Protocol of the Session on January 23, 2002

Ich komme zu einem weiteren Einwand. Professor Dr. Dr. Bock hat bei der Veranstaltung sehr deutlich gesagt, übereilte und maßlose Reaktionen der Kriminalpolitik auf teils durch Medienhysterie erst erzeugte, jedenfalls weit übertriebene Sicherheitsbedürfnisse in der Bevölkerung, drohen den Strafvollzug zu paralysieren. Das war ein Zitat. Er warnt ausdrücklich davor, mit immer neuen politischen Initiativen und Vorgaben die schon jetzt sehr schwierige Aufgabe des Strafvollzugs noch mehr zu belasten.

Meine Damen und Herren von der CDU, eines hat er uns Politikern ganz deutlich ins Stammbuch geschrieben. Er hat gesagt, viel größere Probleme als mit der Überbelegung, mit der Auskunftspflicht, mit dem Drogenproblem, mit der schwierigen Zusammensetzung der Strafgefangenen machen den Vollzugsanstalten die Irritationen vonseiten der Kriminalpolitik. Etwas später sagte er noch einmal, vor allen Dingen wirken die Reaktionen der Kriminalpolitik auf die Mitarbeiter demotivierend. Wir sollten uns wirklich sehr genau überlegen, ob wir mit diesem Einzelvorstoß in Rheinland-Pfalz diesen Irritationen durch die Kriminalpolitik, die beklagt wurden, weiter das Wort reden.

Ich denke, das Problem ist erkannt. Wir wissen aber noch lange nicht, wie wir diagnostisch und politisch damit umgehen sollen. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben schon das letzte Mal dafür plädiert, dass wir abwarten, was von dieser Gruppe herausgefunden und wie das Ganze in Zusammenhang mit anderen Gesetzen im Strafvollzug gesetzt wird. Das ist auch noch nicht geklärt. Wir haben sehr deutlich gesagt, wir wollen es auf Bundesebene regeln. Das ist sehr viel angemessener. Solange es noch nicht so weit ist, können wir in Rheinland-Pfalz noch sehr viel tun.

Wir können viel tun, um Sexualstraftäter in den Strafvollzugsanstalten viel intensiver auf die Rückkehr in die Freiheit vorzubereiten und damit die Rückfallquote von Gewalttätern und Sexualstraftätern zu minimieren. Es müssen mehr Therapieangebote im Strafvollzug gemacht werden. Das gilt vor allem für Alkoholabhängige, weil gerade die Gewalt und besonders die sexuelle Gewalt oft im Zusammenhang mit Alkoholproblemen steht. In der Veranstaltung wurde auch angesprochen, dass der Übergang vom Strafvollzug in die Freiheit von einem richtigen Netzwerk von Nachsorgeeinrichtungen begleitet werden muss. Es gibt viele Dinge, die wir im Land machen können. Das können wir auch in den Haushaltsberatungen machen.

Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließen uns deshalb dem Antrag von SPD und FDP an, dass wir die Initiative auf Bundesebene abwarten, begleiten und im Land erst einmal nicht vorpreschen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Creutzmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, in diesem hohen Hause besteht über die Fraktionsgrenzen hinweg dahin gehend Konsens, dass alles getan werden muss, um die Bevölkerung und insbesondere unsere Kinder vor Sexualstraftätern zu schützen. Die FDP-Fraktion teilt deshalb das grundsätzliche Anliegen der CDU-Fraktion, alles auszuschöpfen, um möglichst wenige Sexualstraftaten geschehen zu lassen. Mit dem Gesetz über die Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten Straftätern will die CDUFraktion in Anlehnung an die baden-württembergischen Vorgaben einen besseren Schutz der rheinlandpfälzischen Bevölkerung und insbesondere der in uns erem Bundesland lebenden Kinder vor gefährlichen Sexverbrechern erreichen. Herr Kollege Redmer hat gesagt, der Antrag wäre wörtlich abgeschrieben. Ich habe das nicht nachgeprüft, aber es wird so sein.

Meine Damen und Herren, der Ansatz ist löblich und stößt auch bei der FDP-Fraktion auf breite Zustimmung. Berücksichtigt werden muss, dass zum jetzigen Zeitpunkt einer derartigen gesetzlichen Regelung immer noch erhebliche verfassungsrechtliche Fragen entgegenstehen.

