Protocol of the Session on October 13, 2005

Ich will es auf den berühmten Vier-Personen-Haushalt herunterbrechen, weil ich das Beispiel genannt habe. Dieser zahlt etwa im Moment um die 20 Cent pro Kilowattstunde. Innerhalb dieser 20 Cent – davon sind 2,03 Cent oder 2,04 Cent Ökosteuer, wie gesagt – rechnet man ungefähr mit 5 % bis 6 % Anteil erneuerbarer Energien. Das ist mit leicht steigender Tendenz.

(Abg. Frau Mohr, SPD: 2 % bis 3 %!)

Nein. Die Abgabe für Kraft-Wärme-Kopplung liegt bei etwa 1,5 % bis 2 %. Die Konzessionsabgabe liegt bei etwa 10 %. Das sind die Zahlen, die mir vorliegen. Es kann sein, dass Sie das noch besser wissen als ich. Das ist das, was bei uns im Haus vorliegt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Herr Staatssekretär, Sie hatten die Erlössituation angesprochen. Sind Sie der Auffassung, dass mit der vorgeschlagenen Strompreiserhöhung der beantragenden Konzerne die Gewinne der Konzerne steigen, oder anders ausgedrückt, die Abzocke weitergeht, wie es der Bundesminister für Umwelt, Reaktorsicherheit, Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft gesagt hat?

Sie müssen uns zugestehen, dass wir das zunächst einmal prüfen. Fakt ist, dass es eine Erhöhung geben wird. In welcher Größenordnung kann ich Ihnen heute nicht sagen. Wir werden alle 66 Anträge individuell Unternehmen für Unternehmen genau durchleuchten und prüfen. Wir werden dann zu entsprechenden Schlüssen kommen. Ich habe vorhin gesagt, so wie sie jetzt vorliegen, werden sie nicht genehmigt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Ich habe noch eine Frage zu den erneuerbaren Energien, die Sie mit 6 % in die Kosten eingerechnet haben.

5 % bis 6 %.

Können Sie sagen, aus welchem Jahr Ihre Zahlen sind. Mir liegt ein Bericht vor, dass auch in diesem Jahr die Differenzkosten bei der Windkraft um 340 Millionen Euro gesunken sind. Mir liegen die gleichen Zahlen wie Frau Mohr vor, dass es sich um höchstens 2 % der Kosten handeln würde.

Herr Abgeordneter Dr. Braun, wir können jetzt hier um die Zahlen streiten. Ich kenne jetzt keine anderen als die, die ich eben genannt habe. Ich bin aber gern bereit,

noch einmal zu recherchieren. Es kann tatsächlich richtig sein, dass Ihre Zahlen vielleicht aus dem Jahr 2002 oder 2003 stammen, und meine sind vielleicht neueren Datums.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder umgekehrt!)

Oder umgekehrt. Es mag sein, dass vielleicht einmal ein Missverständnis vorkommt. Aber in der Tat sind es Kosten, die zunehmend auch den Strompreis belastet haben. Die Liberalisierung der Strommärkte sollte eigentlich dazu beitragen, dass wir niedrigere Strompreise bekommen, damit unser Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähiger wird. Dann hat der Staat teilweise wieder nachgelegt, und dann kam es wieder zu etwas höheren Strompreisen. Jetzt streiten wir uns nicht um das eine Prozent.

Herr Abgeordneter Creutzmann hat eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, könnten Sie mir zustimmen, dass bei einer Staatsanteilssteigerung von 27 % auf 42 %, also um rund 50 %, es völlig unerheblich ist, ob wir von 40,5 % oder von etwa 42 % Steigerung sprechen? Eine Zunahme des Staatsanteils um 50 % spricht doch eine eindeutige Sprache. Können Sie mir da zustimmen?

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)

Ich stimme natürlich dem Herrn Abgeordneten Creutzmann zu.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gölter.

