Protocol of the Session on March 14, 2002

(Heiterkeit bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Redmer hat schon darauf hingewiesen, dass es natürlich auch eine Generationenfrage ist, ob jemand einen PC benutzt oder nicht. Leider können wir niemanden dazu zwingen, mit modernen IT-Mitteln zu arbeiten. Damit haben wir natürlich noch Effizienzreserven für die nächsten Jahre.

Die Einrichtung des elektronischen Grundbuchs soll fortgesetzt und vollendet werden. Nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion sollte in diesem Bereich auch eine Vernetzung mit den Katasterämtern erfolgen, um weitere Synergien im Verwaltungsbereich zu erreichen. Wir begrüßen darüber hinaus die Investition von 1 Million Euro für den Beginn der Einführung des elektronischen Handelsregisters. Meine Damen und Herren, auch dies ist eine Effizienzsteigerung, die natürlich auch einmal zu Einsparungen im Personalbereich führen muss.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Frau Kollegin Kohnle-Gros, wir können nicht immer mehr in die Informationstechnologie bei gleichem Pers onalstand investieren. Wir müssen uns dann überlegen, ob diese Investitionen sinnvoll sind.

(Beifall der FDP und der SPD)

Wir erwarten bei Einführung des elektronischen Handelsregisters, dass Verwaltungsvorgänge schneller und effizienter bearbeitet werden können. Wir wollen nicht verschweigen, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit noch nicht mit modernen Personalcomputern ausgestattet wurde. Daher wäre es sinnvoll, wenn der Justizminister überprüfen könnte, ob durch Haushaltsumschichtungen der geplante Neubeginn im Jahr 2004 teilweise auf das Jahr 2003 vorgezogen werden könnte.

(Beifall der FDP)

Die im Haushalt des Justizministeriums vorgesehene Rückführung der Personalausgaben von jährlich rund 2,5 Millionen Euro bedeutet einen Abbau von rund 70 Zahlfällen pro Haushaltsjahr. Wie uns der Justizminister im Ausschuss versichert hat, werden die Einsparungen mit den Gerichtspräsidenten erörtert und möglichst einvernehmlich durchgeführt.

Herr Kollege Baldauf, Sie haben in Ihrem Beitrag beklagt, es sei nicht gesagt worden, wo eingespart werden soll. Aber Sie waren doch im Ausschuss dabei, als der Minister sagte, er wolle dies einvernehmlich mit den Betroffenen regeln. Es ist doch nicht sinnvoll, von sich aus Einsparungen an bestimmten Haushaltsstellen vorzunehmen, wenn sich später herausstellt, dass es an einer anderen Stelle viel besser gewesen wäre.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Besser ist das nirgendwo!)

Deshalb ist der Weg, zunächst mit den Betroffenen zu sprechen und dann die Einsparungen zu realisieren, den der Justizminister gehen möchte, der richtige Weg.

Die FDP-Landtagsfraktion regt an, dass auch die Justizverwaltung überlegt, inwieweit sie ihre den Justizvollzugsanstalten angeschlossenen „Wirtschaftsbetriebe“ effizienter und flexibler gestalten kann. Wir regen deshalb an zu prüfen, ob nicht bei der Justizverwaltung ein Landesbetrieb für alle Justizvollzugsanstalten oder für einzelne Justizvollzugsanstalten gegründet werden könnte, damit die Anforderungen an die „Betriebe“ der Justizvollzugsanstalten besser und flexibler erledigt werden können.

Wir haben bei dem Besuch der Strafvollzugskommission in der JVA Wittlich gehört, dass es manchmal aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben schwierig ist, Material zu beschaffen, um Aufträge ausführen zu können. Wir meinen, dass die Schaffung eines Landesbetriebs eine Möglichkeit wäre, mehr Flexibilität in diesen Bereich zu bringen.

Zusammenfassend möchte ich für die FDP-Fraktion festhalten: Der vor uns liegende Doppelhaushalt für den Justizbereich setzt Schwerpunkte im Bereich der Justizvollzugsanstalten, aber auch in den Bereichen der Gerichtsbarkeit. Die FDP-Fraktion ist froh, dass durch die Verbesserung der Sicherheitstechnik und der geplanten Umbaumaßnahmen unsere Justizvollzugsanstalten noch sicherer werden. Dieser Weg muss auch in den folgenden Jahren kontinuierlich fortgesetzt werden.

In der Justizverwaltung erwarten wir, dass in Zukunft jeder Amtsrichter, jeder Staatsanwalt und jede/jeder Justizangestellte die modernen Informationstechnologien nicht nur nutzen kann, sondern auch nutzt. Bei immer knapper werdenden Haushaltsmitteln müssen alle Effizienzreserven in der Justizverwaltung soweit wie möglich ausgeschöpft werden.

