Ich darf in diesem Zusammenhang gerne den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages zitieren, der mittlerweile vor ca. zweieinhalb Stunden der dpa verkündet hat, dass die Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu Seife und Hygieneplan von den Städten als Schulträger selbstverständlich eingehalten werden können.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie planen das Wiederhochfahren des Schulbetriebs in der nächsten Woche unter anderem auch mit der Wiederbeschulung der Klassen 4 an den Grundschulen. Einen ähnlichen Plan hat das Land Hessen verfolgt. Dort hat aber in der letzten Woche der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass eine Beschulung ausschließlich der Klassen 4 an Grundschulen nicht zulässig ist, weil ein Verstoß gegen Art. 3 GG, den Gleichheitsgrundsatz, vorliegt, unter anderem auch mit der Begründung, dass man Kinder der Jahrgangsstufe 4 einem höheren Infektionsrisiko aussetzen würde als zum Beispiel die Kinder der Jahrgangsstufen 1, 2 und 3.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kutschaty, selbstverständlich werden wir das hessische Urteil bei unseren weiteren Planungen berücksichtigen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die Coronafälle zurückkommen. Sie sprachen eingangs in Ihrem Statement von den Auffälligkeiten an Schulen. Vielleicht können Sie uns noch einmal sagen, von wie vielen Coronafällen Sie Kenntnis haben, auch mit ganz konkreten Zahlen, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gleich zu Beginn gesagt, dass wir, Stand heute, von sieben Fällen bei uns in Nordrhein-Westfalen Kenntnis haben. Dabei geht es aber nicht ausschließlich
um die Fälle, bei denen Schülerinnen und Schüler direkt betroffen sind, sondern auch um das Umfeld des Schülers bzw. der Schülerin.
Danke schön. – Frau Ministerin, die Kollegin Beer hatte gerade schon nach der Zusammenarbeit mit den Kommunen gefragt. Ich möchte noch einmal nachfragen. Der Ministerpräsident hat im Ersten Deutschen Fernsehen sehr prominent den Kommunen aufgezeigt, welche Versäumnisse sie zu verantworten hätten. Sie haben jetzt hier gesagt, es habe eine hervorragende Zusammenarbeit gegeben. Was stimmt denn nun?
Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Herr Ott, ich habe von Beginn an immer gesagt, dass ich auf die gute Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden vertraue und dass es in diesem Zusammenhang Kommunen gibt – Gemeinden, Städte –, die die Zeit hervorragend genutzt haben, um in den Osterferien die Schulen entsprechend zu reinigen, aber auch zu desinfizieren.
Ich habe aber auch immer gesagt, dass es einige Kommunen gibt, die dieser Aufgabe nicht vollständig nachgekommen sind. Ich habe allerdings auch betont, dass ich der festen Überzeugung bin – Herr Dedy hat das ja nun bestätigt –, dass sie jetzt im zweiten Anlauf ihrer Aufgabe gerecht werden.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die Schutzausrüstung zurückkommen. Nun sind die Lehrerinnen und Lehrer nicht Beschäftigte der Kommunen. Darum frage ich Sie: Was hat das Land vor, um die Lehrerinnen und Lehrer flächendeckend mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneartikeln auszustatten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Falls Sie mit der Schutzausrüstung für die Landesbediensteten die Maske meinen: Zum Thema „Maskenpflicht“ habe ich mich bereits geäußert.
Gleichwohl werden wir als Dienstherr den Lehrkräften, die gerne diese Schutzkleidung bzw. diese Masken in Anspruch nehmen möchten, über die Schulträger Kontingente von Schutzmasken zur Verfügung stellen.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich möchte thematisch an die Frage anknüpfen, die Ihnen Herr Kollege Kutschaty gestellt hat. Gibt es in Nordrhein-Westfalen inzwischen von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern oder Schülerinnen und Schülern gegen die derzeitigen Pläne zur Beschulung ausgewählter Klassen bzw. Gruppen Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Wolf, ich habe gerade vom Herrn Staatssekretär gehört, dass es wohl seit heute ein ähnliches Vorgehen wie in Hessen gibt.
