Brigitte Hayn
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 1. Dezember 2005 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 26. Januar 2006 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 14. Februar 2006 beraten.
In beiden Ausschusssitzungen ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden. Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf war in den letzten Monaten Gegenstand verschiedener Beratungen.
Durch Beschluss des Landtags vom 14. September 2005 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie des Weiteren an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 29. September 2005 und nach Durchführung eines schriftlichen Anhörverfahrens in seiner 34. Sitzung am 8. November 2005 beraten und mit den Stimmen von SPD und FDP gegen die Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Landtag die Annahme empfohlen.
Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 22. November 2005, der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 60. Sitzung am 24. November 2005 und der Rechtsausschuss in seiner 42. Sitzung am 29. November 2005 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.