Im Übrigen ist der Finanzminister dieses Landes kein Spezialist für die Marktpreisentwicklung von Trockenstabilaten und möchte es auch nicht werden.
Herr Minister, wenn das so ist, wie Sie das dargestellt haben, und wenn das so ist, dass das zuständige Ministerium von Frau Conrad näher an der Materie als Sie dran ist, dann frage ich, warum Sie sich hier hinstellen und die Fragen beantworten.
Die Frage 3 bezieht sich nicht auf die Landesbürgschaft. Warum stellen Sie sich hier hin und beantworten eine Frage mit einem schlichten Ja, ohne den notwendigen Hintergrund zu haben?
Drei Viertel Ihrer Frage bezogen sich auf die Landesbürgschaft. Deswegen antwortet der für das Bürgschaftsgeschäft zuständige Minister. Im Übrigen ist es Sache der Landesregierung zu entscheiden, wer zu welchen Fragen antwortet.
Ich freue mich über Gäste im Landtag, und zwar aus der Realschule Katzenellnbogen und dem St. WillibrordGymnasium Bitburg. Herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU), Beteiligung der Länder an den Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Union wegen Verletzung der Stabilitätskriterien für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion – Nummer 4 der Drucksache 14/2178 – betreffend, auf.
1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es aufgrund des Verlaufes des Haushaltsjahres 2003 zu Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Union wegen der Verletzung der Stabilitätskriterien im Rahmen der Verträge zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion kommen wird?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesministers der Finanzen, dass in diesem Fall die
3. Welche Einschätzung hat die Landesregierung über die Höhe der möglichen Zahlungen an die Europäische Union, bezogen auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland?
4. Unter welchen Bedingungen kann sich die Landesregierung eine grundsätzliche Verpflichtung der Bundesländer zur Beteiligung an solchen Zahlungen an die Europäische Union im Rahmen eines nationalen Stabilitätspaktes vorstellen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Die Landesregierung ist nicht der Auffassung, dass der Bundesrepublik Deutschland für 2003 eine Sanktionszahlung droht, und zwar auch dann nicht, wenn die Defizitquote von 3 % überschritten werden sollte. Nach Artikel 3 Abs. 4 der Verordnung des Rates über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit soll die Korrektur eines solchen übermäßigen Defizites in dem Jahr erreicht werden, das auf die Feststellung desselben folgt.
Der ECOFIN-Rat hat Ende Januar 2003 wegen Überschreitung der Defizitquote von 3 % ein Defizitverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, dass die Bundesregierung Maßnahmen, unter anderem das Steuervergünstigungsabbaugesetz, ergreifen werde, um das Defizit bereits in diesem Jahr wieder unter den Referenzwert zu senken. Gelingt das, dann wird das Defizitverfahren direkt beendet.
Sollte die Defizitquote im Jahr 2003 dennoch über den 3 % liegen, dann wird vom ECOFIN-Rat zu beurteilen sein, ob die Maßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat, ausreichend waren. Eine deutliche Senkung der Defizitquote wird höchstwahrscheinlich positiv bewertet werden. Sanktionszahlungen drohen erst dann, wenn ein Land die Empfehlungen des Rates nicht befolgt.
Zu den Fragen 2 und 4: In einem föderalen Staat tragen grundsätzlich alle Ebenen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich gegebenen Kompetenzen Mitverantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen, die der Bund übrigens mit Zustimmung der Länder eingegangen ist.
Dies ändert nichts an der Gesamtverantwortung, die der Bund nach außen trägt. Bund, Länder und Kommunen haben sich im vergangenen Jahr im Finanzplanungsrat auf eine Aufteilung des gesamtstaatlich erlaubten Defizits auf Bund (einschließlich der Sozialversicherungsträ
Eine darüber hinaus gehende Spezifizierung im Sinne der Aufteilung des Gesamtbetrags auf einzelne Länder oder eine Sanktionsbewehrung dieses nationalen Stabilitätspakts bei einer möglichen Verletzung dieser Grenzen gibt es nicht. Daher gelten im Fall einer Sanktionszahlung, solange es eine solche Regelung im Rahmen des nationalen Stabilitätspakts nicht gibt, die Regelungen nach Artikel 106 Abs. 4 des Grundgesetzes.
