Protocol of the Session on April 3, 2003

Wenn Sie kooperationsbereit waren, dann hätten Sie das zeigen müssen. Das hätte der Sache gerade bei diesem Thema gut getan. Darum bedaure ich, dass Sie diese Kooperation nicht gezeigt haben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße ich Industriekaufleute der Berufsbildenden Schule I Ludwigshafen, Auszubildende der Firma BGS Systemplanung AG Mainz sowie eine Seniorengruppe der Pfarrei „St. Peter in Ketten“, Montabaur „Dress 55 Plus“. Seien Sie herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Fuhr das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Licht, ich habe mich noch einmal gemeldet, weil Sie mich direkt angesprochen haben. Herr Kollege Hohn hat Ihnen die eine Frage beantwortet. Wenn man den Antrag liest, sieht man, dass wir gegen die Privatisierung der Trinkwasserversorgung und gegen die Übertragung der Letztverantwortung an Private sind. Dann kann es nur die logische Schlussfolgerung sein, dass wir § 46 a des Landeswassergesetzes entsprechend ändern wollen. Sie haben unsere Formulierung gelesen. Es werden die Fälle angesprochen, die vor dieser Gesetzesänderung liegen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Herr Kollege Licht, ich würde mir zwar immer wieder wünschen, dass mir die Regierung meine Wünsche praktisch von den Augen abliest und diese dann rechtzeitig auch in Erfüllung bringt, aber da wir heute diesen Antrag erst beschließen und mit diesem Antrag den Auftrag an die Regierung erteilen, können Sie natürlich

gern einen Gesetzentwurf lesen, der vorher schon vorgelegen hat. Dort kann es doch noch gar nicht stehen.

Ich komme zum Schluss noch einmal zu dem Antrag. Ich habe schon betont, diese Regierungskoalition hat mit Beginn dieser Legislaturperiode in der Regierungsvereinbarung festgeschrieben, was ich Ihnen vorhin schon gesagt habe, wie sie verfahren möchte. Dann muss es auch das Recht einer Regierungskoalition sein, eine Sache, die schon längst geklärt ist, in einem eigenen Antrag noch einmal festzuhalten. Es ist dann auch wichtig, dass man damit dokumentieren kann, dass dies die eigene Position ist und dass man dieses Ziel verfolgt.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Kollegen Hohn das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Braun, ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Dadurch, dass wir so dicht in den Meinungen zusammenliegen, liegt kein Grund zum Streiten vor. Richtig ist es, dass es nicht zustande gekommen ist, einen gemeinsamen Antrag über alle Fraktionen hinweg zu formulieren. Das haben Sie richtig erkannt. Ich denke, Sie haben unserem gemeinsamen Antrag deshalb in keiner Weise widersprochen. Insofern gehe ich davon aus, dass Sie ihm auch zustimmen werden.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich erteile Frau Staatsministerin Conrad das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße den Antrag der Koalitionsfraktionen als Ergebnis der Anhörung, die der Landtag zu dieser Thematik durchgeführt hat.

Ich freue mich aber auch, dass die Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion in einem Punkt, was nämlich die Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge betrifft, den Antrag der Koalitionsfraktionen unterstützen. Insofern haben wir eine nachhaltige und deutliche Unterstützung der Position der Landesregierung in diesem Punkt.

Die Daseinsvorsorge in der Wasserversorgung festzuschreiben, ist gerade in der heutigen Zeit von besonderer Bedeutung, nämlich in einer Zeit, in der wir in Europa über eine europäische Verfassung diskutieren und in der diese wichtige Frage, was in der öffentlichen Daseinsvorsorge verbleibt, diskutiert wird. Dabei ist natürlich die Wasserversorgung eine der wesentlichen Aufgaben, die zu Buche schlägt und angegeben werden muss. Gerade

auch in der heutigen Zeit ist es aus meiner Sicht ein wichtiger Konsens im Parlament.

Daseinsvorsorge in dieser Thematik bedeutet auf der einen Seite eine flächendeckende Grundversorgung mit Trinkwasser. Das ist nicht immer eine Selbstverständlichkeit. Dies soll zu sozialverträglichen Preisen geschehen. Das bedeutet eine Wasserversorgung in hoher Qualität. Das bedeutet, sie in ökologischer Verantwortung zu gewinnen.

Ein weiteres Argument ist von besonderer Bedeutung, das heute noch nicht genannt worden ist. Wir haben in Rheinland-Pfalz mit 250 Wasserwerken, die ca. 300 Millionen Kubikmeter qualitativ hochwertiges Wasser produzieren, dezentrale Versorgungsstrukturen. Ich denke, nicht nur nach dem 11. September, sondern auch vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage ist diese Frage nicht ohne Bedeutung. Jede Havarie hätte wirklich nur begrenzte Auswirkungen. Deswegen kommt diesem Argument gerade in der heutigen Zeit eine besondere Bedeutung zu.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben einiges zu dem Thema und den Intentionen von Liberalisierung und Privatisierung gesagt. Ich bin dankbar ob all der Aussagen, die noch einmal deutlich machen, dass es sich bei Wasser eben nicht um Strom oder Gas handelt und Wasser insbesondere auch in den Fragen von Produktion, Verfügbarkeit und Transport nicht mit diesen Medien vergleichbar ist. Dies ist ein Argument.

