Sie nehmen in Kauf, mit der Abschaffung der Stichwahl erheblich die demokratische Legitimation von Bürgermeistern und Landräten zu schwächen. Sie ignorieren die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Beobachtungs- und Rechtfertigungspflicht hat.
Sie begehen – und hiervon bin ich zutiefst überzeugt – Verfassungsbruch und haben im Laufe der Beratungen zudem mehrfach und bewusst parlamentarische Rechte mit Mehrheitsbeschlüssen gebrochen.
Ich fordere die Koalitionsfraktionen auf: Erkennen Sie, dass Sie kurz davor stehen, die Demokratie in unserem Land zu beschädigen. Ziehen Sie die Reißleine! Ziehen Sie Ihre Anträge zurück. Tun Sie es nicht, sehen Sie sich einer entschlossenen sozialdemokratischen Fraktion gegenüber, die Ihnen das nicht durchgehen lassen wird. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im November letzten Jahres haben wir hier in einer Aktuellen Stunde das Thema „Stichwahl“ diskutiert. Schon damals habe ich gesagt, dass ich es für wichtig halte, dass man Fragen des Wahlrechts in gebotener Lautstärke, Ruhe und Sachlichkeit diskutiert.
Ich muss sagen: Seit der Debatte im November, insbesondere im Ausschuss, ist dieser Wunsch leider nicht Wirklichkeit geworden. Die Opposition versucht es auch gar nicht erst mit sachlichen Argumenten, sondern vor allem mit Mythen, Geschichten und Erzählungen.
Kollege Mostofizadeh ließ sich gestern in den Medien mit der Behauptung zitieren, dass alles ohne Rücksicht auf Parlamentsrechte passiere.
Kollege Kutschaty sagte in der „WZ“, die SPD wolle auf eine dritte Lesung drängen. Wahr ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Koalitionsfraktionen haben in der PG-Runde proaktiv eine dritte Lesung angeboten. Die Koalitionsfraktionen sind auf den Wunsch der Opposition nach einer längeren Redezeit am heutigen Tag eingegangen.
(Christian Dahm [SPD]: Minderheitenrecht! Das sind Oppositionsrechte! Da müssen Sie doch jetzt nicht gnädig sein!)
In der letzten Sitzung des Kommunalausschusses gab es eine fast einstündige Debatte zur Geschäftsordnung und zum Verfahren,
an deren Spitze Ihre Behauptung stand, dass der Änderungsantrag 17/5082 noch nicht ausreichend debattiert worden sei. Die Ausschusssitzung fand am 5. April dieses Jahres statt; der Änderungsantrag datiert auf den 12. Februar.
In diesem Änderungsantrag geht es noch nicht einmal um die Stichwahl; vor lauter Schaum vorm Mund haben Sie das gar nicht gemerkt. Ihnen geht es nicht um die sachliche Debatte.
Meine Damen und Herren, wir haben keine Angst vor dieser Debatte; darum sollten wir eine sachliche Debatte führen.
In diesem Gesetzespaket geht es um das Kommunalwahlgesetz und, wie es im Titel heißt, weitere wahlrechtliche Vorschriften: die Verkleinerung der Räte und die Fristen hierzu sowie die Möglichkeit, den Wahltermin zur Kommunalwahl im September stattfinden zu lassen. Um diese Punkte drehten sich die Debatten in den letzten Wochen und Monaten aber nicht; daher will ich das außen vor lassen.
Ich möchte gerne die Stichwahl und die Frage der Wahlkreiseinteilung ansprechen. Ich wiederhole noch einmal in Richtung der SPD zu Ihren Debattenbeiträgen, zu Ihren Äußerungen in den Medien: Ihre Vorwürfe, dass man die Stichwahl abschaffen wolle, um CDU-Bürgermeister zu retten, lässt weiterhin, wie ich auch schon im November gesagt habe, nur einen Umkehrschluss zu:
Sie wollen an der Stichwahl festhalten, um mehr SPD-Bürgermeister zu bekommen. Ich sage Ihnen: Beides sind keine zulässigen Argumente, ebenso wie ich finde, dass die Kostenfrage bei einer Stichwahl kein zulässiges Argument ist.
Es geht um etwas ganz anderes. Worauf kommt es an? – Es geht um ganz nüchterne Zahlen. Es gilt zu beobachten und zu analysieren: Die Stichwahlen 1999, 2004 und die seit 2011, also die in den Jahren 2014 und 2015.
Was ist das Ergebnis? – Von Wahl zu Wahl in dieser Zeitreihe hat die Anzahl der Stichwahlen deutlich abgenommen. Wir kommen von 131 Stichwahlen im Jahr 1999 über 112 Stichwahlen im Jahr 2004 zu 98 Stichwahlen in den Jahren 2014, 2015.
Von den 98 gab es dann bei 94 eine deutliche gesunkene Wahlbeteiligung bis hin zu 20 Prozentpunkten. Die absoluten Zahlen sind eben eingefordert worden: 436.000 Stimmen, fast 15 % weniger abgegebene Stimmen im zweiten Wahlgang. Bei den OBStichwahlen betrug die Wahlbeteiligung im Jahr 1999 noch 45 % und im Jahr 2015 nur noch 31 %.
Die Befürworter der Stichwahl argumentieren mit einer höheren demokratischen Legitimation. Ich sage: Wenn zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler an einer Wahl nicht teilnehmen, dann sinkt die demokratische Legitimation.
Die Anhörung ist thematisiert worden. Ich möchte sie auch gerne noch einmal ansprechen, weil die Kollegen Dahm und Kämmerling nach ca. zwei Dritteln der Anhörung diese leider verlassen mussten und offensichtlich wichtigere Dinge zu tun hatten.
Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund zum Beispiel haben in der Anhörung gesagt, dass sie für die Abschaffung der Stichwahl seien, dies auch rechtlich geprüft hätten und der Meinung wären, dass das ginge.
Weitere Sachverständige haben gesagt, grundsätzlich bestehe genau dieser Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; sie haben aber eine Begründung angemahnt.
Diese Hinweise haben wir aufgenommen; wir haben sie ernstgenommen. Darauf bauen die Änderungen und die ergänzenden Begründungen auf. Das ist in einem gesetzlichen Beratungsverfahren möglich. Das muss auch möglich sein, sonst bräuchten wir das ganze Verfahren nicht, wenn man über diesen Zeitraum nicht auch schlauer werden dürfte.
Hinsichtlich der Wahlkreise war in den Medien zu lesen, dass die Opposition das Verfahren kurzfristig findet. Wahr ist: Die Einteilung der Wahlkreise findet sich wieder im Änderungsantrag 17/4305, datiert auf den 21. November 2018. Dass Sie das erst jetzt entdeckt haben, können Sie nun wirklich nicht uns vorwerfen.
Dann möchte ich noch auf die Berichtsvorlage verweisen, die wir letzten Freitag im Ausschuss hatten, Drucksache 17/1882: Mit der Änderung bei der Einteilung der Wahlkreise kommt es zu einer Analogie zum Bundeswahlrecht. Da frage ich mich, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und den Grünen, ob Sie eigentlich auch vor 2021 gegen das Bundestagswahlrecht klagen wollen.
Sind Sie der Meinung, dass Bundestagsabgeordnete etwa nicht für den gesamten Wahlkreis und alle Menschen darin zuständig sind? Damit stellen Sie sich in der Argumentation selber ein Bein.
Darüber hinaus haben sowohl die Debatte im Ausschuss wie auch die Erläuterungen des Landeswahlleiters gezeigt:
Käme es schon heute nach der gültigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Unwuchten durch Drittstaatler in Wahlkreisen, wäre das schon heute von den Kommunen bei der Wahlkreiseinteilung zu berücksichtigen.
Insofern ist das hier eine Klarstellung und hilft der Rechtssicherheit bei der Einteilung vor Ort. Das ist für die NRW-Koalition ganz klar.
Herr Kämmerling, dass Sie hier die Frage aufmachen, ob Menschen nicht gleich viel wert sind, ist eine Nebelkerze, wie ich sie selten erlebt habe.
Hier geht es um das Wahlrecht, bei dem eine andere Frage im Mittelpunkt steht: Ist eigentlich jede abgegebene Stimme, ist jede Wählerin und jeder Wähler gleich viel wert? – Darum geht es bei dieser Wahlkreiseinteilung.