Zu Frage 3: Die Höhe möglicher Sanktionszahlungen ist in Artikel 12 der Verordnung des Rates über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit geregelt und kann zwischen 0,2 % und 0,5 % des Bruttoinlandprodukts des betroffenen Landes liegen. Für Deutschland würde das zwischen 4,4 Milliarden und 11 Milliarden Euro bedeuten Diese Zahlungen sind zunächst als unverzinsliche Einlage zu leisten, die nach positiver Beendigung des Defizitverfahrens zurückgezahlt werden. Wenn das übermäßige Defizit zwei Jahre nach Zahlung der Einlage noch nicht beseitigt sein sollte, wird die Einlage in eine endgültige Strafe umgewandelt. So sieht es das Regelwerk vor.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu dem, was Sie zunächst gesagt haben, nämlich Ihrer Einschätzung, dass es wahrscheinlich nicht zu Sanktionszahlungen kommen wird. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Aussagen des Bundesfinanzministers, Herrn Eichel, der offensichtlich tendenziell zumindest davon ausgeht, dass es dazu kommt, und für diesen Fall auch den Ländern schon angedroht hat, dass sie zu beteiligen sind?
Die Diskussion ist nicht neu. Wir haben bereits vor sieben Jahren – wenn ich mich recht erinnere –, ohne dass die Defizitgrenze überschritten worden wäre, in mehreren Sitzungen – sowohl in der Finanzministerkonferenz gemeinsam mit dem damaligen Bundesfinanzminister, Dr. Waigel, wie auch im Finanzplanungsrat – über diese Frage gesprochen. Diese Diskussion wird unabhängig von aktuellen Bezügen geführt, weil das Anliegen des Bundes natürlich verständlich ist, nicht allein in der Haftung zu sein für den Fall, dass der Haftungsfall eintritt.
Herr Minister, sehen Sie es denn nicht auch so, dass die Aussagen des Bundesfinanzministers, die er in den letzten Wochen getroffen hat, vor dem Hintergrund seiner aktuellen Einschätzung der tatsächlichen Lage zu beurteilen sind, er also im Moment davon ausgeht, dass wahrscheinlich diese Situation eintritt oder zumindest kommen könnte.
Ich habe mit ihm darüber nicht gesprochen, was seine Motivation ist, es jetzt in dieser Weise zu thematisieren. Es ändert allerdings nichts an dem, was ich gesagt habe zu den Abläufen, wie sie im Regelwerk des Wachstumsund Stabilitätspakts angelegt sind. Das heißt, erst im Jahr 2004 findet eine Überprüfung statt, ob die Maßnahmen, die der ECOFIN-Rat als Empfehlung beschlossen hat, auch beachtet wurden und ob die Bundesregierung ihrerseits das Entsprechende und das Notwendige getan hat, um das übermäßige Defizit entsprechend zu reduzieren und abzubauen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Morsblech (FDP), Girl’s Day – Nummer 5 der Drucksache 14/2178 – betreffend, auf.
Zu Frage 1: Das Programm für den heutigen Girl’s Day 2003 verspricht ein ganz hervorragendes Informationsangebot für Schülerinnen zwischen 10 und 15 Jahren – in wenigen Einzelfällen übrigens auch für Schüler – zu werden. Bis zum Montag dieser Woche waren bei der landesweiten Koordinationsstelle 273 Angebote angemeldet worden, die am heutigen Tag stattfinden.
Zu Frage 2: Insgesamt gibt es für den Girl’s Day 2003 in Rheinland-Pfalz Informationsangebote in zehn verschiedenen Organisationstypen: Neben 160 Wirtschaftsunternehmen und 63 Behörden haben 11 Hochschulen, 18 weitere Bildungseinrichtungen, 7 Verbände bzw. Vereine, 5 Medienunternehmen, 3 Forschungseinrichtungen, 3 Kammern, 2 politische Institutionen – darunter auch die FDP-Landtagsfraktion – und eine Gewerkschaft angekündigt, dass sie heute ihre Türen speziell für Mädchen öffnen.
Zu Frage 3: Die Vorabanmeldungen lassen darauf schließen, dass heute mindestens 2.400 Schülerinnen in Rheinland-Pfalz die Gelegenheit nutzen werden, sich vor allem über technische und naturwissenschaftliche Berufsfelder zu informieren.
Zu Frage 4: Der Girl’s Day entwickelt sich eindeutig zu einem wichtigen Bestandteil der Berufsorientierung von Mädchen und jungen Frauen. Im vergangenen Jahr waren im Vorfeld des Girl’s Days etwa 90 verschiedene Informationsveranstaltungen geplant. Nach dem Rücklauf, der allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann, weil wir das nicht vollständig erfassen, haben sich im Jahr 2002 insgesamt 56 Einrichtungen mit Aktionen beteiligt, an denen 1.212 Schülerinnen teilgenommen haben.