So fahren die Jugendlichen sehr häufig nachts. Die kurvigen Außenortstraßen im ländlichen Raum verlangen eine gute Fahrpraxis, vor allem bei der Anpassung der Geschwindigkeit vor und in Kurven.
Häufigste Unfallursache bei Anfängern ist das so genannte Abkommen von der Fahrbahn. Dies lässt eindeutig darauf schließen, dass zu schnell gefahren wurde und das Fahrzeug nicht beherrscht wird.
Vor diesem Hintergrund haben wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Da wird der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen bei uns auf das Lernen durch Erleben gelegt. So führt das Land Rheinland-Pfalz übrigens als einziges Bundesland in ganz Deutschland ein Sicherheitstraining für Fahranfänger mit 30 Euro pro Teilnehmer durch. Diese Maßnahme erachte ich für äußerst wichtig und wertvoll.
Ich war dieser Tage bei dem ADAC und habe dort so ein Sicherheitsfahrtraining noch einmal mitmachen können. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie viele junge Leute dieses Sicherheitsfahrtraining machen, um in Extremsituationen ihr Fahrzeug beherrschen zu können.
Ich habe interessanterweise mit vielen jungen Frauen gesprochen, die mir sagten, ich habe schon drei Mal einen Unfall gehabt, ich will jetzt dieses Sicherheitstraining machen, damit ich in Extremsituationen mein Auto besser beherrsche.
Es ist eine gute Maßnahme, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann. Übrigens als einziges Bundesland wird dieses Sicherheitsfahrtraining für diese jungen Leute bei uns in Rheinland-Pfalz gefördert.
Seit dem Jahr 1999 wurden rund 12.000 Fahranfänger entsprechend geschult. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fahranfängern wird von meinem Haus derzeit vorbereitet, nämlich die Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren.
Die Landesregierung hat zum begleiteten Fahren ab 17 stets die Auffassung vertreten, dass wir zur Erprobung von neuen Ausbildungsmodellen zunächst eine rechtskräftige Grundlage abwarten sollten. Das ist der Hintergrund, weshalb wir das heute tun.
Meine Damen und Herren, bereits bei der Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2003 hat sich RheinlandPfalz dafür ausgesprochen, eine Regelung zu erarbeiten, um den bürokratischen Aufwand für die Teilnehmer des Modellversuchs auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Aufgrund der hohen Unfallbeteiligung jugendlicher Fahranfänger dürfen wir keine Chance ungenutzt lassen, die eine Verbesserung der Situation verspricht. Wir müssen also vor dem aufgezeigten Hintergrund neue Maßnahmen ergreifen.
In diesem Sommer ist die bundeseinheitliche Regelung verabschiedet worden, die den rheinland-pfälzischen Vorstellungen entspricht. Der Herbst ist damit ein guter Zeitpunkt für den Start dieses Modelversuchs. Im Übrigen haben einzelne Bundesländer auf der Grundlage von Ausnahmegenehmigungen bereits erste Erfahrungen gesammelt.
In Niedersachsen wurden in einem Jahr rund 6.700 Genehmigungen erteilt. In diesem Zeitraum haben sich lediglich drei Unfälle ereignet, jedoch ohne Personenschaden. Man sieht also, dass es ein äußerst erfolgreicher Pilotversuch ist. Aufgrund dieser positiven Zwischenbilanz haben Hamburg und Bremen ebenfalls das begleitete Fahren auf den Weg gebracht und im Rahmen der Ausnahmeregelung eingeführt.
Meine Damen und Herren, das gesamte Prozedere ist in einer Broschüre dargelegt. Herr Creutzmann hat die Voraussetzungen dargelegt, unter denen das begleitete Fahren eingeführt werden kann.
