Frau Ministerin, gehen Sie nicht den Weg Ihres Vorgängers. Setzen Sie auf die eigene Kraft. Die Altenpflegeausbildung braucht Sicherheit, Konsens und Perspektiven und nicht Ideologie und Ungewissheit. Lassen Sie die Pflegeeinrichtungen nicht im Stich. Die Leidtragenden sind die Altenpflegeschüler und -schülerinnen. Trotz der steigenden Zahl der Heimplätze bleibt die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege knapp konstant. Hier sind Engpässe mittelfristig vorprogrammiert.
Wir brauchen mehr Ausbildungsplätze und zusätzlich ein Klima, das jungen, sozial engagierten und einfühlsamen Menschen den Mut gibt, ihre berufliche Zukunft in der Altenpflege zu sehen. Diese Menschen brauchen auch öffentlich eine Bestätigung, dass sie einen guten Job
machen. Eine Negativberichterstattung schreckt viele ab. Sie suchen sich ihre berufliche Bestätigung in anderen Bereichen. Viele Talentierte sind für die pflege- und hilfsbedürftigen älteren Menschen so verloren.
Wir brauchen zudem anständige Bedingungen für die Ausübung dieser schweren Arbeit. Wenn wir die Personalressourcen bindende Pflegebürokratie wollen, müssen wir auch bereit sein, dafür zu zahlen. Diese Bürokratie darf nicht zulasten der Pflegekräfte und der Pflegebedürftigen gehen. Wer fühlt sich schon in einem Klima des Misstrauens wohl, gerade dann, wenn der Anspruch „helfen“ heißt?
Wenn man unter diesen erschwerten Bedingungen Auszubildende für die Pflege gewinnen will, muss zumindest das Thema „Finanzierung der Ausbildung“ geregelt sein. Verabschieden Sie sich endlich von Ihrer Zwangslösung und akzeptieren sie eine bereits 1997 von der CDU favorisierte Vereinbarungslösung. Dieser Weg ist praxisgerecht und ordnungspolitisch vernünftig.
Die Altenpflege braucht verlässliche Rahmenbedingungen, um die vom Markt verlangte und von der Politik gewollte Pflegequalität sicherzustellen. Statt jetzt zu handeln, warten Sie aber ab. Dies ist keine vorausschauende Politik.
Frau Ministerin, Sie haben auch auf diesem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik ein unbestelltes Feld von Ihrem Vorgänger übernommen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen von Staatsministerin Frau Dreyer und Herrn Kollegen Dröscher muss ich sagen, zu diesem Gesetzentwurf ist alles gesagt.
Dies will ich aber nicht tun. Dieses Verfahren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Schwebe des Verfahrens
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rüddel hat dann doch etwas übertrieben.
Herr Kollege Rüddel, das mit Zwangs- und Vereinbarungslösung zu beschreiben, ist von der Semantik her ganz lustig. Aber Sie müssten es an sich besser wissen. Sie müssten wissen, dass es eine sehr vernünftige Lösung ist, die das Sozialministerium anstrebt.
Wenn ich recht informiert bin, ist es gar nicht lange her, dass Sie auch noch Informationen gesucht haben, mit denen Sie sich das haben noch einmal bestätigen lassen.
Meine Damen und Herren, auch wir von der FDP hoffen – um dies ganz kurz zu machen – auf eine kluge Entscheidung des Gerichts in Karlsruhe im Juni dieses Jahres, weil wir uns in der Zielsetzung über alle Fraktionen hinweg einig sind. Wir wollen das Beste für die zu Pflegenden. Wir wollen das Beste für die, die pflegen. Wir wollen den Berufsstand attraktiv erhalten, und wir wollen insbesondere auch eine einheitliche Lösung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte, man kann dies sehr kurz machen. Aber nach dem, was Herr Kollege Rüddel gesagt hat, muss ich doch noch einmal an das Rednerpult.
Sie haben verlangt, dass Verlässlichkeit für die Schulen und für die Schüler besteht. Die Finanzierung der Altenpflegeausbildung ist in diesem Land verlässlich geregelt:
Zum einen, dass die Ausbildung durch das Schulrecht, anders als in anderen Bundesländern, verlässlich geregelt ist, und zum anderen, dass wir zunächst diese Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten, bevor wir grundsätzlich etwas ändern würden. Das ist ganz wichtig.
Ich will Ihnen ein Beispiel aus dem Nachbarland nennen. In Hessen gab es seit 1992 nicht bei der Ausbildungsvergütung, sondern beim Schulgeld eine Größenordnung von 620 DM pro Monat und Schüler. Vor einem Jahr hat die Hessische Landesregierung das auf 527 DM verringert. Daraufhin hat die älteste Schule in Hessen zugemacht, das heißt, in Hessen brechen derzeit die Plätze ab, sodass in gewaltiger Hektik das wieder auf 600 DM erhöht wurde. Es ist also eine ganz andere Situation.
Wenn Sie Verlässlichkeit verlangen, dann verweisen Sie bitte überall auf unser Land. Wir sind in der Finanzierung verlässlich.
Um als CDU nicht missverstanden zu werden: Wir können mit der Lösung, wie diese im Moment praktiziert wird, sehr gut leben und würden uns freuen, wenn dies als Beständigkeit so umgesetzt würde, ohne auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu warten, um dann in alte Zustände und alte Zeiten zurückzufallen.
Meine Damen und Herren, es wird vorgeschlagen, das Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Meine Damen und Herren, bevor wir den letzten Tagesordnungspunkt, den wir ohne Aussprache erledigen werden, abhandeln, möchte ich noch für wenige Minuten Gäste begrüßen.
Meine Damen und Herren von der Theatergruppe „Jedermann“ aus Dernbach, wir freuen uns, dass Sie bei uns zu Besuch im Landtag sind.
Wir bitten um Verständnis. Aber Theaterleute verstehen dies auch. Wir haben heute etwas zügiger gearbeitet und sind leider in wenigen Minuten am Ende der Debatte. Der Tag der Abgeordneten ist damit noch nicht abgeschlossen. Dazu aber später.
Einwilligung des Landtags zur Kreditfinanzierung des Landesanteils an den Investitionen des Wirtschaftsplans 2002 des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemäß § 9 Abs. 1 Satz 7 des Universitätsklinikumsgesetzes Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 14/1042 –