Es wird oft angeführt, man brauche solche Möglichkeiten der Liberalisierung, weil die Wasserpreise zu hoch seien. Lassen Sie mich an dieser Stelle einige Zahlen nennen:

Wir haben in Rheinland-Pfalz einen durchschnittlichen Kubikmeterpreis von 1,60 Euro. Wir liegen damit unter dem Bundesdurchschnitt beim Wasserpreis. Ich denke, das muss an dieser Stelle deutlich werden. Dies ist auch ein Ergebnis der Förderkulisse der Landesregierung über viele Jahre hinweg, die dazu beigetragen hat, dass wir keine großen Gebührenunterschiede in RheinlandPfalz zwischen den Ballungsräumen, den verdichteten Strukturen und den ländlichen Räumen haben, wo jede Wasserversorgung automatisch strukturell immer teurer darzustellen ist.

Ein Ergebnis dieser Förderpraxis ist, dass wir im Wasserpreis kaum Schwankungen haben. Damit einher geht die Schaffung gleicher Lebensverhältnisse im Land. Dazu gehören auch gleiche Chancen für eine sozialverträgliche Gebühr.

(Beifall der SPD)

Es wird immer diskutiert, in Deutschland haben wir höhere Wasserpreise als in Europa. Wenn man sich die Wasserpreise in den europäischen Ländern anschaut, muss man im Prinzip konstatieren, das ist so. Wir liegen nicht an der Spitze, aber bei uns gibt es deutlich höhere Wasserpreise als beispielsweise in Italien. Wir wissen, dass die Rahmenbedingungen für die Trinkwasserversorgung in Standards, Qualität und Ökologie ganz unterschiedlich inklusive der Art der Preisgestaltung sind.

Genau daran setzt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie an, die ab 2010 verbindlich vorschreibt, dass alle Kosten in den Wasserpreis einfließen müssen. Das sind die Vorhaltekosten genauso wie die Kosten der Ökologie. Es gibt ganz klare Kalkulationsvorgaben. Wir werden dann in Europa eine Angleichung der Wasserpreise auf ein anderes Niveau haben, als es heute noch der Fall ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es macht Sinn, an der kommunalen Verantwortung für die Trinkwasserversorgung festzuhalten, weil wir hier etwas haben, was viel zu wenig beachtet wird. Wir wissen, dass die für die Trinkwasserversorgung zuständigen Kommunen eine gewisse Verantwortung für in Kauf zu nehmende Restriktionen haben, an denen man Trinkwasserschutzgebiete ausweist. Ich kann am ehesten an der Stelle mit Verständnis für Trinkwasserschutzmaßnahmen und für die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten zur Trinkwasserversorgung rechnen, wenn das Versorgungsgebiet mit dem Schutzgebiet bzw. Gewinnungsgebiet identisch ist. Es macht an der Stelle Sinn, die grundsätzliche kommunale Verantwortung beizubehalten. Es macht ökologisch Sinn, dass wir über eine größere Zeitachse nicht mehr Grundwasser entnehmen, als tatsächlich nachgebildet werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in Rheinland-Pfalz überwiegend die Rechtsform der Eigenbetriebe. Bei den mittleren und größeren Städten haben wir aber auch die Rechtsform der GmbH oder Aktiengesellschaft. Wir haben die Möglichkeit der Beteiligung von Dritten. Das ist in Einzelfällen mittlerweile schon so entschieden worden. Wenn man die kommunale Verantwortung beibehält, gilt ungeachtet der Rechtslage, dass man sich Privater bedienen kann, um diese Aufgabe tatsächlich zu erfüllen. Das kann vollständig im Sinn von Betreibergesellschaften geschehen oder in PrivatePublic-Partnership erfolgen. Ich kann alle unterstützen, die diese Argumente angebracht haben. In manchen Fällen kann das durchaus Sinn machen. Das würde unsere Unterstützung finden.

Durch Unterstützung einer sparsamen Bauplanung und -durchführung und Nachsteuerungen in den Entwicklungen und in den Strukturen haben wir bezüglich der Kostenstrukturen dafür gesorgt, dass wir kostengünstig sind. Es macht Sinn, in Zukunft nachzuschauen, ob es weitere Optimierungsmöglichkeiten bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Effizienz gibt. Ich kann mir gut vorstellen, dass es Sinn macht, Kooperationen zwischen Gemeinden und gemeindlichen Zweckverbänden anzustreben. Die Zusammenarbeit mit Privaten habe ich angesprochen. Die Bildung von unternehmensübergreifenden Servicegesellschaften und auch Fusionen sind zu nennen.

(Beifall bei der SPD)

Ich will von meinem Haus ein sogenanntes Benchmarking unterstützen, weil ich glaube, es macht Sinn und gibt Aufschluss, wenn man sich Kosten- und Leistungsvergleichen stellt. Wir werden solche Aktivitäten der kommunalen Gebietskörperschaften, der Zweckverbände oder anderen Gesellschaftsformen von unserer Seite her begleiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass uns aufgrund der heutigen Antragslage eine Bestätigung gelingt. Wenn es gelingt, eine nachhaltige, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Wasserversorgung in Rheinland-Pfalz dauerhaft zu erhalten und weiter zu entwickeln, wird es bei der zukünftigen Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung keine Verlierer, sondern nur zwei Gewinner geben: Das sind die Bürger und Bürgerinnen auf der einen und die Natur auf der anderen Seite.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir zur Abstimmung kommen.

Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für die Erhaltung der dezentralen, kommunalen Trinkwasserversorgung“ – Drucksache 14/381 – ab. Der Ausschuss hat die Ablehnung empfohlen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der

SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, „Für eine qualitativ hochwertige Wasserversorgung in Rheinland-Pfalz“ – Drucksache 14/1604 – betreffend. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion der CDU, „Wasser als Lebensmittel und Lebensgrundlage – Konsequenzen für die Trinkwasserversorgung in RheinlandPfalz“ – Drucksache 14/1641 – betreffend, ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.

Ich lade Sie für morgen, 09:30 Uhr ein.

Vielen Dank.

E n d e d e r S i t z u n g: 17:37 Uhr.