Protocol of the Session on March 26, 2003

(Zuruf von der SPD)

Da haben Sie Recht. Das stimmt.

Wir unterstützen das Anliegen des Antrags und auch das der vorliegenden Abschlusserklärung von Lübeck, den Föderalismus zu stärken. Gerade so tiefgreifende soziale Veränderungen, vor allem auch in der Arbeitswelt, im Zusammenwachsen Europas und dem beschleunigten globalen Wandel, erfordern mehr denn je die Kraft zur Erneuerung und politische Handlungsfähigkeit für nachhaltig wirksame Reformen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, allerdings gibt es eben auch bei uns insbesondere im Hinblick auf die Erklärung in Lübeck einige kritische Anmerkungen, die ich Ihnen gern hier und heute noch einmal verdeutlichen möchte.

Zur nationalen Diskussion ist heute von Vertretern aller Fraktionen, aber insbesondere natürlich auch von uns erer Fraktionsvorsitzenden schon viel gesagt worden. Aber da diese Diskussion über eine Reform des Föderalismus in Deutschland nicht ohne eine europäische Perspektive geführt werden kann, würde ich gern mit Ihnen gemeinsam noch einmal ein bisschen über unseren nationalen Tellerrand hinweg schauen und unseren Blick auf Europa richten, auf ein Europa der Regionen, von denen wir immer sprechen und das es zu schaffen gilt, in dem eben auch der Föderalismus eines der tragenden, der zentralen Elemente sein muss, damit es funktioniert.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Diskussion, die wir heute führen – auch das ist schon häufig angesprochen worden –, führen wir eben vor dem Hintergrund des Europäischen Konvents, der eine neue Verfassung für Europa erarbeitet und die Architektur Europas auch neu definieren soll.

Die Europäische Einigung und die Erweiterung der Europäischen Union haben eine überragende Bedeutung

für Sicherheit, Frieden und Wohlstand bei uns in Deutschland, in Europa und letztlich auch in der Welt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in den letzten Wochen und Monaten vor dem Krieg im Irak haben wir erlebt, wie aufgrund einer fehlenden Einigkeit der europäischen Politik die europäische Politik geschwächt wurde. Deshalb ist es umso wichtiger, die Europäische Union zu stärken, ihr Kompetenzen an die Hand zu geben, damit sie handlungsfähig bleiben bzw. in der Außen- und Friedenspolitik wieder handlungsfähig werden kann.

Wir alle merken, wie wichtig es ist, gemeinsame Lösungen zu finden, sich gemeinsam europa- und auch weltweit für Frieden und für Freiheit einzusetzen. Das ist das Ziel und gleichzeitig Voraussetzung dafür, dass regionale Eigenheiten, auch regionale Besonderheiten und deren Vielfalt berücksichtigt und gestärkt werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es geht hier um viel. Ich möchte das klar sagen, es sollte uns nicht darum gehen, uns als Landesparlament ein bisschen wichtig zu machen, sondern es geht wirklich darum, dass wir das Demokratieprinzip für die Menschen in diesem Land erlebbar machen und transparent gestalten. Es geht hier nicht um Kleinstaaterei oder Ähnliches, sondern darum, dass wir auch Kompetenzen nach oben verlagern.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vieles muss europaweit, vieles sogar weltweit geregelt werden. Die Freiheit, die Gleichheit von Menschen, die Menschenwürde, aber auch soziale und ökologische Standards und den Gedanken der Nachhaltigkeit brauchen wir weltweit. Damit muss eben auch ein erweitertes Europa sich seiner besonderen Rolle und Verantwortung in der Welt bewusst sein. Das ist vor allem auch eine Verantwortung von uns als Europäerinnen und Europäer für eine solidarische, friedliche, ökologisch und nachhaltig wirtschaftende Entwicklung in der Welt. Dazu bedarf es einer Stärkung der gemeinsamen europäischen Politiken.

Meine Damen und Herren, wir müssen den Gedanken der Subsidiarität und der föderalen Struktur neu beleben; denn so – das ist bei allen Reden relativ deutlich geworden –, wie es sich im Moment in Deutschland gestaltet, kann es nicht als besonders attraktiv angesehen werden. Nach den jüngsten Erfahrungen in Deutschland ist es auch nicht besonders verwunderlich, wenn die Bürgerinnen und Bürger den im Moment real existierenden Föderalismus als nicht besonders lukrativ und attraktiv ansehen, wenn wir uns zum Beispiel – Frau Thomas hat dies schon angesprochen – diese „Schmierenkomödie“ im Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz anschauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vielen erscheint der Föderalismus als Reformbremse. Deswegen muss es heißen, hin zum Gestaltungsföderalismus, hin – dies ist uns besonders wichtig – zu mehr Solidarität, aber auch hin zu Vielfalt und Wettbewerb. Das ist vollkommen klar.