Mit fast 70 % der Personalausgaben ist der Justizhaushalt ein klassischer Personalhaushalt, dessen Ausgaben zwar nahezu ausschließlich durch gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen bestimmt werden und dessen Gestaltungsmöglichkeiten äußerst gering sind, sie aber trotzdem im größtmöglichen Umfang ausgenutzt werden müssen.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, was mich als neuer Abgeordneter in diesem Bereich fasziniert hat. Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro werden für Gutachten aufgewendet. Ich habe den Justizminister einmal gefragt, ob jedes Gutachten notwendig sei und ob dort

nicht ebenfalls Einsparungen möglich seien. Er sagte mir, die Vergabe von Gutachten beschließen die Gerichte in ihrer Unabhängigkeit. Ob dieser Betrag für Gutachten ausreicht, wissen wir noch nicht einmal.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen haben natürlich diejenigen, die solche Gutachten beantragen, auch eine hohe Verantwortung. Manchmal gibt es Dinge, die man unter Umständen durch gezieltere Beauftragung effizienter in Gutachten erledigen könnte.

(Dr. Schiffmann, SPD: Wenn es der Rechtspflege dient!)

Herr Kollege Dr. Schiffmann, wir haben dort keinerlei Einfluss. Die Gerichte sind unabhängig. Deswegen ist es schwierig, bei Gutachten unter Umständen Sparmaßnahmen anzuregen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dröscher.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Redmer hat bereits angekündigt, dass ich noch einige Worte zum Strafvollzug sagen möchte.

Auch der Haushalt des Justizministers muss, wie wir alle festgestellt haben, einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts leisten. Umso bemerkenswerter ist allerdings die Tatsache, dass mit dem Strafvollzug ein Bereich, der sonst nur Schlagzeilen macht, wenn es wieder einmal eine spektakuläre Entweichung gegeben hat, finanziell sogar gestärkt wird.

Wer sich näher mit der Realität des Strafvollzugs beschäftigt – heute Abend haben wir schon einige Bemerkungen zur Strafvollzugskommission gehört –, weiß, dass das auch notwendig ist. Überbelegte Einrichtungen, sich verändernde Aufgaben, hohe Belastungen der Bediensteten sind eine Entwicklung, der wir begegnen müssen und in diesem Haushalt auch begegnet sind. Die Landesregierung hat das sowohl bei den Investitionen als auch beim Personal in diesem Haushalt berücksichtigt. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Schwerpunktbildung, auf die ich im Folgenden noch in einigen Punkten eingehen werde.

Umfangreiche bauliche Maßnahmen sind vor allem zur Optimierung der Sicherheit unserer Vollzugsanstalten geplant. Dies wurde eben schon erwähnt. Darüber hinaus werden neue Haftplätze in Wittlich, Diez, Schifferstadt und Zweibrücken geschaffen. Zusammen mit der Entlastung durch den Neubau in Rohrbach kann damit der anhaltenden Überbelegung begegnet werden. Mit

telfristig werden wir eine Kapazität von ca. 4.000 Haftplätzen erreicht haben.

Weitere Mittel sind für den Ausbau der EDV-Ausstattung vorgesehen. Hier begrüßen wir, dass aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch unter dem Gesichtspunkt der Zusammenarbeit und Vernetzung auf Erfahrungen in anderen Bundesländern zurückgegriffen wird.

Einen Schwerpunkt setzen wir in diesem Doppelhaushalt beim Personal. Der mittlere Strafvollzugsdienst wird in den Haushaltsjahren 2002 und 2003 mit insgesamt 150 Stellen aufgestockt. Dazu kommen zusätzliche Stellen für den sozialtherapeutischen Dienst und sonstige Vollzugsaufgaben.

Ab dem 1. April werden wir den Anwärtersonderzuschlag wieder einführen. Das halte ich für sehr wichtig, um auch lebenserfahrenen Anwärtern die Gelegenheit zu geben, in diesen Beruf zu gehen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Bei unseren Besuchen haben wir erfahren, diese Ausbildung muss wieder attraktiver werden. Eben wurde schon angedeutet, die Beförderungssituation wurde ebenfalls verbessert, wodurch der Stau abgebaut werden kann, den es zugegebenermaßen gibt. Damit tragen wir auch einer Entwicklung Rechnung, die sich zunehmend abzeichnet. Der Dienst in unseren Vollzugseinrichtungen ist schwieriger geworden. Weitgehend unbemerkt haben sich neue Belastungen und Herausforderungen entwikkelt. Gespräche mit Vertretern der Bediensteten haben das unserer Fraktion und bei den Besuchen der Strafvollzugskommission auch interfraktionell sehr deutlich gemacht.

