Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle nicht mehr die ganze Liberalisierungsund Privatisierungsdebatte wiederholen, weil wir sie wirklich sehr ausführlich und im Ausschuss durch die Anhörung sehr eindeutig geführt haben.
Trotzdem denke ich, dass heute von dieser Debatte und der Beschlusslage ein klares Zeichen ausgehen wird. Die Gewährleistung einer nachhaltigen qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgung ist für den Landtag Rheinland-Pfalz eine zentrale Aufgabe öffentlicher Daseinsfürsorge, welche in unserem Bundesland durch die Kommunen sichergestellt wird.
Deshalb beschließt der Landtag heute einen gemeins amen Antrag von SPD und FDP, der bekräftigt, dass die Verantwortung und die Qualitätskontrolle für die Trinkwasserversorgung als eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsfürsorge in kommunaler Verantwortung zu belassen sind und dadurch die kommunale Selbstverwaltung zu stärken ist.
Kurz gesagt – wie es auch in unserem Antrag steht –, wir wollen nicht, dass eine Verlagerung der Hoheit der Zuständigkeit der Kommunen für die Trinkwasserversorgung an private Unternehmen stattfindet, weil dies unserer Meinung nach den Zielen und den Anforderungen an die Trinkwasserversorgung zuwiderlaufen würde.
Meine Damen und Herren, dies ist eine wichtige Botschaft, die wir heute den Kommunen und den Verbrauchern geben. Trinkwasser ist ein wichtiges und knappes Gut, ein Lebensmittel, welches aufgrund seiner Beschaffenheit und wegen seiner Bedeutung als natürliche Lebensgrundlage für alle Lebewesen nicht wie andere Güter gehandelt werden darf.
Herr Dr. Braun, weil Sie das angesprochen haben, mit diesem Antrag setzen wir heute eine Vereinbarung um, wie sie im Koalitionsvertrag zwischen SPD und FDP festgeschrieben wurde. Ich darf Ihnen das noch einmal zitieren.
Dort steht: „Die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Wasserversorgung ist eine zentrale Aufgabe, die in kommunaler Hand bleiben soll. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass Privatpersonen oder -unternehmen zur Aufgabenerfüllung herangezogen werden.“
Ich denke, dass ist eine klare Aussage, die diese Regierungskoalition zu ihrem Beginn getroffen hat. Deswegen haben wir das auch, nachdem Sie einen Antrag formuliert hatten, in einem gemeinsamen Antrag dieser Regierungskoalition formuliert und werden das heute so zur Abstimmung stellen.
Meine Damen und Herren, ich will diesen einen Punkt noch einmal festhalten. Es geht uns um die Letztverantwortung, um die Hoheit der Kommunen für die Trinkwasserversorgung.
Es wird trotzdem weiterhin auch aus unserer Sicht den Kommunen möglich sein, Private zur Erfüllung der Aufgaben heranzuziehen. Es ist unser Wunsch – das haben wir im Antrag formuliert –, dass Kommunen größere Einheiten bei der Trinkwasserversorgung bilden, um kostengünstiger und sparsamer diese Aufgabe zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, ich komme eigentlich schon zum Schluss. Wie gesagt, die Diskussionen sind geführt. Es besteht auch eine große Einigkeit bei diesem Thema. Das drückt sich in den unterschiedlichen Anträgen aus. Aber wenn Sie einen Antrag formulieren und sagen, unsere Formulierung sei nicht ausreichend, muss es auch unser Recht sein, dies zu bekräftigen und im Landtag zu beschließen. Unsere Position dazu ist klar, und wir haben sie entsprechend formuliert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Fuhr, vielleicht ist die Einigkeit zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sogar noch größer; denn es hätte zu einem gemeinsamen Antrag kommen können. Wir haben darüber debattiert und waren eigentlich überrascht, dass es offensichtlich nicht dazu kommen durfte. Vielleicht hat das an Ihrem Koalitionspartner
gelegen, der sicher auch dafür Verantwortung trägt, dass wir uns über den Punkt der Liberalisierung noch etwas länger austauschen mussten. Dennoch glaube ich – das zeigen zumindest die Anträge –, dass eine große Einigkeit besteht. Umso bedauerlicher ist es, dass wir keinen gemeinsamen Antrag formulieren konnten. Aber um diesen Streit will ich mich jetzt gar nicht mehr kümmern. Wir haben ihn im Ausschuss geführt. Ich hoffe nur, dass wir in Zukunft daraus lernen und es möglich sein sollte, gemeinsame Anträge zu formulieren.
