Es müssen neue Wege der Finanzierung des Mittelstands gesucht und gegangen werden. Wir müssen unsere ländlichen Räume weiterentwickeln, die eine tragfähige Infrastruktur, in der Versorgung mit Dienstleistungen brauchen. Niemand kann behaupten, dass das, was wir heute hier beschließen, auf Dauer ohne Folgen bleiben wird. Die Landesregierung ist aufgerufen, diesem Parlament zu erklären, welche Folgen sie erwartet und welche Konsequenzen sie daraus zu ziehen gedenkt.
Darüber zu reden macht eigentlich mehr Mühe, als Zwangsläufiges zu vollziehen. In Verbindung mit der Erklärung des Berichterstatters zu den mit dem Erfolgsplan verbundenen Rechten des Verwaltungsrats werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss ganz ruhig bleiben. Ich rege mich auch nicht auf. Ich verstehe langsam die PISA-Studie. Ich würde sagen: Aufsatz sechs, setzen!
Thema verfehlt. So ist es doch. War es eine Sache, die inhaltlich mit dem Sparkassengesetz zu tun hatte? – Nein.
Ich will auch nicht an die Kirch-Gruppe erinnern. Ich will nicht an die Bayrische Landesbank erinnern.
Ich will nicht an die 200 Millionen DM erinnern, die wir vor 1990 eingesetzt haben, um die Landesbank in Rheinland-Pfalz zu stärken, weil dort auch einiges auf Sand gesetzt worden ist.
Ich will nicht an den CDU-Mann Orth erinnern, der als Sparkassenpräsident gescheitert ist. Das reicht damit.
Dieser Antrag für den Stellenplan ist zustande gekommen und dem Ausschuss so vorgelegt worden, weil Sie sich mit dem Thema nicht befasst haben, Herr Wirz.
So ist das. Wir sind uns einig, Sparkassen sind in Zukunft verstärkt dem Wettbewerb ausgesetzt. Dies wird natürlich verstärkt durch den Wegfall der Gewährträgerhaftung und der beseitigten Anstaltslasten. Das ist eine ganz klare Aussage. Darüber waren wir uns eigentlich seit einigen Jahren im Klaren, dass das EU-Recht eine solche Entwicklung ermöglichen wird und dass das auf die Sparkassen zukommen wird. Das war unbestreitbar. Es hat ganz wenige gegeben bzw. wir sind das einzige Land in Europa, in dem eine solche Sparkassenstruktur besteht. Das muss man wissen. Ich kann nicht Sonderrechte für Deutschland fordern. Es ist erkennbar gewesen, dass sich in dieser Frage EU-Recht durchsetzen wird.
Man sollte das auch als Chance sehen, weil immer mehr feststeht, das sich Sparkassen zu ganz normalen Geschäftsbanken entwickeln, die noch eine andere Funktion haben, nämlich mehr für den Mittelstand, mehr für die Bürger ihrer Region dazusein. Darauf müssen wir besonderen Wert legen.
Wir müssen unsere Sparkassen weiterhin fit machen, dass sie diesem Wettbewerb standhalten können. „Basel II“ ist auch klar. Das wird sicherlich auch noch einiges erschweren und nicht erleichtern. Wir haben eine besondere Verantwortung.
Besonders wichtig ist, dass wir mit diesem 1999 begonnenen Gesetz den Verwaltungsrat gestärkt haben. Machen wir uns nichts vor. Es gab einige, die Verwaltungsräte waren oder noch in Verwaltungsräten sind. Der Verwaltungsrat war früher nichts anderes als erweiterter Stadtratsausschuss oder Kreisausschuss. Heute muss er sich unternehmerischen Fragen stellen, muss Fragen an den Vorstand einer Sparkasse formulieren, muss einen Erfolgsplan analysieren, muss Zielvorgaben für
den Sparkassenvorstand machen, weil er dann in der Lage ist, sich so auf dem Markt zu präsentieren, wie es eine Bank machen muss.
Ich sage noch einmal etwas zu dem Wegfall der Form ulierung „Stellenplan“. Der Stellenplan besagt im Prinzip gar nichts. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich weiß nicht, ob ich in Zukunft als Verwaltungsrat einen Stellenplan anfordere. Der Personalrat ist weiterhin durch die Regelung des § 84 an der Beteiligung der Personalanforderung, damit am Stellenplan, beteiligt. Ich habe nicht verstanden, dass die Gewerkschaften plötzlich Angst bekommen haben, dass es sich um eine Einengung der Mitbestimmung handeln könnte. Das ist keine Einengung der Mitbestimmung. Dies ist ganz klar in § 84 erörtert.
Ich nenne noch einmal die zusätzliche Verantwortung für Verwaltungsräte auch durch das Kontraktgesetz. Das wird haftungsrechtliche Fragen beinhalten. Darüber muss man sich im Klaren sein. Man kann heute Verwaltungsratstätigkeit nicht mehr so aus dem Ärmel schütteln, sondern man muss sich mehr mit unternehmerischen Fragen beschäftigen, als das vielleicht noch vor einigen Jahren notwendig war.
