Protocol of the Session on December 5, 2002

Ich sage Ihnen auch warum. Wenn Sie sich einmal der Mühe unterziehen müssten, in Berlin eine Wohnung suchen zu müssen, dann würden Sie das erfahren. Ich sage Ihnen auch noch weiter warum. Wenn Sie in Berlin von A nach B wollen, ist das aufwändiger, als wenn Sie dies in Mainz machen müssen.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?)

Das ist in Mainz schon aufwändig genug, aber das liegt an etwas anderem. Das liegt daran, dass man die Verkehre hier in der Stadt ein wenig schlecht belichtet hat, so sage ich es einmal. Aber das ist nicht mein Thema. Mein Thema ist, die Landesregierung und die Stadt Mainz haben in aller Form bei der Ansiedlung von DB Cargo bewiesen, dass sie in der Lage sind, sehr schnell und sehr unbürokratisch Genehmigungsverfahren auf den Weg zu bringen, sodass die Ansiedlung damit seinerzeit überhaupt ermöglicht wurde.

(Beifall bei FDP und SPD – Mertes, SPD: So war das!)

Herr Kollege Schreiner, man kann sich verständlicherweise einmal in Berlin mit der Administration unterhalten. In Berlin ist es eine andere Administration. Das ist anonymer. Die Entscheidung von Stinnes ist eine ganz andere Entscheidung.

(Mertes, SPD: Er meint bestimmt, dass dort Rotgrün besser ist! Das kann nur so sein!)

Herr Kollege Mertes, Sie haben natürlicherweise auch ein Fragerecht. Auch Ihre Fragen beantworte ich mit Humor und hohem Genuss.

(Dr. Weiland, CDU: Machen wir hier jetzt Kabarett, oder beantworten wir eine Frage? – Mertes, SPD: Ihr fangt schon wieder mit dem falschen Fuß an!)

Herr Schreiner, es ist rhetorisch wirklich an den Haaren herbeigezogen, Mainz hätte für einen Standort einer Verwaltung schlechtere Rahmenbedingungen als Berlin. Man sollte deshalb bei der Frage darauf achten, dass man genau weiß, was man fragt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Bischel.

Herr Staatsminister, der Einfachheit halber möchte ich Ihnen gleich drei Fragen stellen:

1. Die Ansiedlung der DB Cargo AG war damals eine gewisse Kompensation für die Auflösung der Bundesbahndirektion. Ist dies jetzt die Belohnung dafür, dass man sich damals mit der Lösung solidarisch erklärt hat?

2. Welche Möglichkeiten sehen Sie über Ihre bisherigen Aktivitäten hinaus, die DB Cargo zu veranlassen, diese Einrichtung in Mainz zu belassen?

3. Ist Ihrerseits geprüft oder ins Gespräch gebracht worden, oder wird dies noch geschehen, dass die DB Cargo AG veranlasst wird, gegebenenfalls für diesen Mainzer Raum eine andere Kompensation anzubieten?

Herr Kollege Bischel, mir ist bekannt, warum die DB Cargo AG seinerzeit hier angesiedelt wurde. Man muss aber wissen, es handelt sich um unternehmerische Entscheidungen. Diese werden in der Regel nach einer bestimmten Unternehmensphilosophie und nach einer bestimmten betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit des Unternehmens getroffen.

Ob die Entscheidung richtig ist, kann ich kaum nachvollziehen. Ich glaube, dass die DB Cargo ein Stück zu kurz springt. Sie können aber ein privatwirtschaftlich tätiges Unternehmen nicht zwingen. Das ist mein Problem. Man kann mit diesen verhandeln und muss schauen, wie sie auf die Verhandlungen eingehen. Diese Möglichkeiten werden wir selbstverständlich alle ausschöpfen.

