Nach Ansicht von Rheinland-Pfalz sollte ein dreigliedriges Hilfesystem, bestehend aus Arbeitslosengeld I und II sowie der Grundsicherung, die dann natürlich einer
Rheinland-Pfalz vertritt die Auffassung, dass es klare Abgrenzungen des Personenkreises geben muss, der künftig die neue Leistung erhalten soll. Dabei sollten die Personen als erwerbsfähig angesehen werden, die zwischen 15 und 65 Jahre alt sind, nicht dauernd oder nur vorübergehend vollerwerbsgemindert im Sinn des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und hilfebedürftig sind.
Neben den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind auch die Personen zu einer Bedarfsgemeinschaft in das neue System zu integrieren. Dabei muss sichergestellt werden, dass jemand so lange als erwerbsfähig gilt, solange nicht die volle Erwerbsminderung verbindlich festgestellt ist.
Dies ist wichtig, damit Verschiebebahnhöfe verhindert werden und keine zusätzlichen bürokratischen Abstimmungen zwischen verschiedenen Leistungsträgern erfolgen müssen.
Die Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts sollten in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe entsprechen. Die Leistungen müssen umfassend aus einer Hand erbracht werden. Der erwerbsfähige Hilfeempfänger und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sollten im Job-Center bei einem entsprechenden Bedarf im Einzelfall von einem Fallmanager betreut werden. Der Fallmanager hat eine Schlüsselstellung, in der er gewährleistet, dass die richtigen und zutreffenden Leistungen zur Integration erbracht werden. Träger der neuen Leistungen sollte die Bundesanstalt für Arbeit sein. Sie hat im Auftrag des Bundes die Leistungen zu erbringen. Dabei muss der Bund die Aufwendungen für die neuen Leistungen tragen.
Rheinland-Pfalz wird innerhalb der Länder und auch bei der Bundesregierung für seine soeben dargestellte Position werben. Wir haben derzeit die einmalige Chance, eine Reform zu begleiten und mitzugestalten, die auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte ausschlaggebend sein wird.
Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz haben wir quasi eine Vorreiterrolle im Bereich der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe übernommen. Die neue Leistung des Arbeitslosengeldes II sowie die Betreuung dieses Personenkreises sollen künftig von den JobCentern der Bundesanstalt für Arbeit übernommen werden.
Die Job-Center heißen in Rheinland-Pfalz Koordinierungsbüros, Clearingstellen oder gemeinsame Anlaufstellen. Um das Nebeneinander der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten in den kommunalen Gebietskörperschaften zu einem kooperativen und effektiven Instrumentarium und zur dauerhaften beruflichen Integration von Hilfeempfängern zu bündeln, hat das Arbeitsministerium mit dem Landesarbeitsamt und den kommunalen Spitzenverbänden bereits im Juni 1999 eine Vereinbarung über Arbeit und Beschäftigung für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger abgeschlossen. Diese Vereinbarung beinhaltet die För
Das Arbeitsministerium hat sich gemäß der Vereinbarung auch bereit erklärt, Koordinierungsbüros finanziell zu unterstützen. Die Förderung ist begrenzt bis Ende 2003. In den elf rheinland-pfälzischen Arbeitsamtbezirken konnten mit finanzieller Unterstützung meines Hauses sechs Koordinierungsbüros installiert werden. Darüber hinaus stand die Idee auch Pate für eine Reihe weiterer Clearingstellen und gemeinsamer Anlaufstellen.
Die im Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen geforderten Kooperationsvereinbarungen zur Zusammenarbeit wurden zwischenzeitlich von allen Kommunen mit der Arbeitsverwaltung abgeschlossen, die Zusammenarbeit intensiviert und stetig vorangetrieben. Darüber hinaus enthält das Gesetz erste Schritte zur flächendeckenden Einführung der Job-Center, die gemeinsame Anlaufstellen des Arbeitsamtes und der örtlichen Träger der Sozialhilfe umfassen und die dem Arbeitsamt von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe übertragenen Aufgaben wahrnehmen. Sozialdaten dürfen inzwischen ausgetauscht werden, wenn Kooperationsvereinbarungen zum Betrieb einer gemeinsamen Anlaufstelle oder zur anderweitigen Übertragung von Aufgaben abgeschlossen wurden.
