Ich muss sagen, ich habe dort vor vielen Jahren eine Ausbildung genossen. Sie war gut und fundiert. Ich habe dazu nichts zu meckern. Natürlich ist der Bedarf weniger. Sie haben aber jetzt 90 Personen, 40 Stellen mit
vielen Teilzeitbeschäftigten. Sie wollen zwölf Personen – nicht Stellen – behalten, zwei jeweils in den Dienstleistungszentren. Raten Sie, wohin der Rest geht. Zur Landwirtschaftskammer, weil die Landwirtschaftskammer mit offenen Armen dasteht und aufnimmt, was die Landesregierung abgibt.
Herr Minister, ich kenne Ihre Liebe zu den Kammern. Sie haben dies im Ausschuss noch einmal ganz deutlich gemacht und in Richtung Herrn Schartz, der daran teilgenommen hat, noch einmal sehr die Kammern gelobt. Ich begreife aber eines nicht: Wir haben schon so oft Kritik des Landesrechnungshofs an der Kammer gehört. Warum lassen Sie das immer unter den Tisch fallen? Das kann nicht wahr sein bei einer Haushaltssituation, wie wir sie haben. Deshalb gebe ich Ihnen noch einmal mit auf den Weg, prüfen Sie das noch einmal.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein Wort zur Frage der Reform. Wir machen natürlich eine Reform für die Bauern und nicht für die Bediensteten. Das ist doch klar. Wir machen eine Reform für die Landwirtschaft, für die Kunden, und keine Reform für die Bediensteten. Das ist die Philosophie, der Hintergrund, der ganzen Sache.
Fragen Sie einmal die Bauern. Diese sind sehr einverstanden. Es wäre subjektiv, wenn ich jetzt sagen würde, dass es sich verbessert hätte. Wenn man sich die Agrarverwaltungsreform genau ansieht, sieht man, dass es eine große Reform ist, allein schon aufgrund der Tatsache, dass von 32 Dienststellen auf sechs heruntergegangen worden ist. Dadurch haben wir ein Kostenvolumen bis 2015 in Höhe von 57 Millionen Euro eingespart. Ab 2016 haben wir eine Einsparung von 23 Millionen Euro. Das ist auch ein Datum. Meine Damen und Herren, wir haben eine Verwaltung zu unterhalten, um Dienstleistung für die Bürger, in dem Fall für die Betroffenen, zu erbringen.
Ich möchte die Gelegenheit gern benutzen, um mich bei den Akteuren der Verwaltungsreform noch einmal ganz herzlich zu bedanken. In meinem Haus ist in einer kurzen Zeit, und zwar im Dialog sowohl mit den Personalräten, mit den Bediensteten, aber auch mit den Kunden, den Landwirten, eine Reform auf den Weg gebracht worden, die sich sehen lassen kann. Deshalb möchte ich mich ganz besonders bei den Akteuren, bei Herrn Ziesner, bei Herrn Dr. Fuchß und bei Herrn Buchta, den
Meine Damen und Herren, noch ein Wort zur Frage der Kontrolle und Beratung. Sie haben in Ihrem Entwurf einfach „Kulturverwaltung“ und „Beratung“ stehen lassen, wie es stand. Man kann über alles diskutieren. Im Übrigen war mein Staatssekretär Eymael bei Ihnen in der Fraktion. Das muss man auch einmal erwähnen. Er hat mit Ihnen den Dialog gesucht und geführt.
Frau Schneider, man kann das so arrogant und aggressiv vortragen, wie man will. Das ist nicht nur eine Frage der Rechtmäßigkeit und der Hygiene, ob man Kontrolle und Förderung in einer Hand lässt, in einer Behörde.
Das ist für mich auch eine Frage der Hygiene. Es können auch unterschiedliche Personen sein, aber, meine Damen und Herren, das wollten wir nicht. Wir wollten klare Kontrollfunktionen und klare Förderfunktionen haben, möglichst getrennt, damit auch Kontrolle gewährleistet ist.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir haben damit das erste Thema der Aktuellen Stunde abgehandelt.
Als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Sebastian-MünsterGymnasiums Ingelheim und der Edith-Stein-Realschule Speyer. Herzlich willkommen im Landtag!
„Konsequenzen aus dem Urteil des OVG Koblenz zur Konzentration von Windkraftanlagen“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2177 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist nicht neu, dass wir im Landtag über Konflikte bei der Planung und der Verwirklichung von Windkraftanlagen sprechen. Wir haben allerdings – das möchte ich vorausschicken – hier im Landtag auch schon den Beschluss gefasst, dass wir die erneuerbaren Energien
ausbauen wollen, wir 12 % des Stroms, der in Rheinland-Pfalz verbraucht wird, innerhalb der nächsten Jahre aus erneuerbaren Energien gewinnen wollen und davon natürlich ein Großteil, weil die Windenergie eine der effektivsten Energiegewinnungsarten im erneuerbaren Energiebereich ist, auf die Windkraft zurückgreift.