Ich komme nun zu Ihrer dritten Frage. Es ist schwierig, die Verhandlungsposition, die wir noch haben, auf den Tisch zu legen. Ich sage aber, natürlich ist RheinlandPfalz auch ein guter Kunde der Bahn, was ich eingangs schon zu der dritten Frage des Abgeordneten Hammer gesagt habe. Die Kompensationen dafür sind nicht ausreichend. Wir werden natürlicherweise mit der DB Cargo AG ernsthaft verhandeln. Wie in anderen Fällen auch unternehmen wir alles, um Arbeitsplätze zu erhalten, zu sichern und auszubauen.

Weitere Fragen liegen nicht vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Rosenbauer und Dr. Peter Enders (CDU), Auswirkungen der Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 14/1698 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Dr. Enders.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung von den von der Bundesregierung vorgesehenen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und für die Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz?

2. Inwieweit hält die Landesregierung die von Fachverbänden befürchteten Auswirkungen auf die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz für realistisch?

3. Inwieweit befürwortet die Landesregierung die vorgesehenen Sparmaßnahmen?

4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus ihrer Bewertung der vorgesehenen Maßnahmen für ihr weiteres politisches Verhalten?

Es antwortet Frau Staatsministerin Malu Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosenbauer und Dr. Enders beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Sparmaßnahmen werden sich für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz natürlich unterschiedlich auswirken. Die Aussetzung der Steigerungsrate in Höhe von 0,81 % trifft zunächst nur die Krankenhäuser, die sich gegen die Einführung der Fallpauschalen im kommenden Jahr entschieden haben. Für die anderen Krankenhäuser gibt es keine Veränderungen. In diesem Zusammenhang ist die abwehrende Haltung der unionsgeführten Länder im Bundesrat gegen eine Fristverlängerung bezüglich der Entscheidung zur Teilnahme am Optionsmodell unverständlich.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat die Länder aufgefordert, einer Fristverlängerung zuzustimmen.

Rheinland-Pfalz wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern diese Möglichkeit eröffnet wird. Darüber hinaus bleiben für alle Krankenhäuser die bestehenden Ausnahmeregelungen für Budgetsteigerungen erhalten. So sind Budgetabschlüsse oberhalb des Vorjahresniveaus möglich, wenn Veränderungen der medizinischen Leistungsstruktur oder der Fallzahlen vereinbart sind und zusätzliche Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung zu verzeichnen sind.

Auch Erhöhungen des Vergütungstarifvertrags nach dem BAT können anteilig geltend gemacht werden, wenn dies erforderlich ist, um den Versorgungsauftrag zu erfüllen.

Weiterhin fließen den Krankenhäusern aus dem Förderprogramm zur Verbesserung der Arbeitssituation im kommenden Jahr zusätzlich 100 Millionen Euro zu. Einschränkungen in der Patientenversorgung sind infolge der Sparmaßnahmen s omit nicht zu erwarten.

Von einer Nullrunde kann auch nicht gesprochen werden. So haben beispielsweise die bestehenden Ausnahmetatbestände im ersten Halbjahr 2002 dazu geführt, dass die Krankenhausausgaben bundesweit mit einem Anstieg von 3,6 % deutlich stärker gestiegen sind als die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen.

Auch im kommenden Jahr wird den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz mehr Geld für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Auch Krankenhäuser, die sich an der Umsetzung der Behandlungsprogramme für chronisch Kranke beteiligen werden, können zusätzlich profitieren. Für innovative Krankenhäuser bieten die Regelungen Chancen.

Zu Frage 2: Aufgrund der zu der Beantwortung der Frage 1 genannten differenzierten Regelung, die zu Budgetsteigerungen der Krankenhäuser beitragen können, sind nennenswerte Arbeitsplatzverluste und Einschränkungen der Patientenversorgung aufgrund der Sparmaßnahmen nicht zu erwarten.

