Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landtag hat sich am 11. September 1998, im April 1999, im Juni 1999 und im September 1999 jeweils mit Kleinen Anfragen von Kolleginnen und Kollegen befasst. Er hat sich am 15. Juni 1999 und am 16. September 1999 im Haushalts- und Finanzausschuss mit diesen Fragen befasst,
Das heißt, zu all diesen Zeitpunkten gab es für sie keinen Grund, die Frage danach zu stellen, ob das Parlament das in seine eigene Bearbeitung nehmen soll.
Der Innenminister hat am 20. Oktober 1999 weit und breit alle Fragen zum Umzugsprogramm, dessen Finanzierung, Beteiligung von LBB und Ähnlichem beantwortet. Wir haben einen Haushaltsplan verabschiedet, in dem genau die Zahlen stehen, von denen jetzt die Rede ist. Zu all diesen Zeitpunkten gab es keine Intervention oder die Frage danach, ob wir das so machen sollten wie jetzt. Als diese Frage dann kam, haben wir aus dem Parlament heraus sofort gesagt, das wollen wir im Parlament haben, um jede Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Das war richtig.
Verehrte Frau Kollegin, jetzt will ich Ihnen etwas sagen. Wenn zur Streitkultur Folgendes zählt, man ist bereit, seine eigene Positionen zu überdenken, man ist bereit, einen anderen Weg mit anderen, die das vorschlagen, zu gehen, man kriegt trotzdem von dieser Stelle noch einmal gesagt, aber du hattest eigentlich etwas anderes vor, dann gibt es keinen Grund mehr, seine eigene Position infrage zustellen, weil es beim Alten bleibt.
Es ist ungefähr so, als wenn meine Ehefrau sagt, ich habe dich doch wieder am Kühlschrank erwischt. Wenn ich sage, ich bereue es, ich will es nicht mehr tun, sagt sie, du hast es trotzdem versucht. Ich habe mich eben gefragt, ob Sie sich nicht so ein bisschen wie die 13. Fee im Märchen vorkommen – das nur, was die Symbolik angeht –, wie schlecht jemand gelaunt sein kann, wenn nicht nach seinen Wünschen gearbeitet wird.
Hier ist bewiesen worden, wir können Entscheidungen verändern, wenn wir zu einer gemeinsamen Auffassung kommen. Das ist Parlamentskultur. Verehrte Frau Kollegin, Sie machen das für die Zukunft nicht einfacher.
Meine Damen und Herren, entschuldigen Sie, Herr Mertes. Das ist es gerade, was ich gesagt habe. Es ist nicht eine Gnade.
(Mertes, SPD: Ich habe gesagt, wir haben unser Verhalten verändert, weil Sie es vorgeschlagen haben!)
Nein, es geht nicht um das Rechtbehalten, sondern es geht um die Rechte des Parlaments. Herr Mertes, das ist doch etwas anderes.
Für sich selbst nehmen Sie das Recht in Anspruch, wir lernen dazu. Sie haben sich die Frage auch nie gestellt. Muss das Parlament zustimmen? Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem politischen Thema in diesem Land dazulerne und neue Fragen stelle und diese mit juristischem Sachverstand und Begleitung klären lasse.
Das haben wir mit diesem Gutachten gemacht. Es geht um eine Auseinandersetzung. Da finde ich es unredlich, mir auf der einen Seite das Etikett der 13. Fee, der bösen Ehefrau oder sonst etwas anzuhängen, aber selbst die Rolle des lernenden Jugendlichen zu spielen, der immer nur besser werden kann. Das ist unredlich und kann so nicht stehen bleiben, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu der Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf dem Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem und Ramstein tritt die rheinland-pfälzische Landesregierung dem Vorwurf entgegen, die Rückgabevereinbarung sei mangels Beteiligung des rheinland-pfälzischen Parlaments verfassungswidrig.
Die FDP-Fraktion ist zwar nach wie vor nicht dieser Auffassung, möchte allerdings vermeiden, dass über diese Frage abschließend die Gerichte befinden müssen.
Die zahlreichen Bürgerinitiativen und Einwände insbesondere gegen den aus der Rückverlegung befürchteten Fluglärm zeigen uns, welche Flut an Klagen eine andere Entscheidung in dieser Frage möglicherweise ausgelöst hätte, sodass auch wir letztendlich dem Rat eines in Auftrag gegebenen Gutachtens folgen und uns der nachträglichen Einholung der parlamentarischen Zustimmung zur Rückgabevereinbarung für die Rhein-Main Air Base in Frankfurt und den damit einhergehenden Ausbau der beiden Fliegerhorste Spangdahlem und Ramstein nicht verschließen werden.
Meine Damen und Herren, die am 27. Juli 1999 unterzeichnete Vereinbarung über die Rückgabe der RheinMain Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens ist von außerordentlicher Bedeutung nicht nur für die zukünftige Entwicklung des Flughafens Frankfurt im nationalen und internationalen zivilen Luftverkehr, sondern auch für das gesamte Rhein-Main-Gebiet als Wirtschaftsstandort und somit auch für Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, vielen von uns dürfte es bekannt sein, welch schwierige Verhandlungen gerade im Hinblick auf die finanzielle Beteiligung der Vertragspartner geführt werden mussten, bis die letzte Deckungslücke geschlossen werden konnte und die Vereinbarung über die Rückübertragung unterschriftsreif war. Das haben wir in der Aktuellen Stunde schon ausgiebig gehört. Ich denke, hier hat insbesondere das Land Rheinland-Pfalz mit seinem Engagement den kleinsten Part gespielt. Ich denke, die einhergehenden Investitionen in Höhe von 750 Millionen Euro werden der heimischen Wirtschaft guttun.
