Protocol of the Session on September 15, 2005

Ich weiß nicht, ob es richtig ist, die Träger immer in öffentlicher Debatte zu benennen. Es ist ein Träger aus der Pfalz. Wir können Ihnen den Namen gern zukommen lassen, das ist überhaupt keine Frage. Es soll kein Geheimnis dem Parlamentarier gegenüber sein. Aber die Erfahrung aus den letzten Diskussionen hat gezeigt, dass es für die Träger ein großes Problem ist, wenn dies öffentlich immer wieder diskutiert wird. Wir lassen es Ihnen heute noch zukommen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Pörksen.

Frau Ministerin, im Anschluss an die Frage von Frau Kollegin Thelen möchte ich fragen: Können Sie sagen, aus welchem Ort der Träger kommt, der sich gemeldet hat?

Das kann ich natürlich sagen. Der Träger kommt aus Frankenthal, er hat aber auch noch Niederlassungen in anderen Orten. Sein Hauptsitz liegt dort. Weiter sollten wir nicht darüber sprechen, sonst ist schon klar, wer letztendlich der Träger ist.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Frau Ministerin, Sie haben einen Vertrag für drei Plätze abgeschlossen. Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss haben wir erfahren, dass der von der Justiz geltend gemachte Bedarf deutlich darüber hinausging. Welche Gründe haben Sie bewogen, auf drei Plätze zu gehen?

Der Vertrag wurde zwischen dem Ministerium der Justiz und Schloss Stutensee abgeschlossen. Man hat sich zunächst auf diese drei Plätze geeinigt. Der Kollege und ich müssen beobachten, inwieweit sich die Anzahl der Plätze als ausreichend zeigt oder nicht. Ich denke, nach einem Jahr muss man reflektieren, ob diese Vereinbarung ausreichend ist oder nicht.

Ich sage aber an dieser Stelle noch einmal, außer Schloss Stutensee gibt es in etlichen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz Plätze für Heimunterbringung statt Untersuchungshaft. Ich bitte auch, im Parlament zur Kenntnis zu nehmen, es gibt eine einzige Einrichtung in der ganzen Bundesrepublik Deutschland, die ein geschlossenes Konzept hat. Das ist Schloss Stutensee. Im Übrigen hat die Justiz in Rheinland-Pfalz auch die Möglichkeit, Jugendliche in anderen Einrichtungen unterzubringen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Marz.

Frau Ministerin, ich gehe einmal davon aus, dass die Vereinbarung mit Stutensee eine zeitliche Lücke schließen soll, bis in Rheinland-Pfalz wieder etwas möglich ist. Verfolgt die Landesregierung in diesem Zusammenhang weiterhin das Konzept einer geschlossenen Unterbringung? Verstehe ich Sie da richtig?

Sowohl der Justizminister als auch ich haben in der Abschlussdebatte am 1. Juni sehr deutlich vorgetragen, dass es zurzeit in Rheinland-Pfalz eigentlich nur eine einzige Wichtigkeit gibt, dass nämlich etwas Ruhe in die Jugendhilfelandschaft einkehrt. Ich denke, wenn diese Ruhe wieder eingekehrt ist, kann man sich auch wieder mit den Trägern an einen Tisch setzen und diskutieren, was in diesem Land möglich ist und was nicht.

Wir haben aus diesem Grund schon damals gesagt, wir machen eine Vereinbarung mit Stutensee, um eine sinnvolle Übergangslösung zu haben. Alle anderen Debatten werden zu einem anderen Zeitpunkt geführt, nämlich dann, wenn wieder Ruhe in der Landschaft eingekehrt ist.

(Beifall bei SPD und FDP)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Frau Ministerin, wir hatten unter anderem festgestellt, dass die Querinformationen zum Teil zwischen den Gerichten und den Jugendgerichtshelfern nicht so optimal waren. Nun müssen von den Gerichten wieder Entscheidungen dahin getroffen werden, greifen sie für einen Fall auf ein nicht geschlossenes Konzept zurück, also einen Platz, der in Rheinland-Pfalz offensichtlich zur Verfügung steht, oder wollen sie in Stutensee in eine geschlossene Einrichtung einweisen. Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, dass die Querinformation und damit auch die Erkennung des zur Entscheidung stehenden Falls auch ordnungsgemäß erfolgt?

Für die Justiz ist weder die offene Einrichtung noch Schloss Stutensee eine große Neuigkeit. Es ist auch keine Überraschung. Nach Schloss Stutensee wird seit Jahren überwiesen. Wir hatten nur die Notwendigkeit gesehen, das jetzt schriftlich aufgrund der Tatsache zu vereinbaren, dass bei uns in absehbarer Zeit kein Träger vorhanden ist. Das heißt, sowohl was die offenen Plätze betrifft als auch was Schloss Stutensee betrifft, gibt es eine Praxis, die seit vielen Jahren sowohl in der Jugendgerichtshilfe als auch bei der Justiz selbst eingeübt ist.

Es liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas und Reiner Marz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), Haltung der Landesregierung zur von CDU und FDP vorgeschlagenen Abschaffung der Gewerbesteuer und Erhebung eines Zuschlags auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer – Nummer 3 der Drucksache 14/4483 – betreffend, auf.

Ich erteile Frau Abgeordneter Thomas das Wort.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch waren die Gewerbesteuereinnahmen für die rheinland-pfälzischen Kommunen im Jahr 2004 und bis einschließlich August 2005?

