Protocol of the Session on October 17, 2001

Die Ausführungen von Ministerin Frau Conrad nehmen wir zur Kenntnis. Sie haben uns aber sehr wenig neue Erkenntnisse erbracht, vielleicht weil wir uns alle – ich habe dies mit Herrn Dr. Gölter eben noch nebenbei besprochen – vorher doch sehr intensiv informiert hatten.

(Ministerpräsident Beck: Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie vielleicht mehr gehört!)

Was mir im Moment Sorge bereitet, ist die Frage, wie wir als Land Rheinland-Pfalz und wie Sie mit Ihrer Atomaufsichtsbehörde des Landes etwas näher an den Ereignissen, auch in anderen Bundesländern, gerade in den angrenzenden Bundesländern bei Störungen in Philippsburg oder bei Störungen in Biblis A und B, dabei sein können. Wir haben den Fall – dies wurde von allen betont –, dass in Rheinland-Pfalz beispielsweise die Stadt Worms als Großstadt näher an einem Atomkraftwerk liegt als eine hessische Stadt. Wir haben genau den gleichen Fall, dass Speyer als Großstadt oder zumindest als mittlere Stadt näher am Atomkraftwerk Philippsburg liegt als eine baden-württembergische Stadt. Deswegen würde ich erwarten und möchte dies hier anregen, dass Sie offensiv auf die anderen Länder zugehen und einen gemeinsamen Kreis bilden, der sich gegenseitig informiert.

Das müssen wir bestimmt auch irgendwann einmal im Hinblick auf Mülheim-Kärlich gegenüber den anderen Bundesländern so handhaben.

Ich bin der Meinung, Sie sollten aktiv werden und in die Wege leiten – gerade weil die Bevölkerung in RheinlandPfalz besonders betroffen ist –, dass man sich in solchen Fällen direkt gegenseitig informiert; denn das hat auch Auswirkungen auf die Sicherheit der Bevölkerung, die angrenzend wohnt.

Deshalb fordere ich Sie auf, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten darüber zu berichten, welche Aktivitäten Sie vonseiten des Landes Rheinland-Pfalz unternehmen können, um die Abstimmung zwischen den Ländern und der Atomaufsicht mit dem Bund und den anderen Ländern konkreter und schneller im Austausch zu machen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich die Aussprache.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds des Landes Rheinland-Pfalz in den Ausschuss der Regionen

dazu: Wahlvorschlag der Landesregierung – Drucksache 14/360 –

Gibt es Gegenvorschläge? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Wahlvorschlag. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist das mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so beschlossen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz und die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt der Rheinprovinz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/273 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/363 –

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt werden soll. Dann werden wir so verfahren.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussem pfehlung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/273 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/273 – zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Neuorganisation der Straßenund Verkehrsverwaltung Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/357 – Erste Beratung

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt ist niemand anwesend, der ihn vorstellt! Klasse!)

Wer spricht dazu?

(Lelle, CDU: Die Landesregierung!)

Wir bemühen uns, den zuständigen Minister zu finden. – Er eilt zum Rednerpult.

(Licht, CDU: Jetzt wäre es interessant, wenn es die falsche Vorlage wäre!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal bitte ich um Verständnis. Ich hätte aber wissen müssen, wie rational und sehr produktiv ein Parlament arbeitet. Nach dem Fahrplan wäre der Tagesordnungspunkt nämlich viel später aufgerufen worden. Mich freut aber, dass wir jetzt dieses Gesetz einbringen können.

Meine Damen und Herren, eine der wichtigsten politischen Gestaltungsaufgaben ist es, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft unseres Landes zu sichern und zu verbessern. Dazu ist vorrangig eine leistungsfähige Infrastruktur der Verkehrsträger Straße, Schiene, Luft und Wasserstraße erforderlich.

Deshalb will die Landesregierung im Rahmen einer Mobilitätsoffensive für den Bereich Straßen und Verkehr deutlich mehr öffentliche Mittel investieren, nämlich 1 Milliarde DM in den kommenden fünf Jahren. Das betrifft insbesondere den Landesstraßenbau. Daher müssen wir neue Wege bei der Verkehrsfinanzierung einschlagen.

Dies erfordert nicht zuletzt eine leistungsfähige Verwaltungsstruktur, die nach zeitgemäßen betriebswirtschaftlichen Maßstäben arbeitet und bei der Aufgaben- und Finanzverantwortung zusammenlaufen und nicht – wie bisher – unabhängig nebeneinander stehen. Weiterhin gilt es, der Straßen- und Verkehrsverwaltung des Landes eine neue organisatorische Gestalt zu geben und ihr zeitgemäße betriebswirtschaftliche Instrumente zur Verfügung zu stellen.

Nur so kann sie die verkehrspolitischen Vorgaben der Landesregierung noch besser als heute umsetzen, In

vestitionsprojekte effizienter abwickeln und ihre hoheitlichen Aufgaben weiter mit hoher Qualität wahrnehmen.

Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit hat sich das öffentliche Haushaltsrecht als nicht immer hinreichend flexibel für die finanzpolitisch und betriebswirtschaftlich notwendigen Maßnahmen erwiesen, um den künftigen Anforderungen bei der Sicherung und beim Ausbau der Verkehrssysteme Rechnung tragen zu können. Insbesondere die Kameralistik, die grundsätzlich nur Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums – in diesem Fall innerhalb eines Haushaltsjahres – kennt, bietet kein ausreichend geeignetes Instrumentarium für mittel- und langfristig angelegte infrastrukturelle Entwicklungen.

