Protocol of the Session on October 17, 2001

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird – wenn man so will – das rechtliche Fundament für diesen Landesbetrieb gelegt. Die Einzelheiten der Umsetzung sollen in einer Organisationsverfügung geregelt werden, die das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erlassen wird. In der Organisationsverfügung werden Rechtsform, Bezeichnung und Sitz des neuen Landesbetriebs nochmals festgelegt und die Ziele und Aufgaben entsprechend beschrieben. Weiterer Inhalt sind die Betriebsausstattung und die Finanzierung, Aussagen zur Geschäftsführung und zur Aufsicht sowie zu den Grundsätzen der Verwaltung, zur Wirtschaftsführung und zum Rechnungswesen des Landesbetriebs.

Meine Damen und Herren, ich versichere Ihnen an dieser Stelle, dass diese Vorgehensweise nicht zum Ziel hat, dem Landtag wichtige Informationen über die innere Struktur des Betriebs vorzuenthalten. Nein, vielmehr geht es darum, schnell und flexibel reagieren zu können, wenn sich in einem dynamischen Umfeld ein Bedarf an weiteren organisatorischen Entwicklungen ergibt, dem man zeitnah begegnen muss. Denken Sie dabei beispielsweise an die Bundesauftragsverwaltung, wo Überlegungen, eine Autobahnfinanzierungsgesellschaft zu gründen, Auswirkungen auf diesen Landesbetrieb haben werden. Nehmen Sie weiter die vorgesehene Einführung einer Maut für schwere Lastkraftwagen auf Bundesautobahnen. Hierfür sind technische Anlagen zu errichten, wodurch Schnittstellen zwischen privaten Betreibern und der Landesstraßenverwaltung entstehen werden. In diesem Bereich müssen wir gegebenenfalls rasch organisatorische Anpassungen vornehmen können.

Meine Damen und Herren, bei der sinnvollen und notwendigen Modernisierung der Straßen- und Verkehrsverwaltung werden die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in höchstmöglichem Umfang berücksichtigt. Entsprechend sind diese wie auch die bestehenden Personal- und Ausbildungsvertretungen sowie die Gewerkschaften frühzeitig informiert worden.

Nicht zuletzt um den Interessen der Beschäftigten an einer kontinuierlichen Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten Rechnung zu tragen, enthält der Gesetzentwurf auch Übergangsregelungen für bestehende Personalvertretungen sowie für die Gleichstellungsbeauftragten.

Die Gründung des Landesbetriebs Straßen und Verkehr soll einen wichtigen Beitrag zum Ausbau des Verkehrssystems in Rheinland-Pfalz leisten. Mehr Flexibilität bei den Verkehrsinvestitionen und verbesserte Planungsund Steuerungsinstrumente bei der Umsetzung der Verkehrsprojekte sollen sicherstellen, dass RheinlandPfalz seine führende Rolle in der Verkehrspolitik weiter behaupten kann.

(Unruhe bei der CDU)

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluss noch einen Hinweis, der insbesondere die Kommunen interessieren wird: Bei den vom Land gewährten Pauschalen für die Unterhaltung und den Ausbau von Ortsdurchfahrten, bei der Straßenreinigung, beim Winterdienst auf Ortsdurchfahrten sowie bei der

Einsammlung des so genannten wilden Mülls an Landes- und Bundesstraßen wird sich mit der für den 1. Januar 2002 geplanten Gründung des Landesbetriebs nichts ändern. (Beifall der FDP)

Die Kommunen werden nicht zur Kasse gebeten.

Ich sehe gerade etwas wehmutsvoll zu meinem ehemaligen direkten Kollegen Joachim Mertes. Wir haben früher das Einsammeln des wilden Mülls einmal sehr intensiv betrieben.

(Zuruf des Abg. Jullien, CDU)

Herr Kollege Jullien, ich kann Ihnen sagen, dass der Landesbetrieb für die Entsorgung des Mülls weiter sorgen wird und die Kommunen damit am Start nicht belastet werden.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir wollen den Landesbetrieb Straßen und Verkehr gründen, um das Landesstraßennetz zu verbessern und nicht, um Kosten auf die Gemeinden abzudrücken. Ich sage das in aller Klarheit.