Nach wie vor ungeklärt ist die Frage, ob den Ländern im Bereich des Sexualstrafrechts überhaupt die Gesetzgebungskompetenz zusteht. Gleiches gilt für die Frage, ob es überhaupt möglich ist, dass eine Art Vorbeugehaft für ein Verhalten, das weit unterhalb der Schwelle einer Straftat anzusiedeln ist, auf der Basis des Polizeirechts geregelt werden kann. Bevor diese Fragen nicht geklärt worden sind, wird die FDP-Fraktion den beabsichtigten Gesetzesinitiativen nicht zustimmen. Dies möchte ich für die FDP-Fraktion schon zu Beginn meiner Rede deutlich machen.

Meine Damen und Herren, derzeit befasst sich auf Bundesebene der Strafrechtsausschuss mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung. Außerdem sind Verfassungsbeschwerden anhängig, die sich ebenfalls auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit derartiger Anordnungen beziehen. Sowohl mit dem Ergebnis der Prüfung auf Bundesebene als auch – Frau Kollegin Kohnle-Gros – mit den Entscheidungen zu den anhängigen Verfassungsbeschwerden ist voraussichtlich in den nächsten Monaten zu rechnen. Herr Kollege Redmer hat es betont, wir hatten angeboten gehabt, diese Frage noch ein oder zwei Monate hinauszuschieben, um Klarheit zu bekommen. Dazu waren Sie im Rechtsausschuss nicht bereit, Frau Kollegin Kohnle-Gros. Deshalb erachtet es die FDP-Fraktion für sinnvoll, zunächst den Bericht des Strafrechtsausschusses einschließlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, um dann eine praktikable Lösung, die zum einen allen Interessen gerecht wird, zum anderen aber auch die verfassungsrechtlichen Bedenken berücksichtigt, zu entwickeln.

In diese Entscheidung muss selbstverständlich dann auch der von Baden-Württemberg eingeschlagene Weg einer Änderung des Polizeirechts einbezogen werden, meine Damen und Herren. Aber wir würden es begrüßen – ich sage das ganz offen –, wenn wir zu einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene kämen, weil es mit dem Polizeirecht sehr problematisch ist. Frau Kollegin Kohnle-Gros, Sie wissen das auch.

Meine Damen und Herren, bis dahin steht der Justiz auch heute schon ein breites gesetzliches Instrumentarium zur notwendigen Reaktion auf Sexualdelikte und andere gefährliche Straftaten zur Verfügung. Dieses geltende Recht muss bei Sexualstraftätern weiterhin wie bislang durch die Verhängung hoher Freiheitsstrafen konsequent in der gerichtlichen Praxis umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, wir wissen, dass dies auch geschieht. Inwieweit über das geltende Recht hinaus im Bereich des Sexualstrafrechts noch Gesetzeslücken bestehen, die es selbstverständlich zu schließen gibt, wird sicherlich der Bericht der auf Bundesebene eingerichteten Arbeitsgruppe aufzeigen, sehr geehrte Frau Kollegin Kohnle-Gros. Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen und die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden konnten, wird sich die FDP-Fraktion konstruktiv mit der Frage auseinander setzen, ob und wie das derzeitige Sexualstrafrecht weiterentwickelt werden kann. Aus diesem Grund wird die FDP-Fraktion den Gesetzentwürfen der CDU-Fraktion nicht zustimmen, sondern dem gemeinsamen Antrag von SPD und FDP.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Ich erteile Herrn Justizminister Mertin das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich glaube, in dem Ziel, die Bürger vor gefährlichen Straftätern, die auch nach Verbüßung der Haft noch so gefährlich sind, dass Fachleute sagen, sie müssten weiterhin verwahrt werden, zu schützen, sind wir uns meines Erachtens alle einig. In diesem Ziel waren sich meine Kolleginnen und Kollegen Justizminister auch auf der Justizministerkonferenz einig, weshalb wir eine Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses gebeten haben, sich mit diesem Komplex zu beschäftigen; denn wenn auch der Kollege Goll in Baden-Württemberg zum Beispiel eine landesrechtliche Regelung geschaffen hat, bleiben viele Fragen, die damit in Zusammenhang stehen, weiterhin problematisch. Das ist zum einen die Frage, wer für dieses Verfahren, das dann angewandt werden muss, in der Gesetzgebung überhaupt zuständig ist. Kann es der Bund, oder müssen es die Länder machen?