Herr Staatssekretär, ich will mit meiner Frage die Kontrollfunktion der Länder nicht infrage stellen, aber angesichts der Tatsache, dass es beim Strompreis wie bei allen Energiepreisen bundesweit eine Reihe von Konstanten und nur eine Reihe von Variablen gibt – die größte Variable sind die Durchleitungspreise – frage ich: Gibt es Kontakte unter den Ländern? Stimmen sich die Länder zumindest in den Grundtendenzen der Einschätzung ab, um diesbezüglich auch eine größere politische Wirkung zu erzielen?

Dadurch, dass eine Bundestarifordnung für die Elektrizität gilt, die für alle Länder gleiche Gültigkeit hat, wird die

Berechnung in allen Ländern unter den gleichen Aspekten erfolgen. Selbstverständlich werden sich die Referenten darüber austauschen. Es gibt manche Elektrizitätsunternehmen, die sogar länderübergreifend arbeiten. Insofern ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass man versucht, solche Lösungen zu finden, die kompatibel sind.

Die Elektrizitätsunternehmen können natürlich klagen, wenn wir das nicht genehmigen, was ihnen in etwa vorschwebt. Wenn sie nicht zufrieden sind mit der von uns sozusagen ermittelten Erhöhung, kann dagegen geklagt werden. Da gibt es keinen Zweifel, sowie das teilweise beim Gas im letzten Jahr auch erfolgt ist.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Die Mündlichen Anfragen sind damit beantwortet. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. (Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel (CDU), Auswirkungen von Hartz IV auf die rheinland-pfälzischen Kommunen – Nummer 4 der Drucksache 14/4565 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Schnabel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat am 5. Oktober 2005 beschlossen, den Kommunen ca. 3 Milliarden Euro zugesagter Gelder für Empfänger des Arbeitslosengeldes II zu streichen. Demnach werde der Bund den Kommunen in diesem Jahr keine Gelder für die Unterkunftskosten der vorgenannten Zielgruppe gewähren.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe weichen die von der Landesregierung oder nachgeordneten Behörden prognostizierten Zahlen für die Ausgabensituation der Kommunen in Bezug auf die Einführung neuer Kostentragungspflichten im Rahmen von Hartz IV von den aktuell ermittelten Zahlen ab?

2. In welcher Höhe sind die einzelnen rheinlandpfälzischen Kommunen durch die Unterkunftskosten, die sie im Rahmen von Hartz IV zu zahlen haben, belastet, wie viel Prozent ihrer Gesamtausgaben für Hartz IV sind dies?

3. Trifft es zu, dass die rheinland-pfälzischen Landkreise durch die Zahlung der Unterkunftskosten im Rahmen von Hartz IV höhere Ausgaben haben als früher für die erwerbslosen Einwohner in ihrem Gebiet, gegebenenfalls bei welchen Landkreisen waren die Auswirkungen signifikant?

4. In welcher Höhe sind Rückforderungen des Bundes gegenüber rheinland-pfälzischen Kommunen zu erwarten?

Es antwortet Frau Staatsministerin Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Schnabel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende, für die die kommunalen Träger – Landkreise und kreisfreie Städte – nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zuständig sind, werden von diesen als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten wahrgenommen. Gleiches gilt für die nach § 6 SGB II zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende, die anstelle der Agenturen für Arbeit Leistungen nach dem SGB II im Wege der Erprobung übernehmen. Den kommunalen Trägern obliegt es, entsprechende Prognosen über die Ausgabensituation zu erstellen. Der Landesregierung wurden diese nicht vorgelegt.

Zu Frage 2: Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben im Rahmen des Erstattungsverfahrens nach § 46 Abs. 5 SGB II bisher Kosen für Unterkunft und Heizung in Höhe von rund 270 Millionen Euro geltend gemacht. Hiervon entfallen auf die Landkreise rund 109 Millionen Euro und auf die kreisfreien Städte rund 161 Millionen Euro.

Seitens des Bundes wurden bisher 78,5 Millionen Euro erstattet. Danach errechnen sich bisherige Nettoausgaben der Kommunen in Höhe von rund 191,5 Millionen Euro, der Landkreise von rund 77 Millionen Euro, der kreisfreien Städte von rund 114,5 Millionen Euro.