Die Straßen- und Verkehrsverwaltung wird mit den kommunalen Spitzenverbänden bei diesen Punkten, die logistische und finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen haben, im Gespräch bleiben. Ziel ist der möglichst effiziente Einsatz öffentlicher Mittel.

Ich bitte Sie, den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu unterstützen, damit bereits im kommenden Jahr die erste Tranche der auf fünf Jahre ausgelegten Mobilitätsmilliarde für die notwendigen Verbesserungen des bestehenden Straßensystems eingesetzt werden kann.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP und der SPD)

Im Übrigen ist es sehr selten, dass man mit Vorschusslorbeeren begrüßt wird, wie das heute geschehen ist. Auch dafür vielen Dank.

Meine Damen und Herren, bevor ich die Aussprache eröffne, freue ich mich, Gäste im Landtag begrüßen zu können, und zwar Mitglieder und Freunde der SPD aus dem Landkreis Bitburg-Prüm. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Wirz das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der einen neuen, wesentlichen

Einschnitt für die Landesverwaltung bringt, wird dem Parlament extrem kurzfristig vorgelegt und soll, da er bereits am 1. Januar 2002 in Kraft treten soll, offenkundig im Hauruckverfahren durchgepeitscht werden, Herr Minister. Das ist allerdings einer so schwierigen Materie nicht angemessen. Deshalb wird dieses Verfahren von der CDU auch nicht akzeptiert. Wir legen Wert auf eine sehr gründliche und sorgfältige Beratung.

Dies gilt umso mehr, als der dürre Text und die ebenso dürre Begründung des Gesetzentwurfs eigentlich mehr Fragen offen lassen als beantworten.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!)

Das Wesentliche soll wohl am Parlament vorbei auf dem Verordnungsweg bestimmt werden. Herr Minister, ich bitte um Verständnis, aber auch das können wir so nicht akzeptieren.

(Beifall der CDU)

Die CDU steht jeder plausiblen Bemühung um mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Landesverwaltung offen und positiv gegenüber. Die Errichtung eines Landesbetriebs für die Bereiche der Landesverwaltung, die Investitionen tätigen und entsprechende Planungs- und Managementleistungen erbringen, ist grundsätzlich eine der Möglichkeiten, wirtschaftliches und kaufmännisches Denken zu verankern und zu vertiefen.

Dabei geht es vor allem auch darum, die wirklichen Kosten von Investitionen und der Nutzung von Investitionsgütern und die damit verbundenen Dienstleistungen präzise zu ermitteln und transparent zu machen. Wie sie das in diesem Fall bewerkstelligen wollen, bleibt nach den bisher vorliegenden Informationen allerdings völlig im Dunkeln. Wir haben schwere Bedenken bezüglich der künftigen parlamentarischen Kontrolle für einen der wichtigsten Verantwortungsbereiche für die Infrastruktur unseres Landes, die im Übrigen in der alleinigen Zuständigkeit und damit auch der alleinigen Verantwortung des Landes liegen.

Die Straßenverwaltung erbringt auch Leistungen für den Bau und die Unterhaltung der Kreisstraßen. Sie haben – ich bin Ihnen dankbar – noch einmal deutlich gemacht, dass Sie nicht beabsichtigen, was wir schon befürchtet hatten, quasi durch die Hintertür die Kommunen auch künftig an den Planungsleistungen für die Kreisstraßen zu beteiligen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das klargestellt haben.

(Zurufe aus dem Hause)

Ich habe mitgeschrieben. Er hat gesagt, die Landesregierung beabsichtigt nicht, die Kommunen zu mehr Planungskosten an den Kreisstraßen heranzuziehen. Also wollen Sie das doch.

(Staatsminister Bauckhage: Dazu werde ich nachher noch etwas sagen!)

Herr Minister, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das klarstellen würden. Genau das haben wir befürchtet.

Wenn das Ganze einen plausiblen Sinn ergeben soll, müssen Sie zusätzliche Einnahmequellen erschließen. Das Naheliegendste ist nicht immer das Richtige. Das kommt jetzt auf den Blickwinkel an.