Wenn der Föderalismus ein Exportschlager auch in Europa werden und als ein solcher funktionieren soll, dann muss er erst einmal in Deutschland wieder so gestaltet werden, dass wir ihn nicht zuallererst immer gleich als Blockadeinstrument ansehen können.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es muss einen Weg geben, um die Länder zu stärken. Dieser Weg kann nicht sein, dass wir uns in alles einmischen, was auf Bundes- und Europaebene gestaltet wird, sondern dieser Weg muss sein, wir brauchen eine deutliche Trennung der Ebenen voneinander. Wir brauchen einen eindeutigen Aufgabenkatalog für die Europäische Union. Wir brauchen einen eindeutigen Aufgabenkatalog für den Bund und die Länder, damit jede Ebene eigenständig, eigenverantwortlich, und – das ist natürlich das Wichtigste – auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verantwortlich entscheiden kann. Den Bürgerinnen und Bürgern muss klar sein, welche Ebene für welche Entscheidung zuständig ist.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, darum müssen die Zuständigkeiten der Europäischen Union präzise definiert werden. Allerdings – das müssen wir sicherlich auch formulieren – darf es nicht zu starren und unbeweglichen Festschreibungen kommen, sondern sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedsstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften müssen die Möglichkeit haben, flexibel agieren und reagieren zu können.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die europäischen Regierungskonferenzen von Nizza und von Laeken haben die Frage nach der Rolle der nationalen Parlamente in der europäischen Architektur ganz oben auf die Reformagenda gesetzt. Die Debatte in zahlreichen Mitgliedsstaaten, insbesondere bei uns in Deutschland, bedeutet und zeigt, dass wir die nationalen, aber insbesondere auch die regionalen Parlamente besser mit Europa vernetzen müssen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)

Der im Europäischen Konvent diskutierte und – wie ich gehört habe – auch mehrheitlich getragene Frühwarnmechanismus und eine verbesserte Subsidiaritätskontrolle sind sicherlich der richtige Weg. Diese Instrumente müssen wir innovativ und konsequent ausbauen. Dabei darf es natürlich – darauf müssen wir achten – nicht zum Aufbau von neuen Bürokratien kommen, die wiederum nicht vernünftig und demokratisch kontrolliert werden können.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade für uns als Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Bundesländer ist es wichtig, eine wirksame politische Vorher-/Nachherbegleitung zu haben, die bereits in der Entstehungsphase von Rechtsakten der EU die Einhaltung der Kompetenzordnung und des Subsidiaritätsprinzips ermöglicht. Es sind also in Deutschland Mechanismen zu schaffen, die eine frühzeitige und umfassende Berücksichtigung von Länderinteressen sichern, und hier meine ich insbesondere Interessen unter Einbeziehung der Landesparlamente.

Meine Damen und Herren, unsere Parlamente geben gestalterische Kompetenzen nach Brüssel und Straßburg ab. Diese Entwicklung, die wir alle wollen, müssen wir auch demokratisch stützen. Die regionalen Parlamente sollen eben nicht nur das Recht haben, Stellungnahmen zu europäischen Gesetzesinitiativen abzugeben, sondern auch das Recht, unmittelbar den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um in begründeten Fällen die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes überprüfen zu lassen. Hierbei kann es uns nicht um neue Blockadeinstrumente gehen, sondern darum, die Rechte und die Rolle der regionalen Parlamente an den Stand der europäischen Integration anzupassen und zu stärken.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist auch das Klagerecht der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis – wie dies auch Herr Dr. Schiffmann angesprochen hat – ein wichtiger Schritt, der in Europa diskutiert und im Konvent hoffentlich eine Mehrheit finden wird. Aus Sicht der Bundesländer – auch das möchte ich sagen – bedarf es letztlich dringend einer Reform des Ausschusses der Regionen hin zu einer wirklich demokratischen Interessenvertretung der europäischen Regionen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend ist aus Sicht der GRÜNEN zu sagen, ich finde, der Resolutionsentwurf auch gerade für Lübeck hätte etwas EU-freundlicher gestaltet werden können. Es gibt nur einen Weg, der sinnvoll ist, die Probleme in der Welt von Europa aus zu lösen und die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten für die Regionen auszuweiten. Dieser Weg ist ein starkes Europa. Wir können und wir dürfen nicht in den Kommunen, den Ländern und dem Bund immer wieder auf Brüssel schimpfen und dann überrascht sein, wenn es Schwierigkeiten gibt, gemeinsame Positionen, zum Beispiel auch zur Außen- und Sicherheitspolitik und Friedenspolitik zu erarbeiten. Wir müssen Europa auch etwas zutrauen. Hier hätten wir GRÜNEN uns in dem Resolutionsentwurf zum Föderalismus-Konvent in Lübeck sicherlich etwas mehr Mut gewünscht.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz kurz: Der Grundgedanke von Föderalismus ist doch, dass wir unsere Differenz und unsere kulturelle Vielfalt leben und verwirklichen können, damit wir uns in unserer Stadt, in unserem Landkreis, in unserer Region und in Europa zu Hause fühlen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Mittelpunkt – das möchte ich zum Abschluss sagen – muss immer das Ziel stehen, Wege zu verkürzen, Prozesse und Entscheidungen demokratischer und effizienter zu machen und für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu gestalten. Das ist es, was von uns, von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird, hier in Rheinland-Pfalz, in Deutschland, aber auch in einer erweiterten Europäischen Union.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD, CDU und FDP)

