Protocol of the Session on December 14, 2001

(Anheuser, CDU: Die Landkreise!)

Ich will Ihnen nur einige Zahlen nennen, Stand 30. November dieses Jahres: Im Vergleich zum Vorjahr ist bei uns im Land der Landesanteil an der Körperschaftsteuer um 79 % gesunken.

(Dr. Altherr, CDU: Das liegt an der Regierung!)

Natürlich ist, weil das insoweit eine kommunizierende Röhre ist, das Aufkommen aus der Kapitalertragsteuer angestiegen, sodass wir es per Saldo mit einem Einnahmeneinbruch in der Größenordnung von 33 % zu tun haben oder, in absoluten Beträgen ausgedrückt, allein 687 Millionen DM weniger Einnahmen Landesanteil in den ersten elf Monaten dieses Jahres gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum haben.

(Billen, CDU: Aber einen Nachtrags- haushalt brauchen wir dafür keinen!)

Machen Sie sich mit solchen Zwischenrufen ruhig weiter lächerlich.

Meine Damen und Herren, was die prognostizierte Gewerbesteuereinnahme für 2001 und auch für 2002 im Zusammenhang mit der regionalisierten Steuerschät

zung angeht, bin ich davon überzeugt, dass die Prognose für die rheinland-pfälzischen Kommunen unterzeichnet ist, dass die tatsächliche Entwicklung besser sein wird als die Vorhersage, weil der Prognose die IstEinnahmen des ersten Halbjahrs 2001 zugrunde liegen, wir es aber in Rheinland-Pfalz im dritten Quartal mit einer zum Bundesdurchschnitt dramatisch gegenläufigen Entwicklung zu tun haben. Im dritten Quartal haben wir bundesweit bei der Gewerbesteuer einen Einbruch von gut 16 %, während wir in Rheinland-Pfalz einen Anstieg um gut 8 % hatten.

Deswegen sage ich, auch im Zusammenhang mit der Diskussion um die Veränderung der Gewerbesteuerumlage, man kann eine kurzfristige, eine unterjährige Entwicklung gar nicht zum Maßstab politischer Entscheidungen machen.

Meine Damen und Herren, deswegen will ich gern noch eine Anmerkung zu dem Vermittlungsergebnis der vorletzten Nacht machen.

Herr Bracht, irgendwann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie eine zu zaghafte Steuerreform beklagen oder die Folgen, die sich daraus ergeben. Irgendwann muss man sich entscheiden.

(Beifall der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Ja, davon spreche ich.

Zu dem, was jetzt gemacht worden ist, dazu hatte der Bundestag, übrigens auch der Bundesrat, bereits bei der Verabschiedung der Unternehmensteuerreform im vergangenen Jahr die Bundesregierung beauftragt, bis zum 31. März dieses Jahres einen Erfahrungsbericht und einen Einschätzungsbericht vorzulegen.

Er hat vorgelegen, und daraus sind jetzt die richtigen Konsequenzen gezogen worden. Ich bleibe dabei, dass das, was in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch im Vermittlungsausschuss beschlossen worden ist, für die mittelständische Wirtschaft der Durchbruch ist. Die einzige Unebenheit, die es bei der Unternehmensteuerreform noch zulasten der Personengesellschaften und zugunsten der Kapitalgesellschaften gegeben hat, ist nunmehr bereinigt.

Meine letzte Anmerkung in diesem Zusammenhang: Ich stimme zu – darauf habe ich auch bei der Einbringung des Haushalts vorgestern hingewiesen –, dass wir eine Gemeindefinanzreform brauchen, die möglichst weit in die Zukunft hinein trägt, so wie es mit der letzten großen Reform im Jahr 1969 gewesen ist. Das war das letzte große Reformwerk der großen Koalition in Bonn. Deshalb benötigen wir diese Reform.

Allerdings muss ich eine Mahnung dazu aussprechen. Wir haben heute ein Gewerbesteueraufkommen in der Größenordnung von rund 50 Milliarden DM; es ist etwas mehr, aber in dieser Größenordnung bewegen wir uns. Wer die Abschaffung der Gewerbesteuer fordert, obwohl sie für die Personengesellschaften und Einzelunternehmen durch die Verrechnungsmöglichkeit, die geschaffen worden ist, faktisch bereits abgeschafft worden ist, je

denfalls als Belastung der Betriebe – zum Teil wird das auch überkompensiert –, muss natürlich sagen, an welcher Stelle er die Kompensation schaffen will.

Wenn man es an der Umsatzsteuer festmachen will, würden das drei Punkte Umsatzsteuer bedeuten. Ich nenne die Größenordnung, um deutlich zu machen, vor welchem Problem wir stehen, damit wir bei der Diskussion die Maßstäbe nicht aus den Augen verlieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Marz das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei dem, was der Herr Finanzminister vorhin in seiner Rede gesagt hat, ist mir deutlich geworden, was Herr Kollege Ramsauer meinte, als er gesagt hat, dieses Land habe den Kommunen finanzpolitisch vieles zu bieten. Das Land hat den Kommunen in der Tat viel zu bieten.

Angesichts der Tatsache, dass es vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz sehr schlecht geht, sagt der Finanzm inister: Alles wird gut. – Darüber hinaus hat er geäußert: In diesem Jahr haben die Kommunen Probleme in Rheinland-Pfalz. – Welch eine Verharmlosung, Herr Minister. Wo leben Sie eigentlich?

Die Diskussion hat gezeigt, dass es wichtig ist, sich im Zusammenhang mit der Diskussion über die Gewerbesteuer nicht auf dieses Thema begrenzen zu lassen. Das führt auf der einen Seite zu Gejammer, auf der anderen Seite zu Ausweichmanövern und zu allgemeinen Bekenntnissen für eine Gemeindefinanzreform, wobei fast alle die Ausführungen schuldig geblieben sind, wie das konkret laufen soll.

Ich weise darauf hin, dass Veränderungen in Bezug auf die Gewerbesteuer nichts an der Finanzsituation der Gemeinden ändern.

Ein letzter Hinweis: Bei all dem, was in der Diskussion ist, was Hoffnungen in Bezug auf die Kommunen angeht, was die Änderungen bei der Gewerbesteuerumlage angeht, handelt es sich selbst bei optimistischsten Annahmen um Beträge, die noch nicht einmal das auffangen würden, was diese Landesregierung allein im nächsten Jahr den rheinland-pfälzischen Kommunen wegnehmen wird.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende dieser Aktuellen Stunde.

(Jullien, CDU: Es ist keine Redezeit mehr vorhanden!)

Richtig, es ist keine Redezeit mehr vorhanden.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Neuorganisation der Straßenund Verkehrsverwaltung Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/357 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 14/510 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/541 –

Das Wort hat der Herr Berichterstatter, Herr Dr. Gölter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Neuorganisation der Straßen- und Verkehrsverwaltung Rheinland-Pfalz – Drucksache 14/357 – vom 16. Oktober 2001 ist nach der ersten Lesung am 17. Oktober an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und darüber hinaus an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr kam es in der Sitzung am 25. Oktober zu einer ersten Beratung, in der zwischen den Fraktionen Einvernehmen bezüglich des weiteren Vorgehens hergestellt wurde. Zu dem Einvernehmen gehörte nicht nur die Einigung auf eine Anhörung am 27. November, sondern auch die einvernehmliche Bitte aller Fraktionen, die Landesregierung möge dem federführenden Ausschuss wie den mitberatenden Ausschüssen weitere Erläuterungen zur Verfügung stellen, da der genannte Gesetzentwurf im Grunde nur den Errichtungsbeschluss eines Landesbetriebs und Rechtskonsequenzen für eine Reihe von Landesgesetzen enthält. Bezüglich der Einzelheiten der Errichtung, vor allem bezüglich der Finanzierung von Betrieb und Investitionen, sind dem Gesetzentwurf zwangsläufig keine Einzelheiten zu entnehmen.

Nachdem die Landesregierung im Ausschuss zunächst gezögert hat, weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen, hat sie sich dem einhelligen Petitum des Ausschusses angeschlossen. Mit Datum vom 23. Oktober 2001 – Vorlage 14/339 – ist der Entwurf der Organisationsverfügung für den Landesbetrieb zur Verfügung gestellt worden und mit Datum vom 2. November 2001 – Vorlage 14/410 – ein ausführlicher Vermerk über die Konzeption und Details der Umsetzung.

Sämtliche Unterlagen – Gesetzentwurf, Entwurf der Organisationsverfügung und Darstellung der Konzeption – sind nicht nur den Abgeordneten der drei genannten Ausschüsse, sondern auch allen Sachverständigen zugeleitet worden, die zu der Anhörung am 27. November geladen waren.

Der federführende Ausschuss hat unter Mitwirkung des Haushalts- und Finanzausschusses am 27. November eine fünfstündige Anhörung durchgeführt. Die Anhörung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Sachverständigen haben sich in der Mehrheit für die Einrichtung eines solchen Landesbetriebs ausgesprochen. Sachverständige haben, vor allem der Vertreter der KPMG und der Leiter des entsprechenden Landesbetriebs in Nordrhein-Westfalen, darauf hingewiesen, dass Umstellung und Einführung einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen und mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein werden.

Darüber hinaus ist vor allem seitens des Präsidenten des rheinland-pfälzischen Rechnungshofs der Umfang der Kreditaufnahme und die Vereinbarung mit der Landesverfassung in den Vordergrund gestellt worden.

Dank einer außergewöhnlichen Leistung des Stenographischen Dienstes, für die ich mich sowohl als Berichterstatter als auch als Ausschussvorsitzender sehr herzlich bedanke,

(Beifall im Hause)

stand das Protokoll der Anhörung am 4. Dezember zur Verfügung, sodass es unter Inkaufnahme eines erheblichen Zeitdrucks möglich war, den Gesetzentwurf in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 6. Dezember zu beraten.

Die Beratung lässt sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: Die Vertreter der Koalitionsfraktionen von SPD und FDP haben den Gesetzentwurf verteidigt. Die Vertreter der CDU-Fraktion haben sich für die Einrichtung eines Landesbetriebs nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen ausgesprochen, jedoch die Übertragung der Straßen auf den Landesbetrieb und die Kreditfähigkeit des Landesbetriebs abgelehnt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat aus einer Reihe von grundsätzlichen und praktischen Bedenken ablehnend votiert.

Innerhalb der Beratungen hat der Entwurf des Wirtschaftsplans, sowohl der Erfolgsplan, als auch der Finanzplan, eine außerordentliche Rolle gespielt.

Die Landesregierung hat im Einzelnen darzulegen versucht, der in der Anhörung erhobene Vorwurf vor allem seitens des Rechnungshofspräsidenten, die Kreditaufnahme sei größer als der Umfang der Investitionen, treffe so nicht zu.

Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass diese Frage auch in der Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses am gleichen Tag, am 6. Dezember, eine zentrale Rolle gespielt hat. Die grundsätzlich wichtige Frage des Verhältnisses von Kreditaufnahme und Investition sollte vor der zweiten