und dritten Lesung im Plenum durch eine Unterrichtung aller Mitglieder des federführenden Ausschusses und der mitberatenden Ausschüsse geklärt werden.
Laut Protokoll der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 6. Dezember hat Minister Bauckhage eine schriftliche Erläuterung des Wirtschaftsplans des Landesbetriebs im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit zugesagt, insbesondere in Bezug auf den Mittelabfluss im Investitionsbereich, die Nettokreditaufnahme und die Erträge.
Meine Damen und Herren, eine solche Erläuterung ist mit der Vorlage 14/601 erfolgt. Aus Gründen der Vollständigkeit halte ich fest, dass diese Vorlage 14/601 nur in Teilen die Zusage der Landesregierung erfüllt hat. Hier sind ausschließlich die Investitionen aufgeführt. Zu allen anderen zugesagten Punkten ist eine Unterrichtung des Ausschusses nicht erfolgt.
Ich bedauere das als Berichterstatter wie als Vorsitzender. Ich bin – wie die Oppositionsfraktionen; ich bin dafür nicht nur gelobt worden – der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen in der Beratung in einem ungewöhnlichen Maß entgegengekommen. Ich bedauere, dass vor diesem Hintergrund die Bereitschaft, das durch eine weitere Information zu beantworten, nicht gegeben war.
Insgesamt ist es so, dass die Bruttoinvestitionen unter Einrechnung aller Planungskosten und Anschaffungen usw. höher als die Ermächtigung zur Kreditaufnahme, aber die eigenfinanzierten Investitionen wesentlich geringer als die Kreditaufnahme sind.
Schlussbemerkung: Der federführende Ausschuss hat dem Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungsfraktionen der SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der einen neuen wesentlichen Einschnitt für die Landesverwaltung bringt, wird dem Parlament extrem kurzfristig vorgelegt und soll, da er bereits am 1. Januar 2002 in Kraft treten soll, heute im Hauruck-Verfahren durchgepeitscht werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, das ist so, wenn Sie sich einmal die Zeitabläufe vor Augen halten.
Meine Damen und Herren, von uns wird es nicht akzeptiert, weil dies wegen der schwerwiegenden Materie nicht angemessen ist.
Die CDU steht jeder plausiblen Bemühung um mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Landesverwaltung offen und positiv gegenüber. Die Errichtung eines Landesbetriebs für die Bereiche der Landesverwaltung, die Investitionen tätigen und entsprechende Planungs- und Managementleistungen erbringen, ist grundsätzlich eine Möglichkeit, wirtschaftliches und kaufmännisches Denken zu verankern und zu vertiefen.
Wir begrüßen daher grundsätzlich die Einrichtung eines Landesbetriebs für Planung, Bau und Unterhaltung der Straßen in Rheinland-Pfalz. Wir lehnen aber die Errichtung eines solchen Landesbetriebs in der jetzt von der Landesregierung und der Koalition vorgesehenen Form ab. Wir haben konkrete Änderungsanträge eingebracht, deren Annahme unsere Bedingung für eine Zustimmung zur Errichtung eines Landesbetriebs für Straßen und Verkehr ist. Wir haben über die Kritik an der Form und den damit verbundenen Zeitdruck hinaus weitere Einwände.
Meine Damen und Herren, es fehlt bis heute die nach dem Haushaltsrecht erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Nachweis tatsächlicher Effizienzgewinne und eine notwendige Gesetzesfolgenabschätzung.
Wir lehnen die Übertragung des Eigentums an den Landesbetrieb und die beabsichtigte Kreditfähigkeit ab. Die Finanzierung des Landesbetriebs sollte unseres Erachtens ausschließlich durch den Landeshaushalt erfolgen.
Wir fordern zudem zur besseren parlamentarischen Kontrolle die Einsetzung eines Unterausschusses des Haushalts- und Finanzausschusses. Die Straßenverwaltung erbringt auch Leistungen für den Bau und die Unterhaltung der Kreisstraßen.
Meine Damen und Herren, natürlich entstehen dafür Kosten. Sie, Herr Minister, nehmen die Gründung des Landesbetriebs zum Anlass, eine alte Vereinbarung mit den Gemeinden zu brechen. Als seinerzeit zahlreiche Straßen und Wege in den ländlichen Räumen zu Kreisstraßen aufgestuft wurden, erhielten die Landkreise die Zusage, dass die Planungskosten weiterhin vom Land getragen würden. Jetzt brechen Sie diese Vereinbarung genauso wie viele andere, zum Beispiel für die Bezahlung der Gesundheitsämter, die Einbeziehung der Schulbaumittel in den Finanzausgleich, beim Entzug der Grunderwerbsteuer usw.
Sie machen Ihre angebliche Verwaltungsmodernisierung zum Vehikel Ihres Raubzugs durch die Kommunen und zum Ausputzer Ihres kaputten Landeshaushalts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das – auch wenn Sie das nicht gern hören – hat mit Wirtschaftlichkeit der Straßenverwaltung nichts zu tun.
