Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Für die AfD erteile ich nun der Abgeordneten Frau Walger-Demolsky das Wort.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, man könnte meinen, die Ankündigung eines Erlasses und zwei ganz verschiedene Reaktionen. Die AfD mahnt in Ihrem Antrag morgen die Landesregierung erneut, keinen Sonderweg zu gehen, um Bundesgesetze mittels Erlasses auszuhebeln, während es den Grünen nicht schnell genug geht und, man könnte es ahnen, was der Minister schon verlautbaren ließ, vermutlich auch nicht weit genug.
Im Grunde hat man den Antrag vom Mai 2018 noch einmal aus der Kiste geholt und mit den Erkenntnissen aus dem Gutachten der Universität Leipzig und einigen Versprechen des Ministers angereichert. Vergessen wurde, dass inzwischen von der NRWLandesregierung 432,8 Millionen Euro Integrationspauschale weitergereicht werden. Vor allem wurde offensichtlich vergessen, dass von der rot-grünen Regierung nichts davon weitergereicht wurde; denn die Pauschale gibt es schon länger.
Das Gutachten der Universität Leipzig wundert mich auch nicht. Auf ähnliche Ergebnisse kommt man allein durch einen Blick auf den Mietspiegel in NRW. Da wird man ganz schnell feststellen, dass die tatsächlichen Kosten für die Unterbringung eigentlich gar nicht einheitlich sein können und somit eine einheitliche Pro-Kopf-Pauschale nicht zwangsweise auch gerecht ist.
Ein Blick auf Düsseldorf: Wenn man hier die Pauschale aufgrund der hohen Mietkosten um satte 54 % erhöhen würde – und das ist quasi Ihre Forderung auf Basis des Gutachtens –, würde man aber die Leistungsfähigkeit der Stadt Düsseldorf im Vergleich zur Leistungsfähigkeit einer Stadt wie Gelsenkirchen gar nicht berücksichtigen. Ich würde das jedenfalls für falsch halten.
Was keinesfalls verändert werden darf, ist die zeitliche Begrenzung der Finanzierung von Geduldeten, insbesondere in Fällen, in denen eine Duldung gar nicht zwingend ist. Welches Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht sollte denn eine Kommune noch haben, wenn jegliche finanzielle Verantwortung entfällt?
Wer Gemeinden entlasten will, sollte sich aktiv daran beteiligen, Abschiebehindernisse zu beseitigen. Sie alle haben hier den eigentlichen Zweck des Aufenthaltsgesetzes längst aus den Augen verloren. Dabei finden Sie den schon in § 1; denn da ist von Steuerung, von Begrenzung und von den Interessen
Das alles haben Sie, meine Damen und Herren aller Parteien, offensichtlich aus den Augen verloren. Lesen Sie es einfach noch mal nach!
Über 70.000 Ausreisepflichtige, davon 55.000 mit Duldung, in beiden Fällen ein Zuwachs von fast 25 % seit 2016. Und was fällt Ihnen ein? – Spurwechsel. Mit Vernunft hat das nichts zu tun.
Allein aus den Balkanländern Serbien, Albanien, Kosovo, Mazedonien und Bosnien, alles qua Definition sichere Herkunftsländer, halten sich fast 20.000 ausreisepflichtige Bürger bei uns in NRW auf. Die genannten Staaten werden bis heute um die Unterstützung ihrer Landsleute beim Wiederaufbau der Länder beraubt. Genauso haben diese Länder das zum Teil auch artikuliert.
Statt immer mehr Integration und immer mehr Spurwechseln gehen unsere Nachbarn in Österreich, aber auch in Dänemark längst einen anderen Weg. Ausreisezentren – das kann man da hören. Mehr Rückführung muss das Ziel sein, nicht mehr Aufenthaltsbiografien von illegaler Einreise über den Daueraufenthalt bis hin zum deutschen Pass. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war jetzt zum Teil erstaunt über die eine oder andere fachliche Desinformation, wobei ich mich frage: Hat das einfach damit zu tun, dass man sich nicht tief genug mit der Sache auseinandergesetzt hat, oder geht es hier um eine bewusste Desinformation der Kolleginnen und Kollegen?
Ich fange mal an bei Frau Walger-Demolsky. Wenn Sie allen Ernstes erzählen, wir würden mit einem Erlass ein Bundesrecht aushebeln, dann wissen Sie schlicht nicht, was ein Erlass ist. Wir werden mit dem Erlass den Spielraum, den der Bund 2015 mit § 25b Aufenthaltsgesetz gegeben hat, so nutzen, dass er von den Ausländerbehörden vernünftig umgesetzt werden kann, dass diejenigen, die sich gut integriert haben, hier eine entsprechende Bleibeperspektive bekommen. Das werden wir in der kommenden Woche vorstellen.
Herr Kämmerling, die Regelung des § 25b gibt es, wie gesagt, seit 2015. Während Ihrer Regierungsbeteiligung hätten Sie längst einen solchen Erlass auf den Weg bringen können.
Wir mussten feststellen, dass von den Ausländerbehörden vor Ort so gut wie überhaupt nicht Gebrauch von § 25b gemacht worden ist. Daraufhin haben wir – ich werde das morgen noch einmal erläutern – in Workshops und Dienstbesprechungen mit den Ausländerbehörden, mit den kommunalen Spitzenverbänden das Gespräch gesucht und die Sache besprochen, damit wir einen passgenauen Erlass bekommen, damit sich die Praxis jetzt entsprechend ändern kann. Wir haben morgen noch einmal Gelegenheit, darüber zu sprechen.
