Protocol of the Session on June 26, 2019

Frau Ministerin, Sie haben von einer Markterkundung gesprochen, die stattgefunden hat. Ich würde gerne wissen, wie diese Markterkundung dokumentiert wurde.

Bitte sehr, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich im Rahmen der Ausschusssitzung am 13. März 2019 schon zum Thema „Markterkundung“ eingelassen bzw. entsprechend geantwortet.

Wir haben auch noch einmal im Rahmen der Beantwortung der 31 Fragen, die die SPD-Fraktion uns gestellt hat, zum Thema „Markterkundung“ geantwortet. Sie haben gefragt: Wie wurde das Markterkundungsverfahren konkret durchgeführt?

Wir haben Ihnen darauf geantwortet: Es bestehen keine konkreten rechtlichen Vorgaben an die Art und Weise der Markterkundung. Es kommen mithin die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und Transparenz zum Tragen.

Konkret bedeutet dies, dass bei einer Markterkundung mögliche Leistungsanbieter angesprochen werden können. Möglich sind auch Messebesuche, Recherchen im Internet, Gespräche mit Fachleuten und die Auswertung von Fachzeitschriften und Fachbeiträgen.

Die Markterkundung ist ein notwendiges Instrument, damit öffentliche Auftraggeber einerseits das ihnen zustehende Leistungsbestimmungsrecht wirksam ausüben und andererseits eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung erstellen können. All diese möglichen Formen der Markterkundung wurden in dem vorliegenden Fall in Anspruch genommen.

Ich denke, auf Frage 11 der 31 Fragen der SPDFraktion hin haben wir noch einmal genau dargelegt, welche Unternehmen, welche Personen im Rahmen der Markterkundung einbezogen worden sind.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächste Nachfragende hat Frau Abgeordnete Stotz das Wort. – Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, mich würde interessieren,

wann es den ersten Kontakt des Ministeriums oder der FDP mit HABA gegeben hat.

Frau Ministerin, Sie haben die Gelegenheit zur Beantwortung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch auf diese Frage habe ich bereits im Ausschuss am 13. März geantwortet.

Ich schaue mal nach, ob ich das auch bei den 31 Fragen der SPD-Fraktion getan habe. – Hier ist es: Ich habe gesagt, dass es einen Termin in Berlin gegeben hat, und zwar am 18. April im Jahre 2018 bei der stationären digitalen Werkstatt.

Dort ist der erstmalige Kontakt mit HABA entstanden. Im Nachgang zu diesem Termin hat es am Rande der Landtagssitzung am 25. April eine Besprechung hier im Hause gegeben. So ist der Kontakt zu HABA entstanden. – Das sind die Fragen 11 und 12 in dem Fragenkatalog der 31 Fragen der SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächste Fragestellerin hat Frau Kollegin Beer das Wort. Bitte sehr.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, der Auftrag ist an HABA vergeben worden, also nicht an eine gGmbH oder eine Stiftung, sondern an eine Firma mit einer ganz bestimmten Ausstattung. Diese Digitalwerkstatt wird im Internet beworben. Auf der Internetseite sieht man auch das Angebot der HABA Digitalwerkstatt Box. Sie kostet pro Klasse 650 Euro.

Wenn ich mir den potenziellen Markt anschaue, auf dem die HABA Digitalwerkstatt in den Grundschulen des Landes – immerhin über 2.780 – unterwegs ist, muss ich sagen: Das ist ein enormes Potenzial.

Wie haben Sie in den Verträgen sichergestellt, dass keinerlei Werbung für HABA-Produkte erfolgt und dass da nichts vertrieben wird?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Frage können wir ganz deutlich beantworten. Genau das haben wir in dem Vertrag, den wir mit HABA abgeschlossen haben, sichergestellt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächste Fragestellerin hat Frau Abgeordnetenkollegin Kraft das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, mich würde Folgendes interessieren: Warum haben Sie die Absicht der Vergabe nicht auf der Vergabeplattform des Landes angekündigt und dort nicht eine Interessenabfrage gemacht?

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns an die Vorgaben eines Vergabeverfahrens gehalten und sind diesen in vollem Umfang nachgekommen. Im Anschluss haben wir diesen Auftrag dann auf dem Vergabemarktplatz NRW eingestellt.

Ich kann Folgendes berichten: Er hat drei Monate dort gestanden, und in diesen drei Monaten hat es keinen anderen Anbieter gegeben, der sich auf Grundlage dieser Einstellung bei uns im Schulministerium gemeldet hat.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Fragesteller hat der Abgeordnete Schmeltzer das Wort.

Frau Ministerin, der endgültige Vergabevermerk trug die Aufschrift „5. Vermerk“. Warum sind die ersten vier Entwürfe des Vergabevermerks nicht entsprechend abgezeichnet worden?