Hochgerechnet auf das Jahr 2005 sind Gesamtausgaben für Leistungen der Unterkunft und Heizung in Höhe von rund 371 Millionen Euro, worauf auf die Landkreise rund 150 Millionen Euro und auf die kreisfreien Städte rund 221 Millionen Euro entfallen, zu erwarten.

Diesen Ausgaben stehen – ausgehend von der jetzigen Rechtslage – zu erwartende Bundeserstattungen in Höhe von rund 108 Millionen Euro, 44 Millionen Euro für die Landkreise, 64 Millionen Euro für die kreisfreien Städte, gegenüber.

Nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird diese Kostenbeteiligung des Bundes in vollem Umfang vom Land an die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende weitergeleitet.

Die Nettoausgaben der Kommunen betragen damit im Jahr 2005 voraussichtlich insgesamt 263 Millionen Euro. Zu den Gesamtausgaben der Kommunen im Rahmen der Ausführung des SGB II liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Eine prozentuale Darstellung kann daher nicht erfolgen.

Zu Frage 3: Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als örtliche Träger der Sozialhilfe im Jahr 2004 Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Höhe von rund 324 Millionen Euro erbracht. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass rund 95 % dieser Empfänger und Empfängerinnen von den Leistungssystemen der Grundsicherung für Arbeit Suchende aufgenommen wurde. Somit verbleiben noch rund 5 % in der Sozialhilfe.

Bezogen auf die Ausgaben des Jahres 2004 fallen damit Ausgaben in Höhe von rund 308 Millionen Euro weg. Diesen Minderausgaben von rund 308 Millionen Euro stehen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von rund 263 Millionen Euro gegenüber. Von höheren Ausgaben durch die Zahlung von Unterkunftskosten sind im Wesentlichen die Landkreise betroffen. Bei acht von 24 Landkreisen sind signifikante Auswirkungen zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um die Landkreise Altenkirchen, Bernkastel-Wittlich, Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Rhein-LahnKreis, Rheinpfalzkreis und Westerwaldkreis.

Bei den zwölf kreisfreien Städten zeigt sich bei den vier Städten Frankenthal, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße und Worms ein auffälliger Ausgabenzuwachs ab. In Pirmasens und Landau hingegen sanken die Ausgaben.

Zu Frage 4: Das Bundeskabinett hat am 5. Oktober 2005 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Dieser Entwurf sieht rückwirkend zum 1. Januar 2005 eine Festsetzung der quotalen Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung auf null vor. Aus der Gesetzesbegründung des Entwurfs geht hervor, dass bei einer rückwirkenden Anpassung der Bundesbeteiligung an die tatsächlich entstandenen Kosten Rückzahlungspflichten der Kommunen in Höhe der bis zur Verkündung des Änderungsgesetzes überzahlten Beträge entstehen. Die Landesregierung ist allerdings der Auffassung, dass die Kostenbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren kritisch hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden muss. Ziel bleibt es, die gesetzlich garantierte Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro jährlich sicherzustellen. Dabei sind auch die neuen Erkenntnisse aus dem Verwaltungsvollzug des Jahres 2005 zu berücksichtigen.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Herr Abgeordneter Schnabel hat eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, Ihre Kollegin aus Hessen, Frau Lautenschläger, hat sich öffentlich gegen die Absicht von Minister Clement bzw. gegen die Absichten des Kabinetts, die Gelder zu kürzen, gewandt.

Haben Sie sich in Rheinland-Pfalz in dieser Frage schon einmal in der Öffentlichkeit vor die Kommunen gestellt?

Ich habe mehrfach öffentlich betont, dass man sich mit dem derzeitigen Vorhaben der Bundesregierung nicht einverstanden erklären kann. Wir haben – davon abgesehen – auch einen gemeinsamen Länderantrag zu dem jetzt eingebrachten Gesetzgebungsverfahren formuliert, in dem wir sehr deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass wir erstens ein transparentes Abrechnungsverfahren fordern und zweitens an der angesagten Entlastung von 2,5 Milliarden Euro für die Kommunen festhalten wollen, weshalb eine rückwirkende Stellung auf null nicht infrage kommt.

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD)