Protocol of the Session on May 15, 2002

Unabhängig von der E-Commerce-Richtlinie wurden auch die Datenschutzbestimmungen des Mediendienstestaatsvertrags neu gefasst. Mit dem vorliegenden Entwurf des Mediendienstestaatsvertrags soll in Absprache mit der Bundesregierung weiterhin gewährleistet sein, dass Mediendienstestaatsvertrag der Länder einerseits, Teledienstgesetz, Teledienst- und Datenschutzgesetz des Bundes andererseits wortgleich sind, sodass es keine Abgrenzungsschwierigkeiten für die Nutzer und die Diensteanbieter gibt. Es ist mit dieser Regelung wieder gelungen, Bund und Länder abzustimmen und eine praktikable Umsetzung vorzunehmen. Eine optimale Lösung ist das sicherlich nicht, deshalb will die Landesregierung im Zuge der Reform der Medienordnung mit dem Bund die Gespräche fortführen, wie es zu einer klaren Aufgabenzuweisung entweder an den Bund oder umfassend an die Länder kommen kann.

Ein erster Schritt ist mit dem Jugendschutz in dieser Richtung getan worden. Auch hier wurde die Blockade des Freistaats Bayern in dieser Jugendschutzfrage im Jugendmedienschutzstaatsvertrag angesprochen. Ich kann das nur bedauernd tun. Es ist so, dass nach Auffassung der Landesregierung die gesamten Regelungsbereiche des Mediendienstestaatsvertrags auf den Prüfstand gehören. Sie sehen, dass die medienpolitische Tagesordnung nach der Fußballweltmeisterschaft noch lebendig bleibt.

Danke.

(Beifall der SPD und der FDP)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Weiland das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es ausgesprochen angenehm und erfrischend, dass der Herr Regierungssprecher die ihm zumindest in der Schwundstufe noch verbliebenen Fähigkeiten aus seiner Zeit als Radiomoderator nutzt, um diese doch eher trockene Materie ansprechend herüberzubringen. Herr Schumacher, das war ein Lob.

(Beifall bei der SPD – Dr. Gölter, CDU: Er hat es auch so verstanden!)

Sie sollten darüber nicht allzu erstaunt sein.

Ich hatte gehofft, dass er auf meine Einlassung zu den sächsischen Kollegen tatsächlich eingeht, weil es mir die Gelegenheit zur Replik gibt. Er hat das so gemacht, auch dafür vielen Dank, Herr Schumacher.

Wir sollten nicht versuchen, das mit Herrn Kollegen Biedenkopf und der Zerschlagung des öffentlichrechtlichen Rundfunks durch dauernde Wiederholung aus dem Zustand der Unwahrheit in den Zustand der vermeintlichen Wahrheit zu bringen. Das ist meine Antwort dazu.

(Dr. Schiffmann, SPD: Er hatte einen Mittäter, Herrn Stoiber!)

Vielleicht sollten Sie gerade als Regierungssprecher im Zusammenhang mit der Einfügung der Unterrichtspflicht der öffentlich-rechtlichen Anstalten gegenüber den Landtagen das Licht Ihres Regierungschefs nicht unter den Scheffel stellen. Nachdem die sächsischen CDUKollegen im Landtag dieses Thema aufgeworfen haben, waren es die Ministerpräsidenten Biedenkopf und Beck, die dafür gesorgt haben, dass es jetzt Gesetzeskraft erlangt. Auch diesen Hinweis gestatten Sie mir.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende dieses Punktes der Tagesordnung. Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/952 – in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. – Danke.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer des Landes Rheinland-Pfalz zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/987 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/1079 –

Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat dahin gehend geeinigt, diesen Antrag ohne Aussprache zur Abstimmung zu stellen. Wir kommen zur unmittelbaren Ab

stimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dieser Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen worden.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1044 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion verständigt. Gibt es Wortmeldungen?

(Staatsminister Zuber: Die Landes- regierung muss begründen!)

Die Landesregierung muss begründen. Frau Ministerin, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Der erste Gesetzentwurf, den ich im Landtag einbringen darf, ist ebenso kurz wie unspektakulär. Um das Land Rheinland-Pfalz vor finanziellen Risiken zu schützen, muss die Übergangsvorschrift im Landesgesetz über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege um zwei Jahre verlängert werden. Sie erinnern sich vielleicht, mit der Übergangsregelung sollte die Zeit bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überbrückt werden. Das hohe Gericht hat bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden.

