Protocol of the Session on June 5, 2003

Ich habe auch deutlich gemacht, dass man die Zahl der Mitarbeiter korrelierend mit der Zahl von Probenahmen nicht als einzigen Maßstab nehmen kann, um von einer befriedigenden oder nicht befriedigenden Situation zu sprechen, sondern es ist notwendig, ein Qualitätsmanagement zu implementieren und Ressourcen und Personal gegen die Aufgaben zu gewichten. Danach kann man diskutieren, ob Personalmehrbedarf oder eine bessere Organisation notwendig ist.

Bevor nicht ein Qualitätsmanagement eingerichtet ist, bin ich nicht bereit, an erster Stelle immer über Geld und Personal zu diskutieren. Die Zeiten sind nicht so, dass man anders vorgehen könnte.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kiltz.

Frau Ministerin, die Verbraucherschutzbeauftragte hat in ihrer Bilanzpressekonferenz vor einigen Tagen gesagt, dass die Landesregierung keine Möglichkeiten hätte, die Lebensmittelkontrolle vor Ort zu verbessern, weil das Sache der Landkreise und kreisfreien Städte sei. Haben Sie inzwischen Frau Engelhardt darüber aufgeklärt, dass die Fachaufsicht beim Ministerium für Umwelt und Forsten liegt?

Frage an Sie: Welche Möglichkeit sehen Sie in dieser Fachaufsicht? Wo sind die Möglichkeiten und die Grenzen?

Frau Abgeordnete Kiltz, nicht erst seit heute, sondern wirklich kontinuierlich gibt es diesen Dialog. Natürlich wird überhaupt nicht infrage gestellt – auch nicht von der Verbraucherschutzbeauftragten –, dass die Fachaufsicht in meinem Haus bzw. beim Landesuntersuchungsamt liegt.

Erster Teil: Wenige Monate, nachdem ich im Amt war – gehen Sie davon aus, dass ich die örtliche Situation, die in den Bundesländern nicht sehr unterschiedlich ist, aufgrund von kommunalpolitischen Erfahrungen relativ gut kenne –, habe ich vor dem Hintergrund – ich glaube, es war im November oder Dezember 2001 – bestimmter Hinweise, die ich hatte, gefragt: Ist das zufriedenstellend? Wie werden die Aufgaben vor Ort erledigt?

Es wurde die Arbeitsgruppe mit den Kommunen eingesetzt, um zu klären, wie wir zu einem abgestimmten Qualitätsmanagement kommen. Das ist ein Beispiel, wie ich Fachaufsicht und auch Qualitätskontrolle vor Ort wahrnehme.

Zweiter Teil: In konkreten Situationen, wie zum Beispiel im Fall Mainz, sind wir als Behörde zuständig bzw. werden auch tätig. Das ist in diesem Fall geschehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Frau Ministerin, die Aussage der Verbraucherschutzbeauftragten hat bei den Verbrauchern zu hohen Irritationen geführt. Meine Frage geht dahin, haben Sie anschließend den Verbrauchern in der Öffentlichkeit diese Klarstellung der Landesregierung zuteil kommen lassen? Ich habe das wohl übersehen.

Herr Schmitt, es gab fast einen zeitlichen Zusammenhang mit einer sehr engagiert geführten Debatte in diesem Haus, die auch von der Presse verfolgt worden ist. Ich gehe davon aus, dass sich damit sowohl die Landesregierung als auch dieses Parlament sehr deutlich über die Situation von Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkontrolle ausgelassen haben.

Es war jede Möglichkeit der Information gegeben. Ich kann nicht dafür verantwortlich sein, wie die Prioritätensetzung in der Berichterstattung ist. Es war alles zu diesem Thema vonseiten der Landesregierung gesagt. Ich bin gern bereit, heute aufgrund Ihrer Anfragen in diesem Sinn noch einmal Stellung zu nehmen. Das kann dann heute noch richtig gestellt werden.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kiltz.

Frau Ministerin, wie ist der Sachstand betreffend eines landesweiten Betriebsstättenregisters?

Dies ist in Vorbereitung und Teil der Maßnahmen oder Bausteine im Qualitätsmanagement-Handbuch, von dem ich gesprochen habe. Frau Kiltz, es ist nicht damit getan – insofern haben Sie Recht –, dass man sagt, man erstellt Leitlinien, sondern diese Leitlinien werden mit Grundlagendaten, -erfassungen und Risikobewertungen unterfüttert werden.

Wir werden dann ein Monitoring über die Umsetzung solcher Leitlinien und Qualitätsmanagementsysteme in den Kreisen machen. Das sind Prozesse, die Sie als obere Behörde einleiten, die die Begleitung vor Ort und natürlich die Rückkopplung brauchen.

