Die Universität Kaiserslautern kommt jedoch in ihrer Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit von Fördermaßnahmen des Landes im Bereich der Windenergie zu dem Ergebnis, dass bei maximaler Ausnutzung des in den regionalen Raumordnungsplänen zur Nutzung der Windenergie ausgewiesenen Vorrangs von Vorbehaltsflächen bis zu 12 % des Stromverbrauchs in Höhe von 25 Milliarden Kilowattstunden aus Windenergie erzeugt werden könnten, also ein Datum. Dazu wäre allerdings die Errichtung von rund 1.500 Anlagen mit einer Nennleistung von je 1,5 Megawatt erforderlich. Meine Damen und Herren, obwohl mögliche Restriktionen wie zum Beispiel der Bestand an Altanlagen auf ausgewiesenen Flächen nicht berücksichtigt worden sind, geben die vorgenannten Zahlen eine Vorstellung von der Größenordnung der derzeit vorhandenen Potenziale.
Es ist sicherlich kein Problem, für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung die notwendigen Investoren zu finden. In unserem Wirtschaftssystem werden Investitio
Wissen Sie, Herr Kollege Wirz, wir können jetzt viel über volkswirtschaftlich sinnvolle oder nicht sinnvolle Dinge reden. Wir könnten jetzt auch einmal eine andere Rechnung aufmachen. Das würde jetzt aber jeden Zeitrahmen sprengen. Man darf nicht so tun, als ob andere Energieformen vorher nicht erheblich gefördert worden wären.
Wenn man das alles unter der volkswirtschaftlichen Prämisse sieht, muss man das auch einmal erwähnen dürfen. Ich erinnere an die Debatte von gestern, welche anderen gesellschaftspolitischen Probleme es außerhalb der Akzeptanz geben kann, die unter Umständen wesentlich größer sind.
Meine Damen und Herren, ich halte es deshalb für ein Gebot der Vernunft, bei einer sich abzeichnenden Überförderung die Einspeisevergütung und andere Fördermaßnahmen den Notwendigkeiten anzupassen. Gemäß § 12 des Energieeinspeisegesetzes muss die Bundesregierung alle zwei Jahre über den Stand der Markteinführung und der Kostenentwicklung der Anlagen zur Erzeugung von Strom berichten. Das ist auch in Ordnung so.
Gegebenenfalls muss zum 1. Januar des jeweils übernächsten Jahres eine Anpassung in der Höhe der Vergütung vorgeschlagen werden. Das ist auch in Ordnung. Der Bundeswirtschaftsminister hat bereits eine Studie zur bundesweiten Erhebung der notwendigen Daten in Auftrag gegeben. Der Bericht wird im Juni des kommenden Jahres erwartet. Meine Damen und Herren, dieser Bericht sollte zumindest abgewartet werden. Erst danach wird über Landesinitiativen zu entscheiden sein. Man muss zumindest diesen Bericht abwarten, um eine verlässliche Grundlage zu haben, um auch die entsprechenden Reaktionen zu tätigen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist natürlich die Akzeptanz der Windkraftnutzung in der Bevölkerung und gleichzeitig die Verträglichkeit mit Landschafts- und Naturschutz. Das ist doch keine Frage. Nur so zu tun, als ob Landschafts- und Naturschutz nur die Landesregierung bestimmen könnte und die Kommunen nicht in der Lage dazu wären, ihr Planungsrecht entsprechend einzusetzen, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wir können das nicht als Einzige, sondern das können andere genauso. Deshalb sollten wir die Gesamtdiskussion gelassen im Ausschuss führen.
Hintergrund der gesamten Entscheidung war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Wir sollten in aller Ruhe die Ausgewogenheit der Wirtschaftlichkeit, der Ressourcenschonung und der Naturverträglichkeit entsprechend auf den Weg bringen. Es ist nur ein richtiger Weg, wenn man einen bestimmten Mix hat und zum
Schluss mit diesem Mix auch Erfolg haben kann. Deshalb muss man, wenn man von Mix redet, auch bereit sein zu sagen: Gut, da nehme ich auch die Nachteile dieser Energieerzeugungsform in Kauf. – Man kann das nicht immer nach dem Sankt-Florians-Prinzip machen: Hier links passt es mir, rechts nicht. Ganz links bekomme ich noch eine gute Pacht, ganz rechts eine Gewinnbeteiligung. – Auch das muss man bei diesen ganzen Dingen mit überlegen. Ich bin sicher, dass wir nach der Diskussion im Ausschuss und nach einer breiten Anhörung zumindest dann die entsprechenden Schlüsse ziehen können, um eine Ressourcen schonende, umweltverträgliche und gleichzeitig für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energieform auf den Weg bringen zu können.