Der Hintergrund dieses Gesetzentwurfs der Landesregierung ist dagegen durchaus bedeutsam; denn es geht um den Nachwuchs für die Berufe in der Altenpflege. Dass zur Attraktivität der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung gehört, ist wohl auch hier im Hause unumstritten. Zu deren Finanzierung wurde 1997 das Landesgesetz über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege beschlossen. Es regelte die Zahlung von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege, die Erstattung gezahlter Ausbildungsvergütungen und die Aufbringung der hierfür notwendigen Mittel, und zwar durch eine Umlage. Der Grundgedanke war, dass sich alle Altenpflegeeinrichtungen – egal, ob sie selbst ausbilden oder nicht – an der Finanzierung der Ausbildung beteiligen sollten. Schließlich sind auch alle Einrichtungen Nutznießer von ausgebildeten Altenpflegekräften. Das gilt heute umso mehr.

Allerdings wurde die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlich geregelten Umlageverfahrens vom Verwaltungsgericht Koblenz durch Beschluss vom August 1999 in Zweifel gezogen. Es legte die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Zwar hatte der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz zunächst keine Auswirkungen auf die rechtliche Weitergeltung des Landesgesetzes, es bestand aber die Gefahr eines Wegbrechens des Systems der Umlagefinanzierung, wenn eine größere Zahl umlagepflichtiger Einrichtungen daraufhin ihre Zahlungen an die Umlagestellen zurückgehalten hätte. Wegen der damit verbundenen erheblichen finanziellen Risiken für den Landeshaushalt wurde das Erstattungs- und Umlageverfahren durch das Gesetz vom Dezember 1999 in den Jahren 2000 und 2001 ausgesetzt.

Um die bestehenden Ausbildungsverhältnisse zu erhalten und die Ausbildungsbereitschaft auch unter den neuen rechtlichen Bedingungen zu fördern, schlossen die Kostenträger und die Vereinigungen der Träger der Pflegeheime auf Landesebene eine Rahmenvereinbarung über die einrichtungsbezogene Refinanzierung von Ausbildungsvergütungen für den Bereich der vollstationären Pflege in Rheinland-Pfalz ab. Sie trat im Januar 2000 in Kraft, und sie gilt bis zum 31. Dezember 2002.

Mit der Rahmenvereinbarung ist es tatsächlich auch gelungen, einen geregelten Ausstieg aus dem Umlageverfahren und den Einstieg in ein vereinfachtes Direktabrechnungsverfahren zu erreichen. Danach finanzieren zurzeit nur die Pflegeeinrichtungen die Ausbildungsvergütungen, die auch selbst ausbilden. 50 % der Kosten für die Ausbildungsvergütung der Auszubildenden werden jedoch aus den Pflegesätzen refinanziert. Die restlichen 50 % können außerhalb von Vergütungsverhandlungen im Rahmen des so genannten vereinfachten Verfahrens als pflegetäglicher Ausbildungsbetrag beim zuständigen Sozialleistungsträger geltend gemacht werden.

Dieses Verfahren hat sich bewährt. Die Anzahl der Ausbildungsstätten für die praktische Ausbildung konnte gehalten werden. Die Ausbildungsplatzzahlen blieben in etwa gleich. Es lässt sich derzeit noch nicht absehen, wann das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Umlageverfahrens entscheiden wird. Die Gründe, die zur Aussetzung des Erstattungsund Umlageverfahrens im Jahr 2000 geführt haben, bestehen daher vorläufig unverändert fort. Daher soll mit dem heutigen Entwurf die Aussetzung für die Jahre 2002 und 2003 verlängert werden. Entsprechend wird dann auch die Rahmenvereinbarung für die Jahre 2003 und 2004 zu verlängern sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin Dreyer.

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Dröscher das Wort.

(Dr.Schiffmann, SPD: Erst die CDU!)

Ich frage die CDU, ob sie beginnen will?

(Kramer, CDU: Wir sind tolerant!)

Herr Dröscher, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben 1999 über die Aussetzung des Landesgesetzes über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege ausführlich beraten. Die Frau Ministerin hat eben noch einmal dargestellt, dass die Gründe fortgelten und die Verlängerung weiter angebracht ist. Ich kann deshalb für die SPD-Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung erklären.

Ich will etwas ergänzen. Ich gehe davon aus, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zumindest zeitnah nach der Entscheidung über das Altenpflegegesetz kommen wird. Am 25. Juni dieses Jahres wird die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Altenpflegegesetzes, also der bundeseinheitlichen Regelung der Altenpflege, fallen. Die Fachleute gehen davon aus, dass es letztendlich zu diesem Gesetz kommen wird, allerdings mit einer Reihe von Auflagen, die in die Richtung gehen sollten – so will ich hoffen –, die wir vom Land aus auch bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat angemahnt haben.

