Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wirz, Sie meinen wahrscheinlich die Durchgriffshaftung, die dabei passieren kann. Aber man ist dazu in der Lage, dies gesellschaftsrechtlich auszuschließen. Ich gehe auch davon aus, dass die Nürburgring GmbH, wenn sie sich daran beteiligt, sowie auch das Privatunternehmen in der Lage sind, einen Gesellschaftsvertrag zu schließen, der diese Durchgriffshaftung nach Deutschland hin ausschließt.
Im Übrigen ist das Stammkapital an dem zu gründenden Unternehmen vernachlässigbar. Deshalb glaube ich, dass das Risiko nicht nur begrenzt ist, sondern gegen null tendiert. Ich glaube auch, dass dies eine große Chance ist. Wenn es der Nürburgring GmbH mit diesen Partnern gelingt, ihr Know-how in diesem Fahrsicherheits-Center entsprechend einzusetzen, kann das durchaus hoch lukrativ sein und ist auch ordnungspolitisch begründbar.
Im Sport besteht zumeist eine andere Geschäftsgrundlage als in der normalen Wirtschaft. Wenn wir über den Nürburgring reden, sprechen wir von einer Sportstätte, von einer Rennstrecke. Es gibt ganz wenige private, so gut wie keine. Das muss man in aller Nüchternheit festhalten dürfen, damit wir wissen, worüber wir reden.
Frau Thomas, der Vergleich mit dem chemischen Unternehmen hinkt. Es ist, als ob man Äpfel mit Birnen vergleicht. Ich habe eingangs bereits gesagt, eine Sportstätte ist kein normales Unternehmen.
Deshalb stellt dieser Vergleich den Versuch dar, ein Horrorgemälde an die Wand zu malen und Angst zu schüren.
Ich komme nun zu der Frage der Information. Wenn die Nürburgring GmbH in ihrer Gesellschafterversammlung etwas beschließt, ist man zum einen verpflichtet, es dem Land und somit auch dem Beteiligungsministerium, in diesem Fall dem Finanzministerium, mitzuteilen. Des Weiteren sind wir nach dem Prozedere verpflichtet, es wiederum dem Rechnungshof mitzuteilen. Das ist gar keine Frage.
Herr Wirz, im Übrigen befanden wir uns in einer öffentlichen Sitzung. Ich füge hinzu, das kann man auch öffentlich transparent machen; denn wenn die Gesellschaft gegründet wird, wäre es sowieso transparent geworden.
Das Problem war aber, dass kein Antrag der Gesellschafterversammlung vorlag. Insofern kann man auch nicht darüber informieren, weil man nicht weiß, wie man schlussendlich entscheiden wird. Wenn der Antrag bei Ihnen früher vorlag als beim Land, ist dies eine andere Geschäftsgrundlage. Er liegt mir noch nicht vor, aber wir diskutieren heute darüber.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie waren nicht informiert und wussten von nichts, würde ich sagen!)
Frau Thomas, wir können das Spielchen gern noch weiter betreiben. Wenn ich es nicht gewusst hätte, hätte ich gesagt: Ich teile es Ihnen morgen mit. Das ist doch gar keine Frage. Ich bin doch der Letzte, der alles wissen will, alles weiß oder Ihnen eine falsche Information geben möchte. Aber man muss auch wissen, wann man was tut. Zu diesem Zeitpunkt gab es eben noch keinen Antrag. Zu diesem Zeitpunkt wollte nur Herr Wirz in der Sitzung nach der Devise: „Herr Lehrer, ich weiß etwas“ mitteilen, was der Kreistag in Ahrweiler beschlossen hat oder nicht beschlossen hat. Das war das Einzige, was es dort gab.
Wir haben es heute transparent gemacht und werden es auch weiterhin so transparent begleiten, und zwar immer in dem Rechtsrahmen, der notwendig ist. Das ist ein wichtiger Faktor dabei. Von daher war die Information, die wir damals gegeben haben, der damalige Kenntnisstand und ist auch der Kenntnisstand von heute. Ich persönlich sehe eine große Chance für den Nürburgring, in diesem Geschäftsfeld hoch erfolgreich tätig zu werden, und damit auch die Möglichkeit der Nürburgring GmbH, weiter am Nürburgring und für den Nürburgring, möglichst ohne Landeszuschüsse, operativ erfolgreich tätig zu sein.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben derzeit nicht nur den größten Wahlbetrug, den sich je eine neu gewählte Bundesregierung geleistet hat, sondern auch das Schlechteste und das Schlimmste, was der Wirtschaft in dieser Zeit passieren kann, nämlich massive Steuererhöhungen.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund erweist sich der rheinland-pfälzische Ministerpräsident als das steuerpolitische Versuchskaninchen dieser rotgrünen Bundesregierung, indem er mit unausgegorenen und unausgereiften Steuererhöhungsvorschlägen an die Öffentlichkeit tritt.
Herr Ministerpräsident, es sind nicht nur Ihre Vorschläge zur Spraydosensteuer oder Einführung einer Luxussteuer zu erwähnen, sondern auch die von Ihnen und dem niedersächsischen Ministerpräsidenten erhobene Forderung nach Wiedereinführung der Vermögensteuer und Erhöhung der Erbschaftsteuer.
Heute morgen konnten wir vom Finanzminister hören, dass es keinen Dissens zwischen Ihnen und dem Finanzminister gibt, obwohl er öffentlich erklärt hat, die von Ihnen vorgebrachten Überlegungen zur sogenannten Revitalisierung der Vermögensteuer wären reine Zeitverschwendung. Herr Finanzminister, ich kann Ihnen nur sagen, wo Sie Recht haben, haben Sie Recht.
Heute morgen haben Sie mit dieser Aussage den Nagel auf den Kopf getroffen. Man muss sich schon einmal vorstellen, was in einem Ministerpräsidenten vorgeht, der die Wiedereinführung der Vermögensteuer fordert, die das höchste deutsche Gericht, nämlich das Bundes
Die Vermögensteuer ist für verfassungswidrig erklärt worden. Von diesem Ministerpräsidenten wird dann wieder für eine Einführung plädiert.
Herr Ministerpräsident, ich hätte eigentlich erwartet, dass Ihnen sowohl der Bundeskanzler als auch der Bundesfinanzminister in einer gewissen Dankbarkeit begegnen, aber sie machen genau das Gegenteil. Bundeskanzler Schröder hat auf Ihre Vorschläge geantwortet – so wörtlich in der Zeitung nachzulesen, Herr Präsident, ich zitiere –: Erst einmal sorgfältig durchdenken und dann aussprechen, was möglich und umsetzbar ist. – Herr Ministerpräsident, eine größere oder schlimmere Abwatsche kann man vom Bundeskanzler gar nicht bekommen, wenn er Sie für diesen Vorschlag in dieser Art und Weise in der Öffentlichkeit bloßstellt.
Der Herr Finanzminister hat seine Meinung über die Steuererhöhung und die Wiedereinführung heute morgen gesagt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nur einige dieser Vorschläge nennen, die jetzt noch nicht Gesetzescharakter haben,
aber von Rotgrün auf den Weg gebracht werden sollen. Zwischenzeitlich weiß die Linke nicht mehr, was die Rechte will. Clement widerspricht dem Bundeskanzler. Der Bundesfinanzminister sagt: Wir werden das alles am 22. oder 28. im November beraten. – Ich möchte nun zu einigen dieser Steuererhöhungsvorschläge etwas sagen. Das Ehegattensplitting scheint vom Tisch zu sein. Ich betone das Wort „scheint“. Zu nennen ist aber das Thema der Eigenheimzulage, aktueller denn je.