Bis Mitte des Jahres wird nach Darstellung des Landesarbeitsamtes in jedem Arbeitsamt in Rheinland-Pfalz mindestens eine gemeinsame Anlaufstelle von Arbeitsamt und Kommune für Arbeitslosenhilfeempfänger eingerichtet sein. Diese Anlaufstellen dienen als Plattform zur ersten Optimierung der Zusammenarbeit der beiden Partner mit Blick auf die folgenden gesetzlichen Regelungen zur Einrichtung gemeinsamer Job-Center.
Auf eine enge Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Kommunen wird auch vonseiten des Arbeitsministeriums hingearbeitet. Der unter meiner Leitung tagende Arbeitsmarktbeirat sowie geplante Workshops mit allen Beteiligten werden mit dazu beitragen, dieses Ziel nachhaltig zu verfolgen.
Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung hat große Erwartungen an die Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Kernpunkt der Reform muss die Leistung aus einer Hand in den Job-Centern sein. Oberstes Ziel ist eine bessere Vermittlung und Eingliederung aller erwerbsfähigen Personen in den Arbeitsmarkt und nicht nur eine Reform der passiven Transfersysteme. Das noch heute immer wieder praktizierte Nebeneinander der Leistungsträger Arbeitsverwaltung und Kommune wird damit aufgehoben; denn betroffenen Menschen wird eine effiziente Hilfe angeboten, Doppelarbeit und bürokratische Hürden werden abgebaut sowie eine ganzheitliche individuelle Hilfe ausgerichtet auf die Integration in den Arbeitsmarkt angeboten.
Da in den Job-Centern nach den derzeitigen Planungen auch der Betreuungsschlüssel für die Kunden und Kundinnen erheblich verbessert werden soll – ich erinnere nur daran, dass heute auf einen Arbeitsberater zwischen 400 und 800 zu betreuende Arbeitslose kommen –, wird auch eine schnellere und effizientere Vermittlung in den Arbeitsmarkt erfolgen können. Nach dem Grundsatz
„fördern und fordern“ sollen erwerbsfähige Hilfeempfänger verpflichtet werden, konkrete Schritte zur Behebung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Dies wird in dem Maß umsetzbar sein, in dem es gelingt, den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Ziel ist ein Betreuungsschlüssel von 1 zu 75.
Das Modellprojekt „FAIR“ in Worms, bei dem der Betreuungsschlüssel bei etwa 1 zu 100 liegt, hat gezeigt, dass eine verbesserte Beratung, Betreuung und ein entsprechendes Coaching der Arbeitslosen auch eine erheblich schnellere Integration in den Arbeitsmarkt bewirkt.
In diesem Zusammenhang gibt es aber auch noch einige wichtige Punkte, die es anzusprechen gilt. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz haben in den vergangen Jahren natürlich herausragende Leistungen in ihren Integrationsleistungen erbracht. Dieses Know-how muss in der zukünftigen Konstellation auch erhalten bleiben. Nach den vorliegenden Informationen wird und muss es Übergangsregelungen und -fristen geben. Das Gesetz soll zwar zum 1. Januar 2004 in Kraft treten, die einzelnen Elemente des Gesetzes sollen aber stufenweise umgesetzt werden. Aus meiner Sicht ist das auch überhaupt nicht anders praktikabel.
Frau Staatsministerin, neben den Auswirkungen für die betroffenen Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger hat die Zusammenlegung der beiden Hilfen auch große Auswirkungen auf das Finanzgefüge der Bundesanstalt für Arbeit, der Kommunen und auch des Landes. Gibt es bereits Vorstellungen der Landesregierung über diese finanziellen Konsequenzen, insbesondere für Land und Kommunen?
Herr Abgeordneter Dr. Schmitz, das Land ist weniger betroffen, da es im Grunde um die Hilfe zum Lebensunterhalt geht, die bisher vonseiten der Kommunen kommunalerseits getragen wurde. Allerdings profitiert natürlich auch ein Land davon, wenn die Kommunen entsprechend entlastet werden.
Zurzeit liegt ein Entwurf des BMWA vor, wonach nur die erwerbsunfähigen Hilfeempfängerinnen und -empfänger in Abgrenzung zur Grundsicherung bei den Kommunen verbleiben sollen. Alle anderen dieser Personenzielgruppe sollen in die Bundesanstalt für Arbeit bzw. in das neue Job-Center überführt werden und damit in die Bundeszuständigkeit gelangen. Dies würde natürlich klar
Man muss allerdings auch fairerweise dazu sagen: Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wird in einer Arbeitsgruppe auf Bundesebene erarbeitet, die im Zusammenhang mit der Gemeindefinanzreform steht. Der wesentliche Teil, nämlich die Steuerreform, ist nach wie vor sehr umstritten. Insofern darf man schon gespannt sein, welches Ergebnis finanziell am Ende erzielt wird.