Ich glaube, dass wir damit einen großen Schritt zu mehr Verkehrssicherheit leisten können. Das sieht man an dem Pilotversuch in Niedersachsen. Deshalb werden wir das jetzt in Rheinland-Pfalz auf den Weg bringen, weil die Verkehrssicherheit in der Verkehrspolitik für uns allerhöchste Priorität hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wirz, Frau Kiltz, jetzt haben Sie es von dem Minister gehört, aber Sie haben vorhin nicht zugehört. Das waren Pilotprojekte in Niedersachsen. Außerdem hat der Minister erklärt, er wolle sich gesetzeskonform verhalten. Seit dem 8. Juli 2005 gibt es das Gesetz. Wir machen es jetzt. Damit sind wir nicht auf der Kriechspur.
Ich habe von den Erfahrungen mit dem Pilotprojekt in Niedersachsen berichtet. Wenn es schief gelaufen wäre,
Frau Kollegin Kiltz, die FDP-Fraktion ist keine KaderPartei. Das mag bei den GRÜNEN zutreffen. Wir sind aber wir. Wir entscheiden in Rheinland-Pfalz, was wir für vernünftig halten.
Liebe Frau Grützmacher, nicht alles, was von Berlin kommt, ist immer zielführend. Es würde Ihnen gut anstehen, wenn Sie dem, was die GRÜNEN in Berlin produzieren, etwas kritischer gegenüberstehen würden.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion liegt der Vorteil des Modellprojekts auf der Hand. Herr Kollege Wirz, das hat die Anhörung gezeigt. Diese war für mich beeindruckend. In den ersten acht Monaten der Fahrpraxis nimmt die Unfallhäufigkeit exponentiell ab. Das heißt, das begleitete Fahren ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit für die Betroffenen, aber auch für die anderen Verkehrsteilnehmer. Das darf man nicht vergessen. Ich will an dieser Stelle betonen – die FDPFraktion begrüßt das –, dass die Landesregierung bzw. das Verkehrsministerium Verkehrssicherheitswochen eingeführt hat und das Thema „Verkehrssicherheit“ ganz schnell in Angriff nimmt.
Hauptziel des Projekts ist es, die Zahl der Unfälle junger Fahrer zu senken. Nach einem Jahr hat sich durch die inzwischen eingestellte Routine das Unfallrisiko um die Hälfte verringert. (Glocke des Präsidenten)
In Ländern wie Österreich, Großbritannien und Schweden wird das begleitete Fahren schon einige Jahre praktiziert. In Schweden waren es 40 % weniger Unfälle. Deswegen ist es richtig, dass die Landesregierung schnell gehandelt hat, nachdem die Gesetzesgrundlagen vorlagen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will anknüpfen an das, was Walter Wirz von der CDU bereits gesagt hat, will aber auch empört für die jüngere Generation sagen: In diesem Bereich konnte man in den vergangenen Jahren sehr wohl politischen Frust sammeln; denn wir sind in den vergangenen drei Jahren sehr oft bei Ihnen vorstellig geworden, Herr Minister, um sehr gute Alternativen aufzuzeigen, die sowohl das begleitete Fahren als auch den so genannten Frühführerschein unterstützen.
Ich finde es sehr schade, dass Sie die Unfälle, die junge Leute sehr viel mehr als andere Autofahrer bauen, in einen Topf werfen mit den so genannten Discounfällen in der Nacht mit Drogen, mit vielen Leuten im Auto, mit Ablenkung und mit Imponiergehabe. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist das Fahren bei Tag vom Wohnort zur Arbeit und von der Arbeit zum Wohnort zurück. Es wurden sehr gute Vorschläge gemacht, den Frühführerschein unter strengen Kriterien auszugeben, sei es Fahrsicherheitstraining, seien es Persönlichkeitstests, die Festlegung einer bestimmten Strecke, eine nicht zu hohe Motorisierung des Autos, ein Tempolimit des Wagens, Aufkleber auf dem Auto usw.