Es taucht weiterhin die Frage auf, ob hier nicht gegebenenfalls gegen das grundgesetzliche Verbot der Doppelbestrafung verstoßen würde. Man darf nicht verschwei

gen, dass im Jahr 1998 der Bundesgesetzgeber schon Veränderungen getroffen hat. Es war früher nicht möglich, die Sicherungsverwahrung lebenslänglich zu verhängen. Früher war dies auf höchstens zehn Jahre beschränkt. Der Gesetzgeber hat dies geändert. Einige Gefangene, die kurz vor der Entlassung standen, weil die zehn Jahre vor Ablauf standen, dann aber wegen dieser Gesetzesänderung nicht entlassen wurden, haben zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht angerufen und operieren genau mit dieser Argumentation, dass hier unter Umständen ein Verstoß gegen dieses Verbot der Doppelbestrafung vorliegt.

Wenn Sie ganz sorgfältig in den letzten Wochen einen Fall verfolgt haben, dann werden Sie feststellen, dass Ihr Entwurf genauso wie der Entwurf des Kollegen Goll einen bestimmten Fall auch nicht erfasst. Ihr Entwurf so wie auch die Regelung, die der Kollege Goll in BadenWürttemberg in Gang gesetzt hat, baut in den Voraussetzungen auf die Regelung des Strafgesetzbuchs auf. Da hat man zugegebenermaßen 1998 auch die Voraussetzungen gelockert. Aber bei einem Ersttäter, der nur wegen einer Tat verurteilt wird, ist es nach Bundesrecht nicht zulässig, die Sicherungsverwahrung zu verhängen.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Da gibt es jetzt auch entsprechende Initiativen!)

Genau diesen Fall hat es jetzt beim Kollegen Goll gegeben, und seine Regelung konnte da auch nicht greifen. Er hätte das allerdings konsequenterweise in seinem Polizeirecht vorsehen können, aber er hat sich wohl auch aus verfassungsrechtlichen Gründen sehr eng an die bundesgesetzliche Regelung angehängt. Er verfolgt jetzt das Ziel, eine Änderung des Strafgesetzbuchs herbeizuführen. In dieser Situation ist es meiner Meinung nach eher sinnvoller, einen Weg zu verfolgen, der es uns ermöglichen könnte, diese Dinge auf Bundesebene zu regeln, ohne dass wir Schwierigkeiten damit hätten, gegebenenfalls gegen dieses Verbot der Doppelbestrafung zu verstoßen, und auch substanzieller abzusichern, dass die Bundeskompetenz gegeben ist. Da erscheint mir der Weg, sich dies bereits im Strafurteil vorzubehalten, wie zum Beispiel bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt, als der eher geeignete Königsweg bei dieser Angelegenheit, weil dann erstens der Strafrichter bereits bei der Verurteilung diesen Vorbehalt macht und damit der Zusammenhang mit der Straftat hergestellt wird. Man kann dann zweitens im Lauf der Haftzeit genau verfolgen, ob die Entwicklung des Gefangenen so ist, dass dieser Vorbehalt nicht verwirklicht werden muss. Man hätte bei diesem Weg auch sichergestellt, dass das Verbot der Doppelbestrafung eher nicht greift.

Insofern erschiene mir ein solcher Weg sinnvoller. Daher plädiere ich auch dafür, im Moment noch keine Entscheidung zu treffen, bis die Untersuchungen, die sich mit diesen möglichen Konstellationen auseinander setzen, abgeschlossen sind, um dann vielleicht gemeinsam einen Weg beschreiten zu können, der zum Ziel führt. Dieses Ziel verfolgen wir alle gemeinsam. Dass eine solche Gemeinschaft vielleicht auch herstellbar ist, ergibt sich aus einer Presseerklärung des Kollegen Wagner aus Hessen, der angedeutet hat, dass er einen solchen Weg auch beschreiten könnte, wenn er denn so käme, und die Frage der Altfälle ließe sich vielleicht auch mit

einer Übergangsregelung lösen. Von daher meine ich, für die Landesregierung sprechend, dass es sinnvoller wäre, diese Untersuchungen und diese Beratungen abzuwarten und dann auf Bundesebene eine für alle Bundesländer einheitlich geltende Regelung zu treffen, die vielleicht auch Lücken, die Ihr Gesetzentwurf auch noch aufweist, mit abdecken könnte.