Ebenso erbringt die Straßenverwaltung Leistungen für die Bundesfernstraßen. Die Landesregierung hat offenbar die Absicht – ich unterstelle das einmal –, auch dafür mehr Geld vom Bund zu verlangen. Wir haben allerdings die Erfahrung mit der rotgrünen Regierung gemacht, dass wir nicht daran glauben, dass Ihnen das gelingt. Wir würden es begrüßen. Wir unterstützen Sie in diesem Vorhaben.

In diesem Zusammenhang sind wir uns allerdings auch darüber im Klaren, dass das kein alleiniger Weg von Rheinland-Pfalz sein kann, sondern nur im Kontext mit den anderen Bundesländern möglich sein wird.

Meine Damen und Herren, der Ankündigung der Landesregierung zufolge soll nun diesem Landesbetrieb das Vermögen des Landes an Landesstraßen übereignet werden. Für die Nutzung dieser Straßen soll das Land aus dem Haushalt Mieten, Pachten, Leasing oder Ähnliches entrichten.

Wie sollen eigentlich solche Geldleistungen bemessen werden? Bei Hochbauten, Verwaltungs- und Bürogebäuden ist eine solche Frage nach gängigen Maßstäben zu beantworten. Wie soll das bei Landesstraßen erfolgen, außer durch blanke Willkür nach dem Motto „Der Betrieb braucht soundso viel Geld, und das legen wir auf jeden Kilometer Straße um“? Das wäre eine Schlussfolgerung daraus.

Das sind Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Wir stellen Ihnen diese Fragen. Was wäre damit gegenüber dem jetzigen Verwaltungsstand gewonnen, wenn es so käme?

Meine Damen und Herren, wir wissen doch alle, wo entscheidende Kostenfaktoren für den Straßenbau zu suchen sind, mit denen wir alle zu kämpfen haben. Das sind mannigfache Auflagen, die beispielsweise aus dem Umweltrecht gefolgert werden. Diese führen oft zu weit aufwändigeren Bauweisen, als sie sonst gewählt würden. Auch das muss man ganz offen zugeben. Glauben Sie, Sie könnten das mit der Errichtung des Landesbetriebs aus der Welt schaffen?

Meine Damen und Herren, das eine oder andere Mal mahnt der Rechnungshof Planungsfehler an und auch, übertriebene Standards zu unterlassen. Glauben Sie, Sie könnten Derartiges ausschließen, wenn das Land gegenüber seinem Landesbetrieb die in der freien Wirtschaft üblichen Sanktionen nicht in der Hand hat, nämlich beim nächsten Mal eine andere Firma zu beauftragen?

Sie verbinden mit dem neuen Landesbetrieb die sagenumwobene Mobilitätsmilliarde. Darüber und wie die zustande kommt, werden die Haushälter noch manches kritische Wort zu sagen haben.

Herr Ministerpräsident und Herr Minister Bauckhage, diese Mobilitätsmilliarde ist die Folgerung aus einem

Versäumnis dieser Landesregierung in den letzten zehn Jahren. Sie haben die Investitionsmittel für die Landesstraßen mehr als halbiert und diese Verkehrswege regelrecht verkommen lassen.

(Beifall der CDU)

Glauben Sie, Sie könnten dem Zwang, klare politische und haushälterische Prioritäten zu entscheiden, mit einer Verwaltungsreform entrinnen? Wenn ja, dann sind Sie entweder naiv, oder Sie bauen den Leuten Potemkin‘sche Dörfer auf. Da ich Sie nicht für naiv halte, trifft wohl Letzteres zu. Eine Täuschung der Bürger ist sicher schuldhafter als Naivität.

Was Sie vorhaben, bedarf – das ist unsere Auffassung – einer sorgfältigen Beratung, bei der die Landesregierung weit mehr Offenheit und Auskunftsbereitschaft zeigen muss, als wir dies bisher gewohnt sind. Sie verfolgen mit einer an sich im Kern diskussionsfähigen Idee so viel zusätzliche, weniger sympathische Ziele, dass es die Frage ist, was Ihnen wichtiger ist, eine moderne Verwaltung oder Posten- und Haushaltstricks und möglicherweise auch eine große Schau mit nichts dahinter.

Vielen Dank.