Einer der Gründe war sicherlich das geringere Wirtschaftswachstum, das auch zu geringeren Steuereinnahmen geführt hat. Ein weiterer Grund, den der Herr Ministerpräsident in seiner Rede heute angedeutet hat, waren – das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen – sicherlich auch die handwerklich gemachten Fehler beispielsweise bei der Umsetzung der Körperschaftsteuerreform. Kapitalgesellschaften haben Ausschüttungen an ihre Aktionäre oder ihre Tochtergesellschaften vorgenommen mit dem Ergebnis, dass die in früheren Jahren an den Fiskus abgeführten hohen Steuerzahlungen – das so genannte EK 45 – wieder zurückgeholt wurden, sodass nicht wie in früheren Jahren der Bund und die Länder 25 Milliarden Euro Körperschaftsteuereinnahmen zu verzeichnen hatten, sondern Körperschaftsteuer an die Unternehmen zurückgezahlt werden musste.
Diese Steuereinnahmen fehlen Bund, Ländern und Gemeinden dringend. Ein Ende ist noch nicht abzusehen, weil immer noch die Möglichkeit besteht, gezahltes EK 45 bei Gewinnausschüttungen vom Finanzamt zurückzuholen. Herr Finanzminister, ich betone, dass das Vorgehen der Bundesregierung richtig ist, den Versuch
zu unternehmen, das EK 45 etwas zu strecken, um zu einer Verstetigung der Steuereinnahmen zu kommen.
Sie wissen, dass ich es schon immer für falsch gehalten habe, die Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften durch die Körperschaftsteuerreform freizustellen. Dadurch entgehen dem Fiskus hunderte von Millionen Steuereinnahmen, die Bund, Länder und Gemeinden dringend zur Verminderung der Schuldenaufnahme gebrauchen könnten.
Die Steuereinnahmen für das Haushaltsjahr 2003 werden mit weiteren Risiken belastet. Damit meine ich die Abgeltungssteuer für Zinsen, die der Bund zurzeit plant.
Derzeit erzielt der Fiskus mit der Zinsabschlagsteuer von 30 % rund 8,5 Milliarden Euro. Wird diese Zinsabschlagsteuer durch eine Abgeltungssteuer von 25 % ersetzt, dann fehlen Bund, Ländern und Gemeinden rund 1,5 Milliarden Euro. Da der Zinsabschlag nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlich zu zahlende Zinssteuer ist, entsteht durch die Zinsabgeltungsteuer von 25 % ein weiterer Steuerausfall. Geht man von einem durchschnittlichen Steuersatz von 35 % aus, dann fehlen durch die Abgeltungsteuer nochmals rund 1,5 Milliarden Euro. Durch diese Reform werden insgesamt etwa 3 Milliarden Euro Steuerausfall generiert werden. Diese Steuerausfälle sind dauerhaft, meine Damen und Herren.
Der Bundesfinanzminister erwartet durch die geplante Steueramnestie Rückflüsse aus dem Ausland. Er schätzt, dass etwa 20 Milliarden Euro aus dem Ausland zurückfließen, wovon der Fiskus einmalig zusätzliche Steuereinnahmen von ca. 5 Milliarden Euro – das sind 25 % von den 20 Milliarden Euro – erhalten werde.
Meine Damen und Herren, dies ist eine einmalige Kompensation. Wenn man unterstellt, dass diese 20 Milliarden Euro verzinst mit 5 % angelegt werden, entstehen daraus in Zukunft Erträge in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro, die zu zusätzlichen Steuereinnahmen bei einer Zinsabgeltungsteuer von 25 % von 250 Millionen Euro führen. Diesen zusätzlich erwarteten Steuereinnahmen in Höhe von ca. 250 Millionen Euro stehen jedoch permanente Steuerausfälle in Höhe von rund 3 Milliarden Euro gegenüber.
Ich sage dies, damit jeder weiß, was getan wird. Bund, Ländern und Gemeinden werden in Zukunft etwa 2,75 Milliarden Euro fehlen. Ich weiß nicht, ob in dieser jetzigen wirtschaftlichen Situation diese Maßnahme angemessen ist. Wir können alle nur hoffen, dass die Kapitalrückflüsse nach Deutschland wesentlich höher ausfallen werden; denn ansonsten ist durch die Zinsabgeltungssteuer mit weiteren Steuerausfällen zu rechnen.
