Protocol of the Session on April 10, 2019

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Geerlings. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Kämmerling.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute findet unter diesem Tagesordnungspunkt eine Lesung statt, die es so und mit ihrem Vorlauf eigentlich nicht geben dürfte. Ich will Ihnen im Laufe meiner Ausführungen darlegen, warum ich das so sehe, und selbstverständlich werde ich auch unseren Änderungsantrag ausführlich begründen.

Zunächst will ich auf das Verhüllungsverbot für die Mitglieder von Wahlorganen eingehen. Das kann ich sehr kurz tun, denn treffender, als es der Sachverständige eines kommunalen Spitzenverbandes in der Sachverständigenanhörung formuliert hat, kann man es kaum sagen. Darum zitiere ich ihn wie folgt: „Uns sind keine Probleme bekannt. Nach unserer Einschätzung sollte der Gesetzgeber die Probleme lösen, die tatsächlich anstehen.“

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Damit bin ich schon beim Thema „Wahlkreiseinteilung“. Hier geht es um eine tiefgreifende Veränderung: CDU und FDP wollen die erprobte, bewährte und vor Ort für gut befundene Art und Weise verändern, in der die Kommunalwahlkreise in unserem Land zuzuschneiden sind.

Bislang galt in Nordrhein-Westfalen, dass sich unsere Ratsvertreter jeweils um annähernd gleich viele Menschen kümmern. Wir alle gemeinsam gingen davon aus, dass bei der Zählweise jeder Mensch gleich viel wert ist. Wir gingen davon aus, dass Ratsvertreter gleich viel Zeit benötigen, beispielsweise für Deutsche, für Polen, für Türken, für US-Bürger, für Franzosen, für Belgier, für Niederländer,

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

für Luxemburger, für Israelis, für Chinesen, für Japaner und für Briten.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend; sie gibt nur die Nationalitäten wieder, mit denen dieses Hohe Haus im Rahmen von Parlamentariergruppen internationale Freundschaften pflegt. Und dieses Haus, das zu Recht diese parlamentarischen Freundschaften pflegt, soll heute beschließen, dass der rechnerische Wert vieler dieser Menschen bei der Einteilung

von Kommunalwahlkreisen zukünftig keine Rolle mehr spielt?

Ich sage Ihnen: Das machen wir als Sozialdemokraten nicht mit. Diesen Irrweg werden Sie alleine beschreiten müssen.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Josef Hoven- jürgen [CDU])

EU-Bürger sind in Ihrem Vorhaben berücksichtigt – ja, das stimmt –, so wie Deutsche, aber das macht es nicht besser. Unter dem Strich riskieren Sie eine Wahlkreiseinteilung, die große Kommunalwahlbezirke schaffen wird, in denen die Bevölkerung auch jetzt schon häufig den Eindruck hat, abgehängt zu sein. Sie senden nicht weniger als ein fatales Signal.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Was ist mit den Ratsvertretern? Wie erklären Sie denen, warum der eine künftig viele und der andere weniger Menschen betreuen und im Rat vertreten soll?

Ich sage Ihnen: Lassen Sie das bleiben. Belassen Sie es bei der bisherigen Regelung, die auch fast alle anderen Bundesländer so praktizieren. Erkennen Sie an, dass es ausdrücklich keine verfassungsrechtliche Vorgabe gibt, das zu tun, was Sie hier vorhaben.

Dann wäre da noch ein weiterer wichtiger Punkt, meine Damen und Herren von CDU und FDP: Sie ignorieren komplett, dass die Kommunen mit der Umsetzung überfordert sind.

Wir wissen, dass IT.NRW die zukünftig in den Kommunen benötigten Bevölkerungszahlen derzeit gar nicht bereitstellen kann. Das sage nicht ich, sondern das haben uns die Sachverständigen in der Anhörung mitgeteilt, und die Landesregierung hat es bestätigt.

Sämtliche Kommunen haben die Vorbereitungen auf die Kommunalwahlen 2020 anlaufen lassen, und Sie grätschen jetzt mit Wucht in die Seite rein und riskieren vor Ort organisatorisches Chaos.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Josef Hoven- jürgen [CDU])

Beschließen Sie heute so, wie hier vorgelegt, nehmen Sie eine nicht ordnungsgemäße Vorbereitung der Kommunalwahlen wissend und billigend in Kauf.

Ich komme zum Thema „Stichwahlen“. Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte stellen das Gegenwicht zu Räten und Kreistagen dar. Ihre Rolle ist schon daraus resultierend besonders und grenzt sie gegenüber anderen direkt gewählten Politikern wie etwa Bundes- oder Landtagsabgeordneten ab.

Diese besondere Stellung ist in Nordrhein-Westfalen und allen anderen – ich wiederhole: allen anderen – Flächenländern der Bundesrepublik mit Maßgabe der absoluten Mehrheit im ersten Wahlgang beauflagt. Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht,

schließt sich in allen anderen Flächenländern ein zweiter Wahlgang an.