Selbstverständlich muss der Betrieb die Kosten für die Planung der Kreisstraßen erstattet bekommen. Dafür muss man nicht Vereinbarungen mit den Gemeinden brechen. Ebenso erbringt die Straßenbauverwaltung Leistungen für die Bundesfernstraßen. Will die Landesregierung dafür mehr Geld eintreiben, und worauf gründet sich die Hoffnung, dass der Bund hier mitspielt? Unsere Erfahrungen – egal welcher Bundesregierung, das ist immer wieder gesagt worden – sind anders.
Die Mobilitätsmilliarde, um auch dazu etwas zu sagen, ist die Folgerung aus Versäumnissen dieser Landesregierung in den letzten zehn Jahren.
Sie haben die Investitionsmittel für die Landesstraßen mehr als halbiert und diese Verkehrswege regelrecht verkommen lassen. Glauben Sie, Sie können dem Zwang, klare politische und haushalterische Prioritäten zu setzen, mit dieser Verwaltungsreform entgehen? Was Sie hier vorhaben, bedarf unseres Erachtens einer sorgfältigeren Beratung, bei der die Landesregierung weit mehr Offenheit und Auskunftsbereitschaft zeigen muss, als wir es bisher erfahren durften.
Sie verfolgen – auch das will ich ganz offen sagen – mit einer an sich im Kern diskussionsfähigen Idee so viel zusätzliche weniger sympathische Ziele, dass die Frage ist, was Ihnen wichtiger ist, eine moderne Verwaltung oder aber auch Posten- und Haushaltstricks und eine große Schau mit nichts dahinter.
Wir halten die Umwandlung der Straßenbauverwaltung in einen Landesbetrieb im Ansatz für den richtigen Weg. Der Finanzminister hätte sich – er ist leider nicht anwesend – vorgestern seine reichlich langatmigen Ausführungen über den Segen der kaufmännischen Buchfüh
rung ersparen können. Er kam mir dabei vor wie ein Blinder, der verzweifelt weit geöffnete Türen öffnen will.
Meine Damen und Herren, mehr als peinlich wurde auch die Vorstellung des Finanzministers, als er das Fehlen der kaufmännischen Buchführung beim Straßenbau für den Investitionsstau aus zehn Jahren verantwortlich machen wollte, als hätte diese Landesregierung nicht gewusst, wie kaputt die Straßen geworden sind. Sie haben doch selbst zweimal Gutachten bestellt, aus denen Ihnen die unmissverständliche Botschaft entgegen klang: Wir brauchen jedes Jahr 200 Millionen DM, um den Bestand der Landesstraßen verkehrssicher zu halten.
Sie haben sehenden Auges in zehn Jahren die Verkehrssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes geschädigt.
Jetzt machen Sie hier die große Schau, mit Modernisierung und Mobilitätsmilliarden, um Ihr eigenes Versagen zu übertünchen.
Meine Damen und Herren, es ist auch schon mehrfach gesagt worden, und ich möchte das auch noch einmal unterstreichen. Beim LBB haben wir als Erste gefordert, einen Landesbetrieb zu errichten. Wir waren aber beim LBB dagegen, eine privatrechtliche Gesellschaft zu gründen, die das Hochbauvermögen des Landes bekommt, mit Krediten belastet und dann als Unternehmen im Staatsbesitz als Konkurrenz Privater auf den Markt geht. Dagegen waren wir.
Genauso ist es ein Irrweg, dem Landesbetrieb LSV die Landesstraßen zum Eigentum zu machen, um dann Fantasiepachtpreise aus dem Landeshaushalt zu zahlen, für die es keine nachvollziehbare Berechnung gibt, außer der, dass von vornherein ein bestimmter Betrag herauskommen muss, damit die Kasse stimmt. Es reicht doch völlig, wenn der Landesbetrieb den Investitionsbedarf zur Erhaltung verkehrssicherer Straßen sauber ermittelt, präzise nachvollziehbare Kostenkalkulationen vorlegt und dann die Aufträge mit dem Land spitz abgerechnet werden einschließlich Planung und Baumanagement. Es reicht auch, wenn der Landesbetrieb nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben sein Personal, seinen Maschinenpark und seine Organisation samt Gebäuden usw. optimal einsetzt und natürlich auch genau kalkuliert, wie viel Kapazität er selbst vorhalten muss und wie viel Leistung er wirtschaftlicher bei Unternehmen der Privatwirtschaft einkauft.
Herr Kollege Schwarz, wenn das jetzt alles so ist, können wir uns die ganze Diskussion ersparen. Wenn das alles so ist, können wir darauf verzichten. Aber Sie wollen es jetzt doch besser machen.
Meine Damen und Herren, ich unterstütze all diese Wege zu mehr Wirtschaftlichkeit, auch ohne die Straßen in sein Eigentum zu geben und vor allem ohne Schulden, die das Maß der Investitionen überschreiten. Wie wenig überzeugt Sie im Grund von Ihren eigenen Konstruktionen sind und vor allem wissen, wie wenig überzeugende Argumente Sie dafür vortragen können, beweist die Art und Weise, wie dieses Projekt im Parlament präsentiert wird.
Ich sprach schon von dem Hauruck-Verfahren. Herr Minister, aber dass Sie außer einem klapperdürren Gesetzentwurf zunächst nichts zu bieten hatten und erst Ihre eigene Fraktion Sie zwingen musste, endlich ein paar substanziellere Informationen herauszurücken,