Protocol of the Session on October 18, 2001

Das Nächste ist die Möglichkeit der Überweisung an die Landesregierung als Material zur Erwägung. Das ist im Berichtzeitraum einmal geschehen. In diesem Jahr haben wir bei einer Überweisung eine Berücksichtigung erfahren.

Ich möchte auch die erweiterten Möglichkeiten des Ausschusses durch die Änderung der Geschäftsordnung erwähnen, indem wir das Recht auf Überweisungen an Ausschüsse erhalten haben. Das halte ich für einen wesentlichen Fortschritt. Das ist eine politische Dimens ion in unserer Arbeit.

Erwähnenswert ist noch der enge Kontakt mit dem Innenministerium zu Flüchtlingsfragen. Der Innenminister berichtet zweimal jährlich persönlich darüber. Gespräche mit gesellschaftlichen Gruppen, zum Beispiel Diakonisches Werk, Flüchtlingsrat usw., und der Kontakt des Petitionsausschusses zu anderen Ausschüssen oder zu Ausschüssen anderer Bundesländer sind zu nennen. Wir hatten im Berichtszeitraum Besuch aus SchleswigHolstein.

Das gilt auch für die Strafvollzugskommission, die ich nur mit einem Satz erwähnen möchte, Besuche von Justizvollzugsanstalten und den engen Kontakt zum Justizministerium.

Ich möchte auch noch erwähnen, dass wir mit dem Härtefonds beim Ministerpräsidenten über einen zwar kleinen Posten aus dem Gesamthaushalt des Landes verfügen, mit dem wir aber eine große Hilfe im Einzelfall leisten können. Mit diesem Geld gehen wir sehr sparsam um. Er ermöglicht in Einzelfällen, Gutes zu bewirken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich feststellen, die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses im Berichtsjahr

war von der Kontinuität einer bewährten Zusammenarbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes geprägt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich weitere Gäste, und zwar Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Schulleitung im Rhein-Lahn-Kreis. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Ernst das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu Beginn einige Anmerkungen grundsätzlicher Art zum Bericht und zur Gesamtsituation.

Aus unserer Sicht, aus der Sicht der CDU, ist die Institution des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses eine feste Größe in unserem Land. Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich an den Petitionsausschuss, und sie akzeptieren uns als ihre Ansprechpartner. Wir können in vielen Fällen Abhilfe schaffen, sind aber auch in vielen Fällen hilflos bei Schicksalen, die durch Vorschriften und Gesetze bereits geregelt sind und uns absolut keinen Spielraum lassen.

Ich komme konkret zum Jahresbericht. Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie haben ihn alle gelesen. Bei der großen Anzahl der Anwesenden im Saal kann man davon fast ausgehen. Dieser Jahresbericht 2000 erwähnt den Höchststand an Eingaben. Ich denke, es muss aber unser Ziel sein, von diesem Höchststand wieder herunter zu kommen. Damit ist aus meiner Sicht die Legimitation des Bürgerbeauftragten oder von Eingaben nicht in Frage gestellt. Die Problemfälle müssen schlicht und ergreifend weniger werden. Das muss unser Bestreben sein.

In dem Bericht wechseln Lob und Kritik. Ich muss sagen, das Lob überwiegt. Manchmal hat man den Eindruck, dass es auch ein bisschen an Eigenlob grenzt. Das fällt bei der – ich zitiere – „unproblematischen Zusammenarbeit“ mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und den Struktur- und Genehmigungsdirektionen auf. Im wahren Leben ist es oft etwas mehr flur- oder kartonmäßiger vonstatten gegangen. Man hatte eher den Eindruck, in Indien jenseits des Ganges gebe es noch ein paar Aktenordner, in denen man auch noch etwas finden könne.

Auch das Schornsteinfegerwesen – immer wieder gern bei Legislativ-Petitionen in der Diskussion – wird lobend erwähnt, weil es die begehungsbezogene Gebühr von 11,1 Arbeitswerten auf 8,16 Arbeitswerte reduziert hat.

Meine Damen und Herren, unstreitig ist, die Schornsteinfegergebühren müssen mit dem tatsächlichen Arbeits- und Kostenaufwand annähernd übereinstimmen. Doch – jetzt kommt dieser etwas fade Beigeschmack direkt auf dem Fuß – der Wirtschaftsminister hat der vom Berufsfachverband Schornsteinfeger beantragten Erhöhung der Gebühren je Arbeitswert zugestimmt, also in diesem Fall Schluss mit lustig, und es wird wieder gezahlt wie früher. Das kann es letztlich auch nicht sein.

Der größte Teil der Gesamteingaben eines einzelnen Sachgebiets ist mit 11,3 % dem Ausländerwesen zuzuordnen. Denjenigen Fällen, denen ein erfolgloses Asylverfahren vorausgegangen war, folgen oft Asylfolgeanträge, die aber zum Beispiel in meinem Kreis, dem Kreis Ahrweiler, in mehr als 90 % der Fälle unbegründet sind. Das ist sicherlich auch ein Indiz für zukünftig straffere Asylverfahren, wobei – das ist wiederum kein Widerspruch – die bei Petitionen oftmals erreichten Duldungen die sozialen Härten mildern halfen.

Auch die Sicherheit des Schülerinnen- und Schülerverkehrs in unserem Land – übrigens auch Thema einer umfangreichen Anhörung im letzten Jahr – wird uns weiterhin begleiten; denn Sicherheit und Kosten gilt es auch zukünftig noch mehr unter einen Hut zu bringen.

Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich eines herausstellen. Im Miteinander – ich betone dies ganz klar – kann viel bewegt werden. Das gilt für handelnde Personen, angefangen vom Bürgerbeauftragten bis zum Oberbürgermeister oder Landrat, egal in welchem Teil unseres Landes. Jetzt habe ich keine Namen genannt, und jeder weiß, um wen es geht; denn – das ist mein Fazit – wir alle sind letztlich Bürgerbeauftragte. Wir alle sind der Petitionsausschuss, und wir können in vielen Fällen helfen. Tun wir es, wo es geht.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Seiler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie in jedem Jahr steht heute der Bericht des Bürgerbeauftragten – diesmal für das Jahr 2000 – zur Aussprache. In Rheinland-Pfalz ist das Petitionsrecht eine sehr gute Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihren Nöten und Anliegen direkt an das Parlament zu wenden. Das Amt des Bürgerbeauftragten hat sich außerordentlich bewährt. Das zeigt sich auch daran, dass andere Bundesländer oder auch das Land Luxemburg Einrichtungen nach rheinland-pfälzischem Vorbild geschaffen haben oder zurzeit schaffen.

Es freut mich besonders, dass der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Ulli Galle, den Vorsitz im

neuen Arbeitskreis der Bürgerbeauftragten der Bundesländer übernommen hat.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei der FDP – Dr. Schiffmann, SPD: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, nun komme ich zum Bericht selbst. Die Zahl der Eingaben von 3 098 ist auch im Jahr 2000 verhältnismäßig hoch. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Zunahme der Petitionen im Bereich der Ordnungsverwaltung von 10,9 % auf 21 %. Besonders erfreulich für die SPD-Fraktion ist, dass mit 68,2 % der zugelassenen Eingaben den Petentinnen und Petenten zu einem hohen Prozentsatz weitergeholfen werden konnte. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass der Bürgerbeauftragte im Mittelpunkt der Kritik steht, wenn es im Einzelfall zu keinem positiven Abschluss kommen konnte. Die Bürgerinnen und Bürger gehen nämlich im Allgemeinen davon aus, dass dieser für alles zuständig ist und selbstverständlich auch in der Lage ist, alle vorgebrachten Beschwerden im positiven Sinn zu erledigen.

Die starke Zunahme der persönlich vorgebrachten Eingaben in den Außensprechstunden des Bürgerbeauftragten in allen Teilen des Landes von 23,5 % auf nunmehr 31 % zeigt die Wichtigkeit der Besuche vor Ort. Hier wird denjenigen, die nicht mobil sind oder sich nicht entsprechend schriftlich artikulieren können, die Möglichkeit gegeben, ihre Beschwerden loszuwerden.

Wie schon im letzten Jahr zeigt der Bericht drei Schwerpunkte. Diese liegen im Ausländerrecht sowie in den Bereichen des Sozialen und des Strafvollzugs. Auf die Einzelfälle möchte ich wegen der vorgerückten Stunde nicht besonders eingehen. Der Kollege Ernst hat schon gesagt, dass er davon ausgeht, dass die Kolleginnen und Kollegen den Bericht des Bürgerbeauftragten intensiv studiert haben.

Ich möchte noch kurz auf die Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden kommen. Dies ist bis auf wenige Ausnahmen nach Auskunft des Bürgerbeauftragten sehr gut, was auch zwingend notwendig ist, um eine zügige Abwicklung der Eingaben zu erreichen. Ein negatives Beispiel war im abgelaufenen Jahr die Stadt Kaiserslautern. Der Oberbürgermeister war seiner Mitwirkungspflicht nicht zeitnah oder nur ungenügend nachgekommen, was in der letzten Sitzung in diesem Jahr vom Petitionsausschuss beanstandet wurde. In der Presse wurde hierüber hinreichend berichtet.

Meine Damen und Herren, der Bericht des Bürgerbeauftragten ist ein wichtiger Indikator für die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den Leistungen der öffentlichen Verwaltung. Er ist ein Frühwarnsystem für die Politik und kann dazu beitragen, dass gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die langen Diskussionen um das kommunale Abgabenrecht. Eine gute Verwaltungsdienstleistung wird nicht nur durch reine Rechtmäßigkeit der Entscheidungen geprägt. Ich will ausdrücklich noch folgende nennen: die Durchschaubarkeit, die Verständlichkeit, die Legitimität und nicht zuletzt besonders wich

tig das angemessene Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung.

In den letzten Jahren ist in Rheinland-Pfalz schon viel geschehen, um die Verwaltungsdienstleistung weiter zu verbessern. Ich erinnere nur an die Gründung von kommunalen Bürgerbüros. Auf Landesebene spielt die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine immer größere Rolle. In den Ausbildungen der Fachschule für öffentliche Verwaltung und der zentralen Verwaltungsschule gibt es seit einigen Jahren deutlich mehr Zeit für Kommunikations- und Verhaltenstraining der Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden. Ich halte es für sinnvoll und wünschenswert, wenn diese Ansätze zu mehr Serviceorientierung weiter ausgebaut werden.

Meine Damen und Herren, all diese Maßnahmen werden dazu beitragen, das Handeln der Behörden für die Bürgerinnen und Bürger hoffentlich verständlicher und nachvollziehbarer zu machen. Ob dies auch dazu beitragen kann, die Anzahl der Petitionen nachhaltig zu reduzieren, bleibt abzuwarten.

Zum Schluss gilt mein besonderer Dank sowie der Dank der SPD-Fraktion dem Bürgerbeauftragten, Ulli Galle, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung und nicht zuletzt den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für die stets vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit für unsere Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.

(Beifall der SPD und der FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Marz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Mein Vorgänger im Amt sozusagen hat mich schon auf das Schlimmste vorbereitet und gesagt, ich würde als Letzter drankommen. Nun bin ich immerhin als Vorletzter vorgerückt. Herr Kollege Schmitz, Sie müssen nun das Schlusslicht machen, aber wir werden ausharren.

Erschwerend kommt bei mir wie auch bei Ihnen hinzu, dass ich dem Ausschuss im Berichtszeitraum noch gar nicht angehört habe. Ich denke aber, auch das werde ich zu bewältigen wissen. Schließlich haben wir einen schriftlichen Bericht, und schließlich haben wir die vielfältigen Berichterstattungen unserer Vorgänger, die uns allerhand für zehn Minuten hier geboten haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon angesprochen worden – auch ich kann es wiederholen –, die Institution des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses, das Petitionsrecht in Rheinland

Pfalz, ist ein Erfolgsmodell. Es wird angenommen und gebraucht. Das sehen wir an den bereits erwähnten Zahlen der Eingaben, auch der zulässigen Eingaben. Wie gesagt, wir sehen es auch an der Zahl der letztlich erfolgreichen Eingaben. Ich will auch einmal sagen, dass es mich freut, dass aus der Tatsache, dass hier die Anzahl der erfolgreichen Eingaben als Erfolg gewertet wird, einiges Positive über das Selbstverständnis des Ausschusses und dieses Parlamentes insgesamt ausgesagt wird.

Die Anzahl der Eingaben und insbesondere die Anzahl der erfolgreichen Eingaben zeigen auf der anderen Seite aber auch, dass es Defizite im Verwaltungshandeln gegenüber den Menschen in Rheinland-Pfalz gibt. Anders ist es nicht zu erklären; denn man muss auch einmal erwähnen, der Ausschuss und der Bürgerbeauftragte handeln nicht an der Legalität vorbei, sondern sie sind Institutionen, die Rechte durchsetzen, die bestehen.

Sie müssen sozusagen als letzte Instanz eingreifen, wenn durch falsches Behördenhandeln Menschen diese Rechte verwehrt werden.

Wir müssen feststellen, dass im Berichtszeitraum in vielen Fällen Menschen dieses Recht nicht bekommen hätten, wenn es den Bürgerbeauftragten und den Ausschuss nicht gegeben hätte.

Ich denke aber auch – ich glaube, Herr Kollege Ernst hat darauf hingewiesen –, dass es für uns als politisch Handelnde, als Gesetzgeber, auch für die Regierung und die Behörden Aufgabe sein müsste, das Ziel zu verfolgen, die Zahl der Eingaben letztlich zu verringern; denn dann könnten wir sagen, es ist mehr in Ordnung gekommen. Das ist die eine Möglichkeit. Wir können das durch verschiedene Maßnahmen machen.

Wir müssen feststellen, dass in vielen Fällen die Behörden, die auf mögliches Fehlverhalten angesprochen werden, kooperativ sind. Wir müssen aber auch fes tstellen, dass es Behörden gibt, die das nicht sind.

Herr Bürgerbeauftragter, ich kann Ihnen unsere Unterstützung zusichern, wenn es darum geht, das Petitionsrecht auch gegenüber solchen Behörden durchzusetzen.

Wir sehen aber auch an anderen Beispielen, dass es durchaus auch legislative Möglichkeiten gibt, Missständen abzuhelfen, die den Leuten offenbar unter den Nägeln brennen, und damit Eingaben zu senken.