Ich denke, das ist das, was Qualitätsmanagement ausmacht, nämlich einen sinnvollen Prozess in die Wege zu leiten, um dann letztendlich über ein Monitoring eine nachprüfbare Qualitätskontrolle darstellen zu können.

Insofern braucht man dieses System, um tatsächlich auch dazu zu kommen. Es ist in Arbeit.

Mit Blick auf die Uhr lasse ich noch zwei Zusatzfragen von Frau Schäfer und Herrn Bischel zu. Frau Schäfer, bitte schön!

Abg. Frau Schäfer, CDU

Frau Staatsministerin, ist es richtig, dass der Personalstand im Bereich der Lebensmittelkontrolle auf dem Stand Mitte der 90er-Jahre steht?

(Mertes, SPD: Das ist wunderschön gesagt!)

Wunderschön.

Ich bitte Sie, sich wirklich genau die Beantwortung der Großen Anfrage anzuschauen, in der bis auf jeden Kreis dargestellt ist, wie sich die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den einzelnen Kreisen in der Lebensmittelkontrolle darstellt und wie die Entwicklung aussieht.

Sie werden sehen, dass es welche gibt, die gleiche, kontinuierlich hohe Zahlen von Mitarbeitern haben, und

welche, bei denen Rückgänge zu verzeichnen sind, und es sind Kreise dabei, die haben mehr.

Ich will noch einmal betonen, dort, wo wir zum Beispiel unmittelbar einen Mehrbedarf aufgrund von neuen Vorgaben gesehen haben, wie zum Beispiel am Flughafen Hahn, haben wir als Landesregierung mit eigenen Ressourcen die Lebensmittelkontrolle verstärkt.

Es handelt sich dort um die Einfuhrkontrolle in den EURaum. Nur damit Sie sehen, auch das drückt sich dort aus. Sie können sicher sein, erstens, wir reagieren, wenn wir etwas wissen, und zweitens, die Zahlen ergeben sich aus der Großen Anfrage sehr detailliert. Die Zeit gibt es jetzt nicht her, sie Ihnen noch einmal darzustellen.

Herr Abgeordneter Bischel, bitte schön.

Frau Staatsministerin, Sie haben ausgeführt, dass die Auffassung der Verbraucherschutzbeauftragten, dass nämlich den Gemeinden Geld und Personal fehlen, um diese Aufgaben wirkungsvoll erfüllen zu können, nicht der Auffassung der Landesregierung entspricht.

Deshalb frage ich Sie: Wie kommt die Verbraucherschutzbeauftragte zu dieser Feststellung? Sind das eigene Erfahrungen, die sie gemacht hat, oder lagen Beschwerden aus dem kommunalen Bereich vor?

Zunächst einmal bezieht sich meine Aussage, die ich eingangs der Beantwortung der Anfrage von Frau Abgeordneter Schäfer festgestellt habe, auf die Klassifizierung und Qualifizierung als verheerende Zustände, um das ganz deutlich zu machen.

Die Frage, wie wir es mit Personal und Ressourcen halten, bedarf der intensiven Überprüfung. Dazu habe ich ausführlich in meiner Rede anlässlich der Debatte über die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellung genommen. Ich verweise wegen der Zeit darauf.

Damit ist meine Frage nicht beantwortet.

Dessen ungeachtet stelle ich fest, dass die Mündliche Anfrage beantwortet ist.

(Beifall der SPD und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Schmitz (FDP), Zusammenlegung Arbeitslosen- und Sozialhilfe – Nummer 5 der Drucksache 14/2242 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Dr. Schmitz.

Frau Staatsministerin, ich frage die Landesregierung:

1. Wie weit sind die Vorbereitungen für die geplante Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Rheinland-Pfalz gediehen?

2. Welche Erwartungen verknüpft die Landesregierung mit der geplanten Zusammenlegung?

3. Ist durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eine effizientere „Hilfe aus einer Hand“ zu erwarten, um Arbeitslose schneller in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?

Es antwortet Frau Staatsministerin Malu Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmitz beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist ein großes Reformwerk. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass es sich seit Bestehen der Bundesrepublik um eine der größten Reformen im sozialen Bereich handelt.

Vorschläge und Modelle zur genauen Ausgestaltung dieser Reform werden zurzeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geprüft, das die Federführung für dieses Reformpaket hat. Unstrittig sind dabei die formulierten Ziel- und Eckpunkte, wie ich sie darlege:

1. eine schnelle und passgenaue Vermittlung in die Erwerbsfähigkeit,

2. die ausreichende materielle Sicherung bei Erwerbslosigkeit,