Es besteht offensichtlich Einvernehmen darüber, die Anträge sowie die Besprechung der Großen Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Ausschuss für Umwelt und Forsten zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Brücke schlagen statt Brücke bauen – Keine Rheinbrücke bei Bingen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/307 –
Es ist vereinbart worden, diesen Antrag ohne Aussprache an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Ausschuss für Umwelt und Forsten zu überweisen.
Bericht der Landesregierung über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 1998 bis 2001 Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 14/196, Vorlage 14/153) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/210 –
Gemäß Absprache im Ältestenrat soll dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden.
Jahresbericht 2000 Besprechung des Berichts des Bürgerbeauftragten (Drucksache 13/6977) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/16 –
Ich erbitte zunächst die Berichterstattung durch den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Dröscher.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden letzten Tagesordnungspunkte der heutigen Plenarsitzung betreffen den Jahresbericht 2000 des Bürgerbeauftragten und den Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Landtags.
Das Rheinland-Pfalz-Modell mit der Institution des Bürgerbeauftragten als Beauftragten des Petitionsausschusses und damit auch des Parlaments lebt von der engen Zusammenarbeit zwischen Ausschuss und Bürgerbeauftragtem. Lassen Sie mich daher zunächst einige Anmerkungen und einige wesentliche Ergebnisse des Ihnen schriftlich vorliegenden Jahresberichts erwähnen, bevor ich die entsprechenden Ergänzungen aus der Sicht des Ausschusses anfüge.
Die Zahl der Eingaben hat mit 2.842 im Berichtsjahr einen neuen Höhepunkt erreicht, was darauf hinweist, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz zunehmend selbstverständlich dieses Bürgerrecht in Anspruch nehmen. Erfreulicherweise hat sich auch der positive Trend fortgesetzt, dass nur etwa 30 % der Eingaben letztendlich als nicht einvernehmlich abgeschlossen werden müssen.
Wie im Vorjahr lagen die Eingaben aus dem Bereich des Sozialwesens mit etwa 16 % im Jahr 2000 an der Spitze. Der Bürgerbeauftragte verweist darauf, dass hier insbesondere die Zahl der allein erziehenden Mütter angewachsen ist, die sich mit ihren Sorgen an ihn wenden.
Gleichbleibend hoch mit über 11 % waren auch die Eingaben zum Ausländerwesen. Einen hohen Anteil nehmen hier drohende Abschiebungsmaßnahmen bei abgelehnten Asylbewerbern und – ein Schwerpunkt, der sich auch im laufenden Jahr fortgesetzt hat – der Wunsch nach weiterem Aufenthalt von Bürgerkriegsflüchtlingen ein. Es handelt sich dabei meist um seit Jahren in Deutschland lebende, gut integrierte Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt gesuchte Kräfte sind. Das zeigt auch zum Teil die Unterstützung durch die Arbeitgeber.
Hier hat es vor allem durch die Bemühungen von Innenminister Walter Zuber wesentliche Fortschritte gegeben, die in mehreren Fällen einen weiteren Aufenthalt ermöglichten.
Ebenfalls auf einem hohen Niveau bewegen sich nach wie vor die Eingaben von Strafgefangenen. Diese Eingaben betreffen teilweise schwerpunktmäßig bestimmte Justizvollzugsanstalten und vor allem Probleme des täglichen Lebens und der Vollzugslockerung.