Meine Damen und Herren, Auslöser – der Kollege Dr. Braun hat es genannt – war die europäische Diskussion um Initiativen der Privatisierung in der Wasserversorgung, die auch zu manchen Befürchtungen Anlass gegeben hat. Neben der Stromwirtschaft sollte die Wasserwirtschaft aufs Korn genommen werden. Dass wir uns allerdings im europäischen Konzert in vielen Dingen harmonisieren müssen, steht außer Frage. Dennoch muss man nicht immer alles in der reinen Debatte annehmen und umsetzen, wie es vielleicht ursprünglich angedacht ist.
Herr Kollege Dr. Braun, ich hätte erwartet, dass Sie den Kollegen der Union im Europäischen Parlament Dr. Langen lang und breit zitieren. Aber aus dem, was ich in diesen Tagen von ihm wiederum als Fazit gelesen habe, ist auch zu erkennen, dass man sich dort den Gegebenheiten angepasst hat, dass man genau weiß, dass Strom nicht gleich Wasser ist und dass man dies nicht in gleicher Form übertragen kann. Ich habe aus seinem Fazit auch einen Punkt herauslesen können, der das unterstreicht, was ich damit ausdrücken will: „Die Kontrolle über das Anlagevermögen bleibt in öffentlichrechtlicher Hand.“ Das ist beispielsweise eines seiner Fazite.
„Die Kooperation zwischen beiden Organisationsformen ist zu stärken.“ Damit meint er die kommunale und die privatwirtschaftliche Organisationsform. Meine Damen und Herren, dahinter steckt eine Menge Synergie, die wir mit unserem Antrag beflügeln wollten. In der Zukunft soll und muss es Kooperationen stärker als jetzt geben. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, dass es größere Einheiten geben kann und geben sollte, um wirtschaftlicher und effektiver zu sein. Ich denke, dass wir uns in dieser Richtung beratend öffnen müssen. Meine Damen und Herren, das sollte in einer Gemeinsamkeit deutlich werden, die leider nicht in einen gemeinsamen Antrag gemündet ist.
Meine Damen und Herren, mir sind gestern bei der Durchsicht der Anträge noch einige Fragen gekommen. Der Antrag der Fraktionen der SPD und FDP lässt in manchen Punkten sprachlich zu wünschen übrig. Das haben wir im Ausschuss auch schon gesagt. Ich habe gesagt, PISA lässt grüßen. Den einen Punkt hätte man wirklich umstellen müssen. Herr Fuhr, das hätten Sie heute mit zwei Sätzen korrigieren können.
In einem Punkt beziehen Sie sich auf § 46 a des Landeswassergesetzes und schreiben fest, was Sie in der Novelle geändert haben wollen. Ich habe einmal im Entwurf nachgeschaut, was dort geändert werden soll. Meine Damen und Herren, mir erschließt sich nicht, was
b) im bisherigen Satz 5 wird die Verweisung ,§ 2 Abs. 2 LKO‘ durch die Verweisung ,§ 2 Abs. 3 LKO‘ ersetzt.“
Ich kann mir keinen Reim darauf machen, was ich zustimmen soll. Vielleicht können Sie noch einmal erklären, was Sie damit gemeint haben, damit deutlicher wird, welche Absicht Sie haben. Ich bin davon ausgegangen, dass in diesem Paragraphen die Übertragung an Dritte geregelt ist. Wenn Sie mit dem eben Zitierten substanziell etwas verändern wollen, müssen Sie uns das noch erläutern. Ich kann dem so nicht folgen, meine Damen und Herren.
Darum denke ich, dass das, was die Union beantragt hat, vom Inhalt her punktuell klarer ist. Wir wollen, dass sich der Markt etwas öffnet, dass wir mit Privaten die Möglichkeit weiter erörtern und es für die Kommunen Möglichkeiten gibt, sich mit Privaten auf einen wirtschaftlicheren Weg zu begeben. Aber wir wollen die kommunale Hoheit in der Zukunft erhalten wissen, wie es sich in der Vergangenheit bewährt hat. Ich denke, das ist in unserem Antrag klar geregelt. Deswegen bitte ich darum, ihm zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, meine Vorredner haben schon erwähnt, dass es keinen so großen Unterschied zwischen den verschiedenen Anträgen gibt. Ich denke, das war der Kern der Anhörung am 4. Juni des letzten Jahres, der zu dem Ergebnis geführt hat, das auch von allen Fraktionen mitgetragen wurde, dass Wasser ein besonderes Gut ist und nicht zu vergleichen ist mit anderen Wirtschaftsgütern und dementsprechend auch nicht in diesem Maß handelbar ist.