Es spricht der Herr Ministerpräsident.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich namens der Landesregierung, dass das Parlament diese Herausforderung der Erhaltung und Stärkung des Föderalismus zum Thema dieser Debatte gemacht hat. Ich will betonen, dass alle überzeugten Föderalisten natürlich den deutschen Föderalismus auch immer mit der Eigenstaatlichkeit der deutschen Länder verbinden. Eigenstaatlichkeit und Gesetzgebungskompetenz müssen immer auch die volle Aufgabenstellung der Gewaltenteilung in einem solchen eigenstaatlichen Land bedeuten. Daran kann es keinen Zweifel geben. Insoweit gibt es keinen erfolgreichen Föderalismus ohne die Legislative, genauso wenig, wie die Rolle der Exekutive oder die Rolle der Gerichtsbarkeit infrage gestellt werden darf.

Wir haben guten Grund, uns auf den Föderalismus als erfolgreiches Modell zu berufen, weil wir ganz sicher sein können, dass die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland auf eine andere Art und Weise nicht schreibbar gewesen wäre.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Es sind zunächst die Länder entstanden. Ich rede jetzt vom Westen der Bundesrepublik Deutschland. Diese Länder haben den Bund gebildet, und der Herr Bundespräsident würde uns allen widersprechen, wenn wir immer wieder von Bundesländern reden, weil er stringent und zu Recht sagt, es gibt keine Bundesländer, sondern es gibt Länder, die den Bund bilden.

Manchmal ist unser eigener Sprachgebrauch schon ein bisschen abgeschliffen und nicht mehr randscharf, was diese Zuständigkeits- und Aufgabenstellungen angeht.

Meine Damen und Herren, wir sind uns doch sicher einig, dass dieses Deutschland deshalb diese erfolgreiche Entwicklung hat vollziehen können, weil das berechtigte Misstrauen anderer europäischer Völker, unserer europäischen Nachbarn und außereuropäischer Völker aufgrund der Erfahrung, die man mit Deutschland als Zentralstaat gemacht hat, alles andere als vertrauenserweckend gewesen ist. Deshalb wollte man die Verantwortungsebenen breiter streuen, um dadurch Kontrolle auf vielfältiger Ebene zu organisieren. Wenn wir über die Rolle des Bundesrats reden, darf dieser Gedanke übrigens nicht aus den Augen verloren werden.

Bitte gestatten Sie mir einen Einwand zu einem Diskussionsbeitrag. Ich meine, dass er von Ihnen gekommen ist, Herr Dr. Gölter. Es ist durchaus gewollt, dass in die Entscheidungen des Bundesrats die Verwaltungskompetenz einfließt, da die Länder auch die Bundesgesetze mit wenigen Ausnahmen durchführen. Aus dieser Verantwortung heraus sind in einer Reihe von Gesetzesvorhaben die entsprechenden Mitwirkungsrechte vorgese

hen. Ob sie immer so weit gehen müssen und ob sie Zustimmungsgesetze bleiben müssen, dazu möchte ich noch einige konkrete Bemerkungen machen.