(Beifall der FDP und SPD)

Für die CDU-Fraktion spricht noch einmal die Abgeordnete Frau Kohnle-Gros.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch zwei Bemerkungen machen. Herr Kollege von der SPD, – –

(Pörksen, SPD: Redmer heißt er!)

Redmer; danke schön, Herr Pörksen.

entweder wollten Sie das Ganze nicht verstehen, oder Sie haben sich absichtlich sehr ungeschickt angestellt. Das muss ich Ihnen schon sagen. Sie haben von Dingen geredet, um die es in diesem Gesetzentwurf und in dem Antrag überhaupt nicht geht. Erstens einmal steht nirgends, dass es uns nur um Sexualstraftäter geht, damit das auch einmal klar ist. Es geht gleichm äßig um alle einsitzenden Strafgefangenen, die aufgrund ihrer Entwicklung, die dann während des Strafvollzugs beobachtet wird, ganz deutlich machen, dass sie eigentlich für ein Leben in der Öffentlichkeit nicht geeignet sind, weil sie eine Gefahr für einen einzelnen Menschen oder für die gesamte Menschheit darstellen. Das ist unser Anliegen.

Es geht immer nur um Menschen, die schon für ihre Tat bestraft sind. Herr Minister, deswegen bin ich eigentlich nicht der Meinung, dass es sich hier um eine Doppelbestrafung handeln kann. Bestrafung kann es dann wohl nicht mehr geben. Die Freiheit wird in der Tat entzogen, aber nicht aufgrund einer Straftat, die er im Gefängnis begangen hat oder auf anderem Weg, sondern es wird festgestellt, dass er die Therapie, die er eigentlich während des Strafvollzugs hätte mitmachen sollen und mit der er dann auch resozialisiert worden wäre und wieder für das Leben in der Freiheit vorbereitet worden wäre und damit auch keine Gefahr mehr darstellt, eben nicht mitgemacht hat.

Das wissen Sie genau. Es geht um Menschen – ich sage dies jetzt einmal sehr flapsig –, die nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden sollten. Das ist ein konkreter Punkt. Darum geht es. Das wird dann auch so festgestellt. Es geht nicht um eine Bestrafung, sondern es geht darum, dass sie dann auch im Weg des Polizeirechts nicht in die Freiheit zurückgehen können, um keine Gefahr darzustellen. Deswegen will ich es nicht gern hören, dass wir jemand doppelt bestrafen wollen;

denn das wäre in der Tat verfassungsrechtlich nicht gut möglich.

Ich denke, das war noch einmal nötig.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Redmer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau KohnleGros hat die Problematik der Doppelbestrafung nicht so ganz verstanden. Das hat man an ihrem ersten Redebeitrag schon gemerkt, als sie uns weismachen wollte, in Berlin werde genau das gemacht, was uns die CDU als Antrag auf den Tisch legt; denn dort ist genau der Vorbehalt enthalten, in dem im Moment in Berlin überlegt wird, dass das Gericht bei seiner ersten Entscheidung bereits den Vorbehalt macht, der Täter kann unter Umständen hinterher noch in Sicherungsverwahrung hineinkommen. Das ist qualitativ etwas völlig anderes, als wenn ich einen als Ersttäter verurteile, warte das Ende seiner Haftzeit ab, stelle dann fest, es sind im Vollzug irgendwelche Feststellungen gemacht worden, die meiner Meinung nach die Sicherungsverwahrung begründen, und mache dann, egal in welchem Gremium – einem Richterkollegium oder wie auch immer – quasi eine zweite Entscheidung, auf der ich dann die Sicherungsverwahrung aufbaue.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Das ist die Problematik der doppelten Bestrafung, die Sie nicht sehen wollen oder nicht sehen können und die in Berlin sehr wohl gesehen wird. Deshalb da die Hürde: Schon im Urteil muss der Vorbehalt enthalten sein. Dann kommen Sie nämlich nicht zu zwei Strafen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 14/260 –. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses empfiehlt Ablehnung. Wir können daher über den Gesetzentwurf unmittelbar abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/185 –, da die Beschlussempfehlung ebenfalls die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag der Fraktion der CDU ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/257 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 14/502 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses – Drucksache 14/598 –

Ich erteile der Berichterstatterin, der Abgeordneten Frau Ise Thomas, das Wort.