Für unsere Winzerinnen und Winzer ist dieses EUHandelsabkommen natürlich sehr bedrohlich, weil der Konsument und die Konsumentin zunächst einmal gar nicht wissen, wie mit diesem neuen Produkt umzugehen ist. Das ist kein Wein, sondern es ist ein neues Produkt. Es ist ein Kunstprodukt, das uns als Wein verkauft wird.
Meine Damen und Herren, diese Diskussion ist in Berlin einmütig geführt worden. Es ist bestimmt auch im Moment einmütig zwischen der CDU, der SPD und den Grünen auf Bundesebene beschlossen worden. So wird es vorgestellt.
Es wundert mich aber sehr, meine Damen und Herren von der FDP und Herr Landwirtschafts- und Weinbauminister, dass Sie, die Sie in Berlin nicht mitgemacht
und die aktuelle Diskussion verschlafen haben, dies so darstellen und dann Herr Volker Wissing, der rheinlandpfälzische Bundestagsabgeordnete, der auch noch weinbaupolitischer Sprecher ist, die gemeinsame Aktion verschläft und dann nachher sagt, er hätte viel weiter gehende Forderungen gehabt. Es ist peinlich, wenn Sie das hier auch noch ausbreiten und so tun wollen, als wären sie führend. Dabei sind Sie ganz hinten in der Diskussion, meine Damen und Herren.
Wenn sich dann der Herr Weinbauminister hinterher hier hinstellen und sagen wird, das ganze Kabinett lehnt diese Verordnung und dieses Handelsabkommen – wir
konnten es doch in der Staatszeitung lesen –, ab, dann nützt uns das im Moment ganz wenig. Ich hätte von Ihnen gern Vorschläge, was Sie konkret auf welchem Weg ändern wollen.
Meine Damen und Herren von der CDU – die CSU ist ja nicht genau Ihre Partei –, da müssen Sie auch wissen, was auf Bundesebene passiert, wenn Seehofer sagt, er möchte ein Reinheitsgebot für den Wein haben. Dann ist dies eine Schau, die wirklich keinerlei Grundlage hat.
Wenn man den Konsumenten und Wählerinnen und Wählern vorgaukelt, man könne diese Ziele noch erreichen, dann führt dies auch nicht zu einer aktuellen Diskussion und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir hätten gern von der FDP ein Produkt in der Diskussion, das ein ehrliches und kein vorgegaukeltes Produkt ist. Meine Damen und Herren von der FDP, Ihre Diskussion ähnelt sehr dem amerikanischen Wein. Dort steht nämlich etwas anderes drauf, als in der Diskussion enthalten ist, auch etwas anderes, als Sie am Ende tatsächlich erreichen können.
Wir sagen nach wie vor, wir müssen Werbung für den rheinland-pfälzischen Wein machen. Wir müssen aufklären, aber wir dürfen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch politische Debatten täuschen, die wir führen. Wir dürfen ihnen nicht vorgaukeln, wir könnten es noch verhindern, was auf sie zukommt.
Ganz wichtig ist allerdings, dass es eine Kennzeichnung gibt. Das wird der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister nachher noch sagen. Wenn wir schon den amerikanischen Wein nicht vom Verkauf ausschließen können, brauchen wir eine entsprechende Kennzeichnung. Das muss strikt nachverhandelt werden.
Wenn wir jetzt bedauern, dass in der EU keine Mehrheit dafür zu finden war, dass der Wein nach deutschen oder europäischen Erkenntnissen zusammengesetzt sein muss, wenn dies also auf EU-Ebene nicht geklappt hat, dann liegt das natürlich auch an den Verhandlungen. Natürlich braucht man Mehrheiten und Partner auf EUEbene,
um seine Meinungen und Forderungen durchzusetzen. Das ist der Regierung und Seehofer nicht gelungen. Das ist bestimmt kein gutes Zeichen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich einiges klarstellen, da es zur Seriosität und zur Sachlichkeit gehört.
Ich muss nicht Bundestagesabgeordnete oder Fraktionen verteidigen. Wenn man aber so vorgeht wie Frau Schneider und das dann noch in Populismus endet oder in einer Form vorgeht, wie Sie es gemacht haben, Herr Dr. Braun, dann bedarf es einer schlichten Richtigstellung.
Man muss erstens fragen, wer denn über einen langen Zeitraum hinweg verhandelt hat. Es war doch nicht nur Herr Seehofer. Zweitens muss dann die Frage gestellt werden, wer denn vor Herrn Seehofer Landwirtschaftsminister gewesen ist. Das ist ein langer Verhandlungsweg gewesen.
Die Frage muss erlaubt sein. Ich unterstelle kein falsches Verhandeln. Wenn Sie aber Herrn Seehofer unterstellen, er wäre zu weich gewesen, dann muss man das einmal fragen. Es ist lange verhandelt worden, nicht nur zwei Tage. Es war nicht nur ein Finale. Es gab vorher andere Verhandlungsführer auf deutscher Seite.
Ein weiterer Punkt ist mir wichtig. Man kann natürlich, wie es Frau Schneider macht, in Populismus einen bestimmten Abgeordneten, der früher übrigens Kollege von mir war, in eine Ecke stellen, die nicht stimmt.
Den Damen und Herren der FDP-Bundestagsfraktion war das, was Sie vorgeschlagen haben, nicht weitgehend genug. Ich sage es jetzt einmal ganz nüchtern und sachlich. Es war ihnen nicht restriktiv genug.
Das kann man sagen. Dann muss man den Grund der Ablehnung sagen, Herr Kollege Dr. Braun und Frau Kollegin Schneider. Ansonsten ist es unglaubwürdig.