2. Welche Belastungen kämen auf die Steuerzahlerinnen/Steuerzahler, die abhängig beschäftigt sind, zu, wenn das Steuermodell der CDU in der KirchhofVariante mit der Abschaffung aller Ausnahmetatbestände umgesetzt würde und gleichzeitig ein Zuschlag auch auf die Einkommensteuer erhoben würde, der den Gewerbesteuerausfall in den betroffenen Kommunen kompensiert?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Abschaffung der Gewerbesteuer und die Erhebung eines Zuschlags auf Einkommen- und Körperschaftsteuer einer Umverteilung von „unten nach oben“ gleichkommen würde, da sich auch die Steuerbelastung aller Beschäftigten durch den Zuschlag erhöhen würde?

4. Wie würde die Landesregierung Bestrebungen von CDU und FDP, die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch einen Zuschlag auf Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen, entgegentreten?

Es antwortet Herr Finanzminister Mittler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Thomas und des Herrn Abgeordneten Marz wurde bereits am 18. März 2004 nahezu wortgleich gestellt und beantwortet.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist aber aktuell wie eh und je! – Mertes, SPD: Machen Sie es im Dezember noch einmal!)

Gute Fragen kann man aber nicht oft genug beantworten. Deswegen beantworte ich namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Gewerbesteuereinnahmen der rheinland-pfälzischen Kommunen beliefen sich im vergangenen Jahr auf 906 Millionen Euro. Da die Gewerbesteuereinnahmen vom Statistischen Landesamt quartalsweise erhoben werden, bezieht sich der aktuellste Aufkommensstand 2005 auf das erste Halbjahr. In diesem Zeitraum betrug die Gewerbesteuereinnahme 485 Millionen Euro.

Zu Frage 2: Die Finanzminister des Bundes und aller Länder sind im vergangenen Jahr bei einer Bewertung der vorliegenden Steuerreformmodelle zu dem Ergebnis gelangt, dass die Realisierung des so genannten Kirchhof-Modells im Jahr des In-Kraft-Tretens einen Steuerausfall von rund 42 Milliarden Euro verursachen würde.

Die Belastungswirkung für einzelne Personengruppen, die sich für den Fall ergäbe, dass der bei Wegfall der Gewerbesteuer ausfallende Betrag durch einen Zuschlag zur Einkommensteuer kompensiert werden würde, war nicht Gegenstand der erwähnten Berechnung.

Zu Frage 3: Die Abschaffung der Gewerbesteuer und die Erhebung eines quantitativ gleichwertigen Zuschlags auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer schafft selbstredend eine Veränderung in der Steuerschuldnerschaft. Die Auswirkungen auf einzelne Einkommensgruppen wären zu untersuchen. Erkenntnisse darüber liegen derzeit nicht vor.

Zu Frage 4: Es gibt keinen Gesetzentwurf, der die Abschaffung der Gewerbesteuer und einen entsprechenden Gegenfinanzierungsvorschlag zum Inhalt hat. Folglich hat sich die Landesregierung mit der Frage auch nicht befasst.

So weit die Beantwortung, Herr Präsident.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Herr Mittler, zur Frage 1, zu den Gewerbesteuereinnahmen für die rheinland-pfälzischen Kommunen, haben Sie dankenswerterweise die Beträge genannt. Sind Sie der Auffassung, dass die Ersatzmaßnahmen für eine Gewerbesteuerreform, wie sie beabsichtigt war, jetzt den Kommunen zugute gekommen sind? Können Sie bestätigen, dass sich die Gewerbesteuereinnahmen gefestigt haben und sich die Finanzsituation der rheinlandpfälzischen Kommunen dadurch verbessert hat?

Wir gehen davon aus, dass die Gewerbesteuer in diesem Jahr bundesweit einen erneuten Höchststand erreichen wird. Wie das in der regionalen Differenzierung aussieht, kann zurzeit noch nicht bewertet werden. Das wird man sehen.

Maßgeblich dafür sind zwei Faktoren. Was das Gewerbesteueraufkommen als Ganzes angeht, ist es die gestiegene Ertragskraft der Unternehmen. Was die Verbesserung der kommunalen Haushalte aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen angeht, so kommt noch eine weitere Komponente zum Tragen, nämlich die Absenkung der Gewerbesteuerumlage.

Diese ist im vergangenen Jahr wirksam geworden. Dadurch wird sich die Nettoeinnahme der Kommunen im Jahr 2005 weiterhin erhöhen.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Jullien (CDU), Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung – Nummer 4 der Drucksache 14/4483 – betreffend, auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung es mit geltendem Recht für vereinbar, im unmittelbaren Vorfeld einer Bun

destagswahl eine Imagekampagne aus Landesmitteln durchzuführen?

2. Gelten die rechtlichen Einschränkungen für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen nach Auffassung der Landesregierung nur vor Wahlen auf der jeweiligen staatlichen Ebene oder gelten sie generell für Wahlen, die nur oder aber auch im jeweiligen Verantwortungsbereich einer Regierung durchgeführt werden?

3. Welcher genaue zeitliche Abstand zu einer Wahl, an der die Bürgerinnen und Bürger des Landes teilnehmen, sollte nach Auffassung der Landesregierung für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingehalten werden?

4. Beabsichtigt die Landesregierung im Winterhalbjahr 2005/2006 eine ähnlich gelagerte Imagekampagne im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen?

Für die Landesregierung antwortet der Sprecher der Landesregierung, Herr Walter Schumacher.