Frau Ministerin, Sie haben die Gelegenheit zur Beantwortung.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ersten vier Entwürfe dieses Vergabevermerks vom 8. Oktober des vergangenen Jahres waren noch nicht entscheidungsreif. Wir haben alle Daten und Fakten in Bezug auf die Vergabeentscheidung sowohl im Ausschuss als auch bei der Beantwortung der 31 Fragen der SPD-Fraktion genannt. Wir haben auch alle Daten und Fakten in Bezug auf die IFG-Anfrage beantwortet.

Weitere Informationen, die sich aus den Entwürfen 1 bis 4 ergeben könnten, sind für die eigentliche Vergabeentscheidung nicht relevant.

Ich sage das noch einmal: Es geht nicht um das Zurückhalten von Informationen. Es geht um das exekutive Geschäft eines Ministeriums. Es geht um das Regierungshandeln. Wir würden auch für alle anderen Ministerien einen Präzedenzfall schaffen, wenn wir diese Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen würden.

Ich kann Ihnen aber versichern: Die sachliche, die fachliche und die rechtliche Herleitung der Vergabeentscheidung hat sich vom ersten bis zum fünften Entwurf nicht geändert.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Fragesteller hat Herr Abgeordneter Weiß das Wort. Bitte sehr.

Danke schön. – Frau Ministerin, wurde Ihr Bedarf an das Angebot von HABA Digital angepasst, oder ist Ihr Bedarf erst durch das Angebot von HABA Digital entstanden?

Bitte sehr, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, auch zu dieser Frage schon entsprechend im Ausschuss bzw. im Rahmen der Beantwortung Stellung genommen zu haben. Aber es ist genauso, wie ich das zusammen mit Herrn Staatssekretär Richter in den vergangenen Wochen immer beantwortet habe. Wir haben einen Leistungskatalog. Wir haben Leistungskriterien aufgesetzt. Diese Leistungskriterien hat das Ministerium erarbeitet.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nun hat Herr Abgeordneter Becker das Wort zu seiner Nachfrage.

Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben vorhin auf die Frage des Kollegen Müller nach einer möglichen Abstimmung zwischen der „Rheinischen Post“ und Ihrem Haus vor der Antwort der Kanzlei Luther geantwortet, dass die Kanzlei Luther in eigener Verantwortung geantwortet habe.

Es ist auch nicht bezweifelt worden, dass das in eigener Verantwortung geschehen ist. Deswegen frage ich noch einmal nach. Können Sie ausschließen, dass es zwischen Ihrem Haus und der Kanzlei Luther vorherige Abstimmungsgespräche gegeben hat?

Bitte sehr, Frau Ministerin. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Becker, wir standen natürlich die ganzen Wochen und Monate über, was die Vergabe anbelangt, in einem engen Austausch mit der Kanzlei Luther

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das gehört zu einem Beratungsauftrag, wie wir ihn mit der Kanzlei abgeschlossen haben.

Die Antworten, die auf die Fragen von Frau Bialdiga, der Journalistin der „Rheinischen Post“, gegeben wurden, sind nicht in Abstimmung mit dem MSB erfolgt, sondern eigenständig von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Abgeordneter Börschel hat sich zu einer Nachfrage gemeldet. Bitte sehr.

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich wäre dankbar, wenn Sie mir mit Blick auf die Vergabeschwelle zur europaweiten Ausschreibung noch einmal auf die Sprünge helfen könnten.

Ich bin aus folgendem Grunde verwirrt: Sie haben im Ausschuss und der Presse gegenüber, soweit ich das verstanden habe, mehrfach betont, dass der Schwellenwert für die europaweite Ausschreibung unterschritten bzw. nicht erreicht sei, während im Vergabevermerk davon ausgegangen wird, dass der Schwellenwert in Höhe von 750.000 Euro deutlich überschritten wurde, wobei wiederum Herr Staatssekretär Richter an anderer Stelle im Ausschuss behauptet hat, dass der Schwellenwert irrelevant sei.

Daraus ergibt sich für mich, dass ein bis zwei dieser drei Aussagen falsch sein müssen. Ich wäre dankbar, wenn Sie sagen würden, welche und warum.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Börschel. – Frau Ministerin, bitte.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Börschel, nein, die Aussagen sind nicht falsch, sondern sie sind beide richtig.

(Zuruf von der SPD: Drei Aussagen!)

Ja, auch drei. Alle drei sind richtig. – Ich möchte Ihnen auch erklären, warum. In dem Vergabevermerk vom 8. Oktober 2018 heißt es auf Seite 5 von 15:

Der Schwellenwert in Höhe von 750.000 Euro wird erreicht bzw. überschritten. Ein Vertragsjahr der „Mobilen Digitalwerkstatt“ mit einem Truck kostet zwar im ersten Jahr lediglich 608.772 Euro netto. Grundsätzlich sind vergaberechtlich gleichwohl auch mögliche Optionen bei der Berechnung des Schwellenwertes zu beachten.