Protocol of the Session on February 15, 2006

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 1. Dezember 2005 ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Beratung federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Gemäß Artikel 1 des Vertrags zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von 1999 beteiligt sich das Land an den laufenden Ausgaben der Jüdischen Gemeinden für religiöse und kulturelle Bedürfnisse, zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen jüdisch-deutschen Kulturerbes und zur Aufrechterhaltung jüdischen Gemeindelebens. Die vorgeschlagene Anpassung der vertraglich zugesicherten Leistung an die veränderten Verhältnisse ist auch deshalb notwendig, da sich die Zahl der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger seit 1999 nahezu verdoppelt hat.

Mit der heutigen Gesetzesänderung beschließen wir eine jährliche Staatsleistung ab dem Haushaltsjahr 2006 von 275.000 Euro. Das ist eine Steigerung um 20.000 Euro pro Jahr und entspricht damit einer Steigerung von ungefähr 8 %.

Die Ergänzung zu Artikel 4 des Schlussprotokolls zum Vertrag dient lediglich der Klarstellung und gibt den vertragschließenden Parteien insoweit Rechtssicherheit für künftige Neubaumaßnahmen von Synagogen und Gemeindezentren.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat am 26. Januar 2006 und der Rechtsausschuss am 14. Februar 2006 den Gesetzentwurf beraten. Beide haben die Beschlussempfehlung ausgesprochen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall im Hause)

Vom Ältestenrat wurde beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Damit kommen wir direkt zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/4676 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das ist einstimmig. – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen worden.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem deutsch-ungarischen Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und dem deutsch-österreichischen Ab- kommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4678 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 14/4955 –

Die Berichterstattung erfolgt durch Frau Brigitte Hayn.

(Itzek, SPD: Kann man nicht darauf verzichten?)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 1. Dezember 2005 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 26. Januar 2006 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 14. Februar 2006 beraten.

In beiden Ausschusssitzungen ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden. Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall im Hause)

Der Ältestenrat hat beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt ebenfalls ohne Aussprache zu behandeln. Deshalb kommen wir jetzt unmittelbar zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/4678 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig der Fall.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das ist einstimmig der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen worden.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4743 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/4956 –

Vom Innenausschuss wurde einstimmig beschlossen, auf die Berichterstattung zu verzichten. Da im Ältestenrat beschlossen wurde, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln, kommen wir direkt zur Abstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/4743 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig der Fall.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das ist einstimmig. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen worden.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des LandesImmissionsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4806 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 14/4957 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4971 –

Die Berichterstattung erfolgt durch Frau Sigrid MangoldWegner. Frau Mangold-Wegner, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der gemeinsame Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags vom 18. Januar 2006 an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 2. Februar 2006 beraten. Der Rechtsausschuss hat ihn in seiner 44. Sitzung am 14. Februar 2006 beraten. Beide Ausschüsse empfehlen einstimmig die Annahme.

(Beifall im Hause)

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt. Ich erteile Herrn Abgeordneten Presl das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vom 9. Juni bis 9. Juli 2006, also einen Monat lang, werden täglich viele Tausend begeisterte Fußballfans insgesamt in zwölf deutsche Fußballarenen strömen. Nimmt man die Besucherkapazität aller zwölf Stadien zusammen, entspricht dies einer Platzkapazität von noch nicht einmal 1% unserer Bevölkerung. Rechnet man die vielen ausländischen Gäste davon noch ab – mit Recht lautet schließlich das Motto der WM in Deutschland „Die Welt zu Gast bei Freunden“ –, hat nur noch knapp ein halbes Prozent aller Deutschen die Chance, ein WM-Spiel im eigenen Land live und vor Ort zu erleben.

Es ist klar, dass es überall im Land viele Angebote geben wird, die WM-Spiele auf öffentlichen Plätzen, in größeren Gruppen, in der Gemeinschaft zu erleben. Egal ob auf großen Videowänden, mittels Beamer auf Leinwänden oder auf Großbildschirmen, durch moderne Technik werden viele Möglichkeiten angeboten, die Spiele zu erleben und insoweit dabei zu sein.

