Herr Minister, ich möchte nicht, dass meine Frage falsch verstanden wird bei grundsätzlicher Zustimmung zu der Position, die Sie vorgetragen haben. Stimmen Sie mir dennoch zu, dass die Politik, die Bahn und die Länder vor dem Hintergrund der Haushaltssituation des Bundes, die ich im Einzelnen nicht beschreiben muss, über weitere Rationalisierungsmaßnahmen und Einschränkungen miteinander reden müssen, auch angesichts der Tatsache, dass der Gewinn der Bahn AG nach verlässlichen Nachrichten der vergangenen 48 Stunden im Jahr 2005 allein aus den Regionalisierungsmitteln zwischen 500 Millionen Euro und 600 Millionen Euro betragen wird?
Letzteres kann ich Ihnen bestätigen, aber nur aufgrund von Informationen aus der Presse. Es ist ein Stück Spekulation dabei, wenn man es nicht genau weiß.
Ich habe die Bilanz noch nicht gelesen. Es macht keinen Sinn, sich auf Presseberichte zu verlassen. Man muss die Bilanz der DB AG gelesen haben. Die Größenordnung mag aber durchaus stimmen.
Zweitens muss man sehen, dass es Verträge gibt, und zwar mit allen Bundesländern. Verträge muss man in der Regel einhalten; es sei denn, man hat Spielräume, um nachzuverhandeln. Das ist eine Frage des Auslotens.
Drittens stimme ich Ihnen zu, dass es im Rahmen eines verschärften Wettbewerbs durchaus noch Potenziale
gibt. Die Größenordnung der Potenziale kann ich Ihnen hier und heute aber nicht benennen. Im Extremfall kann es also durchaus zu Leistungseinschränkungen kommen, wenn es bei der Größenordnung der Einsparung bleibt.
Ich weiß, dass der Ministerpräsident dieses Landes in intensiven Verhandlungen steht. Ich gehe davon aus, dass das letzte Wort darüber noch nicht gesprochen ist. Der Ministerpräsident hat auch im Vorhinein und auch in Gesprächen mit mir immer gesagt, dass wir versuchen müssen, die Regionalisierungsmittel zu halten, und zwar weil wir das einzige Bundesland sind, dass die Regionalisierungsmittel in vollem Umfang dem SPNV und dem ÖPNV zugute kommen lässt. Andere Bundesländer haben andere Ausgangspositionen.
Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass in vielen Debatten in Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses sehr unterschiedliche Meinungen dazu geäußert worden sind. Damals war ich noch in der Funktion des Fraktionsvorsitzenden tätig. Damals hat man gesagt, man müsse nicht unbedingt die Regionalisierungsmittel für den SPNV und den ÖPNV einsetzen, sondern man könne beispielsweise diese Mittel auch für den Straßenbau verwenden. Das haben wir Gott sei Dank nicht getan. Deshalb haben wir in den Verhandlungen nun eine gute Position.
Herr Minister, bevor ich meine Frage stelle, möchte ich vorweg sagen, dass ich Sie ermutige, um den Erhalt der Regionalisierungsmittel zu kämpfen.
In der Debatte der vergangenen Tage sind drei Forderungen von verschiedenen Seiten erhoben worden. Erstens ist gefordert worden, die Transparenz über die Mittelvergabe der Länder zu vergrößern. Zweitens ist gefordert worden, im Gesetz eine schärfere Zweckbestimmung der Mittel vorzunehmen. Drittens ist gefordert worden, eine effizientere Verwendung der Mittel durch mehr Wettbewerb zu ermöglichen. In Rheinland-Pfalz sind wir hinsichtlich des Wettbewerbs nicht gerade Vorreiter. Ich möchte gern wissen, wie Sie zu diesen drei Forderungen stehen.
Alle drei Forderungen sind berechtigt. Bei der Frage der Transparenz haben wir überhaupt kein Problem, weil alles transparent ist.
