Insgesamt gab es 115 Erstausschreibungen, 30 Zweitausschreibungen, 2 Drittausschreibungen, insgesamt also 147.
Insgesamt gab es 161 Erstausschreibungen, 52 Zweitausschreibungen, 3 Drittausschreibungen, also insgesamt 216.
Zu Frage 2: Diese Angaben konnten wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht ermittelt werden. Es wäre eine Durchsicht aller Schulleiterbesetzungsvorgänge durch die Beamtinnen und Beamten der Schulaufsicht bei der ADD erforderlich gewesen. Auf vorhandene Daten konnte im Gegensatz zu Frage 1 nicht zurückgegriffen werden.
Zu Frage 3: Die Entwicklung der Mehrfachausschreibungen in den letzten ausgewerteten Jahren stellt sich wie folgt dar:
In den letzten vier ausgewerteten Jahre waren es 23 %, 21 %, 22 % und 25 %. Nach diesen Zahlen kann von einer Zunahme der Mehrfachausschreibungen nur bedingt gesprochen werden.
Unabhängig davon ist es in der Tat in den letzten Jahren schwieriger geworden, Lehrkräfte für verantwortliche Leitungsaufgaben zu gewinnen. Die Anforderungen an
Schulleitungen sind vielfältig und im Berufsalltag mit zusätzlichen zeitlichen Belastungen und mitunter auch der Bewältigung von Konflikten verbunden.
Zu Frage 4: Ich verweise bei dieser Frage zunächst auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Herrn Dr. Enders vom 28. Dezember 2001 (Drucksache 14/596). Dort ist ausgeführt, wie Ministerium und Schulaufsicht bemüht sind, dieser Situation in mehrfacher Hinsicht entgegenzuwirken. So wirkt die Schulbehörde auf die Schulleitungen ein, Lehrkräfte mit Entwicklungspotenzial mit besonderen Aufgaben in der Schule zu betrauen und verfährt auch im eigenen Entscheidungsbereich so.
Das Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung des Landes Rheinland-Pfalz führt jährlich eine Sommerakademie für interessierte Lehrkräfte durch und bietet Orientierungsseminare an.
Ferner besteht ein projektbezogenes Wirtschaftspraktikum und ein Seminar, das sich mit dem Überprüfungsverfahren und mit Qualitätsmanagement in der Schule auseinander setzt.
Besondere Anstrengungen unternehmen wir auch in dem Bereich, Frauen für Leitungsfunktionen zu gewinnen. Hier ist insbesondere auf das Projekt „Führung in Teilzeit“ hinzuweisen, in dessen Rahmen unter anderem heraus gehobene Funktionen in der Schule und in der Schulleitung gezielt in Teilzeitform ausgeschrieben werden, um Möglichkeiten der Delegation von Aufgaben zu erproben. Dieses Projekt wird unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Um Möglichkeiten der Teilung von Führungspositionen stärker in das Bewusstsein der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber zu heben und um Gründe der vielfach bestehenden Zurückhaltung gegenüber Führungspositionen zu analysieren, hat das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend zum Ende des Schuljahres 2001/2002 allen Schulen in Rheinland-Pfalz einen Fragebogen zum Thema „Führen in Teilzeit“ zugesandt. Der Rücklauf wird zurzeit ausgewertet.
Darüber hinaus hat das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend die Voraussetzungen für eine Bewerbung um Funktionsstellen an Schulen und Studienseminaren mit der Zielrichtung geändert, leistungsfähigen jüngeren Lehrkräften die Bewerbung zu ermöglichen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat in Absprache mit dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend eine Arbeitsgruppe aus Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten eingesetzt, die das gesamte Verfahren der so genannten funktionsbezogenen Überprüfung unter den Gesichtspunkten der Straffung und Beschleunigung, aber auch mit dem Ziel der besseren Erschließung von Personalressourcen unter dem Gesichtspunkt der Personalentwicklung überprüft und Vorschläge zur Optimierung erarbeitet.
Zur Frage der Rahmenbedingungen gehört auch die Schulleiteranrechnung. Hier wird auf Grund von Feststellungen des Rechnungshofs eine Überprüfung mit dem Ziel vorgenommen, das System einheitlicher und gerechter zu gestalten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, das es sich hier nicht um ein spezifisch rheinland-pfälzisches Problem handelt, da diese Thematik auch Gegenstand von Beratungen in der Kultusministerkonferenz ist.
Frau Ministerin, Sie haben von zusätzlichem Zeitaufwand gesprochen, der auf die Schulleitungen zugekommen ist. Können Sie einmal einige dieser zusätzlichen Aufgaben nennen, die die Schulleitungen in den letzten fünf Jahren zu bewältigen haben?
Ich habe davon gesprochen, dass die Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter im Berufsalltag mit zusätzlichen Belastungen versehen sind. Das habe ich primär in Bezug auf die Relation zu den Aufgaben einer Lehrkraft gesagt. Das heißt, jemand der sich entscheidet, Schulleiter oder Schulleiterin zu werden, weiß, dass er in viel höherem Maße sowohl in der Schule und natürlich auch in Funktionen nach außen eingebunden ist. Das wissen wir alle.