Danke schön, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte gerne noch einmal auf die Berufsgruppe der Lehrerinnen und Lehrer zurückkommen, und zwar speziell auf die Lehrerinnen und Lehrer, die meiner Altersgruppe der über 60Jährigen und damit der Risikogruppe angehören.
Lehrerinnen und Lehrer ab dem 60. Lebensjahr müssen nicht unterrichten. Sie können aber freiwillig unterrichten und sollen eine Freiwilligkeitserklärung abgeben und unterzeichnen. Trotzdem stellt sich mir die Frage: Wie sieht es denn dann mit dem Versicherungsschutz der Betroffenen aus, zum Beispiel mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Frage gehe ich gerne nach – bevor ich Ihnen hier eine falsche Antwort gebe, was den Versicherungsschutz anbelangt. Sie werden dazu morgen eine Antwort von mir bekommen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Zu seiner zweiten und letzten Frage hat nun der Kollege Hübner das Wort.
Frau Ministerin, nachdem Sie bei meiner ersten Frage die äußere Schulangelegenheit mit der inneren Schulangelegenheit verwechselt haben, will ich da auch gar nicht weiter nachbohren.
Mich würde jedoch interessieren, wie Sie gedenken, mit dem zusätzlichen Aufwand, den die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit der Aufgabe der zusätzlichen Reinigung, die ganz erheblich ist, haben, zukünftig umzugehen. Gibt es in Ihrem Haus Überlegungen, diese Kosten den Städten zu erstatten? Denn das sind alles Ausgaben, die den Städten bisher in der Haushaltsplanung nicht zugänglich waren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hübner, zunächst einmal zu Ihrer Äußerung, ich könne äußere Schulangelegenheiten nicht von inneren Schulangelegenheiten unterscheiden: Das kann ich sehr wohl.
(Michael Hübner [SPD]: Das haben Sie aber gerade nicht getan! Ich habe Sie explizit da- nach gefragt!)
Zu dem Gedanken, dass wir den Schulträgern zusätzliche Reinigungen derzeit oder nachträglich entsprechend vergüten: Diese Überlegungen führen wir derzeit nicht, nein.
Frau Ministerin, Sie haben gerade versucht, darzustellen, es sei alles gut und komplikationslos gelaufen. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir Schulstandorte haben, an denen nach dem derzeitigen Stand 30 bis 50 % – an einigen sogar noch darüber hinaus – der Lehrerinnen und Lehrer nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Wie werden an diesen Standorten die Prüfungsvorbereitung und die Prüfungsbetreuung, nicht nur fachfremd, sichergestellt?
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat zu seiner zweiten und letzten Frage Herr Kutschaty das Wort.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben vorhin auf meine erste Frage geantwortet, Sie würden die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigen. Ich frage deswegen ganz konkret: Was ändert die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an Ihren Plänen, in der nächsten Woche wieder Kinder der Jahrgangsstufe 4 zu beschulen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kutschaty, vielen Dank, dass Sie diese Nachfrage stellen; denn das gibt mir jetzt die Gelegenheit, zu sagen, dass wir hier eben nicht wie Hessen vorgehen werden. Seit 15 Uhr führen wir eine Konferenz mit den Beteiligten aus dem Bereich der Grundschule – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zunächst auch Herr Staatssekretär Richter –, um das weitere Vorgehen zu besprechen, aber auch, um ganz deutlich zu machen, dass wir es nicht wie Hessen nur mit den 4. Klassen machen werden, um hier rechtssicher zu sein.
Danke. – Frau Ministerin, das ist ein gutes Beispiel, weil man immer von Verbänden und aus der Presse erfährt, wenn wieder neue Szenarien diskutiert werden. Es war bereits letzte Woche offensichtlich, dass das mit der 4. Klasse nicht zu halten ist.