Frau Kiltz, Sie müssen sich daran gewöhnen, dass Vertragsvertragspartner einerseits die Landesregierung und
andererseits die DB AG oder andere sind. Man muss sich auch daran gewöhnen, dass man Verträge zwischen zwei Partnern nicht am offenen Markt verhandelt. Das ist völlig klar; denn ansonsten hätten Sie das Vertrauen des Vertragspartners sofort verloren. Das ist so.
Sie müssen sich schon meine Antwort anhören, wenn Sie mich etwas fragen. Daran müssen Sie sich gewöhnen. Es tut mir Leid, dass ich Ihnen antworten muss. Hätten Sie mich nicht gefragt, dann hätte ich das nicht ausführen müssen.
Die Transparenz ist so weit wie möglich gegeben. Man weiß genau, was es kostet und wer Vertragspartner ist.
Die Verwendung der Mittel ist gar kein Problem, weil wir die Mittel für SPNV und ÖPNV gesetzesmäßig richtig verwenden. Damit hat unser Bundesland gar kein Problem.
Ich habe auch kein Problem damit, dass die Mittel zukünftig zweckgebunden im Gesetz dargestellt werden. Aber eigentlich steht das jetzt schon im Gesetz drin.
Der Wissenschaftliche Dienst hat uns vor einiger Zeit mitgeteilt, was öffentlich werden kann und was nicht öffentlich werden kann. Diesen Streit haben wir schon vor längerer Zeit ausgefochten.
Wenn Mittel für den Schülerverkehr ausgegeben werden, dann ist das zwar keine Zweckentfremdung, aber teilen Sie meine Auffassung, dass das nicht im Sinn des Gesetzes ist?
Zum anderen kann ich mich daran erinnern, dass die Erstellung eines Gutachtens über eine Magnetschwebebahn aus Regionalisierungsmitteln finanziert worden ist. Das ist eindeutig kein Nahverkehr. Sehen Sie das als zweckbestimmte Verwendung an?
Frau Kiltz, Sie haben sich die Antwort selbst gegeben. Sie sagen selbst, dass nicht nur der Schülerverkehr, sondern auch der SPNV dabei ist. Sie haben selbst
Sie haben mich gefragt, ob das so in Ordnung ist. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir gerade in ländlichen Räumen die Schülerverkehre so organisieren sollten, wie wir sie organisieren.
Wir organisieren sie sehr klug. Wir machen gleichzeitig mit dem Schülerverkehr den SPNV und den ÖPNV. Das werden wir auch weiter so halten, weil es gesetzeskonform ist.
Es ist ein Gutachten erstellt und mit Regionalisierungsmitteln bezahlt worden, und zwar zur Frage, ob es eine Magnetschwebebahn im Hunsrück geben könnte. Bezog sich das auf den Nahverkehr oder nicht?
Frau Kiltz, jetzt sind wir bei dem Thema von gestern. Ich hätte große Lust, mit Ihnen darüber zu diskutieren. Ich will Ihnen etwas dazu sagen. Wir haben in Deutschland die modernste Verkehrstechnik der Welt. Das ist die Magnetschwebebahn. Sie müssen das ertragen, wenn Sie so etwas fragen. Es ging darum, wo man die modernste Verkehrstechnik der Welt außerhalb von China auch in Deutschland einsetzen kann.
Damals haben einige Bundesländer und auch wir Referenzstrecken angeboten. Damals ist ein Gutachten erstellt worden, das in keinem Verhältnis zu dem Aufwand steht, den Sie derzeit formulieren. Das Gutachten steht in keinem Verhältnis zu dem Aufwand.
Herr Minister, ich bitte um Verständnis für eine kleine Nachfrage zum Stichwort „Transparenz“. Ich akzeptiere, dass Sie aus Wettbewerbsgründen die Verträge nicht offen legen können. Bitte haben Sie dann aber auch Verständnis dafür, dass, wenn Sie und die Bahn die Details kennen, damit noch nicht für alle – auch nicht für das Parlament – eine umfassende Transparenz hergestellt ist.
Soweit der andere Vertragspartner einverstanden ist, bin ich gern bereit, das im Verkehrsausschuss mit Ihnen zu erörtern. Dazu muss ich aber erst das Einverständnis des anderen Partners haben.