Wissen Sie, es ist immer schwierig. Wenn man die Unwahrheit sagt, ist das in Ordnung. Darauf kann man reagieren. Aber wenn man die halbe Wahrheit sagt, ist es noch viel schlimmer.
Es ist nur die halbe Wahrheit. Frau Thomas, dass Sie aufgeregt sind, ist mir klar. Das hat andere Hintergründe. Lassen wir das außen vor.
Meine Damen und Herren, die EU-Agrarminister haben am 20. Dezember 2005 einem Weinhandelsabkommen zwischen der EU und den USA zugestimmt. Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir uns heute mit dieser Thematik beschäftigen; denn aus Sicht der Landesregierung besteht für die weiteren Konsultationen mit den USA noch weiterer Handlungsbedarf. Das ist eine ganz einheitliche Meinung. Dazu gehört die Frage, durch welche Weinbereitungsverfahren wir uns grundsätzlich von den Herstellungsmethoden unterscheiden, die in den USA gebräuchlich sind. Zum anderen gehört dazu die Frage, wie wir dies dem Verbraucher und der Öffentlichkeit vermitteln können.
Meine Damen und Herren, ich möchte eins vorausschicken: Nach jahrelangen Verhandlungen mit den USA brauchen wir eine verlässliche Basis für die Weinhandelsbeziehungen. Hiervon profitieren auch die rheinlandpfälzischen Weinbaubetriebe, die sich erfolgreich Absatzwege in den USA erschlossen haben. Aber ich betone, bei dem Abkommen in seiner jetzigen Form ist zu befürchten, dass den Winzerinnen und Winzern, den Weingütern und den mittelständischen Wein- und Sektkellereien sowie der europäischen Weinkultur auf längere Sicht Schaden entsteht.
Es ist nicht auszuschließen, dass das Abkommen Zweifel an der Verlässlichkeit der traditionellen Weinbereitungsmethoden der Weinerzeuger weckt und das Vertrauen der Verbraucher in das Produkt Wein, das mehr als nur ein Getränk ist, nachhaltig erschüttert wird.
Um was geht es bei dem Weinhandelsabkommen genau? Das Abkommen beinhaltet die gegenseitige Anerkennung der önologischen Verfahren, also der Verfahren der Weinbereitung. Es regelt auch, dass kein Vertragspartner auf seinem Markt eine Kennzeichnung von önologischen Verfahren fordern darf. Das ist ein entscheidender Faktor. Kein Vertragspartner darf eine Kennzeichnung von önologischen Verfahren fordern, die bei dem jeweiligen Vertragspartner abweichend zugelassen sind. Im Grundsatz verpflichtet sich die EU, alle in den USA zugelassenen Weinbereitungsverfahren anzuerkennen und Verfahren, die zukünftig entwickelt werden, auf der Grundlage eines Beurteilungsverfahrens zuzulassen.
Derartige Gegensätze sind im bilateralen Handelsabkommen durchaus nicht unüblich, jedoch nur unter der Bedingung, dass vergleichende Herstellungsgrundsätze angewendet werden. Die Vorschriften über Weinbereitungsverfahren in den USA weisen einige Besonderheiten auf, die für uns Europäer ungewohnt sind.
Ich nenne beispielhaft einige: Insbesondere der Zusatz von Wasser, die Zerlegung eines Weins in seine Bestandteile und Zusammenführung zu einem neuen Produkt, das dann als Wein bezeichnet darf, also die Fraktionierung, die künstliche Aromatisierung. Ich räume Ihnen gern ein, das klingt wie synthetischer Wein. Das wollen wir nicht.
Die Anerkennung derartiger Verfahren schafft gegenseitige Wettbewerbsvorteile. Das ist im Hinblick auf die Meistbegünstigungsklausel nach den WTO-Verträgen höchst bedenklich, da auch andere Drittstaaten sich auf
Die Anerkennung dieser Verfahren präjudiziert darüber hinaus nach einer Anpassung die Regeln der Weinbereitung auch in den Weinbauregionen der EU.
Das Weinhandelsabkommen enthält neben den Regelungen zu den so genannten önologischen Verfahren auch Regelungen zur Weinbezeichnung. Diese sind noch nicht abschließend geklärt.
Frau Baumann, Sie sagten es. Exakt da ist die Lücke. Da ist nachzuverhandeln. So sieht das Abkommen vor, dass die USA im Handel mit der EU weiterhin bestimmte traditionelle Begriffe auf dem Etikett verwenden darf, zum Beispiel Chateau, Clos oder Klassik, ohne die Erzeugung und Vermarktungsnormen einzuhalten, die in der EU mit diesen Begriffen verbunden sind. So wird zum Beispiel „Hock“ für die Tafelweine vom Rhein auf den Etiketten von Weinen aus den USA benutzt, die auch im Handel mit anderen Drittländern verwendet werden.
Meine Damen und Herren, es wurde jedoch vereinbart, in späteren Verhandlungen die Anerkennung der geografischen Angaben und die Ursprungsbezeichnung zu klären. Hier hofft die Europäische Kommission, dass geschützte Ursprungsbezeichnungen den Weinen aus den betreffenden europäischen Regionen vorbehalten sind und dies auch in den USA vorbehaltlos anerkannt wird.
Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die Tatsache, dass deutsche Spezialitäten wie Eiswein, Beeren- und Trockenbeerenauslese in den USA nicht als Wein anerkannt werden.
Die Verhandlungen hierüber und über die eben genannten Ursprungsbezeichnungen müssen innerhalb von 90 Tagen nach In-Kraft-treten des Abkommens aufgenommen werden. Die Anerkennung der önologischen Verfahren hat jedoch bereits Rechtskraft erlangt.