Wer Herrn Hartloff zum Präsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz wählen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Ich bedanke mich. Die Gegenprobe! – Ich stelle fest, dass Herr Volker Hartloff einstimmig zum Präsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz gewählt worden ist.
Ich gratuliere Herrn Hartloff und wünsche ihm eine glückliche Hand. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch heute schon – es wird bei anderer Gelegenheit noch möglich sein – Herrn Dr. Schneider für seine bisherige Arbeit Dank sagen. Ich denke, es ist aber auch gut, ihm heute bei dieser Gelegenheit ganz herzlich für die qualifizierte und objektive Ausübung seines Amtes zu danken. (Beifall des Hauses)
Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Universität Koblenz-Landau Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 14/1553 –
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
...tes Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Artikel 1 Nr. 17) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/953 – Zweite Beratung
Meine Damen und Herren, das ist eine etwas ungewöhnlich lange Berichterstattung für eine kleine Sache, aber so ist es manchmal.
Es handelt sich um den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Dieses Landesgesetz wurde mit Beschluss des Landtags am 24. April 2002 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Auf Empfehlung des federführenden Innenausschusses hat der Landtag bei der Verabschiedung des Gesetzes in seiner 26. Sitzung am 19. Juni 2002 den Artikel 1 Nr. 17 ausgeklammert. In diesem Artikel handelt es sich um die Zuzahlung von Beamten bei Wahlleistungen im Krankheitsfall.
Der Innenausschuss hat den ausgeklammerten Artikel 1 Nr. 17 des Gesetzentwurfs in seiner 13. Sitzung beraten und in seiner 14. Sitzung ebenfalls. In der Sitzung am 5. September hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren dazu durchgeführt. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auch noch einmal am 5. November beraten.
Der Gesetzentwurf erhält, soweit er nicht durch Beschluss des Landtags vom 19. Juni 2002 erledigt ist, folgende Fassung:
Das Landesbeamtengesetz in der Fassung vom 14. Juli 1970, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2002 wird wie folgt geändert:
In § 90 Satz 2 werden nach dem Wort ‚über‘ die Worte ‚die Gewährung von Beihilfen für Wahlleistungen gegen Zahlung eines monatlichen Betrages‘, eingefügt.
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Oktober empfohlen, den Gesetzentwurf in der vorgetragenen Fassung anzunehmen.
Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Es hat den Anschein, dass es sich nach dem festen Willen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen nicht vermeiden lässt, dass dieses Gesetz beschlossen ist.
Meine verehrten Damen und Herren, ich kann Sie versichern, dass bei den Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung und von den Koalitionsfraktionen, eine einzige Enttäuschung sind.
Es besteht nämlich keine zwingende Notwendigkeit, dieses Gesetz zu beschließen. Es wird der Bevölkerung vorgemacht, als ob es hier um große Einsparungen gehe. Meine Damen und Herren, die Landesregierung war nicht in der Lage, in einer schriftlichen Vorlage überhaupt zu beziffern, was mit diesem Gesetz eingespart werden soll. Erst aufgrund unserer intensiven Nachfrage hat der Herr Staatssekretär des Innenministeriums zugestanden, dass etwa 7 Millionen gespart werden sollen. Meine Damen und Herren, diese Zahl ist völlig gegriffen. Niemand kann im Augenblick sagen, was überhaupt eingespart werden soll. Ich sage Ihnen, es ist in allerhöchstem Fall die Hälfte, die eingespart wird, damit wir wissen, über was man hier redet.
Meine verehrten Damen und Herren, ich sage noch einmal, eine Notwendigkeit, diese Regelung einzuführen, besteht nicht. Wir haben in verschiedenen Äußerungen ganz klar gemacht, dass wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Vorhaben haben. Ich will das jetzt im Detail nicht mehr ausführen, weil es auch ein bisschen zu lang dauern würde.
Es herrscht offensichtlich bei den Koalitionsfraktionen und bei der Landesregierung die Meinung vor, weil es sich hier überwiegend um Beamte handelt, könne man machen, was man will.
Das ist natürlich nicht der Fall. Es entspricht der Fürsorgepflicht, dass im Rahmen des Systems, nämlich Beihilfen zu gewähren und dafür nicht, wie bei Arbeitnehmern üblich, den entsprechenden Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, diese Beihilfe auch so ausgestaltet sein muss, dass der Beamte entsprechend seiner Einkommenssituation die Beiträge usw. leisten kann.
Jetzt will ich noch ein Beispiel sagen, wie Sie den öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz, insbesondere die Beamtenschaft, vernachlässigen. Ich habe einmal im letzten oder vorletzten Jahr eine Kleine Anfrage eingereicht, als die Landesregierung die Arbeitszeit der Beamten von 38,5 Stunden auf 40 Stunden heraufsetzte. Immerhin haben die Angehörigen des öffentlichen Dienstes diese Arbeitszeit im Rahmen der Tarifverträge mit weniger Besoldungserhöhung erkauft. Dann ist man einige Zeit später hingegangen und hat die Arbeitszeit auf 40 Stunden für die Beamten festgesetzt. Das macht allein bei der Regelarbeitszeit der Beamten in Rheinland-Pfalz 105 Millionen DM im Jahr aus, was zusätzlich erbracht wird. Dabei sind alle diejenigen nicht berücksichtigt, die eine andere Arbeitszeit haben als die Regelarbeitszeit, meine Damen und Herren.
Ich will das noch einmal sagen: Jetzt beschließt man eine kleinliche Regelung, die Beamten und auch entsprechende Angestellte zusätzlich zu schröpfen. Das passt genau in eine Situation hinein, was von den Betroffenen nicht mehr verstanden wird. Man verlangt nämlich Höchstleistungen. Das hat der Ministerpräsident früher auch immer gesagt: Ich erwarte von meinen Beamten die Höchstleistung und erwarte dann auch, dass sie zu entsprechenden Opfern bereit sind, was sie in der
Vergangenheit auch geleistet haben. Jetzt kommt man mit dieser Akribie und Kleinigkeit, um sie zusätzlich zu schröpfen. (Beifall bei der CDU)
Meine Damen und Herren, das ist eine Verfahrensweise, die die Angehörigen des öffentlichen Dienstes und die Beamtenschaft nicht verdient haben.
Ich sage Ihnen auch gleich, weil wieder das Argument kommen wird, die CDU ist nicht bereit, zu sparen: Natürlich sind wir bereit, zu sparen, aber wenn es um das Sparen geht, muss entsprechend der Aussage heute in der „Allgemeinen Zeitung“ des Fraktionsvorsitzenden Mertes die Sparmaßnahme so durchgeführt werden, dass sie sozial gerecht ist. Das fordert er. Das ist nicht sozial gerecht, meine Damen und Herren.
Deswegen sage ich Ihnen, Sie leisten sich selbst und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Beamten im Dienst des Landes einen Bärendienst; denn die Leute, die tagtäglich hervorragend ihren Dienst leisten, haben es nicht verdient, dass sie in dieser Frage so von Ihnen behandelt werden.