Die von der Krankenhausgesellschaft im Zusammenhang mit dem Beitragssicherungsgesetz genannten Personaleinsparungen sind tatsächlich zum großen Teil mittelfristig geplante Maßnahmen im Vorfeld der Einführung des Fallpauschalenentgeltgesetzes. Die erwarteten Verweildauerverkürzungen und der Abbau von Doppelstrukturen bei der stationären Versorgung innerhalb einer Region werden dazu führen, dass der Personalbestand tendenziell sinken wird. Einen Personalabbau etwa durch Kündigungen befürchte ich nicht. Die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung bleibt sichergestellt.

Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit, kurzfristige Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung zu realisieren, um die Beiträge für die Versicherten bzw. ihre Arbeitgeber zu stabilisieren. Die vorgesehenen Maßnahmen sind ausgewogen und belasten die Krankenhäuser nicht überproportional. Eine völlige Herausnahme des mit einem Anteil von einem Drittel der GKV-Ausgaben größten Ausgabenbereichs

aus dem Sparpaket würde das erreichbare Einsparvolumen reduzieren, zu weiter steigenden Beitragssätzen führen und Proteste anderer Leistungserbringer provozieren bzw. verstärken.

Zu Frage 4: Die Landesregierung will die Krankenhäuser motivieren, zügig ins neue Entgeltsystem einzusteigen und sie darin auch unterstützen. Mittelfristig wird die Krankenhausversorgung durch die Einführung der Fallpauschalen in wirtschaftlicher und qualitativer Hinsicht optimiert. Dies wird zu tragbaren Kosten der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung, der Krankenkassen, führen.

Darüber hinaus sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, weitere strukturelle Reformen im Krankenhaussektor und in den anderen Leistungsbereichen in die Wege zu leiten. Auch in Zukunft wird die Landesregierung die Interessen der Krankenhäuser und des Krankenhauspersonals berücksichtigen und die stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherstellen.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Enders.

Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass sich dieser von Ihnen genannte Betrag von 100 Millionen Euro Bundesmittel für das nächste Jahr deutlich relativiert, wenn man ihn durch die Summe der Bundesländer teilt und im Endeffekt für jedes Krankenhaus nur noch ein Tropfen auf den heißen Stein bleibt?

Herr Dr. Enders, selbstverständlich relativiert sich die Summe von 100 Millionen Euro, wenn man sie prozentual auf die Krankenhäuser verteilt. Man kann allerdings am heutigen Tag davon ausgehen, dass sich nicht alle Krankenhäuser anschließen werden, die Idee zu realisieren, innovative Arbeitszeitprojekte umzusetzen. Insofern wird der Anteil der Krankenhäuser überschaubar bleiben, auf die sich die Summe verteilt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer.

Verehrte Frau Ministerin, da Sie sicher sind, dass es keine eklatanten Auswirkungen gibt, bitte ich Sie mir zu erklären, wie die Schere zwischen einer BAT-Steigerung von 3 % und einer Nullrunde, oder nehmen wir den

besten Fall von 0,81 % an, zu schließen ist. Wie ist die Differenz zu erklären. Wo wird das Geld für die Angestellten hergenommen, um ihnen ihr Gehalt auszuzahlen? Wo kommt dieses Geld her?

Herr Dr. Rosenbauer, dieses Geld kann nur innerhalb des Verwaltungsrahmens der Krankenhäuser durch noch restriktivere Arbeitsgestaltungsprozesse innerhalb des Krankenhauses erwirtschaftet werden. Das ist die klassische Situation, die viele Träger auch außerhalb des Krankenhauswesens zurzeit zu ertragen haben. Die Steigerungen des Budgets entsprechen nicht den Steigerungen im tariflichen Bereich. Nur durch Rationalisierungsmaßnahmen können sie den Ausgleich sicherstellen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer.

Frau Ministerin Dreyer, das heißt doch im Umkehrschluss, dass man noch effektiver und rationeller arbeiten muss. Sie kennen die Überstundenzahlen von Är zten und zum Teil vom Pflegepersonal. Das hat die Umfrage eindeutig gezeigt. Heißt das für diejenigen im Krankenhaus noch mehr unbezahlte Überstunden?