Meine Damen und Herren, ich stelle – vor allen Dingen mit Blick auf die Uhr – fest, die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Frau Ministerin.
Wir sind am Ende der Fragestunde angelangt. Ich rufe nun Punkt 3 der Tagesordnung mit dem ersten Thema auf: AKTUELLE STUNDE
„Subvention und Subventionsabbau in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/2239 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt, weil wir erstens vor schwierigen Haushaltsberatungen stehen und weil die Landesregierung zweitens den Finanzhilfebericht für die Jahre 2000 bis 2003 vorgelegt hat. Wie Sie sicher alle gelesen haben, wird dieser Bericht nicht nur in unserem Land, sondern weit darüber hinaus als sehr hilfreich und fortschrittlich betrachtet, weil er die notwendige Transparenz bietet und diesem Parlament die Arbeit erleichtern wird.
Wir haben drittens diesen Punkt auch auf die Tagesordnung gesetzt, weil landauf und landab von Subventionsabbau die Rede ist, dies immer mit unterschiedlichen Positionen. So fordert beispielsweise Frau Merkel in Berlin einerseits zeitlich befristete Subventionen, andererseits blockiert die Union das Finanzpaket der Bundesregierung im Bundesrat, das die Kommunen entlastet hätte.
Schauen wir nach Hessen, so sehen wir, dass Herr Koch vor seiner Landtagswahl bei den Subventionen noch ordentlich draufgesattelt hat. Dieser Tage lesen wir vom Koblenzer CDU-Bundestagsabgeordneten Herrn Fuchs, dass er den Abbau aller öffentlichen Subventionen, wie er sagt, nach dem Rasenmäherprinzip verlangt.
Meine Damen und Herren, da lohnt es sich, einmal nachzuschauen, wie das bei uns mit den Finanzhilfen ist. An oberster Stelle finden wir die Kindergärten. Unter den zehn umfangreichsten Subventionen finden wir die Privatschulen, Krankenhausförderung, die Wirtschaftsund Arbeitsmarktförderung. Da fragt man sich, ob man wirklich alles über einen Kamm scheren kann oder ob nicht Schwerpunkte gebildet werden müssen.
Nach unserer Auffassung wird ein üblicher Rasenmäher in diesem Bereich nichts bewirken. Wenn wir wirklich noch mehr erreichen wollen, als ohnehin schon erreicht ist, bräuchten wir einen intelligenten Rasenm äher, – –
Wir bräuchten einen, der in der Lage ist, zu erkennen, wo er tief einschneiden darf und dabei noch die zahlreichen Tretminen, die gelagert sind, umfahren oder entschärfen kann.
Meine Damen und Herren, wir glauben, solche Operationen werden sehr schwer sein. Sie werden in Rheinland-Pfalz auch deshalb schwer sein, weil wir solche Flächen gar nicht mehr finden. Erstens gibt das Land Rheinland-Pfalz mit weniger als 600 Euro pro Einwohner unter den 16 Bundesländern den geringsten Betrag an Finanzhilfen und Subventionen.
Zweitens haben wir in den vergangenen Jahren das Volumen der Finanzhilfen schon signifikant gesenkt, wie wir auch in dem Bericht lesen können. Wenn wir uns drittens den Nachtragshaushalt anschauen, sehen wir, dass der Sparanteil an den Subventionen schon bei knapp 40 % liegt. Dies will heißen, das Land hat schon mit der Rückführung von Subventionen dort, wo es vertretbar war, ernst gemacht.
Dennoch werden wir bei den Haushaltsberatungen diesen Bereich im Auge behalten müssen. Meine Damen und Herren, wer aber glaubt, dass damit allein die Finanzprobleme aller öffentlichen Haushalte zu lösen sind, irrt. Dies werden wir bei den Haushaltsberatungen miteinander erleben. Wir sind schon gespannt, was die Gespräche der Koalitionsfraktionen mit den Oppositionsfraktionen erbringen werden.