Protocol of the Session on January 16, 2003

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Beratung des FCK und finanzielle Unterstützung des FCK durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 14/1809 – betreffend, auf und erteile Frau Abgeordneter Thomas das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung, den FCK bei der Veräußerung des Stadions zu unterstützen, insbesondere durch Beteiligung des Landes an einer Projekt-Immobiliengesellschaft des Fritz-Walter-Stadions, und welche Bedingungen stellt die Landesregierung für die Unterstützung des Sanierungskonzepts?

2. Ist die Landesregierung der Auffassung – wie der Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern –, das FCK-Stadion zu verkaufen bringe nichts und ein Cross-Border-Leasing sei eine Gewinn bringende Möglichkeit, das Stadion zu verwerten?

3. Welche Maßnahmen hat der Sportminister ergriffen, um den eingetretenen Schaden beim FCK zu minimieren?

Es antwortet Herr Staatssekretär Dr. Deubel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Sanierung des privatrechtlichen Vereins 1. FC Kaiserslautern bzw. die Erstellung eines Sanierungskonzepts ist grundsätzlich Angelegenheit des Vereins selbst. Wie bei jedem anderen Unternehmen kann das Land hier allenfalls unterstützend tätig sein.

Die Kenntnisse der Landesregierung im Zusammenhang mit der Sanierung des 1. FC Kaiserslautern beruhen, abgesehen von der Berichterstattung in der Presse, die zum Teil unzutreffend ist, auf den Verhandlungen über die Bewilligung bzw. Verwaltung von Bürgschaften und Garantien des Landes und sind daher mit Blick auf die Rechte Dritter vertraulich zu behandeln. Von daher verbietet sich eine umfassende öffentliche Beantwortung der gestellten Fragen.

Die Landesregierung ist jedoch selbstverständlich bereit, wie dies auch bereits ausführlich geschehen ist, in vertraulicher Ausschusssitzung zu berichten.

Im Übrigen sind die Gründe für das Engagement des Landes am Standort Kaiserslautern im Landtag bereits ausführlich diskutiert worden. Das Ergebnis dieser Diskussion im Landtag ist allgemein bekannt. Dem 1. FC Kaiserslautern wurden für den Stadionausbau zur Fußballweltmeisterschaft 2006 Landesmittel in Höhe von 30 Millionen DM bzw. 15.338.800 Euro und zusätzlich 12,5 Millionen DM, also rund 6.392.000 Euro, aus dem Investitionsstock über die Stadt Kaiserslautern in Aussicht gestellt.

Die Stadt Kaiserslautern will dem Verein außerdem 15 Millionen DM, nach heutigem Geld 7.670.000 Euro, aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellen.

In Bezug auf die originären Landesmittel in Höhe von 15.338.800 Euro ist für das Jahr 2002 in Kapitel 03 02 Titel 893 34 eine Verpflichtungsermächtigung ausgebracht. Die Gewährung dieser Mittel hängt nicht davon ab, wer Eigentümer des Stadions ist.

Zu Frage 2: Ob der Verkauf des Stadions ein sinnvoller Beitrag zur Sanierung des Vereins sein kann, wird zurzeit vom Verein im Rahmen der Erstellung des Sanierungskonzepts überprüft. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bleiben abzuwarten. Erst dann kann eine Beurteilung der vorgelegten Vorschläge erfolgen.

Zu Frage 3: Zum ersten Teil der Frage, nämlich zu Maßnahmen in der Funktion des Sportministers, lautet die Antwort: Keine.

Zum zweiten Teil der Frage ist anzumerken, dass in der letzten Jahreshauptversammlung des 1. FCK sowohl Herr Staatsminister Zuber als auch Herr Oberbürger

meister Deubig als einzige Aufsichtsratsmitglieder entlastet wurden, da sie terminlich bedingt nur an einigen wenigen Aufsichtsratssitzungen teilnehmen konnten. Soweit es um Fragen zum angesprochenen Themenkomplex geht, die im Aufsichtsrat im Beisein von Herrn Staatsminister Zuber erörtert worden sind, ist er bereit, in vertraulicher Ausschusssitzung Auskunft zu geben.

So weit die Beantwortung.

Gibt es Zusatzfragen? – Bitte schön, Frau Abgeordnete Thomas.

Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, es gibt bereits jetzt Mittel, die für den Stadionausbau zur Verfügung gestellt werden. Im Vorfeld gab es bereits Mittel, die vom Land als Unterstützung für Ausbaumaßnahmen, die schon stattgefunden haben, gewährt wurden. Mich interessiert, ob es Regelungen über Rückzahlungen gibt, falls sich beim 1. FCK Entwicklungen zeigen, dass Zuschüsse nicht zweckgebunden verwendet werden, und was für künftige Mittel gilt. Wenn eine Krisensituation bis hin zur Insolvenz eintritt, wie wird dann mit solchen Zuschüssen umgegangen, und stehen Rückzahlungen an?

Die Vereinbarungen sind wie immer bei Landeszuschüssen. Dies bedeutet, es erfolgt eine Zweckbindung für einen Zeitraum von 25 Jahren. Rückzahlungen sind bei Verstoß gegen die Zweckbindung dann in dem Umfang vorzunehmen, in dem noch nicht abgeschrieben ist. Üblicherweise wird bei 25 Jahren mit 4 % abgeschrieben. Das, was bei Verstoß gegen die Zweckbindung dann noch valutiert, wäre für den Fall zurückzuzahlen, dass der Verein auch in der Lage ist zurückzuzahlen. Das ist natürlich eine grundsätzliche Voraussetzung.

Man muss dann zunächst einmal prüfen, wie der Verstoß gegen die Zweckbindung aussehen kann. Ziemlich unwahrscheinlich ist, dass das Stadion verkauft, in Einzelteile zerlegt und außerhalb von Rheinland-Pfalz wieder aufgebaut wird. Das wäre ein klarer Verstoß, weil dieses Stadion dann nicht mehr in Rheinland-Pfalz am Standort Kaiserslautern zur Verfügung stehen würde. Das ist unwahrscheinlich.

Ein Verstoß wäre es natürlich auch, wenn außerhalb eines Insolvenzverfahrens das Stadion abgerissen würde, um auf dem Grundstück etwas anderes zu machen. Auch das geht selbstverständlich nur mit Zustimmung des Landes. Auch dies ist relativ unwahrscheinlich.

Das heißt, die wahrscheinliche Variante ist, dass am Standort Stadion weiter Stadion ist und dieses Stadion genau für die Zwecke zur Verfügung steht, für die es bisher zur Verfügung stand. Das Land wird lediglich darauf achten müssen, dass für den Fall einer Änderung

der Trägerschaft die öffentliche Bindung weiter aufrechterhalten bleibt.

Beim Stadion sind zurzeit keine großen Probleme zu sehen. Im Fall einer Insolvenz ist das wie immer bei einer Insolvenz. Dann ist alles, was an Sicherheiten eingetragen ist, nur noch das wert, was im Insolvenzverfahren an Wert herauskommt.

(Zuruf des Abg. Dr. Gölter, CDU)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Für den FCK ist neben der wirtschaftlich problematischen Situation und der sportlich nicht so erfolgreichen Situation das nächste harte Datum der 15. März, weil es um die Lizenzbeantragung und -erteilung geht. Stellt die Landesregierung Überlegungen an, im Zusammenhang mit der Lizenzerteilung dem FCK weitere Hilfen zur Verfügung zu stellen? Gibt es dazu konkrete Überlegungen?

Es gibt überhaupt keine konkreten Überlegungen. Wir haben im Haushalt eine Verpflichtungsermächtigung, die dazu dient, das Stadion für die WM 2006 auszubauen. Die Voraussetzungen sind dafür erfüllt, wenn am Standort ein Träger in der Lage ist, die WM 2006 auszuführen und zu veranstalten und der DFB dies akzeptiert. Ist am Standort kein Träger vorhanden oder entzieht der DFB die WM, dann sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Ansonsten ist es doch nicht unser Thema, ob der Verein gut oder schlecht spielt, ob er in der Ersten oder Zweiten Liga spielt. Das Thema ist lediglich Folgendes: Kann in Kaiserslautern 2006 die WM stattfinden, ja oder nein? Das ist das, was sich aus dem Landeshaushalt ergibt. Das ist selbstverständlich vor Auszahlung von Zuschüssen zu überprüfen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Marz.