Dass bei einzelnen Gemeinden ein heftiger Streit entbrannt ist, wo Windkraftwerke aufgestellt werden können, wo Windkraftwerke aufgestellt werden sollen und auf verschiedenen Ebenen der Gemeindeverwaltung, beispielsweise Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, aber auch bei den Regionalen Raumordnungsplänen und im Endeffekt auch im Innenministerium solche Pläne verschieden beurteilt werden, führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten.
Nun hat in letzter Zeit das OVG Koblenz eine Entscheidung getroffen, dass durch die regionale Planung Windkraftanlagen nicht verhindert werden können, nicht verhindert werden dürfen in dem Sinne, dass man nur Vorranggebiete ausweist und ansonsten sagt: Außer in den Vorranggebieten können Windkraftwerke nicht aufgestellt werden. –
Meine Damen und Herren, das ist wichtig für die Debatte, nicht nur hier im Parlament, sondern vor Ort. Sie prägt im Moment – manche kennen das aus eigener Erfahrung, nicht wahr, Herr Schmitt – meistens sehr emotional das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung. Wir gehen deswegen davon aus, dass das Urteil, das vor kurzem gefällt und auch veröffentlicht wurde, entsprechend umgesetzt wird, dass auch das Innenministerium entsprechend dazu seinen Beitrag leistet.
Ich möchte – ich denke, das ist wichtig – aus dem Urteil zwei, drei Sätze zitieren, weil es in seiner Eindeutigkeit, so zumindest unsere Auffassung, durchaus einmalig ist, wie geurteilt wird. Soweit ich informiert bin, ist das Urteil auch rechtskräftig. Es ist nicht einmal angefochten worden, obwohl das durchaus machbar gewesen wäre.
Das Gericht kommt zu dem Urteil – ich zitiere –: „Ohne Zweifel fehlerhaft ist die Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans, Standortbereiche für Windenergienutzung in der Form, wie sie durch die Genehm igung des Ministeriums des Innern und für Sport vom 9. Dezember 1998 erhalten hat und wie sie am 21. Dezember 1998 im Staatsanzeiger veröffentlicht worden ist.“
Das Gericht geht dann auch auf die Gründe ein, warum das wohl so sei. Das Gericht vermutet, dass aus Zeitnot im Ministerium derart unexakt gearbeitet wurde.
Eindeutig ist die Feststellung, man muss die Raumordnungspläne ändern. Man muss sie offener für die Nutzung der Windkraft gestalten und muss, wenn Windkraftanlagen abgelehnt werden, klar argumentieren, warum sie an diesem Standort abgelehnt werden und nicht, warum sie an einem anderen Standort eventuell allein besser stünden.
diesem einen Fall, aber in vielen Fällen auch in den Regionalen Raumordnungsplänen nicht getroffen worden sind.
Das heißt summa summarum, die jetzige Lage – auch in den Raumordnungsplänen –, die jetzigen Raumordnungspläne und auch die Teilfortschreibungen der Raumordnungspläne sind so nicht haltbar, müssen neu überarbeitet werden, müssen vor allem auch so überarbeitet werden – ich nehme an, sehr bald überarbeitet werden, deswegen haben wir die Aktuelle Stunde beantragt –, dass die Windkraftanlagen zulässig sein können.
Wir haben schon in aller Polemik vonseiten der FDPFraktion beispielsweise gehört, dass man dort am besten Windkraftstandorte ausweist, wo es sich nicht lohnt. Genau das scheint auch öfter einmal geschehen zu sein.
Das Gericht sagt eindeutig – ich zitiere –: „Der Gemeinde ist es daher verwehrt, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, dass er auch dazu dient, unter dem Deckmantel der Steuerung Windkraftanlagen in Wahrheit zu verhindern.“
Ganz eindeutig, wenn Windkraft möglich ist, wenn keine weiteren störenden Faktoren vorhanden sind – oftmals wird argumentiert, dass das Landschaftsbild gestört wird, aber meistens auch neben Hochspannungsleitungen, etc., wo das Landschaftsbild ohnehin schon beeinflußt ist –, (Glocke des Präsidenten)
wenn also eine solche Verhinderungsplanung auftritt, dann ist es nicht legal. Dann muss geändert werden.
Darum muss auch schnell geändert werden, weil sonst Schadenersatzansprüche entstehen könnten, die durchaus vom Steuerzahler zu bezahlen sind.
Das wollen wir verhindern. Deswegen fordern wir das Innenministerium auf, seiner Pflicht nachzukommen und schnell zu handeln.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Über die Bedeutung der Windkraft im Rahmen der Förderung der regenerativen Energien in Rheinland-Pfalz haben wir uns oft im Plenum unterhalten.