Wir sind weg vom sogenannten Verwaltungskostenvoranschlag. Das ist eigentlich recht wenig. Was kann man mit einem Verwaltungskostenvoranschlag machen? Man kann nichts Großes sehen. Wenn ich einen Erfolgsplan, eine Geschäftsplanung und eine mittelfristige Finanzplanung habe, kann ich mich damit auseinander setzen, wie die Entwicklung der Sparkasse in den nächsten Jahren sein wird. Ich kann nachvollziehen, ob diese mittelfristige Finanzplanung und Unternehmensplanung auch vom Vorstand eingehalten wird.
Als Verwaltungsrat kann ich dann einschreiten. Ich habe wesentlich mehr Möglichkeiten, im Interesse der Sparkassen, des Bürgers und damit auch der Kunden tätig zu werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben es schon angesprochen, die Bankenlandschaft wird sich wegen einer Vorgabe aus Brüssel wegen des Wettbewerbs verändern, der für die Sparkassen die meisten Konsequenzen haben wird.
Sie wissen das alle, die Sparkasse ist die Bank des kleinen Mannes oder der kleinen Frau und auch des Mittelstands. Wir sehen, dass sich die Privatbanken immer mehr vom Mittelstand und von den Privatkunden entfernen. Deswegen ist es so wichtig, dieses Thema „Sparkassen“ auch intensiv zu diskutieren. Leider, muss man sagen, können wir im Landesparlament natürlich nicht beschließen, die Gewährträgerhaftung bleibt, und alles bleibt beim Alten. Wir haben die Vorgaben aus Brüssel. Deswegen müssen wir diese Vorgaben auch umsetzen.
Alles in allem ist ein Kompromiss auch auf europäischer Ebene bzw. auch auf die Intervention der Bundesregierung hin gefunden worden, der zumindest eine lange Übergangsfrist gewährleistet und insofern die schwierige neue Situation abfedern wird. Allerdings haben gerade die Sparkassen in Rheinland-Pfalz, in einem ländlich strukturierten Raum, bestimmt Schwierigkeiten, so wie bisher weiter zu agieren, wenn die Bedingungen – das Umfeld – für sie schlechter werden. Wir haben jetzt schon sehr viele Dörfer, sehr viele kleine Ansiedlungen, die keine Bank mehr haben und den Sparkassenwagen oder den Wagen der Volks- und Raiffeisenbank, der über das Land fährt. Ich weiß nicht, ob durch weitere Einsparungen im Personalbereich auch da das Angebot auf die Dauer gefährdet werden könnte.
Wir haben intensiv vor allem § 17 des neuen Gesetzes diskutiert, nämlich wie sich das auswirkt, dass jetzt der Erfolgsplan diskutiert werden kann und der Stellenplan nicht mehr intensiv diskutiert wird. Intensiv heißt, dass bisher im Gesetz stand, dass im Stellenplan sowohl die Vergütungsstufe als auch die jeweiligen einzelnen Stellen im Vorfeld mit diskutiert werden können. Nun gab es einen Änderungsantrag der CDU, der zugunsten der Erklärungen der Regierung zurückgezogen wurde, den Stellenplan als sozusagen integrierten Bestandteil des Erfolgsplans zu sehen. Für die nächsten Jahre soll dann immer ein Erfolgsplan gemacht werden.
Wir freuen uns, dass das so geklappt hat, dass wir hier einstimmig diese Dinge umsetzen können. Wir haben auch absichtlich noch einmal festgehalten – die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das im Ausschuss beantragt –, dass auch klargestellt wird, dass das Landespersonalvertretungsgesetz – so hatten wir das alle gesehen, so stand es aber nicht explizit im Kommentar und in den Erläuterungen des Gesetzes – natürlich selbs tverständlich weiter gilt.
Dass der Verwaltungsrat Zugriff hat, einen Stellenplan zu verabschieden, ist inzwischen auch geklärt. Aber der Personalrat war bei allen Fraktionen. Ich möchte das hier noch einmal betonen, dass das meines Erachtens auch für die Angestellten bei den Sparkassen wichtig ist – es sind 17.000 in Rheinland-Pfalz, soweit ich weiß –, dass die Angestellten der Sparkassen auch weiterhin über ihren Personalrat diese Diskussion führen können. Das ist noch einmal klargestellt worden. Herr Staatssekretär Eymael hat auch noch einmal zugesichert, dass das entsprechend im Kommentar aufgenommen wird. Insofern sind wir für die Klarstellung dankbar und sind
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Schiffmann, SPD: Schön! – Pörksen, SPD: Sehr verhaltener Beifall!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wirz, es ist schon beachtlich, wie man eine Wahlkampfrede zu einer Änderung eines Sparkassengesetzes halten kann.
Herr Kollege Itzek, das wäre vielleicht nicht parlamentarisch. Weil es kein Mensch verstanden hat, aber Sie offensichtlich auch nicht, dass der Verwaltungsrat das Kontrollorgan des Eigentümers ist – –