Eine Entscheidung in dieser Richtung wird wohl in diesem Jahr erfolgen. Ich gehe davon aus, dass dann auch über die Umlagefinanzierung entschieden wird. Ich möchte noch bemerken, dass die derzeitige Situation bei uns in Rheinland-Pfalz eine gute ist, aber dass das nicht bundesweit gilt. Ich habe heute Vormittag noch in Erfurt mit den Vertretern der Altenpflegeschulen aus unterschiedlichen Bundesländern zusammengesessen und erfahren, dass überall dort, wo die Altenpflegeschulen nicht dem Schulrecht zugehören, also dort, wo die Sozialministerien dafür verantwortlich sind, die Finanzierung zumindest der Schulgelder erhebliche Probleme macht. Zum Beispiel im Land Hessen gibt es im Moment erhebliche Probleme. Die Lösung mit den Kostenträgern, so wie wir sie vor zwei Jahren gefunden haben, klappt auch nicht überall so reibungslos. Die Altenpflegeausbildung insgesamt in der Bundesrepublik ist durchaus darauf angewiesen, dass weitere Regelungen kommen. Wir in Rheinland-Pfalz sind da eher in einer Ausnahm esituation. Für uns würde das Bundes-Altenpflegegesetz in der Form, wie sie zunächst vorlag, durchaus die Gefahr von Verschlechterung bieten. Wir erwarten von dem Verfassungsgericht eine entsprechende Entscheidung.

Ansonsten gibt es Zustimmung zu dieser weiteren Verschiebung. Die Gründe gelten fort.

Vielen Dank. (Beifall bei SPD und FDP)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Rüddel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits 1997 hat die CDU einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der die Altenpflege völlig neu in einem Gesamtkonzept strukturieren sollte. Dieser ganzheitliche Gesetzentwurf wurde von der Mehrheit abgelehnt. Man setzte bei der Finanzierung der Altenpflegeausbildung auf ein Umlageverfahren und machte eine heftige Bauchlandung. Verschiedene Verwaltungsgerichte haben die Verfassungsmäßigkeit bereits vor Jahren in Zweifel gezogen. Daraufhin wurde 1999 das erst 1997 beschlossene Gesetz wieder ausgesetzt. Das nennt man Nachhaltigkeit in der Politik.

Die Landesregierung hat mit dem System der Direktabrechnung bezahlter Ausbildungsvergütung reagiert. Bei diesem Verfahren ist sicherlich zu prüfen, ob Einrichtungen, die Ausbildungsplätze in der Altenpflege anbieten, benachteiligt werden. Sie müssen mit höheren Pflegesätzen am Markt agieren. Es scheint aber ein Verfahren zu sein, das auf freiwilligen Elementen basierend bei den Ausbildungsbetrieben durchaus auf Akzeptanz stößt. Statt nun Ruhe zu geben – Ruhe und Beständigkeit muss in der Altenpflegeausbildung endlich einziehen –, legt man uns erneut die Aussetzung des leidigen Umlageverfahrens um zwei weitere Jahre vor. Was soll das bringen außer Unsicherheit?

Hieraus lässt sich auch der Schluss ziehen, dass die Landesregierung ihre Vorstellung von einer umlagefinanzierten Altenpflegeausbildung noch nicht aufgegeben hat. Dies ist ein Irrweg. Frau Ministerin, mit Rechthaberei wie Ihr Vorgänger kommen Sie hier nicht weiter. Im Übrigen ist nicht Recht haben wichtig, sondern Erfolg haben. Diesen Erfolg hätten Sie, wenn Sie sich von dem Gedanken einer generellen Ausbildungsumlage trennen würden. Mich wundert, dass die FDP nicht mehr Dampf macht.

Frau Ministerin, gehen Sie nicht den Weg Ihres Vorgängers. Setzen Sie auf die eigene Kraft. Die Altenpflegeausbildung braucht Sicherheit, Konsens und Perspektiven und nicht Ideologie und Ungewissheit. Lassen Sie die Pflegeeinrichtungen nicht im Stich. Die Leidtragenden sind die Altenpflegeschüler und -schülerinnen. Trotz der steigenden Zahl der Heimplätze bleibt die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege knapp konstant. Hier sind Engpässe mittelfristig vorprogrammiert.