Protocol of the Session on May 7, 2003

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schnell eine Anbindung! Sie müssen zuhören!)

Sie möchten schnell eine Anbindung in dem Zeitraum. Wenn Sie schnell eine Anbindung möchten, dann müssen Sie die Dinge prüfen, die jetzt direkt machbar sind. Meiner Ansicht nach steht dies in keinem Widerspruch damit zu prüfen, ob man nicht künftig dem Flughafens ystem auch eine Expressverbindung zubilligen muss, wenn es sich entsprechend entwickelt.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund begrüße ich es außerordentlich, dass Verkehrsminister Bauckhage allen Fraktionen die Machbarkeitsstudie vorgelegt hat. Dieser Studie lagen bestimmte Annahmen zugrunde. Zum einen wurde davon ausgegangen, dass es in den kommenden Jahren eine Steigerung des Fluggastaufkommens auf rund vier Millionen Fluggäste pro Jahr geben wird. Dann lag die Annahme zugrunde, dass sich das Frachtaufkommen gegenüber dem Jahr 2002 bis zum Jahr 2005 auf 400.000 Tonnen verdoppelt.

Man sieht, dass die bestehende Busverbindung zwar vorhanden ist, die Fahrtzeit aber im Schnitt 1,5 Stunden

dauert, was auf Dauer auch bei entsprechendem Fluggastaufkommen nicht mehr tragbar ist und dem Flughafen und der Anbindung, die wir uns zum Flughafen Frankfurt/Main wünschen, nicht gerecht wird.

Dementsprechend waren die Forderungen, die an die Studie gestellt wurden, zum einen, die Beförderungszeit sollte höchstens eine Stunde betragen, zum anderen, das Angebotskonzept sollte einen Stundentakt vorsehen, wobei dann vom Fahrplanangebot des Jahres 2003 ausgegangen wurde. Die Studie basiert außerdem auf einer sehr ausführlichen Datengrundlage, auf der die volkswirtschaftlich sinnvollste Streckenführung errechnet wurde.

Danach kommt der Auftragnehmer, die Deutsche Eisenbahn-Consulting, zu folgendem Ergebnis: Eine Verbindung innerhalb von 60 Minuten kann dann gewährleistet werden, wenn die vorhandenen Strecken zwischen Frankfurt/Main und Bingen-Hauptbahnhof genutzt werden und dann die Strecke bis Bingen neu gebaut wird.

Bei der planrechtlichen Umsetzung wurden hierbei keinerlei Probleme erwartet. Frau Kiltz, Sie wissen selbst, dass das Infrastrukturprojekt nur dann im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans weiter verfolgt wird, wenn mit je 100 Euro Investitionen jährlich ein volkswirtschaftlicher Nutzen von 54 Euro erreicht wird. Dann müssen sich die Fluggastzahlen noch entsprechend entwickeln. Deshalb ist es nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden.

Vor diesem Hintergrund ist es sehr sinnvoll, dass die Konzepte in dieser Reihenfolge verfolgt worden sind. Jetzt bleibt zunächst einmal nur noch übrig, die alte Hunsrückstrecke zu aktivieren.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es war schon sinnvoll, erst einmal nach schnelleren Lösungen innerhalb dieser 60 Minuten zu suchen. Wenn es jetzt nicht im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde, dann muss man zügig die alte Strecke reaktivieren, dies im ersten Schritt bis Langenlonsheim.

(Beifall der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im zweiten Schritt muss dann die Verbindungsspange über Gensingen/Horrweiler angegangen werden. Dies wird aber alles gemacht.

(Glocke des Präsidenten)

Sie können sich dann beschweren, so viel Sie wollen. Es wurden alle Wege geprüft. Der jetzt sinnvolle wird gegangen. Auch hierfür gibt es Mittel über das Bundesschienenwegeausbaugesetz. All dies wissen Sie. Ich verstehe deshalb die Aufgeregtheit aus Ihrer Ecke in diesem Zusammenhang nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich erteile Herrn Staatsminister Bauckhage das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schienenanbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn ist mit eine entscheidende Voraussetzung für die Ansiedlung weiterer Luftfahrtunternehmen auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn, insbesondere im Segment der LowCost-Unternehmen. Damit hat die Schienenanbindung für den gesamten Hunsrückraum eine erhebliche verkehrs- und strukturpolitische Bedeutung.

Die Landesregierung setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, dass so rasch wie möglich eine leistungsfähige Anbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn an den Schienenverkehr realisiert werden kann.

Dabei verfolgt die Landesregierung ein Stufenkonzept:

Um in der Stufe 1 möglichst schnell eine Wiederaufnahme des Schienenverkehrs zu erreichen, soll zunächst die vorhandene Strecke Langenlonsheim – Simmern – Büchenbeuren – Flughafen Hahn für den Schienenverkehr reaktiviert werden.

Bei diesem Vorhaben hat es leider zeitliche Verzögerungen gegeben, die übrigens nicht vorhersehbar waren. Diese Verzögerungen haben sich dadurch ergeben, dass es bei der Infrastruktur dieser Strecke einen Betreiberwechsel gegeben hat.

Ziel der Landesregierung war es, mit einem nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, der RP-Eisenbahn, die Reaktivierungsmaßnahmen schnell und kostengünstig durchführen zu können. Die RPEisenbahn hatte die Strecke von der DB Netz AG seinerzeit gepachtet.

Allerdings hat die DB Netz AG den Pachtvertrag mit der RP-Eisenbahn, der Ende des letzten Jahres ausgelaufen ist, nicht mehr verlängert. Damit ist seit Anfang dieses Jahres wieder die DB Netz AG Betreiberin der Schieneninfrastruktur.

Aus diesem Grund müssen die Reaktivierungsmaßnahmen nun nach den Standards der DB Netz AG und im Übrigen nach den Bindungsfristen für Bundesmittel, die 20 Jahre betragen, geplant werden.

Als Grundlage für die Ausbauplanungen und die nachfolgenden Bau- und Finanzierungsvereinbarungen verlangt die DB AG eine Vorentwurfsplanung, in der die voraussichtlichen Kosten entsprechend detailliert ermittelt werden müssen. Dazu haben das Land und die DB Netz AG bereits Ende letzten Jahres eine Planungsvereinbarung abgeschlossen.

Die Vorentwurfsplanung entspricht im Übrigen den Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und ist in jedem Fall für ein derartiges Projekt durchzuführen. Es ist also eine Pflicht, dies

durchzuführen. Außerdem ergeben sich aus der Vorentwurfsplanung Daten für die von der DB Netz AG zu erstellende Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Darüber hinaus wird ein so genannter „Grobcheck“ für die Verbindungsspange Langenlonsheim – Gensingen/Horrweiler durchgeführt. Bei dem Bau dieser Verbindungsspange handelt es sich um die Stufe 2 des Konzepts zur Schienenanbindung an den Flughafen Frankfurt-Hahn.

Parallel zu den bereits erwähnten Maßnahmen hatte das Land beim Bund beantragt, die Schienenanbindung des Flughafens Hahn im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans zu bewerten und in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen.

Allerdings hatten die Bewertungen der Reaktivierung auf der Basis von vier Millionen prognostizierter Flugreisenden pro Jahr kein positives Ergebnis. Frau Kollegin Morsblech erwähnte dies bereits.

Nach Auffassung der Landesregierung ist dies darauf zurückzuführen, dass mit der vom Bund gewählten Bewertungsmethode die strukturellen Wirkungen einer Schienenanbindung des Flughafens Hahn nicht ausreichend erfasst worden sind.

Die Landesregierung hat sich beim Bund für eine Änderung der Methodik und für Variantenrechnungen eingesetzt. Die Bundesregierung war jedoch unter Hinweis auf die erforderlichen bundesweiten Einheitlichkeiten der Bewertungsverfahren letztlich nicht bereit, die Methodik entsprechend zu ändern.

Auch die von der Landesregierung erbetenen Variantenrechnungen, die insbesondere von höheren Prognosen bei den Fluggastzahlen in Höhe von acht Millionen Fluggästen ausgingen, erbrachten nach der Methodik der Bundesregierung ebenfalls keine positiven Bewertungen.

Beim derzeitigen Stand muss daher davon ausgegangen werden, dass der Bund bei seiner Auffassung bleibt und die Schienenanbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn nicht als Fernverkehrsprojekt in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen will.

Dennoch bestehen gute Möglichkeiten für eine Finanzierung der Reaktivierung der Hunsrückstrecke, und zwar als Nahverkehrsprojekt. Konkret kann dieses aus Mitteln des Bundesschienenwegeausbaugesetzes geschehen. Die Landesregierung hat sich beim Bund dafür eingesetzt, dass für die Wiederherstellung des früheren Zustands der Strecke nach den heute anerkannten Regeln der Technik ein Baukostenzuschuss des Bundes gemäß § 8 Abs. 1 des erwähnten Gesetzes gewährt werden kann. Für die Maßnahmen, die eine Verbesserung gegenüber dem früheren Zustand der Strecke darstellen, können zinslose Darlehen des Bundes gemäß § 8 Abs. 2 des Gesetzes in Anspruch genommen werden. Als Verbesserungsmaßnahme an der Strecke ist insbesondere der Bau der Verbindungsspange Langenlonsheim – Gensingen/Horrweiler anzusehen. Je nach Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird das Land

möglicherweise einen Zuschuss zur Tilgung der Darlehen leisten müssen.

Bei der in Arbeit befindlichen Vorentwurfsplanung werden die Baukosten nach diesen beiden Positionen beziffert, sodass anschließend mit dem Bund und der DB Netz AG über einen Bau- und Finanzierungsvertrag verhandelt werden kann. Unter Berücksichtigung der dann notwendigen Planungsverläufe und Baudurchführungsphasen gehe ich beim derzeitigen Stand davon aus, dass in den Jahren 2005/2006 die ersten Züge zum Flughafen Frankfurt-Hahn verkehren können.

Für die dritte Stufe des Ausbaukonzepts hat die Landesregierung auf Initiative der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz weiterhin das Projekt einer Schienenschnellverbindung zum Flughafen Hahn für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Mit dieser Schnellverbindung soll mittel- bis langfristig eine Fahrt zwischen Flughafen Frankfurt und Flughafen Frankfurt-Hahn mit einer Fahrtzeit von einer Stunde erreicht werden. Das Gutachten, das in diesem Zusammenhang im letzten Jahr von der DE-Consult erstellt worden ist, kam hierbei zu den bekannten Ergebnissen, die erwähnt worden sind.

Die Bewertungen des Bundes im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans für dieses Projekt ergaben, dass bei einer Passagierzahl von 16 Millionen Reisenden im Jahr am Flughafen Hahn für eine derartige Neubaustrecke ein positives volkswirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann. Der Bund wird daher das Projekt dieser Schienenschnellverbindung dann wieder aufgreifen, wenn sich eine Fluggastentwicklung in Richtung dieser Obergrenze konkret abzeichnet.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird mit Nachdruck die Schienenverbindung des Flughafens Hahn auf der Grundlage dieses Stufenkonzepts weiter verfolgen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es spricht noch einmal Herr Abgeordneter Wirz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Bauckhage, wir hatten über die Variante gesprochen. Ich will Ihnen ganz offen sagen, wir halten zwar die Reaktivierung der Hunsrückbahn, so wie sie jetzt ist, schnell für erforderlich, ich möchte aber noch einmal deutlich machen, das wird unsere Probleme der Zukunft nicht lösen können. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass Sie das hier deutlich gemacht haben, dass die Landesregierung mittel- bis langfristig keine weitere schnelle schienenmäßige Anbindung des Hahns präferiert und vorantreiben wird, wobei mir der Begriff „langfristig“ zu weit gegriffen ist. „Mittelfristig“ wäre mir schon lieber.

Wenn die Passagierzahl von 16 Millionen dafür eine Voraussetzung ist, muss ich sagen, dass wir noch einen weiten Weg haben. Es wird dann nicht nur allein mit der Schienenverbindung reichen. Wir müssen in der Tat schnellstmöglich dafür sorgen, dass die strassenmäßige Verbindung zur A 48 durchgeführt und dann das nördliche Rheinland-Pfalz an diesen Knotenpunkt noch besser angebunden wird. Wir sind bereit, Sie und die Landesregierung in allen Dingen, die diesem Ziel dienen, nach Kräften zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es spricht Herr Abgeordneter Rösch.

Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, die ganze Region, aber auch der Flughafenbetreiber warten auf die Bahn, warten auf die schnelle Anbindung Hahn – Frankfurt. Herr Minister Bauckhage, sie haben immer wieder öffentlich signalisiert, dass ein Bahnanschluss realisiert würde. Die Gründe dafür haben Sie aus meiner Sicht ausführlich beschrieben. Auch Bahnchef Mehdorn hat in einem Interview mit der „Rheinzeitung“ gesagt – ich zitiere –, „dass bis Ende 2006 Züge zum Hahn rollen könnten.“ Grundsätzlich ist diese Aussage erfreulich.