Die Zurverfügungstellung von Wasser muss eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge sein und bleiben. Sehr wohl hat diese Anhörung aber auch als Ergebnis ergeben, dass sehr viel zu liberalisieren und zu privatisieren ist. Ich erinnere nur an verschiedene Kreise, wo es acht Verbandsgemeinden gibt. Dort werden zukünftig keine acht Wassermeister, keine acht Stellvertreter oder keine acht Werkleiter für die Ver- oder Entsorgung mehr gebraucht. In diesem Bereich gibt es sehr viel Einsparpotenzial.
Aber eines ist auch klar geworden: Die Verfügbarkeitsgarantie und auch das Qualitätsmanagement muss und soll in kommunaler Hand bleiben. Ich denke, das ist auch bei den Worten meiner Vorredner ganz deutlich geworden.
Herr Kollege Licht, aber in einem Punkt unterscheidet sich Ihr Antrag von dem gemeinsamen Antrag von SPD und FDP. Ansonsten ist Ihr Antrag – ich würde sagen – fast identisch mit unserem. Zu Anfang hatte ich das Gefühl, Sie hätten ihn abgeschrieben, aber es gibt doch einige Unterschiede.
Der Unterschied ist im Grunde in der Konsequenz zu sehen, was Sie eben beschrieben haben, § 46 des Landeswassergesetzes zu ändern. Dieser § 46 ermöglicht es heute, wirklich alles zu privatisieren. Das ist der Knackpunkt. Er bezieht sich auch auf die Verfügbarkeitsgarantie und auch das Qualitätsmanagement. Genau das wollen wir nicht. Das ist auch das Ergebnis der Anhörung. Ich glaube, in diesem Punkt gibt es zwischen uns keinen Dissens.
Es war deshalb eine logische Schlussfolgerung, dass wir in unseren Antrag mit hineinnehmen, § 46 des Landeswassergesetzes zu ändern, weil ansonsten Ihr Antrag ins Leere gehen würde. Es ist jetzt schon per Gesetz möglich, alles privat zu machen. Wenn wir das nicht wollen, ist es logisch, dass wir diesen Paragraphen ändern.
Herr Kollege Dr. Braun, Gleiches gilt für Ihren Antrag. Ich freue mich, wenn Sie in Ihrer Begründung die Koalitionsvereinbarung zitieren.
Genau das ist im Grunde unser gemeinsamer Antrag. Ich denke, es war nicht möglich, weil es einfach nicht konsequent war, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu einigen. Deshalb kann ich Ihnen auch wegen der Logik und der Änderung des § 46 nur empfehlen, stimmen Sie dem gemeinsamen Antrag von SPD und FDP zu. Er ist der kons equentere Antrag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Hohn, ich hätte nichts mehr gesagt, möchte aber zu Ihren Ausführungen noch einmal Stellung nehmen. Herr Licht hat auch gesagt, er will jetzt nicht weiterstreiten. CDU und GRÜNE haben aber im Ausschuss angeboten: Lasst uns einen gemeinsamen Antrag machen, weil wir es für eine wichtige kommunale Aufgabe halten, die Trinkwasserversorgung auch bei den Kommunen zu
halten. – Wir halten es für wichtig, dass das Parlament in diesem Punkt einig ist. Deswegen haben wir es offen gehalten.
Ich habe sogar die Bedingungen formuliert, unter denen ich eventuell Ihrem Antrag zustimmen würde. Sie haben es aber abgelehnt, überhaupt über diesen Antrag zu diskutieren. Man muss eindeutig sagen, Sie haben der Sache geschadet.
Ich weiß auch nicht, warum Sie es nicht geschafft haben, im Ausschuss darüber zu diskutieren. Wir von der Opposition hatten uns das anders vorgestellt. Wir hatten gedacht, dass wir mit Ihnen darüber reden könnten. Sie haben aber den Antrag herausgezogen. Wir haben den Antrag gelesen und wollten darüber diskutieren, aber Sie haben es abgelehnt, überhaupt darüber zu reden. Herr Hohn, Sie können dann nicht sagen: Hätten Sie bitte unserem Antrag zugestimmt. –
Wenn Sie kooperationsbereit waren, dann hätten Sie das zeigen müssen. Das hätte der Sache gerade bei diesem Thema gut getan. Darum bedaure ich, dass Sie diese Kooperation nicht gezeigt haben.