Ich zitiere: „Eine neue Dimension von Gewalt, Drogenmissbrauch und Unterdrückung“. So wird von den Mitarbeitern die Problematik einer Subkultur beschrieben, der sich vor allem junge Gefangene, die zu uns aus den ehemaligen Länder der Sowjetunion gekommen sind, aus eigener Kraft nicht entziehen können. Da ist eine ganz schwierige Situation, die wir kennen gelernt haben. Das macht zunächst einmal ratlos. Patentrezepte wird es aber nicht geben. Als ich Herrn Baldauf zugehört habe und er von dem laxen Umgang mit den Häftlingen gesprochen hat, da dachte ich: Oje, was kommt da auf uns zu. – Aber diese Patentrezepte greifen auch nicht.

Wir müssen diesen Herausforderungen allerdings begegnen und den Beschäftigten im Strafvollzug dabei helfen, dies zu meistern. Unsere Fraktion ist der Überzeugung, dass die in diesem Haushalt vorgesehenen Schwerpunkte ein wichtiger Schritt in diese richtige Richtung sind.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es spricht Herr Justizminister Mertin.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Einzelplan 05 für die Justiz trägt den derzeitigen schwierigen Rahmenbedingungen in angemessener Weise Rechnung. Die finanziellen Rahmenbedingungen, unter denen dieser Haushalt aufzustellen ist, sind für die gesamte Gesellschaft schwierig, aber auch für die Justiz. Die Gerichte sprechen ihre Urteile im Namen des Volkes, aber die Justiz steht nicht außerhalb des Volkes und hat damit auch ihren Beitrag zu leisten, um diese schwierige finanzielle Situation zu meistern.

Das wird nicht einfach sein. Es wird vieler Überzeugungsarbeit auch innerhalb der Justiz bei den Mitarbeitern bedürfen, um diese Sparanstrengungen letztlich zu erbringen. Aber sie sind unausweichlich, wenn wir auch im Interesse unserer Kinder den Haushalt sanieren wollen. Wir müssen auch an künftige Generationen denken und insoweit dafür Sorge tragen, dass ihnen ein gewisser finanzieller Spielraum bleibt. Ich denke, das ist einsichtig.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, dabei kommen wir nicht daran vorbei, beim Personal zu sparen. Herr Kollege Baldauf, wenn Sie allerdings sagen, der Zustand der rheinland-pfälzischen Justiz sei unbefriedigend, dann kann ich das von den Ergebnissen der Leistungen der Mitarbeiter so nicht unterschreiben.

(Beifall bei FDP und SPD)

Sie lassen sich im bundesweiten Vergleich durchaus sehen. Dies zeugt davon, dass wir gute und motivierte Mitarbeiter haben, die diese Leistungen erbringen.

Sie haben einige Punkte angesprochen, die problem atisch sein können. Das konzediere ich gerne, zum Beispiel das Problem des Betreuungsrechts. Dies sehe ich auch. Es ist für uns angesichts der Steigerungsraten, die alle Bundesländer, nicht nur Rheinland-Pfalz, verzeichnen, nicht abzusehen. Es ist für den nächsten Doppelhaushalt kaum abzuschätzen, in welcher Weise wir letztlich durch diese Fälle, die an uns herangetragen werden, belastet werden.

Im letzten Jahr hatte ich das Vergnügen, im Bundestag zu sein und im Rechtsausschuss als Vorsitzender der Justizministerkonferenz zu diesem Thema zu sprechen. Als ich nach Hause fuhr, war meine Illusion, dass sich durch bundesrechtliche Änderungen der Vorgaben etwas ändern würde, gleich null. Keine einzige Partei, auch meine eigene nicht, zeigte Bereitschaft, den Forderungen der Ländern entgegenzukommen. Insofern wird es noch einiger Überzeugungsarbeit bedürfen, um auf Bundesebene Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erreichen.

Sie haben die Gerichtsvollzieher angesprochen und forderten uns auf, zusätzliche Stellen zu schaffen. Die Belastung der Gerichtsvollzieher ist hoch, das wissen wir. Wir haben aber in den letzten Jahren 41 zusätzliche Stellen geschaffen. Vor diesem Hintergrund ist es bei

der derzeitigen Haushaltssituation leider nicht möglich, noch einmal draufzusatteln. Insofern müssen wir uns nach der Decke strecken und diese finanziell schwierige Phase, die das Land durchlaufen muss, meistern, indem wir die vorhandenen Ressourcen so effizient wie nur möglich einsetzen. Dies wollen wir auch in den anderen Zweigen der Justiz tun, wo die Stellen, die abzubauen sind, abgebaut werden müssen. Dies kann man aber nur mit dem Personal machen und nicht, indem man es von oben nur anordnet. Deswegen werden wir dies in Abstimmung mit den Chefpräsidenten und Generalstaatsanwaltschaften vornehmen. Wir werden es so schonend wie nur möglich durchführen, um auch künftig eine leistungsfähige Justiz gewährleisten zu können.