Dass eine Rückverlagerung aus heutiger Sicht richtig war, wird sich nicht nur in Frankfurt zeigen, wenn die sich aus der Rückverlegung ergebende Chance genutzt wird und der weltweite Stellenwert des Rhein-MainFlughafens als Hauptverkehrsknotenpunkt im nationalen und internationalen Luftverkehr weiter ausgebaut wird. Ich möchte noch einmal betonen, Rheinland-Pfalz wird hiervon maßgeblich – ich sage: am maßgeblichsten – profitieren.
Dem Land Rheinland-Pfalz fiel es vor knapp dreieinhalb Jahren nicht leicht, sich finanziell an dem Gesamtvolumen der Rückübertragung der beiden Luftwaffenstützpunkte Spangdahlem und Ramstein in Höhe von weit über 360 Millionen Euro zu beteiligen. Für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes war und ist dieser strukturpolitische Beitrag allerdings unumgänglich. Dies belegt nicht zuletzt ein von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten der Universität Kaiserslautern und Trier mehr als eindrucksvoll. Demnach überwiegen die positiven Auswirkungen der Verlagerung der beiden Luftwaffenstützpunkte auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft eindeutig gegenüber den negativen Aspekten wie beispielsweise möglicher zusätzlicher Lärm.
Zum Schutz gegen Fluglärm erwartet die Landesregierung auch entsprechende Regelungen in der Genehm igung.
Meine Damen und Herren, neben der wirtschaftlichen Bedeutung der Verlagerung für unser Land ist für die US-Streitkräfte die Konzentrierung des Flugbetriebs auf die rheinland-pfälzischen Stützpunkte Spangdahlem und Ramstein von besonderer militärischer Bedeutung, was auch schon von den Vorrednern fast ausnahmslos unterstrichen wurde.
Ramstein soll in Verbindung mit Spangdahlem zentrale logistische Aufgaben als Transportflughafen wahrnehmen, auch wenn nach jüngsten Presseberichten mit einer weiteren Verringerung der US-Militärpräsenz in Deutschland gerechnet werden muss. Hier wird es sicherlich zu einer weiteren Konzentrierung kommen, insbesondere auf den Flughäfen Ramstein und Spangdahlem.
Meine Damen und Herren, der Ausbau in Ramstein und Spangdahlem ist nicht gefährdet. Anders lautende Presseberichte – insbesondere der CDU – sind in diesem
Zusammenhang schlichtweg falsch. Aber auch das wurde meines Erachtens in der Aktuellen Stunde bereits klargestellt. Wir rechnen damit, dass wie geplant in Kürze die eingeleiteten Genehmigungsverfahren für Ramstein abgeschlossen werden und noch im Sommer dieses Jahres mit dem Ausbau des Stützpunkts begonnen werden kann, auch wenn Klagen – leider nicht nur von Bürgern, sondern auch von Kommunen, die insbesondere zusätzliche Flug- und zum Teil Bodenlärmbelastungen befürchten – vorprogrammiert zu sein scheinen. Für Spangdahlem konnten die Genehmigungsverfahren bereits Ende September 2002 abgeschlossen und die Baumaßnahmen Anfang März 2003 bereits aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, insofern bin ich zuversichtlich, dass entsprechend der Vereinbarung über die Rückführungsvereinbarung der US-Stützpunkt RheinMain bis Ende 2005 geschlossen wird und die Flugkapazitäten auf die NATO- bzw. US-Flughäfen Spangdahlem und Ramstein verlagert werden können.
Meine Damen und Herren, weitere Gäste besuchen uns im Landtag, und zwar Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule Cochem sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Senioren des Altenheims der Johanniter in Bobenheim-Roxheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte vorhin schon einmal einen Ansatz gemacht, was die Einwendungen gegen dieses Verfahren anbelangt und auch die berechtigten Interessen aller Anlieger, die sich da jetzt auch zur Wehr setzen. Ich will das noch einmal sagen – das ist noch gar nicht so richtig zum Ausdruck gekommen; es ist eine einmalige Situation –, wir haben zum ersten Mal ein deutsches Genehmigungsverfahren bei der Erweiterung eines Militärflughafens. Dieses deutsche Genehmigungsverfahren macht im Grund genommen im Vorfeld diese Mitwirkung der Betroffenen, seien es jetzt Kommunen – Herr Hohn hat es gesagt – oder einzelne Bürgerinnen und Bürger, in dieser Form, wie das jetzt möglich ist, erst möglich. Das muss meines Erachtens auch einmal herausgehoben werden, und deswegen sind wir der Meinung – das sind durchaus berechtigte Interessen; das will niemand bestreiten –, dass auch das Verfahren in dieser Form von denjenigen, die diesen Vertrag ausgehandelt haben, in richtiger Form gewählt worden ist.
Meine Damen und Herren, ich will das auch noch einmal unterstreichen, weil ich glaube, dass Frau Thomas das immer noch nicht richtig verstanden hat, was wir hier auch zum Ausdruck bringen wollen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind auch Mitglied in der Bundesregierung, und die Bundesregierung macht auch in diesen Fragen, was Außen- und Sicherheitspolitik anbelangt – ich sage noch einmal, der Herr Ministerpräsident hat es ausdrücklich auch noch einmal so dargestellt –, klar, dass wir da natürlich Verpflichtungen haben. Wir sind eingebunden, und wir brauchen dann auch Standorte, auf denen Militär und in diesem Fall Luftwaffe da sein kann
und fliegen darf – vielen Dank, Walter Altherr, genau das ist der Punkt –, und dass dann zu diesem allen natürlich die entsprechenden Belästigungen gehören, ist völlig klar. Man muss deswegen dann auch sagen, Militär hat natürlich auch entsprechenden Bedarf.