Herr Kämmerling, wenn Sie mit einer solchen Attitüde hier auftreten, dann sollten Sie sich vorher erst einmal fachlich informieren.
Zu dem Antrag der Grünen, der die Frage des FlüAG aufwirft: Frau Kollegin Düker, Sie haben gesagt, es sei seit Jahren hinlänglich bekannt, was die kommunalen Spitzenverbände wollen.
Das ist so nicht richtig, weil es nämlich zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, zum Teil auch innerhalb der kommunalen Spitzenverbände, zurzeit noch einen erheblichen Diskussionsbedarf gibt, wie die Pauschalen gestaltet werden sollen, und eine große Diskrepanz, zum Teil zwischen den verschiedenen Städten, und zwar nicht nur zwischen den kleineren und den größeren Städten, sondern auch zwischen größeren Städten. Das sind Dinge, die wir in intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden besprechen. Da sind wir auf dem Weg.
Weil wir wissen, dass die Neuregelung des FlüAG nicht einfach so im Vorbeigehen geschehen kann, Herr Mostofizadeh, wie Sie sich das vielleicht vorstellen, sondern weil wir das FlüAG so reformieren wollen, dass es dann auf Jahre dauerhaft trägt, wozu Sie in Ihrer Regierungszeit nicht imstande gewesen sind, nehmen wir uns die Zeit, mit den kommunalen Spitzenverbänden zu verhandeln und alles genau auszuarbeiten, damit es passgenau wird.
Dabei nehmen wir natürlich die Frage der Kosten für die Geduldeten mit in den Blick. Aber gerade weil es so schwierig ist, haben wir gesagt: Dann sind wir großzügig und machen etwas, was keiner erwartet; wir geben die 432,8 Millionen Euro, die der Bund explizit für Kommunen und Länder vorgesehen hat, komplett für die Arbeit der Kommunen vor Ort. – Das ist unsere Antwort gewesen, und das ist von den kommunalen Spitzenverbänden auch anerkannt worden.
Danke, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Da ich selber mehrfach an Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über Flüchtlingsfinanzierung teilgenommen habe, weiß ich genau, was Sie meinen. Aber darum ging es ja nicht.
Es ging nicht darum, zu sagen, wie viel der kreisangehörige Raum bekommt, wie viel die kreisfreien Städte bekommen, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, dass die Summen klar sind: 250 Millionen Euro in der Gesamtsumme, wenn Sie nach dem Gutachten erhöhte Pauschalen zahlen, und für die Geduldeten kämen noch einmal 700 Millionen Euro obendrauf. Das ist roundabout 1 Milliarde Euro Mehrkosten, die hier auf dem Tisch liegt.
Das heißt, im Detail ist es richtig. Deswegen meine Frage: Jenseits dieser Verhandlung, die Sie zu einem erfolgreichen Ergebnis führen wollen, müssen Sie Vorsorge im Haushalt treffen, dass das auch bezahlt werden kann.
Die Frage ist: Wann werden Sie einen Nachtragshaushalt einreichen, um diese 1 Milliarde Euro anteilig für dieses Jahr auch haushälterisch zur Verfügung zu stellen? Denn davon steht bislang nichts im Haushalt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Düker, es gab von den kommunalen Spitzenverbänden keinerlei Erwartungen, dass wir ihnen eine zusätzliche Milliarde finanzieren. Das ist ja Wolkenkuckucksheim.
Im Gegenteil, wir haben reagiert und haben deswegen, weil wir wissen – ich habe es gerade ausgeführt –, dass die Gespräche über das FlüAG kompliziert sind, die Großzügigkeit besessen – ich glaube, das war richtig und notwendig, weil wir die Kommunen an dieser Stelle nicht im Stich lassen wollten, damit die Kämmerer bereits planen können – und die Zusage für die 432,8 Millionen Euro gemacht. Und dazu stehen wir auch.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Allein bei der Unterbringung 2 Millionen Euro mehr! – Monika Düker [GRÜNE]: Insgesamt waren es 4 Milliarden Euro!)
Und dann kommen Sie und machen hier die Welle – das ist schlichtweg unseriös, meine Damen und Herren.
(Beifall von der CDU und der FDP – Monika Düker [GRÜNE]: 4 Milliarden Euro – das ist doch nicht nichts!)
Wir schaffen im Übrigen darüber hinaus – da sind wir im laufenden Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden – auch strukturell etwas. Das ist von verschiedenen Rednern gesagt worden; einige haben sich mit der Sache ein bisschen intensiver beschäftigt.
Wir haben einen Asylstufenplan, den wir sukzessive umsetzen und mit dem wir die Kommunen entlasten – unter anderem hinsichtlich der Rückführungen. Insofern ist das, was Frau Walger-Demolsky erzählt hat, auch Blödsinn, weil das von uns längst – effizient – umgesetzt wird.
Was man auf der anderen Seite nicht machen kann – an die Adresse der Grünen –, ist, dass, wenn wir einen entsprechenden Stufenplan haben und Zentrale Ausländerbehörden etablieren, die dafür sorgen, dass das Management effizienter wird, die Grünen dann dafür sorgen, dass wir die ZAB in Münster nicht errichten können, und anschließend behaupten, wir würden die Kommunen im Stich lassen.