CDU und FDP wollen jetzt Nordrhein-Westfalen zum einzigen Flächenland machen, in dem diese anerkannte Praxis aufgehoben wird. Nicht umsonst hat man die Stichwahl in unserem Bundesland eingeführt. Ich darf an die Kommunalwahlen im Jahr 2009 erinnern, die ohne Stichwahlen durchgeführt wurden: In Wülfrath und Monheim beispielsweise wurden Bewerber mit nur 27 % bzw. 30 % gewählt.

(Zurufe von der CDU)

Rund 70 % der Wählerinnen und Wähler entschieden sich also für andere Kandidaten. Solche Wahlergebnisse schwächen die Demokratie, denn sie statten Gewählte nicht mit dem notwendigen Rückhalt der Bevölkerung aus.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Am 15.02.2019 wurde in der Anhörung von den Sachverständigen im Kommunalausschuss ausführlich dargestellt, wo am Entwurf der Landesregierung in Verbindung mit dem dazugehörigen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Dargelegt wurde hier, dass zwei abstrakte Argumente im ersten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen unzureichend bzw. nicht vergleichbar und somit zurückzuweisen sind.

Während die Mehrheit hier im Haus auf die Wahlbeteiligung abstellt, kamen zahlreiche Sachverständige zu der Einschätzung, dass vielmehr die Entwicklung der absoluten Stimmenzahl zwischen erstem und zweitem Wahlgang berücksichtigt werden müsse.

(Bodo Löttgen [CDU]: Genau!)

Bei 76 Stichwahlen in den Jahren 2014 und 2015 war ein Anstieg der Stimmenzahl für den siegreichen Kandidaten zu verzeichnen. Diese Tatsache kann man nicht außer Acht lassen.

(Beifall von der SPD – Bodo Löttgen [CDU]: Völliger Quatsch!)

Zudem wird dieses Bild gemäß den Ausführungen der Sachverständigen auch in anderen Bundesländern widergespiegelt.

Außerdem lassen CDU und FDP in ihrer Argumentation bewusst oder unbewusst völlig außen vor, dass im Jahr 2015 die Bürgermeister- und Landratswahlen nicht zeitgleich mit der Wahl der Kommunalparlamente stattfanden.

Von sogar bemerkenswerter Einfachheit ist die Koalitionsargumentation, auch Landtags- und Bundestagsabgeordnete würden mit unter 50 % gewählt. Hierzu führt Professor Wißmann aus, dass der mit relativer Mehrheit gewählte Abgeordnete mitnichten mit Hauptverwaltungsbeamten zu vergleichen sei,

(Bodo Löttgen [CDU]: Wo steht das denn drin?)

die – gestützt auf ihre Wahl – auf Dauer eine Gegengröße zur gegebenenfalls immer wieder neu zu bestimmenden absoluten Mehrheit in der Kommunalvertretung darstellen.

Professor Morlok sieht in der Abschaffung der Stichwahl gar eine – ich zitiere – „Perversion der Mehrheitsentscheidung“.

Stichwahlen, meine Damen und Herren, verbessern die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Prozessen und damit an der Demokratie selbst.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Sie dienen auch der Befriedigung und der Integration unterschiedlicher politischer Meinungen. Von enorm großem Gewicht ist zudem die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 26. Mai 2009.

(Bodo Löttgen [CDU]: Genau!)

Diese hat dem Gesetzgeber eine Beobachtungspflicht auferlegt, ob die Legitimation eines Hauptverwaltungsbeamten auf der Basis nur eines Wahlgangs mit relativer Mehrheit bei veränderten rechtlichen und faktischen Umständen vermittelt werden kann. Das Gericht hatte also nicht weniger als die potenzielle Gefährdung der demokratischen Legitimation von Gewählten bei relativ geringen Mehrheiten im Auge.

Ein vom Verfassungsgerichtshof ausdrücklich geforderter sachlicher Grund bei einer Veränderung des Wahlrechts ist im vorliegenden Versuch der Abschaffung der Stichwahl weder gegeben, noch wurde der Versuch gemacht, diesen zu begründen.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Vielmehr wird von CDU und FDP ein nachträglich begründender Änderungsantrag eingebracht, der, wie von mir in der Sitzung des Kommunalausschusses am vergangenen Freitag ausführlich dargelegt, auch noch inhaltliche Fehler und Flüchtigkeitsfehler sowie schlichte Additionsfehler beinhaltet.

Die offenkundige und zwingende Tatsache, dass bei einer so weitgehenden und tiefgreifenden Änderung des Wahlrechts zahlreiche weitere Aspekte hätten Berücksichtigung finden müssen, wird auch durch den zweiten Änderungsantrag der Koalition nicht ansatzweise bedient.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie regeln Überflüssiges zu Verhüllungen in Wahllokalen, die nie stattgefunden haben. Sie wollen Wahlkreise wider der Vernunft zuschneiden und ausländische Einwohnerinnen und Einwohner unberücksichtigt lassen. Sie verursachen damit potenzielles Chaos in den Rathäusern.

Sie nehmen in Kauf, mit der Abschaffung der Stichwahl erheblich die demokratische Legitimation von Bürgermeistern und Landräten zu schwächen. Sie ignorieren die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Beobachtungs- und Rechtfertigungspflicht hat.