All diese Dinge vermisse ich bei dem, was uns die Landesregierung ab November auftischen will. Sehr geehrter Herr Minister Bauckhage, ich weiß, dass eine Reihe von Landräten in Rheinland-Pfalz auf eine Antwort zu diesem Thema von Ihnen wartet. Es kann doch nicht sein, dass Eltern ihre Kinder nach der 10. Klasse für ein Jahr nach Amerika schicken, diese dann mit dem amerikanischen Führerschein zurückkommen, ihn dann hier umschreiben lassen und ein Jahr damit fahren. Dann haben wir junge Leute erster und zweiter Klasse, wenn es um die Mobilität geht. Sie wissen, wie es in den ländlichen Regionen aussieht, in denen wir Nachholbedarf haben.
Ich will Ihnen jetzt keine Einzelfälle schildern; denn dafür reicht die Zeit leider nicht aus. Wenden Sie in diesem Zusammenhang doch einmal das Motto der Landesregierung an: Wir machen’s einfach. – Machen Sie es doch einfach mit den genannten Kriterien. Ich würde mich sehr freuen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe vorhin bereits darauf verwiesen, dass auch ich ein Thema ansprechen möchte, das negative Auswirkungen hervorrufen könnte. Das ist genau das Thema,
das Frau Kollegin Schneider-Forst angesprochen hat, nämlich das Problem, das Fahrerlaubnisrecht mit Ausnahmen vom Mindestalter zum Erwerb der einzelnen Fahrerlaubnisklassen zu erteilen.
Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr, der offensichtlich dafür zuständig ist, hat Mitte Juni einen neuen Verfahrenshinweis zur künftigen Anwendung übermittelt. Die Anwendung des neuen Verfahrenshinweises bedeutet im Hinblick auf die Möglichkeit einer ausnahmsweise vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B in der Praxis eine erhebliche Einschränkung. Nach den bisherigen Regelungen sind Ausnahmen nur dann in Betracht gekommen, wenn das Abwarten des Mindestalters aufgrund von persönlichen Umständen des Bewerbers zu einer besonderen vom Verordnungsgeber nicht gewollten Härte geführt hätte. Nach dem neuen Verfahrenshinweis heißt es aber, dass Ausnahmen zur vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch in extremen Härtefällen gerechtfertigt sind.
Es folgt ein Hinweis, den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, nämlich dass die Jugendlichen andere Führerscheinklassen in Anspruch nehmen können. Die Industrie hält ein umfangreiches Angebot an Fahrzeugen vor, die teilweise sogar mit geschlossenen Karosserien versehen sind. Ich habe kein Verständnis dafür, dass auf die Inanspruchnahme dieser Fahrzeuge verwiesen wird, die nach der Beurteilung verschiedenster Fachstellen eine erhebliche Gefahr für die Nutzer darstellen, da sie von ihrem Sicherheitsaufbau her überhaupt nicht vergleichbar sind beispielsweise mit einem Kleinst-Pkw.
Ich denke, wir müssen im ländlichen Raum darauf achten, dass es unseren Jugendlichen möglich ist, unter bestimmten Umständen in den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B auch schon vor der Vollendung des 18. Lebensjahres zu kommen.
Die großen Entfernungen zu den Ausbildungsplätzen und zu den Schulen machen dies erforderlich. Wir wissen alle – da können wir uns so viel anstrengen wie wir wollen –, wir werden den ÖPNV in unseren ländlichen Gebieten zumindest über eine gewisse Zeitspanne nicht in dem Maß ausweiten können, wie es erforderlich wäre, um das zu verhindern.
Herr Minister, deshalb meine Bitte an Sie: Bringen Sie den LSV dazu, wie früher mit dem notwendigen Augenmaß die Entscheidungen zu treffen und nicht vielleicht jetzt schon im Hinblick auf die nun stattfindenden Modellversuche härtere Maßnahmen zu ergreifen.
Darüber können wir dann reden, wenn der Modellversuch abgeschlossen worden ist. Jetzt ist der Zeitpunkt zu früh.