Wir sehen aber auch an anderen Beispielen, dass es durchaus auch legislative Möglichkeiten gibt, Missständen abzuhelfen, die den Leuten offenbar unter den Nägeln brennen, und damit Eingaben zu senken.
Die Zahl der Eingaben zum Thema „Einbürgerungen“ hat sich mit dem neuen Einbürgerungsrecht verringert. Wenn wir das auf andere Sachgebiete übertragen – es ist heute auch schon vom Thema „Einwanderung“ die Rede gewesen –, dann müssen wir feststellen, hier haben wir im Bereich „Einwanderung“ und insbesondere „Aufenthaltsrecht“ im weitesten Sinn eine relativ große Anzahl von Eingaben und leider auch eine große Anzahl von Eingaben, die nach der gegenwärtigen Rechtslage nicht erfolgreich sein können.
Ich denke, auch das ist Anlass, darüber nachzudenken, ein liberales Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht zu
bekommen, statt weiterhin gegen die Menschenrechte, gegen die Bedürfnisse von Menschen zu versuchen, ein antiquiertes Recht durchzusetzen.
In diesem Zusammenhang – sagen wir einmal, egal aufgrund welcher Rechtslage – möchte ich auf ein Thema hinweisen, das der Bürgerbeauftragte in seinem Bericht aufgeführt hat. Das ist das Thema „Härtefallkommission“.
Mir ist völlig klar, dass auch eine Härtefallkommission Recht nicht verändern kann, genauso wenig wie der Ausschuss Recht verändern kann. Aber wie der Name schon sagt, es geht darum, Härtefälle abzuwenden. Das ist auch im Sinn des Erfinders.
Nun hat es einen Besuch aus Nordrhein-Westfalen gegeben, eine Härtefallkommission, und der Bürgerbeauftragte berichtet darüber in seinem Bericht.
Hier habe ich einen kleinen Kritikpunkt anzumerken. Herr Galle, es klingt so durch, als würden Sie sich etwas auf den Schlips getreten fühlen angesichts der Tatsache, dass man auf die Idee kommen könnte, – –
zusätzlich zum Bürgerbeauftragten und zusätzlich zum Petitionsausschuss für besondere Härtefälle eine solche Kommission einzurichten, als würde damit irgendjemand irgendeine Kritik an Ihrer Arbeit oder an der Arbeit des Ausschusses üben. Das ist nicht der Fall. Es ist eine zusätzliche Möglichkeit, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen und unnötige Härtefälle zu vermeiden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber in den wenigen Monaten, in denen ich dem Ausschuss angehöre, kann ich einiges beurteilen.
Im Büro des Bürgerbeauftragten, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch bei denen, die in der Landtagsverwaltung das unterstützen, und vom Bürgerbeauftragten selbst wird ein guter Job gemacht, für den ich mich hiermit auch im Namen meiner Fraktion herzlich bedanken möchte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es sehr erfreulich, wenn wir zum Abschluss dieser beiden Plenartage ein Thema behandeln, bei dem sich bis auf die Frage „Härtefallkommission“, Herr Kollege Marz, doch alle sehr in Ihrem Lob einig sind.
Was die Konstruktion des Bürgerbeauftragten, die Konstruktion des Petitionsausschusses und auch seine konkrete Ausgestaltung hier in Rheinland-Pfalz angeht: Herr Galle, Kompliment.
Herr Marz, wenn ich zuerst kurz auf die Frage „Härtefallkommission“ eingehen darf: Ich glaube, wir sollten nicht versuchen, diese alten Schlachten noch einmal zu schlagen. Im Bericht ist ausgewiesen, wie der Landtag sich dazu geäußert hat. Ich sehe keine neuen Sachstände, die erlauben und es stringent erscheinen ließen, noch einmal darauf einzugehen.
Meine Damen und Herren, um die 3.000 Bürgerinnen und Bürger, die in Rheinland-Pfalz jährlich den Bürgerbeauftragten oder den Petitionsausschuss um Hilfe bitten, zeigen, dass um die 3.000 Eingaben vorhanden sind, bei denen Bürger mit Entscheidungen und auch dem Gebaren von Verwaltungen und Behörden nicht zurechtkommen, sie sich nicht ausreichend informiert und nicht ernst genommen fühlen. Sie fühlen sich zum Teil übervorteilt.
Meine Damen und Herren, das steht keiner Demokratie gut an. Wir müssen als verantwortungsvoll handelnde Politiker diese Lösungsansätze, die bisher bereits erfolgreich beschritten wurden, weitergehen. Wir müssen weiter versuchen, diesen Problemen gerecht zu werden.
Auch ich muss sagen: Für die FDP-Fraktion spreche ich für das Engagement und die Kompetenz des Bürgerbeauftragten und seines Teams ein großes Kompliment aus. (Beifall bei FDP und SPD)
Meine Damen und Herren, es gab vor einigen Wochen, überschattet durch die noch schlimmeren Ereignisse in Amerika, einen fürchterlichen Amoklauf in einem schweizerischen Kantonalparlament. Das zeigt, was aus Frustrationen entstehen kann.
Der Attentäter war sicherlich psychisch alteriert. Aber das, was berichtet wurde, war, dass er aus Frust darüber handelte, über Jahre hinweg mit seinen Anliegen sich nicht ernst genommen zu fühlen. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die Bürger das Gefühl haben, in einer Demokratie ernst genommen zu werden. Ich glaube, oft ist es so, dass der reine Verwaltungsakt, so schlüssig und so korrekt er auch vorgenommen wird, nicht genügt, Bürgern, die in diesen Verwaltungsdingen unerfahren sind, das Gefühl zu geben, dass sie ernst genommen werden.
Ich bin überzeugt davon, dass wir – ohne damit die Arbeit des Bürgerbeauftragten und des Ausschusses zu kritisieren – in der Tat auch gut beraten sind, weiter Ansätze zu verfolgen, die der Effektivitätssteigerung dienen.
3.000 Anträge und sicherlich darüber hinaus Unzufriedenheit, die nicht in Anträge mündet, sind auch ein Zeichen dafür, dass es auf dem Weg zur perfekten Bürgerbetreuung noch sehr viel zu tun gibt.
Ich rege an, ob es nicht prüfenswert wäre, beispielsweise in stärkerem Maße als bisher ehrenamtliche, mit Verwaltungsvorgängen erfahrene Berater in Verwaltungen vorzuschalten, um einen Teil dieses Petitionsdrucks im Vorfeld abzufangen.
Meine Damen und Herren, denn es ist doch so, dass vielfach – so sieht die Konstruktion aus – der Bürgerbeauftragte und der Ausschuss durch ihr Einwirken auf die Verwaltung schließlich das erreichen, was die Verwaltung durchaus auch im Vorfeld bereits selbst hätte regeln können.
Frau Thomas, das glaube ich durchaus. Frau Thomas, ich glaube, das wäre durchaus einen Versuch wert.
Ich sage noch einmal, ich sehe das nicht als Feld, wo wir uns jetzt streiten sollten, sondern wo wir gemeinsam um Optimierungsvorstellungen streiten dürfen.
Im Grundsatz sind wir uns aber einig. Ich bin überzeugt davon, dass es den Versuch lohnt, ehrenamtliche und verwaltungserfahrene Bürger zu finden, so wie wir auch in der Justiz über Mediatoren verfügen, die versuchen, im Vorfeld Dinge zu schlichten, indem sie auf die Verwaltung zugehen und Dinge aufrufen, die vonseiten der Verwaltung nicht sensibel genug geregelt wurden.
Ich bin überzeugt davon, dass das nicht die Bürgerinnen und Bürger abhalten kann und soll – nicht einmal darf –, die sich in schwerwiegenden Angelegenheiten an den Bürgerbeauftragten wenden. Wenn ich durch meinen Vorgänger richtig informiert wurde, dann haben wir uns mit Petitionen beschäftigt, bei denen es darum ging, dass in einer Justizvollzugsanstalt die Petition darauf abzielte, eine Glühbirne auswechseln zu lassen, oder ein Petent darauf bestand, dass der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss darauf hinwirkten, dass der Bürgermeister der Gemeinde ihm zur Goldenen Hochzeit zu gratulieren habe. Ich könnte jetzt noch eine Reihe
weiterer Beispiele nennen. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit ist das aber nicht unbedingt notwendig. Jemand bestand zum Beispiel darauf, dass man seinen Namen korrekt schreibt und hat darum auch den Ausschuss bemüht. Das sind meines Erachtens Dinge, bei denen man die Spreu vom Weizen trennen könnte. Zumindest könnte man es versuchen.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass das alte urliberale Thema „Deregulierung“ in diesem Zusammenhang seinen Platz hat. Nicht zuletzt ist es sehr wichtig, dass die Verwaltungen und Behörden weiter voranschreiten auf dem Weg, perfekte Dienstleister zu werden und wegzukommen von einer Situation, die es leider immer noch – jedoch zunehmend weniger – gibt, bei der man das Gefühl hat, dass die Bürger wirklich als kleine Bittsteller kommen, während die Verwaltung das Gefühl hat, dass sie als Dompteur für diese bösen Bürger auftritt. Das sind Dinge, die immer besser werden.
Meines Erachtens ist die Position des Bürgerbeauftragten schon an sich wirkungsvoll, weil der einen gewissen prophylaktisch wirksamen Charakter hat und diesen auch ausübt.
Meine Damen und Herren, nach meiner Auffassung ist das Petitionsrecht ein wirklich wichtiges Recht, das in unserer Verfassung seine Begründung findet. Die Tatsache, dass so viele Bürger davon Gebrauch machen, beurteile ich nicht negativ, sondern positiv. Ebenso wie meine Vorredner rufe ich dazu auf, dass wir alle vor Ort
Der Bürgerbeauftragte hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, nachzufragen und eine Antwort zu erhalten. Gottlob ist es nur in wenigen Fällen geschehen, dass man versucht hat, ihn mit Verzögerungen oder gar mit Blockaden zu behindern. Das erschwert nicht nur seine Arbeit, sondern das stellt letztlich auch die Autorität und die Legitimation unseres Parlaments ein wenig infrage, für das er tätig ist.
Das dürfen wir nicht hinnehmen, meine Damen und Herren. Daher freue ich mich, dass sich der Petitionsausschuss über die Parteigrenzen hinweg immer wieder hinter den Bürgerbeauftragten gestellt hat.