1. Warum war die Landesregierung trotz des eng bis 10. Juni befristeten Termins für Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf noch nicht in der Lage, in diesem Plenum den Entwurf des Landesgleichstellungsgesetzes vorzulegen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Marz beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat am 30. April 2002 und damit an dem Tag der Verkündung des Bundesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen im Bundesgesetzblatt den Entwurf des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Grundsatz gebilligt und anschließend das Anhörverfahren eingeleitet.
Auf Bitten verschiedener Verbände wurde die ursprünglich gesetzte Frist zur Stellungnahme, der 7. Juni 2002, mehrfach verlängert.
Nach Abschluss der Anhörung fand eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und eine entsprechende Überarbeitung des Gesetzentwurfs statt.
Der Entwurf wurde anschließend dem Ministerium der Justiz zur abschließenden Prüfung in rechtlicher und gesetzestechnischer Hinsicht zugeleitet.
Angesichts des Umfangs des Gesetzentwurfs, der in der derzeitigen Fassung 77 Artikel umfasst, ist es nachvollziehbar, dass dem Ministerium der Justiz ausreichend Zeit für die Prüfung zur Verfügung stehen muss.
Nach meiner Meinung sind wir voll im Zeitplan. Die einzige Verzögerung hat sich an der Stelle ergeben, dass wir die Frist für das Anhörverfahren verlängert haben.
Zu Frage 2: Nein. Die Abstimmung zwischen den Ministerien fand im Vorfeld der Grundsatzbilligung des Gesetzentwurfs durch den Ministerrat am 30. April 2002 statt.
Zu Frage 3: Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf nach Beendigung der rechtsförmlichen Prüfung durch das Ministerium der Justiz möglichst bald beim Landtag einbringen.
Frau Ministerin, wenn man sich nicht nur die jüngste Geschichte des Gesetzentwurfs anschaut, sondern die Historie seit einem Jahr, als wir unseren Gesetzentwurf eingebracht haben, frage ich Sie: Können Sie nachvollziehen, dass Ihr Hinweis, die Landesregierung würde möglichst bald ihren Gesetzentwurf vorlegen, mir etwas zu vage ist?
Ein Gesetzentwurf hat bestimmte Verfahrensvoraussetzungen. Wir waren ein Stück weit davon abhängig, wann das Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet wird. Daraufhin sind wir sofort in Aktion getreten.
Ich denke, es ist unzulässig, von mir eine Frist der Vorlage im Plenum zu verlangen. Die Aussage war immer die, dass wir nach der Sommerpause vorlegen. Wir sind durch das Anhörungsverfahren etwas in Verzug geraten. Aber es wird in Kürze im Plenum vorgelegt werden.
Frau Ministerin, natürlich ist mir bekannt, dass man Gesetze nicht von heute auf morgen machen kann.
Sowohl die Mündliche Anfrage als auch die Nachfragen resultieren nicht aus meinen Illusionen hinsichtlich eines Gesetzgebungsverfahrens, sondern beruhen allein auf Aussagen, die von der Landesregierung bzw. aus ihrem Ministerium kommen. Im letzten Jahr wurde von Fristen gesprochen, dass man Anfang des Jahres, im Frühjahr
Von daher will nicht nur ich wissen, sondern man will auch in der Öffentlichkeit wissen, wann damit zu rechnen ist. Nennen Sie doch bitte einen spätesten Zeitpunkt, den Sie sich vorstellen können.
Herr Abgeordneter Marz, ich muss Sie leider korrigieren. Es gab meines Wissens nie eine Aussage, dass das Gesetz Anfang dieses Jahres eingebracht wird.
Wir haben eigentlich immer vorgesehen gehabt, nach Verabschiedung des Bundesgesetzes das Landesgesetz sozusagen in Arbeit zu geben, die Verfahren entsprechend durchzuführen und dann möglichst schnell den Gesetzentwurf im Plenum einzubringen.
Unser Ziel war ursprünglich – deshalb haben wir die Anhörungsfrist auch so gesetzt -, den Gesetzentwurf zum heutigen Plenum einbringen zu können. Durch die Verzögerung der Anhörungsfrist mussten wir diesen Termin verschieben. Nichtsdestotrotz ist es absehbar, dass sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf beschäftigen wird.
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass Ihr Vorgänger, Herr Gerster, bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfs im Plenum sinngemäß gesagt hat, die Landesregierung arbeite bereits an einem eigenen Entwurf, der dann, wenn er fertig ist, eingebracht würde? Sehen Sie darin nicht einen gewissen Widerspruch zu Ihrer Aussage, die Arbeiten zum Gesetzentwurf hätten nach Verabschiedung des Bundesgleichstellungsgesetzes begonnen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Marz, nein. Ich gehe davon aus, dass auch damals jeder wie Florian Gerster davon ausgegangen ist, dass das Bundesgesetz schneller auf den Weg kommt. Natürlich wurden Vorarbeiten am Landesgesetz gemacht. Aber es war immer die Vereinbarung, das Bundesgesetz abzuwarten, weil
wir im Grunde viele Bereiche des Bundesgesetzes auf landesrechtlicher Ebene übernehmen und deshalb die Abhängigkeit zwischen den beiden Gesetzeswerken besteht. (Beifall der SPD und der FDP)
Ich freue mich ganz besonders, heute einen ehemaligen Kollegen, Herrn Landtagspräsidenten a.D. von Thürigen, Herrn Dr. Gottfried Müller, und seine Gattin im Landtag begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause)
Herr Dr. Müller bereitet einen Besuch der Vereinigung der ehemaligen Abgeordneten des Thüringer Landtags vor. Er ist Vorsitzender dieser Vereinigung. Wir freuen uns auf diesen Besuch.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christine Baumann, Margit Mohr, Ruth Leppla und Dieter Burgard (SPD), Fluglärmbelastung durch militärische Übungs- und Transportflüge – Nummer 12 der Drucksache 14/1362 – betreffend, auf.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Fluglärmbelastung in Rheinland-Pfalz durch militärische Übungs- und Transportflüge?
2. Welche Ursachen sind für die derzeitige Fluglärmbelastung verantwortlich und in welchem Umfang ist die Landesregierung durch die verantwortlichen Stellen hierüber informiert?
Ich darf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christine Baumann, Margit Mohr, Ruth Leppla und Dieter Burgard wie folgt beantworten:
Die Landesverteidigung und damit verbundene Probleme wie die Belästigung der Bevölkerung durch Fluglärm fallen nach dem Grundgesetz in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Die Landesregierung verfügt, abges ehen von der fehlenden Kompetenz, auch nicht über eigene Informationen bzw. Kenntnisse, die es ihr ermöglichen würden, sachgerechte und nachgeprüfte Aussagen zu dieser Thematik zu machen. Sie ist dazu auf Informationen des Bundesverteidigungsministeriums, diesem nachgeordneter Behörden, beispielsweise des Luftwaffenamtes in Köln, bzw. auskunftbereiter USLuftwaffe angewiesen.
Zu Frage 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass mit den in den letzten Wochen in der Südpfalz stattfindenden Luftübungen die zumutbare Belastungsgrenze der Bevölkerung überschritten wurde. Sie ist daher auch gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung und den US-Luftstreitkräften aktiv geworden.
Zu Frage 2: Zu den Ursachen, unterstellt die Belästigung durch militärischen Fluglärm habe allgemein und signifikant gegenüber den Vorjahren zugenommen, gehört vermutlich die Reaktion der NATO auf die Ereignisse des 11. September 2001, die möglicherweise einen erhöhten Übungsbedarf und einen Anstieg von Transportflügen nach sich gezogen haben.