Meine Damen und Herren, schließlich sind wir ein modernes, technisch gut ausgerüstetes Land, in dem es ganz selbstverständlich sein muss, dass man all diese tollen Möglichkeiten nutzt. So etwas gehört auch zur Außendarstellung unseres offenen und freizügigen Landes und zum Beweis unserer organisatorischen und technischen Fähigkeiten. Dies sollten möglichst alle Bürgerinnen und Bürger so sehen.

Leider – das wissen wir alle – gibt es immer wieder Menschen – zum Glück sind die in der Minderheit –, die sich daran stören, wenn andere Menschen friedlich und fröhlich feiern. Schließlich geht es bei der WM 2006 um ein völkerverbindendes Sport- und Kulturereignis, um das größte seiner Art weltweit.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es gibt leider Menschen, die zwar einerseits den Schutz, die Sicherheit, die Geborgenheit, die Freizügigkeit und die Fürsorge des Staates in unserer Gesellschaft für sich in Anspruch nehmen, aber gleichzeitig verlangen und erwarten, dass sie all diese Vorteile allein, ungestört von jeglichen Einflüssen anderer Menschen genießen können. Wer derart allein abgeschirmt von seiner Umwelt wie auf einer einsamen Insel leben möchte, der kann das haben, aber bitteschön nicht mitten unter Nachbarn und Mitmenschen.

In einer solchen Situation ist eine Güterabwägung erforderlich, eine Abwägung zwischen den Interessen der an solchen Konflikten beteiligten Personen. Wenn man bedenkt, dass ein Ereignis wie die Fußball-WM vielleicht alle 30 bis 40 Jahre bei uns stattfindet – dies begrenzt auf einen Zeitraum von einem Monat –, muss man mit Recht auch den Menschen Rechnung tragen, welche sich über ein solches Ereignis freuen und das Ganze auch in der Gemeinschaft als Großereignis erleben möchten.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Um diesem bevorstehenden Konflikt möglichst sicher aus dem Weg zu gehen, benötigen wir entsprechende rechtliche Regelungen. Diese Regelungen sollen im Vorfeld der WM bereits den Rahmen der Feierlichkeiten abstecken und ihn vertretbar begrenzen, um alle Menschen im Land frühzeitig darüber zu informieren, sich dementsprechend einzurichten und einzustellen.

Es darf nicht dem Zufall von Ort zu Ort überlassen bleiben, ob länger oder kürzer gefeiert wird. Selbstverständlich ist es auch im Interesse der vorbeugenden Gefahrenabwehr notwendig, solche Feiern zu begrenzen, damit sie nicht ausufern und vielleicht sogar eskalieren.

Deshalb halten wir es im Interesse aller Betroffenen und unserer Ordnungshüter, die immer gerufen werden und es schwer haben, für geboten, drei Monate vor Beginn der WM eine gesetzliche Regelung zu treffen.

(Beifall der SPD und der FDP – Schweitzer, SPD: Bravo!)

Wir freuen uns, dass es zu einem gemeinsamen von allen Fraktionen getragenen Gesetzentwurf gekommen ist. Das gilt auch für den gemeinsamen Änderungsantrag bezüglich der Veranstaltungen in reinen und allgemeinen Wohngebieten.

(Beifall bei der SPD)

Die in dem Gesetzentwurf in § 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes zur Regelung vorgesehenen Beendigungszeiten für Veranstaltungen bis 01:00 Uhr nachts und in reinen und allgemeinen Wohngebieten bis 23:30 Uhr für die öffentlichen Veranstaltungen erscheinen uns und mir im Rahmen dieser genannten Interessenabwägung angemessen und vertretbar. Das gilt auch für die Zumutbarkeit.

(Glocke der Präsidentin)

Die SPD-Landtagsfraktion wird dem gemeinsamen Entwurf einschließlich des Änderungsantrags zustimmen. Ich appelliere an beide Seiten, das Feiern nicht zu übertreiben und das Störungsempfinden wegen der Einmaligkeit dieses Ereignisses zu begrenzen, damit alle feiern und am Schluss sagen können: Die Gäste aus dem Ausland und wir waren zu Gast bei Freunden.

Vielen Dank.