Der Herr Finanzminister geht von einer Wachstumsrate in seinem Haushalt in Höhe von 1 % aus. Wenn es tatsächlich zu einem wie vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag erwarteten Nullwachstum kommen sollte, dann würden uns natürlich weitere Steuereinnah
Natürlich beim Haushaltsvollzug, Frau Thomas. Sie können einem Soll- auch einen Ist-Wert gegenüberstellen. Das gibt es verfassungsrechtlich aber nicht. Aber am Schluss kommen Sie sicher und werden sagen, dass wir das Ziel verfehlt hätten.
Deshalb ist es unumgänglich, dass die von der Landesregierung geplanten Ausgabeneinschnitte auch konsequent umgesetzt und in der Tat realisiert werden.
Das wird nicht einfach sein, da weitere Einsparmaßnahmen im Haushaltsvollzug schwer zu realisieren sind, wenn man bedenkt, dass bereits wesentliche Vorbelastungen aus früheren Jahren den Haushalt 2003 befrachten.
Die Kraftakte, die die einzelnen Ministerien durchführen mussten, um die Ausgaben zu vermindern, werden deutlich am Beispiel des Ministeriums der Finanzen. Da der gestaltbare Bereich lediglich 26 Millionen Euro – das sind 4,8 % des Gesamtausgabenvolumens – umfasst, war die festgelegte Einsparsumme in Höhe von 11,1 Millionen Euro nur zu erbringen, wenn auch im so genannten zwangsläufigen Bereich Einschnitte erfolgten.
Die Wohngeldreform, die zu Jahresbeginn 2001 in Kraft getreten ist und die zu allgemeinen Leistungsverbesserungen führte, die für Wohngeldempfänger deutlich höhere Wohngeldzahlungen zur Folge hatten, zeigt als Beispiel auf, dass das Land auch unter der Bundesgesetzgebung zu leiden hat. Gegenüber dem Vergleichsjahr 2000 stiegen die Wohngeldausgaben um rund 32 %. Das ist eine Steigerung, mit der niemand gerechnet hatte. Auch der Bund hatte in seinem Haushalt keine Steigerung in den Jahren 2002 und 2003 veranschlagt. Nur weil Ausgabenreste aus den Vorjahren in Höhe von 25,8 Millionen Euro zur Deckung bereitstanden, konnte diese Deckungslücke beseitigt werden.
Für die FDP-Fraktion ist klar, dass das Land RheinlandPfalz auf dem Weg der Veränderung der Verwaltungsstrukturen fortschreiten muss. Die FDP-Fraktion sieht weiter hohe Einsparpotenziale im IT-Bereich, wenn man diese bündelt und an einer Stelle konzentriert. Darüber hinaus muss die Landesregierung die elektronischen Medien weiter vorantreiben. Deshalb ist die vollständige Streichung des für die Einführung des elektronischen Handelsregisters vorgesehenen Haushaltsansatzes höchstens für das Jahr 2003 zu rechtfertigen. Im Jahr 2004 müssen die Ansätze für die Informationstechnologie für die gesamte Landesregierung – ich betone dies ausdrücklich – erneut im Haushalt veranschlagt und umgesetzt werden. Nur wenn die Landesverwaltung mit modernster Informationstechnologie ausgestattet ist, hat sie die Möglichkeit, auch in der Zukunft Personalkosten einzusparen. Dies ist aufgrund der vom Finanzminister
für jedes Jahr vorgegebenen Effizienzrendite, die von 1,5 % auf 1,8 % erhöht wurde, dringend notwendig.
Die vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vorgenommenen Investitionskürzungen beim Landesbetrieb Straßen und Verkehr werden von der FDP-Fraktion mitgetragen. Sie zeigen jedoch, dass dies immer ein zweischneidiges Schwert ist. Gerade in der jetzigen Konjunktursituation müsste die öffentliche Hand bei den Investitionen antizyklisch verfahren, das heißt, sie müsste ihre Investitionen auf hohem Niveau beibehalten, um bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und diese nicht zu gefährden. Investitionskürzungen führen zu einer geringeren Nachfrage beispielsweise im Straßenbau, was in der jetzigen konjunkturellen Situation kontraproduktiv ist.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit noch ein paar Anmerkungen zu den in den vergangenen Tagen stattgefundenen Diskussionen über den öffentlichen Personennahverkehr machen. Diese Diskussionen haben mich an ein Stück von Shakespeare erinnert: Much ado about nothing – viel Lärm um nichts. Ich bestreite gar nicht, dass das Management im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bei der Frage, wo man auch im ÖPNV Einsparungen vornehmen kann, nicht das Beste war.
Das Land Rheinland-Pfalz hatte für den Schienenpers onennahverkehr zwei Zweckverbände gesetzlich geschaffen. Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass diese an erster Stelle für Art und Häufigkeit der Zugverkehre zuständig sind. Trotzdem will ich nicht verhehlen, dass man es dem Zweckverband Süd sehr leicht gemacht hat, öffentlichkeitswirksam gegen das Ministerium und insbesondere gegen den Verkehrsminister vorgehen zu können.
Der Rheinland-Pfalz-Takt bleibt auch in Zukunft bestehen. Das heißt aber nicht, dass die in Verantwortung der Zweckverbände bestellten Angebote nicht auf ihre Effizienz hin überprüft werden müssen, weil die Haushaltsmittel in der Zukunft nicht mehr, sondern eher weniger werden.
Im Bereich der Finanzzuweisungen an die Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs werden alles in allem 4,8 Millionen Euro eingespart. Dies bedeutet aber auch, dass sich die Höhe der Finanzzuweisungen an die beiden Zweckverbände Nord und Süd weiter auf hohem Niveau, nämlich auf insgesamt 301,7 Millionen Euro beläuft. Dieser Betrag entspricht genau dem Betrag, der von den beiden Zweckverbänden in die beschlossenen Haushaltspläne eingestellt wurde. Aus diesem Grund ergeben sich im Bereich Schienenpersonennahverkehr und Regiobusverkehr für das Jahr 2003 keinerlei Einschränkungen.
Die Zuweisungen an kommunale und private Verkehrsträger für Fördermaßnahmen im ÖPNV werden um 5,2 Millionen Euro gekürzt. Betroffen ist hiervon insbesondere der Schülerbusverkehr, der aber auch durch die Mittelkürzungen keinerlei Einschränkungen hinnehmen muss. Dies ergibt sich aus den Erfahrungen hinsichtlich des Mittelabflusses für das Jahr 2002 und den bisher bekannten Ausgleichsforderungen.
Einen massiven Einschnitt – ich will das nicht verhehlen – gibt es dagegen bei den Zuwendungen an die kommunalen und privaten Verkehrsträger für kommunale verkehrswirtschaftliche Investitionen im ÖPNV. Hier werden die Zuwendungen des Landes für das rollende Material, wie Omnibus und Straßenbahn, um insgesamt 10.9 Millionen Euro gekürzt. Der übrig bleibende Betrag von 1,5 Millionen Euro dient nur zur Ausfinanzierung der in den zurückliegenden Jahren bewilligten Zuschüsse.
Erwähnen möchte ich allerdings, dass das Land 8,84 Millionen Euro zusätzlich für den Aufbau des S-Bahnsystems Rhein-Neckar im Haushalt bereitstellt, das nicht nur für die Region, sondern auch für die Erhaltung der Arbeitsplätze und natürlich auch für den öffentlichen Personennahverkehr sehr wichtig ist. Dies ist erforderlich, um den aktualisierten Finanzbedarf bedienen zu können.
Nicht verschweigen wollen wir die Kürzungen beim kommunalen Straßenbau von bisher 68,7 Millionen Euro um 6 Millionen Euro auf künftig 62,7 Millionen Euro. Ich meine jedoch, dass dieser Kürzungsbetrag vertretbar ist, weil er weiter zulässt, dass der kommunale Straßenbau auch künftig auf hohem Niveau gefördert wird. Dabei muss es nach wie vor das Bestreben der Landesregierung sein, bei den konsumtiven Ausgaben den Rotstift anzusetzen, wenn die investiven Ausgaben auf hohem Niveau beibehalten werden sollen.
Meine Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz wird auch im Jahr 2003 nur mit äußerster Ausgabendisziplin seine Ziele bei der Schuldenreduzierung erreichen können, weil auch in diesem Nachtragshaushalt 2003, was die Einnahmen- und Ausgabenseite betrifft, neben den bereits aufgezeigten weitere Einnahmenrisiken zu beachten sind.
Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt mit Nachdruck die von der Landesregierung geplanten Einsparungen, weil sie ein Beweis dafür sind, dass bei einem Wegbrechen von Steuern Steuererhöhungen nicht die Alternative sein müssen, sondern Ausgabenkürzungen auf allen Ebenen. Die Menschen in unserem Land haben sicher dafür Verständnis, wenn diese Ausgabenkürzungen auf möglichst breiten Schultern verteilt werden und es nicht nur einige wenige trifft. Dies scheint uns der Fall zu sein, wenn man die einzelnen Einsparmaßnahmen der einzelnen Ressorts kritisch unter die Lupe nimmt.