Weiter ist der Anstieg der Eingaben im Bereich Straßenverkehrsrecht zu erwähnen. Hier geht es vor allem um Führerschein, öffentlichen Personennahverkehr und die Bahn. Beispielhaft nenne ich die Eingaben zum Entzug der Fahrerlaubnis und zu den medizinisch-psychologischen Unters uchungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinter den Zahlen und Schwerpunktthemen stehen auf der einen Seite menschliche Schicksale und sicher auch sehr subjektives Empfinden von Recht und Unrecht. Auf der anderen Seite stehen die Menschen, die sich mit großen Engagement bemühen, zu klären, zu vermitteln und Eingaben zu Ergebnissen und Lösungen im Einzelfall zu führen.
Deshalb ist heute auch der Tag, Dank zu sagen. Ich möchte das auch im Namen der Ausschussmitglieder für die geleistete Arbeit im Berichtszeitraum tun, und zwar zum einen beim Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns im Rahmen der gemeinsamen Arbeit wesentlich unterstützt haben.
Zum anderen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zu nennen, die den Ausschuss betreuen und seine Arbeit ebenfalls wesentlich unterstützen.
Nicht zuletzt sind die Kolleginnen und Kollegen zu nennen, die in dieser Wahlperiode dem Ausschuss nicht mehr angehören, aber im Berichtszeitraum wesentlich zum Erfolg der Arbeit beigetragen haben. Ich nenne zunächst einmal den Vorsitzenden, der im Berichtszeitraum Vorsitzender war, den langjährigen Ausschussvorsitzenden Klaus Hammer.
Dieser Dank richtet sich stellvertretend für die Fraktionen an vier Mitglieder, die ich beispielhaft nenne: Ingrid Schneider, Christine Müller, Dr. Frey und Dr. Braun. Sie haben auch wesentlich zum Erfolg der Arbeit beigetragen. Vielen Dank noch einmal.
Die Zusammenarbeit war von der gemeinsamen Sache geprägt, von der Orientierung am ernsthaften Bemühen um die Belange der Bürgerinnen und Bürger. In diesen Dank schließe ich auch die überwiegende Mehrheit der Verwaltungen im Land ein, und zwar die Verwaltungen, die kooperativ und oft auch mit hohem Aufwand und mit Langmut, wenn man einzelne Petitionen betrachtet, zur Klärung von Sachverhalten beigetragen haben und oft ihre Ermessensspielräume genutzt haben.
Auf die Negativbeispiele gehe ich nicht näher ein. Diese haben die Gemüter teilweise sehr in Wallung gebracht. Ich sage nur eines dazu. Der Ausschuss steht zu dem Grundrecht der Position und zur Verpflichtung aller staatlichen Stellen und Behörden, kooperativ im Rah
men dieses Grundrechts mitzuwirken. Ich glaube, das kann ich für alle Mitglieder des Ausschusses sagen.
Natürlich gab es auch mit einzelnen Bürgern Konflikte. Wenn die Erwartungshaltung zu groß ist, führt das mitunter zu bitterer Enttäuschung.
Meine Damen und Herren, was ist aus der Arbeit des Petitionsausschusses und des Bürgerbeauftragten über die konkret zu beschreibenden Einzelfälle hinaus abzuleiten? Ich sehe hier vor allem den Aspekt der Qualitätskontrolle für die öffentliche Verwaltung, vor allem im Sinne von Prävention und Vermittlung. Wir haben hierbei durchaus Ansätze zur Verwaltungsreform, die ablesbar sind.
Wir reden so oft von Gesetzesfolgenabschätzung. Die Arbeit im Petitionsausschuss ist Gesetzesfolgenabschätzung. Wir haben Erkenntnisse über die Sinnhaftigkeit von gesetzlichen Regelungen. Wir haben Legislativeingaben. Ich erwähne wegen der Kürze der Zeit ganz kurz ein paar Beispiele: Verbot von Kampfhunden, Änderung der Kommunalwahlordnung, Änderung der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf den Führerschein, Ausnahme von Blindenhunden aus der Kampfhundeverordnung. – Dies zeigt, dass hier Gesetzesfolgenabschätzung und Umsetzung geschieht.
Das Nächste ist die Möglichkeit der Überweisung an die Landesregierung als Material zur Erwägung. Das ist im Berichtzeitraum einmal geschehen. In diesem Jahr haben wir bei einer Überweisung eine Berücksichtigung erfahren.