Herr Staatssekretär, die letzte Frage bezog sich nicht darauf, ob der Verein gut oder schlecht spielt. Sie bezog sich auf die Lizenzerteilung, bei der die wirtschaftliche Situation des Vereins eine wesentliche Rolle spielt. Deshalb konkretisiere ich noch einmal. Gibt es Überlegungen seitens des Landes oder schließen Sie solche Überlegungen aus, dass im Rahmen des Lizenzerteilungsverfahrens das Land bezüglich des Vereins FCK unterstützend eingreift?

Die Frage steht überhaupt nicht an.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU, und des Abg. Mertes, SPD)

Wir haben Januar 2003.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Herr Staatssekretär, wenn Sie eine bestimmte Miene auflegen, erkenne ich, dass Sie nach Worten suchen müssen. Ich frage deshalb genau nach. Natürlich steht die Lizenzerteilung für den FCK an. Sie wissen, dass nach den Ereignissen im vergangenen Jahr nicht nur beim FCK, sondern auch bei anderen Fußballvereinen die DFL ihre Bedingungen für die Lizenzerteilung auch bezüglich der wirtschaftlichen Situation verschärft hat. Dazu gehört die Ausstattung, die Situation des Stadions und Ähnliches. Es ist öffentlich diskutiert worden. Insofern muss der FCK um die Frage bangen, ob er eine weitere Lizenz bekommt. In dem Zusammenhang stellt sich natürlich diese Frage. Deswegen steht die Frage nicht natürlich im Raum. Sie haben sie bisher nicht beantwortet. Ich bitte Sie noch einmal um Beantwortung.

Es mag sein, dass es Menschen gibt, für die diese Frage konkret im Raum steht. Für die Landesregierung steht die Frage erst dann im Raum, wenn der FCK wie möglicherweise andere Wirtschaftsunternehmen – das ist allgemein bekannt – in eine Situation gerät, dass der FCK zu dem Ergebnis kommt, ohne Unterstützung des Landes ist ein Überleben nicht möglich. Wir haben dann die Situation wie bei jedem mittelständischen Unternehmen, das in Schwierigkeiten ist. Das geht zu seiner Hausbank, prüft mit seiner Hausbank, ob eine Sanierung möglich ist. Wenn die Hausbank zu dem Ergebnis kommt, dass es möglich ist, dann kommt das mittelständische Unternehmen über seine Hausbank und die ISB zum Land.

Das Land entscheidet vor dem Hintergrund von Anträgen, ob das, was der Antragsteller und die Banken vorgetragen haben, als realistisch in dem Sinn anzusehen ist, dass ein Überleben möglich ist. Es wird wie üblich entschieden, ob das Land helfen kann oder nicht. Das sind die Ihnen sehr gut bekannten Regularien. Nach solchen Regularien werden Probleme von Unternehmen oder Vereinen, die unternehmerisch tätig sind, behandelt.

(Zuruf des Abg. Dr. Gölter, CDU)

Deswegen sehe ich im Moment überhaupt kein Problem. Es gibt keinen Antrag. Die Situation ist nicht vorhanden. Warum soll sich die Landesregierung zum jetzigen Zeit

punkt mit irgendwelchen Szenarien ernsthaft beschäftigen, die von wem auch immer erörtert werden?

(Zuruf des Abg. Mertes, SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Staatssekretär, aus Presseberichten ist bekannt, dass es ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft Zweibrücken gegen Verantwortliche des Vereins gibt. Können Sie etwas zum Stand dieses Verfahrens sagen und zu möglichen Steuernachforderungen, die sich aus diesem Verfahren ergeben könnten?

(Zurufe von der SPD)

Thema der Mündlichen Anfrage ist die Beratung des FCK und die finanzielle Unterstützung. Es geht nicht um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.

Der Herr Präsident sagte es bereits. Ich bereite mich gewissenhaft auf solche Mündliche Anfragen und auf mögliche Nachfragen vor, die zum Thema passen. Aber als Justizsprecher bin ich nicht gut geeignet.

(Jullien, CDU: Als Staatssekretär im Finanzministerium muss man auch dazu geeignet sein! – Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, meldet sich zu einer Zusatzfrage)