Daher soll zum 1. Januar 2002 der Landesbetrieb Straßen und Verkehr gegründet werden, um vor allem die Investitionsmöglichkeiten für den Bereich der Landesstraßen flexibler gestalten und damit verbessern zu können. Nach einer gewissen Übergangszeit, die vor allem für die Einführung des Rechnungswesens mit kaufmännischer Buchführung, Betriebsbuchhaltung und Controlling benötigt wird, soll der Betrieb im Jahr 2004 mit seinen kompletten Funktionen ausgestattet sein.

Dessen ungeachtet soll er seine verkehrlichen Aufgaben natürlich von Anfang an in vollem Umfang wahrnehmen können. So wird er bereits im kommenden Jahr die erste Tranche der zusätzlichen Landesstraßeninvestitionen umsetzen, um wichtige Verkehrsvorhaben für Bürger und die Wirtschaft im wahrsten Sinne des Wortes in Gang setzen zu können. Dies wird sich zweifellos auch auf den Arbeitsmarkt positiv auswirken.

Meine Damen und Herren, der Landesbetrieb soll seine Tätigkeit nach wirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen ausüben. Er dient auch gemeinwohlorientierten Zwecken. Abweichend von den Vorschriften über die kameralistische Haushaltsführung wird er nach kaufmännischen Grundsätzen unter Anwendung der Regeln der doppelten Buchführung entsprechend den §§ 74 und 87 LHO geführt.

Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr soll die Aufgaben, die dem Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz und der ihm nachgeordneten Behörden obliegen, für den Bereich der Straßen- und Verkehrsverwaltung wahrnehmen.

Zu diesen Aufgaben des Landes, die künftig vom Landesbetrieb gemeinsam mit dem zuständigen Verkehrsministerium wahrgenommen werden, zählen insbesondere der Straßenbau, die Straßenplanung, die Straßenunterhaltung, der Personen- und Güterverkehr, der öffentliche Personennahverkehr sowie die Angelegenheiten des Straßenverkehrs, des Luftverkehrs, der Schifffahrt und der Häfen sowie des Eisenbahnwesens.

Dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr werden ins oweit auch die hoheitlichen Aufgaben der Straßen- und Verkehrsverwaltung des Landes übertragen.

Der neue Landesbetrieb Straßen und Verkehr soll wirtschaftlicher Eigentümer der Straßen- und Verkehrseinrichtungen werden. Neben den sonstigen finanziellen

Zuweisungen des Landes und des Bundes erhält er zweckgebunden für die Vorhaltung und den Ausbau des Landesstraßennetzes ein besonderes Entgelt aus dem Landeshaushalt.

Dieses orientiert sich nicht zuletzt an Qualität und Umfang des Straßennetzes und soll so das eigene Interesse des Landesbetriebs Straßen und Verkehr am Ausbau und an der Verbesserung des bisherigen Straßensystems fördern. Organisatorisch werden das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz und die nachgeordneten Dienststellen mit über 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den künftigen Landesbetrieb überführt.

Rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten heute im Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen in Koblenz, rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Straßen- und Verkehrsämtern sowie im Autobahnamt. Weitere 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den dort angegliederten Straßen- und Autobahnmeistereien.

Ich nutze heute gern die Gelegenheit, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich zu danken; denn es gab eine bestimmte Phase, in der diese zumindest nachdenklich waren. Unsere Prämisse war, die Leute in die neuen Strukturen mitzunehmen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind diesen Weg in eine ganz neue und für sie sicherlich auch unbekannte Struktur bisher gern mit uns gegangen. Wir haben sie im wahrsten Sinne des Wortes in die neue Struktur mitgenommen und transparent und klar die neue Struktur dargestellt. Man konnte auch sehr deutlich erkennen, dass gerade durch diese Transparenz und diese Klarheit der Weg für die Menschen leichter begehbar war. Man muss wissen, man verfügt in einem solchen Fall über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also über Menschen, und muss entsprechend damit umzugehen wissen. Deshalb danke ich heute allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für ihre Bereitschaft, den neuen Weg mitzugehen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, diese Beschäftigten werden vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr übernommen. Bestehende personelle Überkapazitäten sollen mittelfristig – verständlicherweise sozialverträglich – unter Ausnutzung der Fluktuation abgebaut werden. Ich füge hinzu: Wir haben in dieser Frage auch sehr konstruktive Gespräche mit den Arbeitnehmervertretungen geführt, weil wir der Meinung waren, dass sie in einer klaren Struktur und in einer klaren Transparenz wissen müssen, wohin der Weg geht.

Nach der Landeshaushaltsordnung wird der Landesbetrieb verpflichtet, jährlich einen Wirtschaftsplan mit Erfolgs-, Finanz- und Stellenplan sowie eine Bilanz vorzulegen. Er soll insoweit ein EDV-gestütztes betriebliches Rechnungswesen mit Finanzbuchführung, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling erhalten.

Die Straßen- und Verkehrsverwaltung wird – so wie schon heute – auch künftig der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterliegen.