 Millionen DM. Die so genannte Bug
Meine Damen und Herren, uns liegen Bedarfszuweisungsanträge in Höhe von 232 Millionen Euro vor. Tatsächlich ausgezahlt worden sind 47 Millionen Euro. Im Grunde genommen ist ein Fünftel von dem, was beantragt wurde, ausgezahlt worden. Wenn dann nicht die Alarmglocken läuten, dann frage ich mich, welche Signale Sie noch brauchen. Der Grund dafür liegt darin, dass Land und Bund verantwortungslos mit den Problemen der Kommunen umgehen.
Ich nenne einmal ein paar Beispiele. Der kommunale Finanzausgleich wurde in den vergangenen zehn Jahren um 1 Milliarde Euro ausgeräubert. Der Herr Finanzminister hat sich immer wieder aus diesem Topf bedient. Gerade im Bereich der Schulbaumittel – Personalkostenzuschüsse, Kindergärten, Grunderwerbsteuer, Konversionen – wurden Beträge aus dem kommunalen Finanzausgleich herausgenommen. Die im Grundgesetz zugesicherte kommunale Selbstverwaltung droht an dieser Stelle zur Leerformel zu werden. Es gibt kaum noch eigene Entscheidungsspielräume für die Kommunen. Die Kommunen sind auch nicht in der Lage, von sich aus Haushaltsverbesserungen vorzunehmen.
Die wesentliche Ursache für diese desaströse Finanzs ituation der Kommunen sind die Sozialausgaben aus dem Sozialhilfebereich. Die Kommunen geben insgesamt 25 Milliarden Euro auf Bundesebene aus. Jeder, der etwas mit Kommunalpolitik zu tun hat, weiß, dass gerade im Einzelplan 04 die Ausgaben explodieren. 70%ige Steigerungen in den einzelnen Haushalten sind keine Seltenheit.
Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle einmal mit dem aufräumen, was Herr Staatssekretär Dr. Deubel im Innenausschuss gesagt hat. Er hat darauf hingewiesen, dass die Soziallasten zurückgegangen seien. Erstens ist das ein Märchen, und zweitens ist festzustellen, dass nur durch das damalige Asylbewerberleistungsgesetz, das uns im Grunde genommen jährlich zusätzlich 500.000 Leute und Zahlfälle besorgt hat, die Sozialleistungen noch einigermaßen so geblieben sind, wie sie damals waren. Von einem Rückgang kann also keine Rede sein. Außerdem darf die Pflegeversicherung in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, durch die dieser Bereich zumindest ein Stück weit normalisiert wurde. Ansonsten wären alle Kosten in diesem Bereich explodiert.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch drei Sätze zu unserem Antrag sagen. 70 % aller europäischen Gesetzgebungsakte haben direkten Bezug zur kommunalen bzw. regionalen Ebene. Wir können heute mit einer gewissen Zufriedenheit feststellen, dass nach dem aktuellen Stand die Arbeit des Europäischen Konvents in Bezug auf die Wahrung der Interessen der Kommunen so gesehen werden kann. Die Subsidiarität hat Eingang gefunden. Darüber können wir uns alle freuen. Insbesondere sind jetzt Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat aufgefordert, im Rahmen der vorgesehenen Beteiligung der nationalen Parlamente
geeignete Verfahren zur rechtzeitigen Beteiligung ihrer Kommunen und deren Spitzenverbände zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, in diesem Hause kann ich nicht oft genug auf die katastrophale Situation der Kommunen hinweisen. Ich kann nur die Landesregierung auffordern, endlich in diesem Bereich etwas zu unternehmen. Es ist nicht fünf vor zwölf, sondern fünf nach zwölf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schnabel, es besteht zwischen uns Einigkeit in der Beurteilung der schlechten kommunalen Finanzlage. Diese Einigkeit hört aber dann auf, wenn sie über den Zustand der Beschreibung hinausgeht.
Sie gilt nicht für die in Ihrem Antrag genannten Urs achen. Darauf sind Sie in Ihrer Rede leider nicht eingegangen. Sie gilt auch nicht für die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen und erst recht nicht für Ihren untauglichen Versuch, so zu tun, als sei die kommunale Finanzmisere ein rheinland-pfälzisches Spezifikum.
Herr Kollege Schnabel, Rheinland-Pfalz gibt seinen Kommunen mehr Geld pro Kopf der Bevölkerung als der Freistaat Bayern.
In Hessen stehen alle kreisfreien Städte unter der Kuratel der Bezirksregierungen bzw. der Landesregierung.
Herr Kollege Marz, in Nordrhein Westfalen wirtschaften nur noch Düsseldorf und Münster ohne Einfluss der Kommunalaufsicht. Alle anderen müssen Haushaltssicherungsgesetze vorlegen.
Ich will damit sagen, die kommunale Finanznot ist kein rheinland-pfälzisches Spezifikum, sondern sie gibt es bundesweit. Herr Kollege Schnabel, deshalb bitte ich Sie auch herzlich, mit dem Quatsch aufzuhören, die rheinland-pfälzische Landesregierung hätte die Kommunen in
den vergangenen Jahren um eine Milliarde Euro betrogen. (Schnabel, CDU: Ich habe nicht gesagt „betrogen“!)