Sehr geehrter Herr Kollege Creutzmann, ich bitte Sie einen Moment um Aufmerksamkeit. Hat Sie das Präsidium richtig verstanden, dass Sie Herrn Kollegen Dr. Braun nicht mit Herodes gleichsetzen wollten, sondern lediglich darauf hingewiesen haben, dass seine Eignung als Lobbyist für die Mittelstandsförderung nicht – – –
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße weitere Gäste unter uns. Es handelt sich um Mitglieder der Freien Wählergemeinschaft des Rhein-LahnKreises. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Wirtschaftspolitiker ist mit klar, dass die Haushaltskonsolidierung ein hohes Gut ist. Die Landesregierung beschreitet den richtigen Weg. Zu sparen ist daher richtig und wichtig.
Als Wirtschaftspolitiker weiß ich aber auch, dass es manchmal der falsche Weg sein kann, um jeden Preis zu sparen. Deshalb setzt der Nachtragshaushaltsplan die richtigen Prioritäten. Wir können so in einer schwierigen Zeit durch die richtigen Investitionen an der richtigen Stelle die richtigen Impulse für die Perspektive unseres Landes setzen. Deshalb ist der Haushalt des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auch weiter – wenn man so will – der Investitionsmotor des Landeshaushalts. Die Investitionsquote bleibt mit weit jenseits der 30 % auf hohem Niveau. Wir sorgen nicht nur dafür, dass die Landesregierung einen verfassungsmäßigen Haushalt einbringt, sondern wir sorgen auch und gerade dafür, dass wir unsere erfolgreiche Politik für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fortsetzen können.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung weiß, was wir in Rheinland-Pfalz unserer mittelständischen Wirtschaft zu verdanken haben. Das kann man am besten sehen, wenn man sich die Arbeitsplatzzahlen, die Herr Ministerpräsident Beck heute Morgen noch einmal beleuchtet hat, betrachtet. Wir liegen beim Arbeitsmarkt – auch im Vergleich mit anderen Bundesländern – selbst bei dem jetzigen Zuwachs relativ günstig, weil Rheinland-Pfalz stark mittelständisch strukturiert ist.
98 % der Betriebe sind mittelständischer Struktur. Von daher gesehen kann man sagen, dass diese mittelständische Struktur der Garant dafür ist, dass die Arbeitsmarktsituation in Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich relativ günstig ist. Der Mittelstand ist, wenn man so will, der Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzträger Nummer 1 unseres Bundeslands.
Verständlicherweise lassen sich bestimmte Einsparungen nicht vermeiden. Ich bin deshalb zum Rednerpult gegangen, um ein paar Dinge klarzustellen. So viel zum
Vorhin wurde kritisiert, dass wir dieses Mittelstandsförderprogramm nach wie vor auf hohem Niveau halten, und zwar jetzt in einer anderen Konstruktion. Mir kommt es aber doch noch einmal darauf an zu erklären, wie groß das geförderte Investitionsvolumen war. So viel zum Thema „vermeintliche Subvention oder Förderung“.
Wir machen mit dem Förderprogramm nichts anderes als bessere Zinskonditionen für den Investor. Bei den Investoren stehen wir im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern, übrigens auch mit den neuen Bundesländern. Man muss auch dafür Sorge tragen, dass der Investor die Rahmenbedingungen vorfindet, die er braucht, um seine Investition tätigen zu können und diese am Schluss wirtschaftlich vernünftig auf den Weg zu bringen.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ob diese Art des Wettbewerbs sinnvoll ist, muss man auch einmal fragen!)
Frau Thomas, es ist immer nur eine Zinsbegünstigung. Wir stehen im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Damit muss man entsprechend umgehen.
Ich möchte nur noch einmal erwähnen, was das alles ausgemacht hat. Insgesamt ist mit diesem Förderprogramm ein Volumen – und zwar im Jahr 1996 von 233 Millionen Euro, im Jahr 1997 von 249 Millionen Euro, im Jahr 1998 von 202 Millionen Euro und im Jahr 1999 von 166 Millionen Euro – von insgesamt 1,1 Milliarden Euro gefördert worden. Das wiederum hat bedeutet, dass wir dadurch rund 11.000 neue Arbeitsplätze schaffen und 13.400 Arbeitsplätze sichern konnten.