Bei den Entwicklungen in den letzten Jahren ist aus meiner Sicht darauf hinzuweisen, dass insgesamt eine Veränderung dergestalt vorliegt, dass man den Schulen mehr Eigenständigkeit gibt. Das heißt, in der Schule ist mehr Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig bemühen wir uns, Dinge, die bisher mit Genehmigungsvorbehalten versehen waren und mit bürokratischem Aufwand versehen sind, für die Schulleiterinnen und Schulleiter leichter zu machen, indem sie abschließend entscheiden können.
Ich nenne eine Aufgabe. Zu den Aufgaben, die zusätzlich auf die Schule zugekommen sind, gehört das Projekt „Erweiterte Selbstständigkeit“, also die Frage vom selbstständigen Abschluss von Vertretungsverträgen und Zuweisung von Vertretungsmitteln. Hier kann ich allerdings darauf hinweisen, dass wir den Schulen, die sich für dieses Projekt entschieden haben, auch eine zusätzliche Anrechnungsstunde gewährt haben.
Frau Ministerin, den von Ihnen eben genannten zusätzlichen Belastungen stehen entsprechende Ermäßigungsstunden für die Schulleiter gegenüber. Besteht seitens der Landesregierung die Absicht, für diesen zusätzlichen
Zeitaufwand im Vergleich zu früherer Zeit eine entsprechende Änderung der Ermäßigungsstunden vorzunehmen? In welchem Bereich müsste nach Ihrer Meinung so etwas angedacht werden?
Zu der Frage der Schulleiteranrechnung ist zu sagen, dass wir auf Grund von Überprüfungen und Feststellungen des Rechnungshofs gehalten sind, das System zu überdenken. Da geht es primär um das System. Sie kennen die Auseinandersetzung um Stufen und um lineare Erhöhung der Schulleiteranrechnung. Sie kennen auch die Diskussion über die Unterschiede zwischen den Schularten. Wenn man so an diese Fragestellung herangeht, muss man sich dessen bewusst sein, dass es für Einzelne Vorteile und für andere in der Regel Nachteile hat, wenn man ein existierendes System verändert. Insofern ist es eine sehr schwierige Debatte, es sei denn, sie sagen, wir lassen alles so, wie es ist, nur diejenigen, die bisher weniger haben, bekommen mehr oben drauf. Das finde ich auch nicht gerade ein gerechtes System.
In welchem Umfang die Überprüfung dazu führt, wie wir Schulleiteranrechnung zukünftig zur Verfügung stellen, kann ich noch nicht abschließend sagen. Wir müssen uns einerseits selbstverständlich nach den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen richten, andererseits mache ich keinen Hehl daraus, dass gerade in Bezug auf die Schulleiterinnen und Schulleiter für mich das ein besonderer Schwerpunkt ist.
Frau Ministerin, eine Möglichkeit, den Anforderungen und dem hohen Zeitaufwand gerecht zu werden, besteht für die Landesregierung darin, durch Entbürokratisierung und durch Aufhebung von Verwaltungsvorschriften Schulleiter zu entlasten. In welchem Umfang hat das die Landesregierung in der Vergangenheit gemacht?
Wir haben uns systematisch an die Aufgabe begeben, immer wenn Entscheidungen anstehen zu überprüfen: Sind Genehmigungsvorbehalte seitens der Schulaufsicht oder seitens des Ministeriums überhaupt noch erforderlich, oder können wir diese Aufgaben, diese Entscheidungen eigenständig an die Schulleitung übergeben? Einmal haben wir systematisch überprüft. Bei jeder neuen Entscheidung wird das jetzt permanent überprüft. Überall an der Stelle, an der es aus meiner Sicht vertretbar ist, dieses eigenständig in die Schule zu geben, entscheide ich mich dafür, es eigenständig dort hinzugeben. Damit geben wir den Schulleiterinnen und
Schulleitern mehr Verantwortung, was auch nicht immer beliebt ist. Aber die Mehrheit trägt das ganz eindeutig mit. Damit wird ein Stück weit Bürokratie abgebaut.
Frau Ministerin, Sie haben es selbst dargelegt, dass der Trend zu Mehrfachbewerbungen gestiegen ist. Man kann das nachvollziehen. Leider haben Sie das letzte Jahr nicht auswerten lassen. Da gibt es bestimmte Ausreißer; zum Beispiel in dem Amtsblatt vom 15. April sind von 23 Ausschreibungen für Grund- und Hauptschulen neun Zweit- , fünf Dritt- und eine Viertausschreibung enthalten. Ist Ihnen bekannt, dass sich besonders die Bewerberlage im Bereich der Grund- und Hauptschulen dramatisch entwickelt hat? Was tun Sie gezielt in diesem Bereich?
Herr Abgeordneter Keller, erstens muss ich Sie korrigieren. Sie haben den Eindruck erweckt, als hätte ich das nicht auswerten lassen. Selbstverständlich werde ich das auswerten lassen. Es war in der Zeit, die für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage zur Verfügung steht, nicht möglich, diese Zahlen zu ermitteln.
Zweitens kann ich noch keine Aussage zum Schuljahr 2001/2002 machen. Ich habe die Entwicklung von 1997 bis 2001 aufgezeigt. Ich stimme Ihnen zu, dass auch ich der Meinung bin, dass das Problem im Bereich der Grund- und Hauptschulen besonders groß ist, weil hier die Rahmenbedingungen anders sind als zum Beispiel im gymnasialen Bereich oder im berufsbildenden Schulbereich. Meine Ausführungen beziehen sich deswegen in besonderer Weise auf die Grund- und Hauptschulen.