Meine Damen und Herren, im Rahmen der Diskussion über die grundsätzliche Bedeutung des Föderalismus ist uns bei der Nutzung der Chance der deutschen Wiedervereinigung die Gewaltenteilung auf der Ebene der Bundesverantwortung und auf der Ebene der Länderverantwortung begegnet. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns sehr viel schwerer getan hätten, wenn wir kein föderalistisches Gemeinwesen gewesen wären und mit einem zentralstaatlichen Gemeinwesen das Ziel hätte verfolgt werden müssen, im Herzen Europas ein 82Millionen-Volk zusammenzuführen.

Das sind meines Erachtens überzeugende und bleibende Argumente, unabhängig davon, dass unser Grundgesetz davon ausgeht, dass der Föderalismus nicht zur Disposition gestellt werden kann, weil er unveräußerliche Grundlage dieses Gemeinwesens ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir über Reformen des Föderalismus reden, dann muss man daran erinnern dürfen, dass es immer wieder neue Überlegungen und Anstrengungen gegeben hat, diese Reformen durchzuführen. Allerdings war der Druck, sie real umzusetzen, nie so groß wie heute, weil mit der Europäischen Verfassung und damit mit einer neuen Defacto-Qualität, aber auch De-jure-Qualität der Europäischen Gemeinschaft als zusätzliche unmittelbar über unsere Lebensverhältnisse mitbestimmende Ebene natürlich die Zuständigkeitabgrenzungen neu geregelt werden müssen und die Legitimationsdebatte neu geführt und sauber begründet werden muss.

Ich unterstreiche das, was alle Redner gesagt haben und was Herr Wiechmann vorhin ausgeführt hat: Es muss uns darum gehen, an dem Ziel festzuhalten, dass sich diese Europäische Gemeinschaft die wirklich zentralen Aufgaben dieses europäischen Kontinents zur Herausforderung nimmt und sich in ihrer Arbeit darauf konzentriert. Dazu gehört auch – wie wir alle hoffen, wobei wir dabei aber zurzeit einen bitteren Rückschlag erleben – die Frage der Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch die Außenhandelspolitik über die Grenzen der Europäischen Union hinaus und die Sicherung eines freien Markts im Inneren. Das darf freilich nicht so verstanden werden, dass sich aus der Wettbewerbskontrolle, also der Kontrolle, ob freier Wettbewerb in der Gemeinschaft stattfindet, eine „Kompetenzkompetenz“ der Gemeinschaft ableiten lässt; denn letztlich kann bei allem unterstellt werden, dass es im Zusammenhang mit Wettbewerb steht. Das kann und darf damit nicht gemeint sein.

(Beifall bei der SPD)

Der Gedanke der Subsidiarität – wie unterschiedlich er auch innerhalb der Gemeinschaft interpretiert wird – ist ein tragender Gedanke und letztlich ein Gedanke, der die Europäische Gemeinschaft davor schützt, dass sie sich im Detail verliert und die wirklichen Herausforderungen hinter den Details verschwinden und die Lösungsfähigkeit zumindest stark eingeschränkt, wenn überhaupt noch gegeben sein wird.

Aus diesem Grund ist es meines Erachtens dringend notwendig, über die Reform des Föderalismus zu reden. Ausdrücklich will ich aber auch aufnehmen und unterstreichen, dass die Art und Weise, wie von der konkurrierenden Gesetzgebung auf Bundesebene Gebrauch gemacht worden ist, entscheidend dazu beigetragen hat, insbesondere die Landesparlamente in ihren Aufgabenstellungen einzuschränken. Dies ist ein Weg, der von der Verfassung nicht so gewollt war. Ich bin überzeugt, dass wir sehr viele Schnittstellen finden werden, wenn wir mit Augenmaß ausloten, was auf Bundesebene verantwortet werden muss und was auf Landesebene verantwortet werden sollte, die es ermöglichen, die Vielfalt, die aus dem Föderalismus heraus entsteht, hochzuhalten. Auf der anderen Seite wird die Funktionalität des Gesamtsstaats damit nicht infrage gestellt. In diesem Spannungsverhältnis müssen wir uns bewegen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang will ich noch einmal deutlich machen, dass es uns darum geht, die Bundesrepublik Deutschland als Bundesstaat aufrechtzuerhalten. Ich will das ganz klar abgrenzen, weil es in den vergangenen Jahren immer wieder bundesweit Diskussionsbeiträge gegeben hat, aber nicht aus diesem Haus, die Zweifel daran aufkommen lassen könnten. Wir wollen keine Debatte führen, die zu einem Staatenbund zurückführt. Das sage ich mehr an den Rand der Alpen gerichtet als in dieses Haus hinein.

(Beifall bei SPD und FDP)